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   LSG Hessen, 30.03.2006 - L 7 AS 120/05 ER   

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https://dejure.org/2006,44934
LSG Hessen, 30.03.2006 - L 7 AS 120/05 ER (https://dejure.org/2006,44934)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30.03.2006 - L 7 AS 120/05 ER (https://dejure.org/2006,44934)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30. März 2006 - L 7 AS 120/05 ER (https://dejure.org/2006,44934)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Hessen, 30.03.2006 - L 7 AS 120/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) müssen sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).

    Dabei sind, soweit im Zusammenhang mit dem Anordnungsanspruch auf die Erfolgsaussichten abgestellt wird, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).

  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus LSG Hessen, 30.03.2006 - L 7 AS 120/05
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (Beschluss des erkennenden Senats vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 86 b, Rdnrn. 27 und 29 m. w. N.).

    Die Glaubhaftmachung bezieht sich im Übrigen lediglich auf die reduzierte Prüfungsdichte und die nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a. a. O., Rdnrn. 16 b, 16 c, 40; Berlit, info also 2005, 3, 8).

  • LSG Hessen, 19.11.2007 - L 7 AS 282/07

    Anforderungen an den Anordnungsgrund bei der Bewilligung von Leistungen des SGB 2

    Dabei spielt zum einen die Frage eine Rolle, ob durch die sofortige Vollziehung die Rechtsposition des Betroffenen endgültig vereitelt wird oder umgekehrt durch eine Aussetzung der mit dem Verwaltungsakt behördlicherseits erfolgte Zweck endgültig nicht mehr erreicht werden kann (vgl. Beschlüsse des Senats vom 30. März 2006 - L 7 AS 120/05 ER und vom 5. September 2006 - L 7 AS 107/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.08.2012 - L 15 AS 235/12

    Anforderungen an die Bestimmung der Bewerbungskosten innerhalb einer

    Hat der Leistungsträger - wie hier - durch die gänzlich fehlende Kostenregelung und die Verpflichtung des Leistungsberechtigten zur vorherigen Beantragung der Bewerbungskosten die Bewerbungsbemühungen erschwert, kann dem Leistungsberechtigten nicht zugemutet werden, die Bewerbungen gleichwohl in dem geforderten Umfang vorzunehmen (vgl. zum Vorliegen eines wichtigen Grundes, wenn bei einer Arbeitsgelegenheit nicht die nach der Art der Tätigkeit erforderliche Arbeitsbekleidung finanziert wird: Hessisches LSG, Beschluss vom 30. März 2006 - L 7 AS 120/05 ER - Rn. 30).
  • SG Frankfurt/Main, 02.01.2009 - S 29 AS 1467/08

    Beweislast bei der Entscheidung über die Bewilligung von Leistungen des SGB 2

    Dabei spielt zum Einen die Frage eine Rolle, ob durch die sofortige Vollziehung die Rechtsposition des Betroffenen endgültig vereitelt wird oder umgekehrt durch eine Aussetzung der mit dem Verwaltungsakt behördlicherseits erfolgte Zweck endgültig nicht mehr erreicht werden kann (vgl. Hessisches Landessozialgericht vom 30. März 2006 - L 7 AS 120/05 ER).
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