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   LSG Hessen, 23.09.2011 - L 7 AL 174/10   

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https://dejure.org/2011,13654
LSG Hessen, 23.09.2011 - L 7 AL 174/10 (https://dejure.org/2011,13654)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23.09.2011 - L 7 AL 174/10 (https://dejure.org/2011,13654)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23. September 2011 - L 7 AL 174/10 (https://dejure.org/2011,13654)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erlöschensfrist - keine Verlängerung bei Bezug von

    Auszug aus LSG Hessen, 23.09.2011 - L 7 AL 174/10
    Schließlich darf die Korrektur durch den Herstellungsanspruch dem jeweiligen Gesetzeszweck nicht widersprechen (vgl. im Einzelnen: BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R; BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R - sowie BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 28/08 R; Kreßel, NZS 1994, 395 ff.).

    Dementsprechend hat das BSG in einem nachfolgenden Urteil vom 31. Januar 2006 (B 11a AL 15/05 R) festgehalten, dass ein Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe auf der Grundlage des vergleichbaren § 196 S. 2 Nr. 4 SGB III (in der bis 31. Dezember 2004 geltenden Fassung) nicht durch einen Herstellungsanspruch überwunden werden könne, wenn der Arbeitslose während der entsprechenden Zeit auf Grund einer Ausbildung nicht verfügbar war.

  • BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 11/04 R

    Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Versäumung der Ausschlussfrist -

    Auszug aus LSG Hessen, 23.09.2011 - L 7 AL 174/10
    Ist der Anspruch am 1. Februar 2003 bereits aufgrund des nach § 77 SGG bestandskräftigen Bewilligungsbescheids entstanden, läuft diese Frist zum 1. Februar 2007 kalendermäßig ab; eine Hemmung oder Unterbrechung des Fristablaufs ist ausgeschlossen (BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 11/04 R mnN).
  • BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 28/08 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Beschäftigungslosigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 23.09.2011 - L 7 AL 174/10
    Schließlich darf die Korrektur durch den Herstellungsanspruch dem jeweiligen Gesetzeszweck nicht widersprechen (vgl. im Einzelnen: BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R; BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R - sowie BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 28/08 R; Kreßel, NZS 1994, 395 ff.).
  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Auszug aus LSG Hessen, 23.09.2011 - L 7 AL 174/10
    Schließlich darf die Korrektur durch den Herstellungsanspruch dem jeweiligen Gesetzeszweck nicht widersprechen (vgl. im Einzelnen: BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R; BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R - sowie BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 28/08 R; Kreßel, NZS 1994, 395 ff.).
  • LSG Hessen, 18.11.2016 - L 7 AL 87/15

    Arbeitslosengeld; persönliche Arbeitslosmeldung; Verfügbarkeit; Erlöschen des

    Im Gegensatz zum Amtshaftungsanspruch müsse der durch das pflichtwidrige Verwaltungshandeln eingetretene Nachteil auch durch eine schlüssige Amtshandlung beseitigt werden können (Verweis auf Urteil des Senats vom 23. September 2011, L 7 AL 174/10, Rz 31, juris).

    In dieser Entscheidung sei insbesondere darauf abgestellt worden, dass sich für die dort relevante Zeit der Bezug von Erziehungsgeld und Arbeitslosenhilfe nicht ausschließen würden und die Klägerin nicht auf eine Beendigung der Arbeitslosigkeit erst nach Ablauf der Erlöschensfrist verwiesen werden könne (so schon Senat, Urteil vom 23. September 2011, L 7 AL 174/10, in juris, zu einem vergleichbaren Sachverhalt u. der Vorgängerregelung des § 147 Abs. 2 SGB III a.F.).

  • LSG Hessen, 28.09.2017 - L 7 AL 65/16
    Insbesondere ergeben sich daraus für den Senat keine Anhaltspunkte, von seiner Rechtsprechung im Hinblick auf die fehlende Ersetzungsmöglichkeit der persönlichen Arbeitslosmeldung im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs (vgl. Urteil des Senats vom 23. September 2011, L 7 AL 174/10, in juris) abzuweichen.
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