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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2019 - L 7 AS 115/19 B ER, L 7 AS 119/19 B   

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https://dejure.org/2019,84709
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2019 - L 7 AS 115/19 B ER, L 7 AS 119/19 B (https://dejure.org/2019,84709)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.05.2019 - L 7 AS 115/19 B ER, L 7 AS 119/19 B (https://dejure.org/2019,84709)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Mai 2019 - L 7 AS 115/19 B ER, L 7 AS 119/19 B (https://dejure.org/2019,84709)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.1970 - VIII ZR 145/68

    Eigentum an einem Fahrzeug - Anforderungen an eine Übergabe im Sinne des § 933

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2019 - L 7 AS 115/19
    Nach ständiger Rechtsprechung hat die Zulassungsbescheinigung Teil II aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums in der Weise, dass bei der Veräußerung gebrauchter Fahrzeuge das Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II in der Regel beim Erwerber den guten Glauben (§ 932 Bürgerliches Gesetzbuch, § 366 Handelsgesetzbuch) ausschließt (BGH, Urteil vom 8. Mai 1978 - VIII ZR 46/77 - NJW 1978, 1854 = juris RdNr. 15 und BGH, Urteil vom 21. Januar 1970 - VIII ZR 145/68 - NJW 1970, 653 = juris RdNr. 15, jeweils zum Kraftfahrzeugbrief).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2013 - L 4 R 4381/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Nachforderung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2019 - L 7 AS 115/19
    Ist keiner dieser Fälle der erkennbaren Aussichtslosigkeit der Klage bzw. des Widerspruchs oder der erkennbaren Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes gegeben, so sind die beteiligten Interessen anhand sonstiger Umstände im Einzelfall zu ermitteln und gegeneinander abzuwägen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. März 2013 - L 4 R 4381/12 ER-B; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt 2017, SGG, 12. Auflage, § 86b, Rn. 12e ff, m.w.N.).
  • BGH, 08.05.1978 - VIII ZR 46/77

    Rechtsnatur des Kfz-Briefs

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2019 - L 7 AS 115/19
    Nach ständiger Rechtsprechung hat die Zulassungsbescheinigung Teil II aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums in der Weise, dass bei der Veräußerung gebrauchter Fahrzeuge das Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II in der Regel beim Erwerber den guten Glauben (§ 932 Bürgerliches Gesetzbuch, § 366 Handelsgesetzbuch) ausschließt (BGH, Urteil vom 8. Mai 1978 - VIII ZR 46/77 - NJW 1978, 1854 = juris RdNr. 15 und BGH, Urteil vom 21. Januar 1970 - VIII ZR 145/68 - NJW 1970, 653 = juris RdNr. 15, jeweils zum Kraftfahrzeugbrief).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2020 - L 7 AS 712/20
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die beigezogene Akten über das parallele Streitverfahren der Ehefrau des Klägers gegen den Beklagten (L 7 AS 115/19) und die Verwaltungsakten verwiesen.
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