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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2015 - L 7 AS 1148/14   

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https://dejure.org/2015,52137
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2015 - L 7 AS 1148/14 (https://dejure.org/2015,52137)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.11.2015 - L 7 AS 1148/14 (https://dejure.org/2015,52137)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. November 2015 - L 7 AS 1148/14 (https://dejure.org/2015,52137)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Betriebskostenguthaben bei Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Begriff des Einkommens; Erzielung von Einnahmen in Geld oder Geldeswert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 132/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2015 - L 7 AS 1148/14
    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Mai 2012 (Az. B 4 AS 132/11 R) sei zugunsten der Kläger zu befinden.

    d) Das in einer Betriebskostenabrechnung ausgewiesene Guthaben ist grundsätzlich als Einkommen i. S. von § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II i. V. m. mit der Sonderregelung des § 22 Abs. 3 SGB II und nicht als Vermögen zu berücksichtigen (vgl. zur entsprechenden Regelung des § 22 Abs. 1 S. 4 SGB II a. F.: BSG, Urteil vom 16. Mai 2012 - B 4 AS 132/11 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 60, juris, Rn. 16 ff., auch zum Folgenden).

    Es kann schließlich nicht angenommen werden, der Beklagte habe die Leistungsberechtigten bei der Verfolgung berechtigter Ansprüche gegenüber ihrem Vermieter nicht unterstützt, wozu dieser grundsätzlich verpflichtet ist (vgl. zu diesem Aspekt: BSG, Urteil vom 16. Mai 2012 - B 4 AS 132/11 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 60, juris, Rn. 24 m. w. N.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - L 23 SO 68/12

    Die Aufrechnung des Vermieters gegen Betriebskostenerstattungen eines Beziehers

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2015 - L 7 AS 1148/14
    Dem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 12. Juni 2014 (Az. L 23 SO 68/12), das die Aufrechnungserklärung des Vermieters nach § 394 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als nichtig ansehe und ein auf dem Zivilrechtsweg realisierbares Einkommen annehme, schließe sich die Kammer nicht an.

    Daraus folgt, dass bei SGB II-Leistungsbeziehern eine Aufrechnung gegen Betriebskostenguthaben als unpfändbare Forderungen nach § 394 S. 1 BGB unzulässig ist (ebenso: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Juni 2014 - L 23 SO 68/12 - juris).

  • BSG, 16.10.2012 - B 14 AS 188/11 R

    Arbeitslosengeld II - Minderung der Unterkunfts- und Heizkosten durch Rückzahlung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2015 - L 7 AS 1148/14
    Nach der Rechtsprechung des BSG unterliegen bei SGB II-Leistungsberechtigten auch Betriebs- und Heizkostenerstattungen des Vermieters, die als Einkommen auf den SGB II-Bedarf angerechnet werden, nicht der Pfändung und Zwangsvollstreckung (BSG, Urteil vom 16. Oktober 2012 - B 14 AS 188/11 R -, SozR 4-4200 § 11 Nr. 55, NZS 2013, 273-275, juris).
  • BGH, 20.06.2013 - IX ZR 310/12

    Pfändbarkeit des Erstattungsanspruchs des Arbeitslosengeld II beziehenden

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2015 - L 7 AS 1148/14
    Diese Rechtsauffassung wird ausdrücklich auch vom BGH geteilt (Urteil vom 20. Juni 2013 - IX ZR 310/12 -, NJW 2013, 2819, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2016 - L 11 AS 1107/15
    Im Hinblick insbesondere auf die seinerzeit nicht hinreichend berücksichtigte Entscheidung des BSG vom 16. Mai 2012 (B 4 AS 132/11 R) sowie die danach ergangenen instanzgerichtlichen Entscheidungen (u.a. Urteil des 7. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen 24. November 2015 - L 7 AS 1148/14) hält nunmehr auch der erkennende Senat die in der zitierten Entscheidung unterbliebene weitere Überprüfung, inwieweit in dieser Verrechnungssituation bereite Mittel vorliegen, für erforderlich.

    Der erkennende Senat wird daher nicht an seiner von der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 16. Mai 2012, a.a.O.) und des 7. Senats des erkennenden Gerichts (Urteil vom 24. November 2015, a.a.O.) abweichenden Rechtsauffassung (Urteil vom 11. November 2012 - L 11 AS 1299/11) festhalten.

    Inwieweit unter Berücksichtigung der Ausführungen des 7. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen in seinem Urteil vom 24. November 2015 (L 7 AS 1148/14), dass Aufrechnungen gegen Betriebskostenguthaben als unpfändbare Forderungen nach § 394 Satz 1 BGB unzulässig sind, so dass Aufrechnungserklärungen zivilrechtlich unwirksam wären und sich an der Berücksichtigung der Guthaben als Einkommen nichts dadurch ändere, dass die SGB II-Leistungsberechtigten evtl. den Zivilrechtsweg beschreiten müssten, und der dann noch zu stellenden Frage nach der erforderlichen Unterstützung der Leistungsempfänger durch das Jobcenter hierbei im Ergebnis das Urteil des SG zu bestätigen oder aufzuheben sein wird, muss der Hauptsacheentscheidung vorbehalten bleiben.

  • SG Dresden, 14.07.2016 - S 32 AS 5114/12

    Rückforderung gewährter Leistungen für Unterkunft und Heizung wegen der

    Da die Kläger die Betriebskostenabrechnung vom 17. März 2008 nicht nach deren Erhalt, sondern erst deutlich später nach Aufforderung durch den Beklagten im Laufe des Jahres 2011 bei diesem eingereicht haben, geht die ausgebliebene Unterstützung zu ihren Lasten (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. November 2015, L 7 AS 1148/14, Rn. 36, Juris).
  • SG Dresden, 14.07.2016 - S 32 AS 5214/12

    Rückforderung gewährter Leistungen für Unterkunft und Heizung wegen der

    Da die Kläger die Betriebskostenabrechnung vom 17. März 2008 nicht nach deren Erhalt, sondern erst deutlich später nach Aufforderung durch den Beklagten im Laufe des Jahres 2011 bei diesem eingereicht haben, geht die ausgebliebene Unterstützung zu ihren Lasten (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. November 2015, L 7 AS 1148/14 , Rn. 36, ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2019 - L 11 AS 412/16
    Dass die (interne) Aufrechnung des Versorgers möglicherweise gegen ein Pfändungsverbot verstoßen hat (vgl LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. November 2015 - L 7 AS 1148/14 -), bedeutet angesichts des nicht unerheblichen Aufwands und der Kosten für zivilgerichtlichen Rechtsschutz nicht, dass ein Betriebskostenguthaben für den Leistungsberechtigten "ohne Weiteres" realisierbar ist.
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