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   LSG Thüringen, 15.01.2007 - L 7 AS 1130/06 ER   

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https://dejure.org/2007,25823
LSG Thüringen, 15.01.2007 - L 7 AS 1130/06 ER (https://dejure.org/2007,25823)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 15.01.2007 - L 7 AS 1130/06 ER (https://dejure.org/2007,25823)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 15. Januar 2007 - L 7 AS 1130/06 ER (https://dejure.org/2007,25823)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung der Aufnahme eines Teilzeitstudiums bei der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Berücksichtigung der Betreuung eines leiblichen Kindes bei Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.01.2007 - L 7 AS 1130/06
    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung durch den Antragsteller des Eilverfahrens dürfen dabei aus Gründen des Grundrechtsschutzes nach Artikel 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG), insbesondere im Eilverfahren auf Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht überspannt werden (BVerfG NVwZ 2005, 927).
  • LSG Thüringen, 08.03.2005 - L 7 AS 112/05

    Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II);

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.01.2007 - L 7 AS 1130/06
    Da der Bewilligungsabschnitt beginnend ab Antragstellung im Mai 2006 mit Ablauf des Monats Oktober 2006 abgelaufen ist und die Antragsgegnerin Leistungen insgesamt abgelehnt hat, waren die Leistungen für die Dauer von weiteren sechs Monaten bis einschließlich Mai 2007 zu begrenzen, damit die Antragsgegnerin die Möglichkeit hat, für die Zeit ab Juni 2007 das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen erneut zu prüfen (vgl. zur zeitlichen Begrenzung der Leistungen im Eilverfahren ThürLSG, Beschluss vom 8. März 2005 - L 7 AS 112/05 ER).
  • LSG Thüringen, 08.03.2006 - L 7 AS 63/06

    Rückforderung von nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.01.2007 - L 7 AS 1130/06
    Allein wegen dieser Entscheidungen der Hochschule scheidet nach oben Gesagtem eine Förderung der Ausbildung nach dem BAföG schon dem Grund nach unabhängig vom Studiengang wegen der Art der durchzuführenden Ausbildung aus (vgl. Hörder in juris PK-SGB II § 7 Rnr. 44, wonach es sich für die Anwendbarkeit des § 7 Abs. 5 SGB II um ein Vollstudium handeln muss; Gerenkamp in Mergler/Zink, SGB II, Stand Mai 2006, § 7 Rnr. 60; SG Hamburg, Beschluss vom 7. August 2005 - S 62 AS 786/05 ER; ThürLSG, Beschluss vom 8. März 2006 - L 7 AS 63/06 ER zu dem Sonderfall der Masterstudiengänge; Urteil des Niedersächsischen OVG vom 10. Januar 1990 - 4 A 202/87 zu § 26 S. 1 BVG, dem § 7 Abs. 5 SGB II nachgebildet wurde: danach setzt die Förderungsfähigkeit einer Ausbildung voraus, dass nach dem Ausbildungskonzept die Arbeitskraft des Studenten voll in Anspruch genommen wird).
  • SG Hamburg, 17.08.2005 - S 62 AS 786/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Leistungen zur Sicherung des

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.01.2007 - L 7 AS 1130/06
    Allein wegen dieser Entscheidungen der Hochschule scheidet nach oben Gesagtem eine Förderung der Ausbildung nach dem BAföG schon dem Grund nach unabhängig vom Studiengang wegen der Art der durchzuführenden Ausbildung aus (vgl. Hörder in juris PK-SGB II § 7 Rnr. 44, wonach es sich für die Anwendbarkeit des § 7 Abs. 5 SGB II um ein Vollstudium handeln muss; Gerenkamp in Mergler/Zink, SGB II, Stand Mai 2006, § 7 Rnr. 60; SG Hamburg, Beschluss vom 7. August 2005 - S 62 AS 786/05 ER; ThürLSG, Beschluss vom 8. März 2006 - L 7 AS 63/06 ER zu dem Sonderfall der Masterstudiengänge; Urteil des Niedersächsischen OVG vom 10. Januar 1990 - 4 A 202/87 zu § 26 S. 1 BVG, dem § 7 Abs. 5 SGB II nachgebildet wurde: danach setzt die Förderungsfähigkeit einer Ausbildung voraus, dass nach dem Ausbildungskonzept die Arbeitskraft des Studenten voll in Anspruch genommen wird).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.01.1990 - 4 A 202/87

    Sozialhilfe; Hilfe zum Lebensunterhalt; Ausbildung; Immatrikulation; Student;

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.01.2007 - L 7 AS 1130/06
    Allein wegen dieser Entscheidungen der Hochschule scheidet nach oben Gesagtem eine Förderung der Ausbildung nach dem BAföG schon dem Grund nach unabhängig vom Studiengang wegen der Art der durchzuführenden Ausbildung aus (vgl. Hörder in juris PK-SGB II § 7 Rnr. 44, wonach es sich für die Anwendbarkeit des § 7 Abs. 5 SGB II um ein Vollstudium handeln muss; Gerenkamp in Mergler/Zink, SGB II, Stand Mai 2006, § 7 Rnr. 60; SG Hamburg, Beschluss vom 7. August 2005 - S 62 AS 786/05 ER; ThürLSG, Beschluss vom 8. März 2006 - L 7 AS 63/06 ER zu dem Sonderfall der Masterstudiengänge; Urteil des Niedersächsischen OVG vom 10. Januar 1990 - 4 A 202/87 zu § 26 S. 1 BVG, dem § 7 Abs. 5 SGB II nachgebildet wurde: danach setzt die Förderungsfähigkeit einer Ausbildung voraus, dass nach dem Ausbildungskonzept die Arbeitskraft des Studenten voll in Anspruch genommen wird).
  • LSG Hessen, 15.12.2020 - L 9 AS 535/20

    Hartz IV für behinderten Teilzeit-Studenten

    Daraus ergibt sich, dass für jedes Semester, das den Anforderungen des § 2 Abs. 5 Satz 1 BAföG nicht genügt, Leistungen nach dem BAföG ausgeschlossen sind und der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II nicht anwendbar ist (im Ergebnis ebenso LSG Thüringen, Beschluss vom 15. Januar 2007 - L 7 AS 1130/06 ER -, juris, Rn. 23).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.04.2008 - L 2 AS 71/06

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungsausschluss bei Anspruch

    Es ist genauso zu beurteilen wie ein Teilzeitstudium, das mangels Inanspruchnahme der vollen Arbeitskraft des Auszubildenden grundsätzlich nicht förderungsfähig ist (§ 2 Abs. 5 BAföG; vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 15. Januar 2007, Az. L 7 AS 1130/06 ER, FEVS 59, 45), oder wie ein berufsbegleitender postgradualer Aufbaustudiengang Master, der nicht auf einen Bachelor-Studiengang aufbaut (vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 8. März 2006, Az. L 7 AS 63/06 ER, zitiert nach juris) und daher nicht förderungsfähig ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2015 - L 31 AS 2074/15

    Teilzeitstudium - Leistungsausschluss - Folgenabwägung - einstweiliger

    Unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Arbeitsaufnahme im Sinne des § 10 SGB II könnten Leistungen dann nur unter den Voraussetzungen der §§ 31 f. SGB II abgesenkt werden bzw. ganz wegfallen (so: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. August 2007 - L 28 B 1098/07 AS ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. Juni 2009 - L 13 AS 39/09 B ER - und Thüringer LSG, Beschluss vom 15. Januar 2007 - L 7 AS 1130/06 ER - alle juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2014 - L 18 AS 1672/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten bei

    Denn vollständig in Teilzeitform durchgeführte Ausbildungen unterfallen dem Leistungsausschluss nach § 2 Abs. 5 Satz 1 BAföG (vgl auch Thüringer LSG, Beschluss vom 15. Januar 2007 - L 7 AS 1130/06 ER - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. November 2007 - L 14 B 1224/07 AS ER - juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. Juni 2009 - L 13 ASA 39/09 B ER - juris - mwN; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 3. April 2008 - L 2 AS 71/06 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2009 - L 13 AS 39/09

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem

    Finanziert wird mit den Leistungen des SGB II in Fällen einer in Teilzeit durchgeführten Ausbildung aber nicht in erster Linie die Ausbildung, sondern es wird vielmehr das Risiko der Erwerbslosigkeit abgedeckt, das unabhängig von der nur in Teilzeit durchgeführten Ausbildung besteht (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. August 2007 - L 28 B 1098/07 AS ER - und Beschuss vom 19. November 2007 - L 14 B 1224/07 AS ER - LSG Thüringen, Beschluss vom 15. Januar 2007 - L 7 AS 1130/06 ER - in: FEVS 59, 45; anderer Ansicht: LSG Hessen, Beschluss vom 22. November 2005 - L 9 AS 76/05 ER - und Beschluss vom 7. November 2006 - L 7 AS 200/06 ER - in: ZfSH/SGB 2007, 274).
  • SG Gießen, 04.11.2020 - S 25 AS 505/20
    Nach der wohl bisher bestehenden Rechtsprechung soll jedenfalls ein vollständig in Teilzeit betriebenes Studium auf Grund der Regelung des § 2 Absatz 5 Satz 1 BAföG eine Förderungsfähigkeit nach dem BAföG entbehren und somit dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II nicht entgegenstehen (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06. August 2014 - L 18 AS 1672/13, juris, Rn. 19; Thüringer LSG, Beschluss vom 15. Januar 2007 - L 7 AS 1130/06 ER, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. November 2007 - L 14 B 1224/07 AS ER, juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. Juni 2009 - L 13 ASA 39/09 B ER, juris - m.w.N.; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 3. April 2008 - L 2 AS 71/06, juris).

    Darüber hinaus wird teilweise in der Rechtsprechung angenommen, dass eine nach § 2 BAföG dem Grunde nach nicht förderungsfähige Ausbildung auch dann vorliege, wenn nur einzelne Abschnitte des Studiums in Teilzeit absolviert werden (so ohne nähere Begründung das LSG Thüringen, Beschluss vom 15. Januar 2007 - L 7 AS 1130/06 ER, juris, Rn. 24).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.04.2011 - L 5 AS 525/11

    Einstweiliger Rechtsschutz, Anordnung der aufschiebenden Wirkung,

    Es handelt sich um eine nicht förderungsfähige Teilzeitausbildung (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. November 2007, L 14 B 1224/07 AS ER; Beschluss vom 1. August 2007, L 28 B 1098/07 AS ER; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. Juni 2009, L 13 AS 39/09 B ER; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 15. Januar 2007, L 7 AS 1130/06 ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2014 - L 2 AS 1229/14

    Vorläufige Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB

    Nur für den Fall einer offiziellen Immatrikulation als Teilzeitstudent kann aber die Gewährung einer Ausbildungsförderung nach § 2 Abs. 5 BAföG ausgeschlossen sein (so auch Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 15.01.2007 - L 7 AS 1130/06 ER, RdNr. 27 bei juris).
  • OVG Niedersachsen, 24.10.2019 - 4 LC 238/16

    Arbeitskraft; Ausbildung; Ausbildungsförderung; Auslegung; Betreuung; Erziehung;

    v. 1.8.2007 - L 28 B 1098/07 AS ER - LSG Niedersachsen-B-Stadt, Beschl. v. 9.6.2009 - L 13 AS 39/09 B ER - LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 3.4.2008 - L 2 AS 71/06 -, NDV-RD 2009, 17; LSG Thüringen, Beschl. v. 15.1.2007 - L 7 AS 1130/06 ER -, FEVS 59, 45).
  • SG Berlin, 26.08.2019 - S 34 AS 2277/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten bei

    In der bisherigen Rechtsprechung scheint eine Differenzierung der Förderungsfähigkeit dem Grunde nach bisher hauptsächlich danach zu erfolgen, ob das Studium tatsächlich vollständig in Teilzeit durchgeführt wird (a. A.: LSG Thüringen, Beschluss vom 15. Januar 2007, L 7 AS 1130/06 ER), ohne dass insofern unterschieden oder thematisiert wird, ob es sich bei dem in Teilzeit durchgeführten Studiengang um einen eigenen - in dieser Form nur in Teilzeit durchführbaren - Studiengang handelt oder um einen ursprünglich auf Vollzeit angelegten Studiengang (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. Juni 2009, L 13 AS 39/09 B ER, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. November 2007, L 14 B 1224/07 AS ER; vom 6. August 2014, L 18 AS 1672/13).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.01.2023 - L 9 AS 2924/22

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten -

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2022 - L 14 AS 189/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten -

  • SG Oldenburg, 21.08.2009 - S 48 AS 2433/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.08.2016 - L 15 AS 130/16
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