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   LSG Sachsen, 19.12.2016 - L 7 AS 1001/16 B ER   

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https://dejure.org/2016,51409
LSG Sachsen, 19.12.2016 - L 7 AS 1001/16 B ER (https://dejure.org/2016,51409)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 19.12.2016 - L 7 AS 1001/16 B ER (https://dejure.org/2016,51409)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 19. Dezember 2016 - L 7 AS 1001/16 B ER (https://dejure.org/2016,51409)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässiger Anspruch eines verurteilten Sexualstraftäters auf Zustimmung zum Umzug in eine teurere Sozialwohnung; SGB-II-Leistungen; Rechtsnatur einer Zusicherung; Einstweiliger Rechtsschutz; Gesonderte Zusicherung als vorgreifliche Teilregelung für die Übernahme ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an ein schlüssiges Konzept zur Angemessenheit der Aufwendungen der Kosten der Unterkunft und Heizung; Zustimmung zum Umzug in eine Dachgeschosswohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz; Zustimmung zum Umzug

  • rechtsportal.de

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 2; SGB II § 22 Abs. 4
    Einstweiliger Rechtsschutz; Zustimmung zum Umzug

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.12.2016 - L 7 AS 1001/16
    Ziel dieser Ermittlungen ist es, einen Quadratmeterpreis für Wohnungen einfachen Standards zu ermitteln, um diesen nach Maßgabe der Produkttheorie mit der dem Hilfeempfänger zugestandenen Quadratmeterzahl zu multiplizieren und so die angemessene Miete feststellen zu können (sog. schlüssiges Konzept - BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R - juris RdNr. 28).

    Diesbezüglich ist jedoch festzustellen, dass der Antragsgegner bei der Erstellung des Konzepts die vom BSG aufgestellten Grundsätze zur Schlüssigkeit (BSG, Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R - juris RdNr. 19; Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R - juris RdNr. 28) beachtet hat.

    b) Ebenfalls keine Bedenken bestehen dagegen, das gesamte Stadtgebiet der Stadt L als Vergleichsraum zu bestimmen, da dieses einen homogenen Lebens- und Wohnbereich bildet (vgl. BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R - juris RdNr. 22 [ München ]; Sächsisches LSG, Urteil vom 19.12.2013 - L 7 AS 637/12 - juris RdNr. 102 m.w.N. [ Dresden ]).

    Vor diesem Hintergrund ist, da - wie vom BSG gefordert - die dem Konzept zugrunde liegenden Daten über das gesamte Stadtgebiet erhoben wurden, die Gefahr einer Ghettoisierung nicht gegeben (BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R - juris RdNr. 27 [ Dresden ]; BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R - juris RdNr. 29 [ München ]).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.12.2016 - L 7 AS 1001/16
    Geboten - aber auch ausreichend - im Rahmen des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes ist allein die Prüfung, ob das vom Antragsgegner zugrunde gelegte Konzept den Vorgaben des BSG entspricht, die für die Schlüssigkeit derartiger Konzepte (siehe hierzu insbesondere BSG, Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R - juris RdNr. 19) aufgestellt wurden.

    Diesbezüglich ist jedoch festzustellen, dass der Antragsgegner bei der Erstellung des Konzepts die vom BSG aufgestellten Grundsätze zur Schlüssigkeit (BSG, Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R - juris RdNr. 19; Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R - juris RdNr. 28) beachtet hat.

    c) Hinsichtlich der Ermittlung der Angemessenheitsobergrenze (Referenzmiete) hat das SG zutreffend auf die nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R - juris RdNr. 19) zu erfüllenden Mindestvoraussetzungen verwiesen: die Datenerhebung darf ausschließlich in dem genau eingegrenzten und muss über den gesamten Vergleichsraum erfolgen (keine Ghettobildung); es bedarf einer nachvollziehbaren Definition des Gegenstandes der Beobachtung, z.B. welche Art von Wohnungen: Differenzierung nach Standard der Wohnungen, Brutto- und Nettomiete (Vergleichbarkeit), Differenzierung nach Wohnungsgröße; Angaben über den Beobachtungszeitraum; Festlegung der Art und Weise der Datenerhebung (Erkenntnisquellen, z.B. Mietspiegel); Repräsentativität des Umfangs der eingezogenen Daten; Validität der Datenerhebung; Einhaltung anerkannter mathematisch-statistischer Grundsätze der Datenauswertung; Angaben über die gezogenen Schlüsse (z.B. Spannoberwert oder Kappungsgrenze).

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug - Nichterteilung einer

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.12.2016 - L 7 AS 1001/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R, juris, Rn. 17, und Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R, juris) und des Senats (SächsLSG, Beschluss vom 28.09.2009 - L 7 AS 44/09 B ER, n.v.) ist die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung nicht abstrakt, sondern einzelfallbezogen zu beurteilen.

    Daher müssen die künftigen Unterkunftskosten der Höhe nach bestimmt sein, das heißt, es muss ein nach Lage der Wohnung sowie den aufzuwendenden Kosten konkretisiertes Wohnungsangebot vorliegen, weil erst dann die Zusicherung auf die konkrete Vorwegnahme eines künftigen Verwaltungsaktes gerichtet sein kann (BSG, Urteil vom 06.04.2011, a.a.O.).

    Für eine gesonderte Zusicherung als vorgreiflicher Teilregelung für die Übernahme angemessener Unterkunftskosten wegen grundsätzlicher Erforderlichkeit eines Umzuges entfällt zudem das Rechtsschutzinteresse, wenn aufgrund eines zwischenzeitlich vollzogenen Wohnungswechsels nunmehr in einem anderen Streitverfahren wegen der Höhe der Unterkunftskosten über den Gegenstand einer möglichen Zusicherung selbst zu befinden ist (BSG, Urteil vom 06.04.2011, a.a.O., Rn. 15 mit Verweis auf Urteil vom 04.05.1999 - B 4 RA 28/98 R, SGb 1999, 406).

  • LSG Sachsen, 26.10.2015 - L 7 AS 932/15
    Auszug aus LSG Sachsen, 19.12.2016 - L 7 AS 1001/16
    Der erkennende Senat hat bereits mit Beschluss vom 26.10.2015 - L 7 AS 932/15 B ER, juris, Rn. 27 - entschieden, dass es sich bei der Zusicherung i.S.d. § 22 Abs. 4 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht um einen auf eine Geldleistung gerichteten Verwaltungsakt i.S.d. § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 172 Abs. 3 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) handelt (a.A. SächsLSG, Beschluss vom 19.07.2016 - L 3 AS 611/16 B PKH).

    Der erkennende Senat hat in seinem Beschluss vom 26.10.2015 (a.a.O., Rn. 32 bis 36) im Übrigen darauf hingewiesen, dass eine Verpflichtung des Leistungsträgers zur vorläufigen Zusicherung im Wege einer Regelungsanordnung nach § 86b Abs. 2 SGG keine Rechtsicherheit für den Antragsteller schafft.

    Offen bleiben kann, ob es bereits am Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige gerichtliche Regelung zur vorläufigen Zusicherung i.S.d. § 22 Abs. 4 SGB II n.F. fehlt (vgl. zur Altfassung (a.F.) Beschluss des Senats vom 26.10.2015, a.a.O., Rn. 32 bis 36).

  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.12.2016 - L 7 AS 1001/16
    Dem trägt - auch und gerade unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit - die genannten Verwaltungsvorschrift Rechnung (BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R - juris RdNr. 15 ff.).

    Vor diesem Hintergrund ist, da - wie vom BSG gefordert - die dem Konzept zugrunde liegenden Daten über das gesamte Stadtgebiet erhoben wurden, die Gefahr einer Ghettoisierung nicht gegeben (BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R - juris RdNr. 27 [ Dresden ]; BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R - juris RdNr. 29 [ München ]).

  • LSG Sachsen, 19.12.2013 - L 7 AS 637/12

    SGB II-Leistungen: Konzept der Landeshauptstadt Dresden zu den Bedarfen für

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.12.2016 - L 7 AS 1001/16
    Auch das Sächsische LSG hat darauf hingewiesen, dass es sich bei in Plattenbauweise errichteten 1-Raum-Wohnungen um einen Wohnungstyp handelt, der im gesamten Freistaat Sachsen weit verbreitet ist und der - angesichts des standardisierten günstigen Zuschnitts dieser Wohnungen - auch von Nichtleistungsempfängern bewohnt wird und der einfachen und grundlegenden Wohnbedürfnissen genügt (Sächsisches LSG, Urteil vom 19.12.2013 - L 7 AS 637/12 - juris RdNr. 156).

    b) Ebenfalls keine Bedenken bestehen dagegen, das gesamte Stadtgebiet der Stadt L als Vergleichsraum zu bestimmen, da dieses einen homogenen Lebens- und Wohnbereich bildet (vgl. BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R - juris RdNr. 22 [ München ]; Sächsisches LSG, Urteil vom 19.12.2013 - L 7 AS 637/12 - juris RdNr. 102 m.w.N. [ Dresden ]).

  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.12.2016 - L 7 AS 1001/16
    Das Wort "hinreichend" kennzeichnet, dass das Gericht sich mit einer vorläufigen Prüfung der Erfolgsaussichten begnügen darf und muss (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 07.05.1997 - 1 BvR 296/94, NJW 1997, S. 2745 ff; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung (ZPO), 68. Auflage 2008, § 114 RdNr. 80).
  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 10/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Begrenzung der Unterkunftskosten

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.12.2016 - L 7 AS 1001/16
    Die Schutz- und Klärungsfunktion (BSG, Urteil vom 30.08.2010 - B 4 AS 10/10 R, juris, Rn. 17) des Zusicherungsverfahrens tritt somit nur bei erteilter Zusicherung ein.
  • LSG Sachsen, 29.05.2012 - L 7 AS 24/12

    Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung in Dresden - Noch kein

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.12.2016 - L 7 AS 1001/16
    Hierbei ist zu beachten, dass im Rahmen der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vorzunehmenden summarischen Prüfung (siehe hierzu Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 86b RdNr. 16c) eine Beweisaufnahme, im Rahmen derer die zur Erstellung des Konzepts verwendeten Daten und die daraus folgenden Berechnungen - unter Umständen mit Hilfe weiterer Erläuterungen durch Gutachter - nachvollzogen und ggf. um ungeeignete, nicht repräsentative oder nicht valide Daten bereinigt werden, regelmäßig nicht in Betracht kommt (Sächsisches LSG, Beschluss vom 29.05.2012 - L 7 AS 24/12 B ER - juris RdNr. 43).
  • LSG Bayern, 14.07.2014 - L 7 AS 517/14

    Umzugskosten und Zusicherung nach § 22 SGB II im einstweiligen Rechschutz

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.12.2016 - L 7 AS 1001/16
    Auch rein tatsächlich wird die Hauptsache durch eine dem Begehren des Antragstellers entsprechende einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 SGG nicht vorweg genommen, da eine endgültige Klärung im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens sowohl nachträglich möglich also auch zumutbar ist (so auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 14.07.2014 - L 7 AS 517/14 B ER; offenbar für eine endgültige Vorwegnahme der Hauptsache: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.11.2012 - L 25 AS 2712/12 B PKH, juris, Rn. 4).
  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 37/13 R

    Arbeitslosengeld II - Kostensenkungsverfahren - unangemessene Unterkunftskosten

  • LSG Sachsen, 19.07.2016 - L 3 AS 611/16

    Elementenfeststellungsklage; Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zusicherung zum

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2014 - L 2 AS 1195/14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hinblick auf die Erteilung einer Zusicherung nach §

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2014 - L 14 AS 1360/14

    Zeitliche Wirkung der Zusicherung der Übernahme der Unterkunftskosten für die

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2015 - L 12 AS 117/15

    Leistungsbewilligung nach SGB II

  • LSG Sachsen, 29.08.2016 - L 8 AS 675/16

    Schlüssiges Konzept; Stadt Leipzig - Angemessenheit der Unterkunftskosten;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2012 - L 25 AS 2712/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prozesskostenhilfe - Erlass einer

  • LSG Bayern, 28.01.2009 - L 7 AS 44/09

    Voraussetzungen eines der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des

  • BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 28/98 R

    Beitragsnachentrichtung - Verfolgter - Zusicherung eines früheren Rentenbeginns -

  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 60/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unangemessenheit der Heizkosten -

  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2020 - L 7 SO 2772/20

    Sozialhilfe - Vorläufige Übernahme von Unterkunftskosten

    Denn die begehrte Zusicherung würde - wie auch ein Ausführungsbescheid des Sozialhilfeträgers - nach einer gegenteiligen Hauptsacheentscheidung ihre Rechtswirkungen verlieren (vgl. BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 8 SO 20/14 R - juris Rdnr. 12 m.w.N.), sodass sich die durch § 35 Abs. 2 Satz 4 SGB XII eigentlich intendierte Planungssicherheit für den Leistungsempfänger durch eine einstweilige Regelung gerade nicht erreichen lässt (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Juni 2018 - L 31 AS 1002/18 B ER und L 31 1003/18 B ER PKH - juris Rdnr. 3 f.; Sächsisches LSG, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - L 7 AS 1001/16 B ER - juris Rdnr. 22).
  • LSG Sachsen, 15.12.2020 - L 7 AS 245/20
    Deshalb unterfällt der Streit um die Zusicherung nach § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II dem Anwendungsbereich von § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG (vgl. dazu bereits: SächsLSG, Beschluss vom 27.12.2012 - L 3 AS 943/12 B PKH, Rn. 13; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.06.2012 - L 5 AS 189/12 B ER, Rn. 18 ff.; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.02.2012 - L 6 AS 145/11 B PKH, Rn. 15 ff.; der erkennende Senat nimmt insoweit zukünftig Abstand von der noch anderslautenden Rechtsprechung des Senats mit Beschluss vom 26.10.2015 - L 7 AS 932/15 B ER, Rn. 27, und mit Beschluss vom 19.12.2016 - L 7 AS 1001/16 B ER, Rn. 17).

    Außerdem kann das Gericht dem Wesen und Zweck der einstweiligen Anordnung entsprechend grundsätzlich nur vorläufige Regelungen treffen und dem Antragsteller nicht schon in vollem Umfang das gewähren, was er nur im Hauptsacheverfahren erreichen kann (vgl. SächsLSG vom 19.12.2016 - L 7 AS 1001/16 B ER, Rn. 20).

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 19. Dezember 2016 - L 7 AS 1001/16 B ER, Rn. 22 - darauf hingewiesen, dass eine Verpflichtung des Leistungsträgers zur vorläufigen Zusicherung im Wege einer Regelungsanordnung nach § 86b Abs. 2 SGG keine Rechtssicherheit für den Antragsteller schafft.

    Die Gefahr, dass die Leistungsträger regelmäßig keine Zusicherungen nach § 22 Abs. 4 SGB II erteilen würden, erscheint wegen des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ausgeschlossen (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 19.12.2016 - L 7 AS 1001/16 B ER, Rn. 23).

    Das bedeutet, die Leistungsempfänger müssten im für sie schlimmsten Fall die Differenz der höheren Unterkunftskosten selbst tragen und könnten nach einer ggf. vorläufig zu ihren Gunsten ergangenen gerichtlichen Eilentscheidung zur Rückzahlung der überzahlten Leistungen verpflichtet werden, deren Umfang wiederum im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit stattfindet (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 19.12.2016 - L 7 AS 1001/16 B ER, Rn. 24).

    Prozesskostenhilfe kann durchaus verweigert, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechterdings ausgeschlossen ist, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (SächsLSG, Beschluss vom 19.12.2016 - L 7 AS 1001/16 B ER, Rn. 38 m.w.N.).

  • LSG Sachsen, 07.01.2021 - L 7 AS 726/20
    Außerdem kann das Gericht dem Wesen und Zweck der einstweiligen Anordnung entsprechend grundsätzlich nur vorläufige Regelungen treffen und dem Antragsteller nicht schon in vollem Umfang das gewähren, was er nur im Hauptsacheverfahren erreichen kann (vgl. Sächsisches LSG vom 19.12.2016 - L 7 AS 1001/16 B ER, juris, Rn. 20).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2019 - L 7 SO 2356/19

    Teilhaberecht - Eingliederungshilfe - Kostenübernahme für ambulant betreutes

    Angesichts der Möglichkeit, im einstweiligen Rechtsschutzverfahren auch die vorläufige Verpflichtung zur Leistungserbringung auszusprechen, bestünde für eine bloße einstweilige Verpflichtung zur einstweiligen Zusicherung eines späteren Schuldbeitritts auch kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. zur Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Juni 2019 - L 1 AS 1858/19 ER-B - juris Rdnr. 13 m.w.N.; LSG Sachsen, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - L 7 AS 1001/16 B ER - juris Rdnr. 22).
  • SG Aachen, 06.11.2017 - S 14 AS 843/17
    Die Kammer erkennt auch im Falle des Begehrens einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) ein Rechtsschutzbedürfnis (a. A. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05. Dezember 2016 - L 15 AS 257/16 B ER -, Rn. 6, juris) SG Chemnitz, Beschluss vom 26. Juli 2012 - S 14 AS 3078/12 ER -, Rn. 11, juris; offen gelassen von Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - L 7 AS 1001/16 B ER -, Rn. 25, juris m.w.Nachw.; zum Rechtsschutzbedürfnis allg.: Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, vor § 51, Rn. 16).

    Nach diesen Maßstäben kommt die Verpflichtung zur Erteilung einer Zusicherung gem. § 22 Abs. 4 S. 2 SGB II in Ermangelung eines Anordnungsgrundes regelmäßig nicht in Betracht (vgl. u. a. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Juni 2017 - L 5 AS 413/17 B ER -, Rn. 24, juris; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - L 7 AS 1001/16 B ER -, Rn. 23, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.12.2021 - L 3 AS 1435/21

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Grundsicherungsberechtigten auf Zusicherung

    Die Ungewissheit, ob die Aufwendungen für die neue Unterkunft übernommen werden, bliebe auch nach Erlass einer solchen einstweiligen Anordnung bestehen, denn deren Bestand wäre mit Blick auf die ausstehende Entscheidung in der Hauptsache nicht sicher (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. November 2014 - L 12 AS 1959/14 B ER; Sächsisches LSG, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - L 7 AS 1001/16 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Juni 2018 - L 31 AS 1002/18 B ER - alle in juris).
  • LSG Sachsen, 15.03.2018 - L 7 AS 1252/17

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass nach vorläufiger Auffassung (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 28.09.2017 - L 7 AS 551/17 B ER, juris, Rn. 38; Beschluss vom 19.12.2016 - L 7 AS 1001/16 B ER; Beschluss vom 29.08.2016 - L 8 AS 675/16 B ER) das der mit Wirkung zum 01.07.2017 fortgeschriebenen Richtlinie der Stadt Leipzig vom 18.12.2014 zugrunde liegende Konzept nach der im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens gebotenen summarischen Prüfung schlüssig ist.
  • LSG Sachsen, 28.09.2017 - L 7 AS 551/17
    Bezugnehmend auf die Ausführungen des Sächsischen Landessozialgerichts in den Beschlüssen vom 19.12.2016 - L 7 AS 1001/16 B ER/juris; 29.08.2016 - L 8 AS 675/16 B ER hält die Verwaltungsrichtlinie der Stadt A ... den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts an ein schlüssiges Konzept im Rahmen einer summarischen Prüfung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren stand.
  • LSG Baden-Württemberg, 03.03.2020 - L 7 SO 496/20
    Denn die begehrte Zusicherung würde - wie auch ein Ausführungsbescheid der Antragsgegnerin - nach einer gegenteiligen Hauptsacheentscheidung ihre Rechtswirkungen verlieren (vgl. BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 8 SO 20/14 R - juris Rdnr. 12 m.w.N.), sodass sich die durch § 35 Abs. 2 Satz 4 SGB XII eigentlich intendierte Planungssicherheit für den Leistungsempfänger durch eine einstweilige Regelung gerade nicht erreichen lässt (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Juni 2018 - L 31 AS 1002/18 B ER und L 31 1003/18 B ER PKH - juris Rdnr. 3 f.; Sächsisches LSG, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - L 7 AS 1001/16 B ER - juris Rdnr. 22).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.02.2020 - L 9 AS 37/20
    Insoweit bestehen Zweifel, ob eine nur vorläufig erteilte Zusicherung zum Umzug überhaupt die Schutz- und Klärungsfunktion (Planungssicherheit, dass die Unterkunftsaufwendungen durch den Antragsgegner übernommen würden) gewährleisten kann (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - L 7 AS 1001/16 B ER, Rn. 23, 25).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2020 - L 9 AS 50/20
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2020 - L 9 AS 117/20
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