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   LSG Bayern, 14.02.2017 - L 7 AS 113/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,3715
LSG Bayern, 14.02.2017 - L 7 AS 113/17 B ER (https://dejure.org/2017,3715)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.02.2017 - L 7 AS 113/17 B ER (https://dejure.org/2017,3715)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. Februar 2017 - L 7 AS 113/17 B ER (https://dejure.org/2017,3715)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründetheit eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Eingliederungsverwaltungsakte sind im Eilverfahren nur summarisch zu prüfen und dann nur bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit zu beanstanden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründetheit eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    SGB II § 15 ; SGG § 86a; SGG § 86b
    Begründetheit eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Bayern, 01.08.2016 - L 7 AS 415/16

    Eilrechtsschutz gegen Eingliederungsverwaltungsakte

    Auszug aus LSG Bayern, 14.02.2017 - L 7 AS 113/17
    Dieser Antrag ist statthaft, weil der Widerspruch gegen den Eingliederungsverwaltungsakt gemäß § 39 Nr. 1 SGB II keine aufschiebende Wirkung hat (vgl. BayLSG Beschluss vom 01.08.2016, L 7 AS 415/16 B ER Rdz. 24).

    Denn der Bf wendet sich nicht nur gegen eine mögliche drohende Sanktion, was das Begehren vorbeugenden Rechtsschutzes darstellen würde, für den ein qualifiziertes Rechtsschutzinteresse erforderlich ist, das insbesondere beinhaltet, dass der Betroffene nicht auf den nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (BayLSG, Beschluss vom 01.08.2016, L 7 AS 415/16 B ER Rdz. 28).

  • LSG Bayern, 12.01.2017 - L 7 AS 913/16

    Eingliederungsverwaltungsakt im Eilverfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 14.02.2017 - L 7 AS 113/17
    Rechtsschutz ist dann nur zu gewähren, wenn die summarische Prüfung nicht nur Zweifel, sondern erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit ergibt (BayLSG, Beschluss vom 12.01.2017, L 7 AS 913/16 B ER).

    Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren ist gemäß § 73 a SGG i.V.m. § 114 ff. Zivilprozessordnung nicht zu bewilligen, nachdem zum Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde im Hinblick auf den vom Bayer. Landessozialgericht im Beschluss vom 12.01.2017, L 7 AS 913/16 B ER dargestellten Maßstab keine hinreichenden Erfolgsaussichten bestanden.

  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung

    Auszug aus LSG Bayern, 14.02.2017 - L 7 AS 113/17
    Im Rahmen eines Eilverfahrens gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt ist daher nur summarisch zu prüfen, dass eine Eingliederungsvereinbarung gescheitert ist, und dann im Eingliederungsverwaltungsakt entsprechend der Urteile des Bundessozialgerichts vom 23.06.2016, B 16 AS 30/15 R und B 14 AS 42/15 R ein ausgewogenes Verhältnis der wechselseitigen Verpflichtungen erkennbar und die Eignung der Lebenssituation des Leistungsberechtigten berücksichtigt worden ist.
  • BVerfG, 09.11.2015 - 1 BvR 3460/13

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund fehlenden

    Auszug aus LSG Bayern, 14.02.2017 - L 7 AS 113/17
    Wenn - wie hier - ein Betroffener nicht nur eine mögliche drohende Sanktion abwenden möchte, sondern sich auch im Übrigen - wie hier - gegen den Eingliederungsverwaltungsakt insgesamt wenden möchte, ist grundsätzlich von einem Rechtsschutzinteresse auszugehen (BayLSG a.a.O. Rdz. 29 unter Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss vom 09.11.2015, 1 BvR 3460/13).
  • LSG Bayern, 08.06.2017 - L 16 AS 291/17

    Werkzeug zur Planung und Gestaltung des Eingliederungsprozesses und zur

    Es kann vorliegend jedoch dahinstehen, ob ein qualifiziertes Rechtsschutzinteresse besteht, weil der Bf auch Rechtsschutz gegen die durch die Eingliederungsverwaltungsakte auferlegten Handlungspflichten begehrt und insoweit das Rechtsschutzbedürfnis besteht (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 14.02.2017 - L 7 AS 113/17 B ER -, Rn. 25, juris).
  • SG Nürnberg, 10.04.2017 - S 22 AS 292/17

    Eilrechtsschutz gegen die Fortschreibung eines Eingliederungsverwaltungsaktes

    Rechtsschutz gegen Eingliederungsverwaltungsakte als solche ist nur dann zu gewähren, wenn eine summarische Prüfung erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit ergibt bzw. wenn der Bescheid offensichtlich rechtswidrig ist (vgl. BayLSG, Beschluss vom 12.01.2017, L 7 AS 913/16 B; BayLSG, Beschluss vom 14.02.2017, L 7 AS 113/17 B).
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