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   LSG Hessen, 14.04.2021 - L 7 AL 42/21 B ER   

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https://dejure.org/2021,9652
LSG Hessen, 14.04.2021 - L 7 AL 42/21 B ER (https://dejure.org/2021,9652)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14.04.2021 - L 7 AL 42/21 B ER (https://dejure.org/2021,9652)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14. April 2021 - L 7 AL 42/21 B ER (https://dejure.org/2021,9652)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 421d Abs. 1 SGB III
    1. Die Verlängerung der Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs um drei Monate gilt nur für Personen, deren Anspruch sonst in der Zeit vom 1. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 ausgelaufen wäre. 2. Die einschlägige Rechtsgrundlage in § 421d Abs. 1 SGB III ist nicht ...

  • rechtsportal.de

    § 421d Abs. 1 SGB III
    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im Hinblick auf die Verlängerung der Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs aufgrund von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Corona-Pandemie: Verlängertes Arbeitslosengeld nur bei Anspruchsende noch in 2020 ... - Corona-Virus

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Sonderregelung zum Arbeitslosengeld durfte zeitlich begrenzt sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beschränkte Verlängerung der Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Befristete Sonderregelung beim ALG I verfassungsgemäß

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Drei Monate mehr Arbeitslosengeld wegen der Corona-Pandemie nur bei Anspruchsende noch in 2020 - Pandemiebedingte Verlängerung des Arbeitslosengeldanspruchs um drei Monate stellt keine Gegenleistung für Beitragsleistung dar

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Anhebung der Altersgrenzen bei vorzeitigem

    Auszug aus LSG Hessen, 14.04.2021 - L 7 AL 42/21
    Gleichwohl ist es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zulässig, Stichtage einzuführen, obwohl jede Stichtagsregelung zwangsläufig gewisse Härten mit sich bringt (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. April 2011 - 1 BvR 1811/08, ZFSH/SGB 2011, 337 f.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 5. Februar 2009 - 1 BvR 1631/04, NZS 2009, 621 ff.).

    Das Ziel, die Finanzierung der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung zu sichern und damit die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Sozialversicherungssystems im Interesse aller zu erhalten, zu verbessern und den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Belang des öffentlichen Interesses anerkannt (vgl. nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 5. Februar 2009 - 1 BvR 1631/04, NZS 2009, 621 ff.).

  • BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld

    Auszug aus LSG Hessen, 14.04.2021 - L 7 AL 42/21
    Gleichwohl ist es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zulässig, Stichtage einzuführen, obwohl jede Stichtagsregelung zwangsläufig gewisse Härten mit sich bringt (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. April 2011 - 1 BvR 1811/08, ZFSH/SGB 2011, 337 f.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 5. Februar 2009 - 1 BvR 1631/04, NZS 2009, 621 ff.).
  • BSG, 23.07.2014 - B 12 P 1/12 R

    Krankenversicherung - Beschäftigte in Werkstatt für Behinderte - Übersteigen des

    Auszug aus LSG Hessen, 14.04.2021 - L 7 AL 42/21
    Sie setzt voraus, dass das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, er wäre im Zuge einer Interessenabwägung, bei der er sich von denselben Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (siehe statt aller BSG, Urteil vom 23. Juli 2014 - B 12 P 1/12 R, SozR 4-2500 § 251 Nr. 2 Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus LSG Hessen, 14.04.2021 - L 7 AL 42/21
    Es entspricht indes ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht verpflichtet ist, stets die optimale Lösung zu finden (BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2004 - 2 BvL 5/00, BVerfGE 110, 412 ff. = NJW-RR 2004, 1657 ff. Rn. 73 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus LSG Hessen, 14.04.2021 - L 7 AL 42/21
    Allerdings liegt ein Verfassungsverstoß jedenfalls dann vor, wenn für Äquivalenzabweichungen bei Versichertengruppen mit gleicher Beitragsleistung ein hinreichender sachlicher Grund nicht ersichtlich ist (BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 1995 - 1 BvR 892/88, BVerfGE 92, 53 ff. = NZS 1995, 312 ff.).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83

    Verfassungswidrigigkeit des § 120 Abs. 1 AFG

    Auszug aus LSG Hessen, 14.04.2021 - L 7 AL 42/21
    Dabei ist er an den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (siehe zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 1987 - 1 BvL 15/83, BVerfGE 74, 203 ff. = NJW 1987, 1930 f.).
  • BVerfG, 07.10.2008 - 1 BvR 2995/06

    Verfassungsmäßigkeit der vollen Beitragspflicht von Rentnern zur sozialen

    Auszug aus LSG Hessen, 14.04.2021 - L 7 AL 42/21
    Vielmehr enthält das Äquivalenzprinzip lediglich das Anrecht auf eine adäquate Teilhabe an den Leistungen der Versicherung insgesamt, nicht aber auf konkrete Einzelleistungen (siehe zum Ganzen BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7. Oktober 2008 - 1 BvR 2995/06).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - L 9 AL 24/22
    Würde die Klägerin jetzt noch einmal arbeitslos, könnte sie sich auf die Verlängerung der Anspruchsdauer daher nicht berufen (dazu LSG Hessen Beschluss vom 14.04.2021 - L 7 AL 42/21 B ER).

    Die Frage, ob eine nach § 421d Abs. 1 SGB III begründete Rechtsposition ebenso wie eine nach § 147 Abs. 2 SGB III begründete Anwartschaft dem Eigentumsschutz aus Art. 14 Abs. 1 GG unterliegt (ablehnend LSG Hessen Beschluss vom 14.04.2021 - L 7 AL 42/21 B ER; Kador in Eicher/Schlegel, SGB III, § 421d Rn. 35 f), ist für die Anerkennung als Anwartschaft unerheblich.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2022 - L 18 AL 45/21
    Es ist auch kein verfassungsrechtlich zwingender Grund dafür ersichtlich, dass der Gesetzgeber bei fortdauernder Pandemielage verpflichtet gewesen wäre, die Sonderregelung zu verlängern (vgl zum Ganzen ausführlich Hessisches Landessozialgericht , Beschluss vom 14. April 2021 - L 7 AL 42/21 B ER - juris - Rn 3; Bundessozialgericht, Beschluss vom 27. Mai 2021 - B 11 AL 2/21 BH - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2022 - L 18 AL 45/21
    Es ist auch kein verfassungsrechtlich zwingender Grund dafür ersichtlich, dass der Gesetzgeber bei fortdauernder Pandemielage verpflichtet gewesen wäre, die Sonderregelung zu verlängern (vgl zum Ganzen ausführlich Hessisches Landessozialgericht , Beschluss vom 14. April 2021 - L 7 AL 42/21 B ER - juris - Rn 3; Bundessozialgericht, Beschluss vom 27. Mai 2021 - B 11 AL 2/21 BH - juris).
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