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   LSG Hessen, 14.12.2007 - L 7 AL 183/06   

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https://dejure.org/2007,7595
LSG Hessen, 14.12.2007 - L 7 AL 183/06 (https://dejure.org/2007,7595)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14.12.2007 - L 7 AL 183/06 (https://dejure.org/2007,7595)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14. Dezember 2007 - L 7 AL 183/06 (https://dejure.org/2007,7595)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 144 Abs 1 Nr 2 SGB 3, § 144 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 3, § 144 Abs 1 S 2 SGB 3, § 144 Abs 3 SGB 3, § 144 Abs 3 SGB 3
    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Änderung der Sperrzeitdauer ab 1.1.2003 - fehlende Übergangsregelung - Anwendung des neuen Rechts bei allen Sperrzeitfeststellung ab 1.1.2003

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wesentliche Gesichtspunkte intertemporalen Verwaltungsrechts als Grundsätze zur Auslegung von Übergangsregelungen im Rahmen materieller Rechtsänderungen; Rechtmäßigkeit einer Bewilligung von Arbeitslosengeld trotz Ablehnung eines Stellenangebots; Maßgeblicher Zeitpunkt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld, Übergangsregelung bei Änderung der Sperrzeitdauer ab 1.1.2003

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 71/03 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Erlöschen wegen Eintritt einer Sperrzeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2007 - L 7 AL 183/06
    Dem steht entgegen, dass nach der aktuellen, geänderten Rechtsprechung des BSG Sperrzeitbescheide einen deklaratorischen Verfügungssatz zur Feststellung des Sperrzeitzeitraumes enthalten (BSG, 3.6.2004 -B 11 AL 71/03 R -SGb 2004, 479; BSG, 18.8.2005 -B 7a/7 AL 94/04 R -BSGE 95, 80).

    Ist Arbeitslosengeld bewilligt ohne eine gesetzlich eingetretene Sperrzeit zu berücksichtigen, erfolgt die Korrektur der Leistungsbewilligung nicht allein durch die Rücknahme oder Aufhebung der Leistungsbewilligung, sondern erfordert zugleich die nachträgliche Feststellung der Sperrzeit als Umsetzungsakt (BSG, 3.6.2004, a.a.O.).

  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 94/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Meldung - frühzeitige

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2007 - L 7 AL 183/06
    Dem steht entgegen, dass nach der aktuellen, geänderten Rechtsprechung des BSG Sperrzeitbescheide einen deklaratorischen Verfügungssatz zur Feststellung des Sperrzeitzeitraumes enthalten (BSG, 3.6.2004 -B 11 AL 71/03 R -SGb 2004, 479; BSG, 18.8.2005 -B 7a/7 AL 94/04 R -BSGE 95, 80).
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2007 - L 7 AL 183/06
    Das widerspräche schon den weiteren Grundsätzen zu 5 und 6; ebenso entsprach es dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers bei Überführung des AFG in das SGB III durch das AFRG, auch nach altem Recht entstandene Ansprüche den neuen Sperrzeitregelungen zu unterwerfen (BTDrucks 13/4941, S. 227; BSG SozR 3-4300 § 144 Nr. 12; Valgolio in: Hauck/Noftz SGB III, Stand 3/2007, § 144 Rn. 320).
  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2007 - L 7 AL 183/06
    Für die Anknüpfung an das Sperrzeitereignis spricht unabhängig von der belastenden Wirkung der Rechtsänderung, dass die Ruhenswirkung bei Erfüllung des Sperrzeittatbestandes kraft Gesetzes eintritt; ein Verwaltungsakt der BA hat keine konstitutive Bedeutung (BSG, 5.11.1998 -B 11 AL 29/98 R -BSGE 83, 95; BSG, 25.4.2002 -B 11 AL 65/01 R -BSGE 89, 243; Henke in: Eicher/Schlegel SGB III, Stand 11/2006, § 144 Rn. 577).
  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beweislast - Arbeitsablehnung - Gesundheitliche

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2007 - L 7 AL 183/06
    Dementsprechend bezieht sich die Gesetzesbegründung ausschließlich darauf, insoweit dem Arbeitslosen die -unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG (Urteil, 26.11.1992 -7 R Ar 38/92 -BSGE 71, 256) in der Regel nur vermeintlich - günstigere verfahrensrechtliche Regelung des § 144 Abs. 1 SGB III a.F. zu erhalten (BTDrucks 15/25 S. 36).
  • BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 29/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Ruhen - Säumniszeit - Meldepflicht - Warnfunktion - Bescheid

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2007 - L 7 AL 183/06
    Für die Anknüpfung an das Sperrzeitereignis spricht unabhängig von der belastenden Wirkung der Rechtsänderung, dass die Ruhenswirkung bei Erfüllung des Sperrzeittatbestandes kraft Gesetzes eintritt; ein Verwaltungsakt der BA hat keine konstitutive Bedeutung (BSG, 5.11.1998 -B 11 AL 29/98 R -BSGE 83, 95; BSG, 25.4.2002 -B 11 AL 65/01 R -BSGE 89, 243; Henke in: Eicher/Schlegel SGB III, Stand 11/2006, § 144 Rn. 577).
  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 9/97

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld und Rückforderung der erbrachten

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2007 - L 7 AL 183/06
    Zutreffend ist an den Ausführungen, dass sich in der Tat bei der Neuregelung des § 144 Abs. 1 SGB III F. 2003, um eine verfahrensrechtliche Rechtsänderung handelt, welche dem Arbeitslosen eine gesteigerte Mitwirkungsobliegenheit bei der Ermittlung eines wichtigen Grundes enthält, die nach den Grundsätzen intertemporalen Verfahrensrechts in anhängigen Verfahren zu beachten ist (vgl. BSG, 18.9.1997 -11 RAr 9/97; SozR 3-4100 § 152 Nr. 7 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2005 - L 12 AL 39/04

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2007 - L 7 AL 183/06
    Im Ergebnis stützt daher der Senat die Rechtsauffassung des Sozialgerichts (a.A. ohne Begründung: LSG NRW, 26.1.2005 -L 12 AL 39/04 - ).
  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 51/96

    Verfassungsgerichtliche Unvereinbarkeitserklärung durch § 152 Abs. 1 AFG ,

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2007 - L 7 AL 183/06
    Zutreffend ist an den Ausführungen, dass sich in der Tat bei der Neuregelung des § 144 Abs. 1 SGB III F. 2003, um eine verfahrensrechtliche Rechtsänderung handelt, welche dem Arbeitslosen eine gesteigerte Mitwirkungsobliegenheit bei der Ermittlung eines wichtigen Grundes enthält, die nach den Grundsätzen intertemporalen Verfahrensrechts in anhängigen Verfahren zu beachten ist (vgl. BSG, 18.9.1997 -11 RAr 9/97; SozR 3-4100 § 152 Nr. 7 mwN).
  • SG Osnabrück, 16.04.2019 - S 16 AS 245/18

    Nachweispflicht oder Auskunftspflicht eines Leistungsberechtigten durch Vorlage

    Auf diese Entscheidung bereits neues Recht anzuwenden steht mit dem ersten Grundsatz oder Gesichtspunkt des intertemporalen Rechts, der Sofortwirkung des neuen Rechts (siehe dazu: BSG, Urteil vom 24.08.2004, B 2 U 12/03 R; Hessisches LSG, Urteil vom 14.12.2007, L 7 AL 183/06), im Einklang.
  • LSG Hessen, 11.02.2011 - L 7 AL 44/10

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - keine rückwirkende

    Nach den Grundsätzen des intertemporalen Rechts ist für die Beurteilung des Eintritts einer Sperrzeit, seiner Wirkungen und Folgen das Recht maßgeblich, das zum Zeitpunkt des sperrzeitbegründenden Ereignisses gegolten hat (Aufgabe der Rechtsprechung aus dem Urteil des Senats vom 14. Dezember 2007, Az. L 7 AL 183/06 - Leitsätze 2 und 3).

    Soweit das Sozialgericht darauf abstellt, dass es sich bei der von der Klägerin erhobenen Klage um eine Anfechtungsklage handelt und dass für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes grundsätzlich die Sach- und Rechtslage bei Erlass des Bescheides bzw. des Widerspruchsbescheides maßgeblich ist und wegen des Erlasses des Widerspruchsbescheides, der den Widerspruch der Klägerin gegen den Bescheid der Beklagten vom 12. Dezember 2002 am 15. Januar 2003 das am 1. Januar 2003 in Kraft getretene Recht für anwendbar hält, kann diese rein formal an die Klageart anknüpfende Rechtsansicht des Sozialgerichts nicht überzeugen (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 14. Dezember 2007, L 7 AL 183/06, Juris, Rdnr. 17).

    Seine gegenteilige Rechtsprechung (Urteil des erkennenden Senats vom 14. Dezember 2007, L 7 AL 183/06, Juris, Rdnrn. 33 ff., dazu Urteil des BSG vom 6. Mai 2009, B 11 AL 10/08 R, Juris, Rdnr. 12 ff.) hat der Senat deshalb aufgegeben (Urteil vom 28. Januar 2011, L 7 AL 75/09, für Juris vorgesehen).

  • LSG Hessen, 28.01.2011 - L 7 AL 75/09

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - keine rückwirkende

    Nach den Grundsätzen des intertemporalen Rechts ist für die Beurteilung des Eintritts einer Sperrzeit, seiner Wirkungen und Folgen das Recht maßgeblich, das zum Zeitpunkt des sperrzeitbegründenden Ereignisses gegolten hat (Aufgabe der Rechtsprechung aus dem Urteil des Senats vom 14. Dezember 2007, Az. L 7 AL 183/06 - Leitsätze 2 und 3).

    Der Grundsatz allein beantwortet nicht, welches Recht im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides gegolten hat (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 14. Dezember 2007, L 7 AL 183/06, Juris, Rdnr. 17).

    Seine gegenteilige Rechtsprechung (Urteil des erkennenden Senats vom 14. Dezember 2007, L 7 AL 183/06, Juris, Rdnrn. 33 ff., dazu Urteil des BSG vom 6. Mai 2009, B 11 AL 10/08 R, Juris, Rdnr. 12 ff.) gibt der Senat deshalb auf.

  • SG Frankfurt/Main, 28.11.2008 - S 36 SO 212/05

    Sozialhilfe - Kostenerstattungsanspruch gegen den Erben - Anwendung altes oder

    Andererseits stellt das Bundessozialgericht nach den Grundsätzen des intertemporalen Rechts bei der Beurteilung eines (originären) Ersatzanspruchs - für die Kammer überzeugend - auf den Zeitpunkt von dessen Entstehung ab (vgl. BSG v. 27.08.2008, Az.: B 11 AL 11/07 R zu § 335 SGB III; ausf. zur Problematik auch Hess. LSG, Urtl. v. 14.12.2007, Az.: L 7 AL 183/06).
  • SG Frankfurt/Main, 19.03.2009 - S 30 SO 13/06

    Sozialhilfe - Kostenerstattung durch überörtlichen Sozialhilfeträger nach

    28 So stellt das Bundessozialgericht bei der Beurteilung eines (originären) Ersatzanspruchs nach den Grundsätzen des intertemporalen Rechts - für die Kammer überzeugend - auf die Rechtslage zum Zeitpunkt von dessen Entstehung ab (vgl. BSG v. 27.08.2008, Az.: B 11 AL 11/07 R zu § 335 SGB III; ausf. zur Problematik auch Hess. LSG, Urtl. v. 14.12.2007, Az.: L 7 AL 183/06).
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