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   LSG Hessen, 20.06.2011 - L 7 AL 209/10 ZVW   

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https://dejure.org/2011,15967
LSG Hessen, 20.06.2011 - L 7 AL 209/10 ZVW (https://dejure.org/2011,15967)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20.06.2011 - L 7 AL 209/10 ZVW (https://dejure.org/2011,15967)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20. Juni 2011 - L 7 AL 209/10 ZVW (https://dejure.org/2011,15967)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 10/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen nach dem SGB

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2011 - L 7 AL 209/10
    Ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung liegt vor, wenn er über den Zeitpunkt der Bekanntgabe bzw. Bindungswirkung hinaus rechtliche Wirkung zeigt, (Schütze in: von Wulffen, SGB X, 7. Aufl. 2010, § 48 Rn. 3, § 45 Rn. 63; BSGE 88, 172).

    Ein etwaiger von der Klägerin bei der Post gestellter Nachsendeauftrag war für die Anspruchsvoraussetzung der Verfügbarkeit nicht ausreichend, denn arbeitslose Leistungsbezieher trifft die Pflicht dem zuständigen Leistungsträger einen Wohnsitzwechsel persönlich und unverzüglich anzuzeigen (BSG v. 20.06.2001, B 11 AL 10/01 R).

  • BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 98/04 R

    Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen nach § 428 SGB III -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2011 - L 7 AL 209/10
    Die Klägerin zählte zum Zeitpunkt ihres Umzuges auch nicht zu den älteren Arbeitslosen, die Arbeitslosengeld unter den erleichterten Bedingungen des § 428 SGB III bezogen, so dass aus diesem Grund keine abgesenkten Anforderungen (vgl. BSG v. 30.06.2005, B 7a/7 AL 98/04 R) für sie gelten konnten.
  • BSG, 28.11.2006 - B 2 U 33/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2011 - L 7 AL 209/10
    Damit gilt auch nicht die Vermutung des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X, wonach ein schriftlicher Verwaltungsakt bei der Übermittlung durch die Post im Inland am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben gilt ( BSGE 97, 279).
  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zwischenbeschäftigung, Aufhebung der

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2011 - L 7 AL 209/10
    Der Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom 31. Januar 2000 ist über § 86 SGG i.d.F. bis zum Inkrafttreten des Gesetzes vom 17. August 2001 (BGBl I 2144) in das Vorverfahren gegen den Bescheid vom 22. Januar 1999 einbezogen worden (vgl. BSG, Urteil v. 14.12.1995, 11 RAr 75/95 ).
  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beweislast - Arbeitsablehnung - Gesundheitliche

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2011 - L 7 AL 209/10
    Die Grundsätze der objektiven Beweislast greifen erst ein, wenn das Gericht keine Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit einer streitigen und entscheidungserheblichen Tatsachenbehauptung gewinnen kann -"non liquet"- (vgl. z.B.: BSG v. 26.11.1992, 7 RAr 38/92).
  • BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74

    Berufsausbildungsbeihilfe - Grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2011 - L 7 AL 209/10
    Grobe Fahrlässigkeit ist zu bejahen, wenn der Betroffene schon einfachste, naheliegende Überlegungen nicht angestellt und deshalb nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste (BSG v. 06.03.1997, 7 RAr 40/96).Entscheidend sind stets die besonderen Umstände des Einzelfalles und die individuellen Fähigkeiten des Betroffenen, d.h. seine Urteilsfähigkeit sein Einsichtsvermögen und sein Verhalten (BSG v. 31.08.1976, 7 Rar 112/74).
  • BSG, 20.09.1977 - 12 RKg 8/76

    Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht - Auszahlung von

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2011 - L 7 AL 209/10
    Allgemein wird es als grob fahrlässig angesehen, wenn Vorschriften, auf die in einem Merkblatt besonders hingewiesen wird, außer acht gelassen werden, es sei denn, der Betroffene hat die Vorschriften nicht verstanden (BSG v. 20.09.1977, 8/12 RKg 8/76).
  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 64/05 R

    Versäumung der Jahresfrist für die Aufhebung bzw Rücknahme der

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2011 - L 7 AL 209/10
    Dies hat zur Konsequenz, dass auch der Bescheid vom 31. Januar 2000 an den gesetzlichen Vorgaben der §§ 45, 48 SGB X i.V.m. § 330 SGB III zu messen ist, soweit er die Bewilligung von Arbeitslosengeld aufhebt (BSG v. 06.04.2006, B 7a AL 64/05 R).
  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2011 - L 7 AL 209/10
    Wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X ist jede für die bewilligte Leistung rechtserhebliche Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, die dazu führt, dass die Behörde unter den nunmehr objektiv vorliegenden Verhältnissen den Verwaltungsakt nicht mehr erlassen dürfte ( BSG v. 6.11.1985, 10 RKg 3/84 und v. 21.03.1996, 11 Rar 101/94).
  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R

    Unterhaltsgeld- bzw Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2011 - L 7 AL 209/10
    Allerdings verlangt auch der Vollbeweis keine absolute Gewissheit, sondern lässt eine an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit ausreichen (BSG, Urteil v. 24.11.2010, B 11 AL 35/09 R; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 128 RdNr. 3b m.w.N.).
  • BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 40/96

    Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe - Jahresfrist für die Rücknahme

  • BSG, 02.07.1997 - 9 RV 14/96

    Rückforderung der Leistungen nach § 50 Abs. 2 SGB X, Wirksamkeit, Jahresfrist des

  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

  • SG Dortmund, 18.08.2014 - S 35 AL 827/12

    Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosengeld nach dem SGB III wegen fehlender

    Ob diese Beweislastverteilung auch für die Negativtatsache der fehlenden Zustimmung der Beklagten zur Ortsabwesenheit des Klägers gilt (so wohl für die Negativtatsache der fehlenden Mitteilung eines Wohnortwechsels im Rahmen von § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X Hessisches LSG, Urteil vom 20.01.2011, L 7 AL 209/10 ZVW - juris (Rdnr.17 ff.)) oder ob der Kläger diesen für ihn günstigen und zur Fiktion der Verfügbarkeit führenden Ausnahmetatbestand nachzuweisen hat (grds. zur Beweislastverteilung nach den Maßstäben des materiellen Rechts BSG, Urteil vom 26.11.1992, 7 Rar 38/92 - juris (Rdnr.23)), kann zur Überzeugung der Kammer aber dahinstehen.
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