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   LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2018 - L 7 AS 1157/18 ZVW   

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https://dejure.org/2018,45767
LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2018 - L 7 AS 1157/18 ZVW (https://dejure.org/2018,45767)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.12.2018 - L 7 AS 1157/18 ZVW (https://dejure.org/2018,45767)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Dezember 2018 - L 7 AS 1157/18 ZVW (https://dejure.org/2018,45767)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2018 - L 7 AS 1157/18
    Hieran ist nach dem Beschluss des BVerfG vom 27.7.2016 (1 BvR 371/11 - BVerfGE 142, 353 = SozR 4-4200 § 9 Nr. 15) festzuhalten.

    Doch es hat dabei ausdrücklich nicht darüber entschieden, ob es verfassungsrechtlich zu rechtfertigen ist, Bedürftigen bei Auszug aus der Wohnung einer Bedarfsgemeinschaft ohne Zustimmung des Leistungsträgers weiter nur 80 % der existenzsichernden Regelleistung für Alleinstehende und keinerlei Kosten der Unterkunft und Heizung zu zahlen, obgleich der existenznotwendige Bedarf stets zu sichern ist (BVerfG vom 27.7.2016 - 1 BvR 371/11 - BVerfGE 142, 353 = SozR 4-4200 § 9 Nr. 15, RdNr 66 f).

    Es unterliegt der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, nur von Heranwachsenden ein Verbleiben im Elternhaus zu verlangen (zur Befugnis des Gesetzgebers, zwischen unter- und über 25-jährigen Kindern zu unterscheiden BVerfG Beschluss vom 27.07.2016 - 1 BvR 371/11 Rn 71).

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2018 - L 7 AS 1157/18
    Nach Zurückverweisung hat der Senat die Beteiligten um Stellungnahme zu dem Urteil des BSG vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R gebeten und gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage die Unterkunftskosten bestehen.

    Ob - wie das BSG im Zurückverweisungsurteil vom 25.04.2018 zum Ausdruck gebracht hat - in einer derartigen Fallgestaltung tatsächlich das Kopfteilprinzip anwendbar wäre und allein deshalb ein vom Beklagten zu übernehmender Unterkunftsbedarf anzuerkennen wäre, oder ob es sich nicht vielmehr um eine Wohngemeinschaft handelt, in der nach der Rechtsprechung des BSG das Kopfteilprinzip nicht gilt (BSG Urteil vom 22.08.2013 - B 14 AS 85/12 R) und ein tatsächlicher Bedarf des Klägers an Unterkunftskosten bestehen müsste (zur Notwendigkeit einer wirksamen zivilrechtlichen Verpflichtung zur Tragung von Unterkunftskosten außerhalb des Anwendungsbereichs des Kopfteilprinzips für die Begründung eines Bedarfs nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II vgl. BSG Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R) kann und braucht der Senat vorliegend nicht zu entscheiden.

  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2018 - L 7 AS 1157/18
    Eine vorherige Zusicherung ist nur dann nicht erforderlich, wenn eine fristgerecht mögliche Entscheidung durch den zuständigen Leistungsträger treuwidrig verzögert worden ist (BSG Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R) oder zu Unrecht verweigert worden ist.
  • BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 17/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2018 - L 7 AS 1157/18
    Die durch § 20 Abs. 3 und § 22 Abs. 5 SGB II vorgesehenen leistungsbegrenzenden Ausnahmeregelungen für junge Erwachsene sind wegen ihrer Strenge eng auszulegen, um deren von Verfassungs wegen zu schützende Belange zu wahren und ihnen eine grundsicherungsrechtlich folgenlose Auflösung des bisherigen gemeinsamen Haushalts mit den Eltern oder einem Elternteil nicht über das durch § 22 Abs. 5 SGB II nach Wortlaut, Sinn und Zweck sowie Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift gebotene Maß hinaus zu erschweren (vgl BSG vom 14.3.2012 - B 14 AS 17/11 R - BSGE 110, 204 = SozR 4-4200 § 9 Nr. 10, RdNr 30; vgl auch Luik in Eicher/Luik, SGB II, 4. Aufl 2017, § 22 RdNr 190).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.09.2012 - L 5 AS 613/12

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erstauszug aus Elternwohnung vor

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2018 - L 7 AS 1157/18
    Allein der Wunsch, mit der Freundin zusammenzuziehen, ist hingegen noch kein schwerwiegender Grund (vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.09.2012 - L 5 AS 613/12 B ER).
  • BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 67/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung von der Aufteilung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2018 - L 7 AS 1157/18
    Hieran hat der Senat in Anwendung der Grundsätze der Rechtsprechung des BSG zu den Auswirkungen von Leistungskürzungen auf den Unterkunftsanteil der übrigen Mitglieder auch bei (der hier vom BSG angenommenen) Geltung des Kopfteilprinzips Zweifel (BSG Urteile vom 23.05.2013 - B 4 AS 67/12 R und vom 02.12.2014 - B 14 AS 50/13 R).
  • BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 85/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Aufteilung der Kosten nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2018 - L 7 AS 1157/18
    Ob - wie das BSG im Zurückverweisungsurteil vom 25.04.2018 zum Ausdruck gebracht hat - in einer derartigen Fallgestaltung tatsächlich das Kopfteilprinzip anwendbar wäre und allein deshalb ein vom Beklagten zu übernehmender Unterkunftsbedarf anzuerkennen wäre, oder ob es sich nicht vielmehr um eine Wohngemeinschaft handelt, in der nach der Rechtsprechung des BSG das Kopfteilprinzip nicht gilt (BSG Urteil vom 22.08.2013 - B 14 AS 85/12 R) und ein tatsächlicher Bedarf des Klägers an Unterkunftskosten bestehen müsste (zur Notwendigkeit einer wirksamen zivilrechtlichen Verpflichtung zur Tragung von Unterkunftskosten außerhalb des Anwendungsbereichs des Kopfteilprinzips für die Begründung eines Bedarfs nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II vgl. BSG Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R) kann und braucht der Senat vorliegend nicht zu entscheiden.
  • BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 50/13 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung vom Kopfteilprinzip bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2018 - L 7 AS 1157/18
    Hieran hat der Senat in Anwendung der Grundsätze der Rechtsprechung des BSG zu den Auswirkungen von Leistungskürzungen auf den Unterkunftsanteil der übrigen Mitglieder auch bei (der hier vom BSG angenommenen) Geltung des Kopfteilprinzips Zweifel (BSG Urteile vom 23.05.2013 - B 4 AS 67/12 R und vom 02.12.2014 - B 14 AS 50/13 R).
  • BSG, 25.04.2018 - B 14 AS 21/17 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erfordernis der Zusicherung zum

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2018 - L 7 AS 1157/18
    Demgemäß liegt in der Einigung des Klägers mit den Eheleuten L dahingehend, dass der Kläger bei dem Beklagten Leistungen beantragt und er sich an den Unterkunftskosten beteiligt, ein rechtswirksamer Vertrag über die Unterkunft iSd § 22 Abs. 5 SGB II. Diese Interpretation des Verhaltens des Klägers und der Eheleute L bei Einzug des Klägers in die Wohnung als rechtsgeschäftliche Willenserklärungen (und nicht lediglich als faktisches Verhalten ohne Rechtsbindungswillen) ist auch deshalb naheliegend, weil es einen "quasi rechtsgrundlosen Einzug des Hilfebedürftigen" (so Jenak, NZS 2018, 627) in einen fremden Haushalt in der Praxis kaum geben wird (Jenak, NZS 2018, 627; Luik, in: Eicher, SGB 11, 4. Aufl., § 22 Rn. 203).
  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 34/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Voraussetzungen einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2018 - L 7 AS 1157/18
    Nach den Feststellungen des LSG ergeben sich zudem keine Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger im streitigen Zeitraum mit Frau B eine Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Abs. 3 Nr. 1 und 3 Buchst c, Abs. 3a SGB II bildete, weil danach beide in dieser Zeit, die mit dem Einzug des Klägers in die Wohnung der Eheleute L am 1.8.2013 begann, nicht als Partner und Partnerin in einem gemeinsamen Haushalt als Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft zusammenlebten (zu den Anforderungen an die Feststellung ihres Bestehens vgl BSG vom 23.8.2012 - B 4 AS 34/12 R - BSGE 111, 250 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 32, RdNr 13 ff, BSG vom 12.10.2016 - B 4 AS 60/15 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 51 RdNr 25 ff).
  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 81/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld für

  • BSG, 17.07.2014 - B 14 AS 54/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft bei

  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 60/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Bedarfsgemeinschaft -

  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

  • BSG, 01.12.2016 - B 14 AS 21/15 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe des Regelbedarfs - volljähriger erwerbsfähiger

  • BSG, 14.02.2018 - B 14 AS 17/17 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Aufteilung der Unterkunftskosten

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