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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2015 - L 7 AS 1288/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,27353
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2015 - L 7 AS 1288/15 B ER (https://dejure.org/2015,27353)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.09.2015 - L 7 AS 1288/15 B ER (https://dejure.org/2015,27353)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. September 2015 - L 7 AS 1288/15 B ER (https://dejure.org/2015,27353)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz gerichtet auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II; Glaubhaftmachung der Hilfebedürftigkeit; Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft und Berücksichtigung von Einkommen; Vermutung einer Einstehensgemeinschaft (hier Zusammenleben ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz gerichtet auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2015 - L 7 AS 415/15

    Verpflichtung im Wege der einstweiligen Anordnung zur Zahlung von Leistungen zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2015 - L 7 AS 1288/15
    Freibeträge sind im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht zu berücksichtigen (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.01.2013 - L 19 AS 2281/12 B ER; im Ergebnis ebenso Beschluss des Senats vom 27.05.2015 - L 7 AS 415/15 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2013 - L 19 AS 2281/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2015 - L 7 AS 1288/15
    Freibeträge sind im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht zu berücksichtigen (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.01.2013 - L 19 AS 2281/12 B ER; im Ergebnis ebenso Beschluss des Senats vom 27.05.2015 - L 7 AS 415/15 B ER).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2015 - L 7 AS 1288/15
    Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft (BVerfG, Urteil vom 17.09.1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, S. 234 ff., 265; Beschluss vom 02.09.2004 - 1 BvR 1962/04) erfordert § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II Bindungen der Partner in einem so engen Verhältnis, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2007 - L 13 AS 3747/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Verantwortungs- und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2015 - L 7 AS 1288/15
    Es ist vielmehr Sache des Hilfebedürftigen, plausible Gründe darzulegen, die gegebenenfalls bewiesen sein müssen, durch die Vermutung entkräftet wird bzw. aufgrund derer das Zusammenwohnen als reine Zweck- oder Wohngemeinschaft einzustufen ist (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Januar 2007 - L 13 AS 3747/06 ER-B; Begründung des Gesetzentwurfes, BT-Drucksache 16/1410).
  • BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1962/04

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Datenerhebung für die ab dem Jahre

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2015 - L 7 AS 1288/15
    Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft (BVerfG, Urteil vom 17.09.1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, S. 234 ff., 265; Beschluss vom 02.09.2004 - 1 BvR 1962/04) erfordert § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II Bindungen der Partner in einem so engen Verhältnis, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann.
  • SG Dortmund, 13.06.2017 - S 19 AS 2057/17

    Gericht verhängt gegen Jobcenter Hagen Verschuldenskosten

    Denn das Gericht versteht den Antrag im Hinblick auf die gefestigte Rechtsprechung (z. B. LSG NRW, Beschluss vom 26.10.2015, L 19 AS 1623/15 B ER, L 19 AS 1624/15 B, juris, Rn. 3; Beschluss vom 17.09.2015, L 7 AS 1288/15 B ER, juris, Rn. 21), wonach im Eilverfahren eine Einkommensbereinigung unterbleibt, dahingehend, dass eine solche nicht erstrebt wird.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2015 - L 7 AS 1619/15

    Einstweiliger Rechtsschutz und Beschwerdeverfahren

    Es ist vielmehr Sache des Hilfebedürftigen, plausible Gründe darzulegen und glaubhaft zu machen, durch die die Vermutung entkräftet wird bzw. aufgrund derer das Zusammenwohnen als reine Zweck- oder Wohngemeinschaft einzustufen ist (Beschluss des Senats vom 17.09.2015 - L 7 AS 1288/15 B ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Januar 2007 - L 13 AS 3747/06 ER-B; Begründung des Gesetzentwurfes, BT-Drucksache 16/1410).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2016 - L 7 AS 122/16
    Maßgeblich ist für diese Beurteilung, dass bei der Prüfung einer Eilbedürftigkeit im Rahmen eines Eilverfahrens alle tatsächlichen Umstände und Selbsthilfepotentiale, insbesondere auch alle tatsächlich verfügbaren finanziellen Eigenmittel, zu berücksichtigen und vorrangig zur Bedarfsdeckung heranzuziehen sind, unabhängig davon, ob sie bei einer abschließenden Bewertung innerhalb eines Hauptsacheverfahrens als Freibeträge anrechnungsfrei bleiben (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. September 2015 - L 7 AS 1288/15 B ER -, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. August 2015 - L 25 AS 1931/15 B ER - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2015 - L 13 AS 205/15 B ER -, Beschluss vom 23. Mai 2007 - L 6 AS 234/07 ER - und Beschluss vom 22. November 2006 - L 9 AS 649/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.08.2017 - L 7 AS 470/17
    Bei der Prüfung einer Eilbedürftigkeit im Rahmen eines Eilverfahrens sind aber alle tatsächlichen Umstände und Selbsthilfepotentiale, insbesondere auch alle tatsächlich verfügbaren finanziellen Eigenmittel, zu berücksichtigen und vorrangig zur Bedarfsdeckung heranzuziehen, unabhängig davon, ob sie bei einer abschließenden Bewertung innerhalb eines Hauptsacheverfahrens als Freibeträge anrechnungsfrei bleiben (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. September 2015 - L 7 AS 1288/15 B ER -, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. August 2015 - L 25 AS 1931/15 B ER - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2015 - L 13 AS 205/15 B ER -, Beschluss vom 23. Mai 2007 - L 6 AS 234/07 ER - und Beschluss vom 22. November 2006 - L 9 AS 649/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2018 - L 7 AS 78/17
    Hinzu kommt, dass die Antragsteller ausweislich des Bewilligungsbescheids vom 24. März 2017 zusätzlich im Streitzeitraum über einen nicht auf die Grundsicherungsleistungen angerechneten Freibetrag aus Erwerbsweinkommen in Höhe von monatlich EUR 124, 00 verfügten, der im Rahmen der Prüfung einer Eilbedürftigkeit im Rahmen eines Eilverfahrens - unabhängig von der abschließenden anrechnungsfreien Bewertung innerhalb eines Hauptsacheverfahrens - als tatsächlich verfügbares finanzielles Eigenmittel zu berücksichtigen gewesen wäre (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. März 2016 - L 7 AS 122/16 B ER - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. September 2015 - L 7 AS 1288/15 B ER -, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. August 2015 - L 25 AS 1931/15 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2019 - L 7 AS 519/19
    Freibeträge sind dabei im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht zu berücksichtigen, weil bei der Prüfung einer Eilbedürftigkeit im Rahmen eines Eilverfahrens alle tatsächlichen Umstände und Selbsthilfepotentiale, insbesondere auch alle tatsächlich verfügbaren finanziellen Eigenmittel zu berücksichtigen und vorrangig zur Bedarfsdeckung heranzuziehen sind, unabhängig davon, ob sie bei einer abschließenden Bewertung innerhalb eines Hauptsacheverfahrens als Freibeträge anrechnungsfrei bleiben (vgl. Beschlüsse des Senats vom 23. November 2018 - L 7 AS 936/18 B ER - und vom 24. März 2016 - L 7 AS 122/16 B ER - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. September 2015 - L 7 AS 1288/15 B ER -, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. August 2015 - L 25 AS 1931/15 B ER - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2015 - L 13 AS 205/15 B ER -, Beschluss vom 23. Mai 2007 - L 6 AS 234/07 ER - und Beschluss vom 22. November 2006 - L 9 AS 649/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.06.2018 - L 7 AS 294/18
    Nicht ausreichend ist weiterhin auch der pauschale und im Ergebnis unsubstantiierte Vortrag zu den aus den eingereichten Kontoauszugskopien ersichtlichen Bareinzahlungen und zu den weiteren Erlösen aus der Verpfändung von Schmuck, Münzen etc. Erforderlich wäre bei der selbst vorgetragenen Verfügbarkeit nicht unerheblicher Vermögenswerte jedenfalls ein konkreter Vortrag zum weiteren vorläufigen Einsatz dieser Werte gewesen, da bei der Prüfung einer Eilbedürftigkeit im Rahmen eines Eilverfahrens alle tatsächlichen Umstände und Selbsthilfepotentiale zu berücksichtigen und vorrangig zur Bedarfsdeckung heranzuziehen sind, insbesondere auch alle tatsächlich verfügbaren finanziellen Eigenmittel, unabhängig davon, ob sie bei einer abschließenden Bewertung innerhalb eines Hauptsacheverfahrens als Freibeträge anrechnungsfrei bleiben (vgl. Senatsbeschluss vom 24. März 2016 - L 7 AS 122/16 B ER - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. September 2015 - L 7 AS 1288/15 B ER -, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. August 2015 - L 25 AS 1931/15 B ER - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2015 - L 13 AS 205/15 B ER -, Beschluss vom 23. Mai 2007 - L 6 AS 234/07 ER - und Beschluss vom 22. November 2006 - L 9 AS 649/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2016 - L 7 AS 860/16
    Auch der erfolgte Verweis auf im Rahmen der Berechnung von Leistungsansprüchen nach dem SGB II zu berücksichtigende Freibeträge genügt nicht, weil bei der erforderlichen Prüfung einer Eilbedürftigkeit im Rahmen eines Eilverfahrens alle tatsächlichen Umstände und Selbsthilfepotentiale, insbesondere auch alle tatsächlich verfügbaren finanziellen Eigenmittel, zu berücksichtigen und vorrangig zur Bedarfsdeckung heranzuziehen sind, unabhängig davon, ob sie bei einer abschließenden Bewertung innerhalb eines Hauptsacheverfahrens als Freibeträge anrechnungsfrei bleiben (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. September 2015 - L 7 AS 1288/15 B ER -, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. August 2015 - L 25 AS 1931/15 B ER - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2015 - L 13 AS 205/15 B ER -, Beschluss vom 23. Mai 2007 - L 6 AS 234/07 ER - und Beschluss vom 22. November 2006 - L 9 AS 649/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.10.2020 - L 7 AS 387/20
    Am 12. März hatte sie die zu viel gezahlten Studiengebühren in Höhe von 1.240 Euro erstattet bekommen, die sie zur Bedarfsdeckung einsetzen konnte und musste, weil bei der Prüfung einer Eilbedürftigkeit im Rahmen eines Eilverfahrens alle tatsächlichen Umstände und Selbsthilfepotentiale, insbesondere auch alle tatsächlich verfügbaren finanziellen Eigenmittel, zu berücksichtigen und vorrangig zur Bedarfsdeckung heranzuziehen sind (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 24. März 2016 - L 7 AS 122/16 B ER; Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. September 2015 - L 7 AS 1288/15 B ER -, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. August 2015 - L 25 AS 1931/15 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2015 - L 13 AS 205/15 B ER -, Beschluss vom 23. Mai 2007 - L 6 AS 234/07 ER - und Beschluss vom 22. November 2006 - L 9 AS 649/06 ER), so dass für den Monat März 2020 ein Anordnungsgrund ausscheidet.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2018 - L 7 AS 354/18
    Bei der Prüfung einer Eilbedürftigkeit im Rahmen eines Eilverfahrens sind jedoch alle tatsächlichen Umstände und Selbsthilfepotentiale, insbesondere auch alle tatsächlich verfügbaren bzw. von Dritten zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel, zu berücksichtigen und vorrangig zur Bedarfsdeckung heranzuziehen, unabhängig davon, ob sie bei einer abschließenden Bewertung innerhalb eines Hauptsacheverfahrens als Freibeträge oder freiwillige Darlehenszuwendungen anrechnungsfrei bleiben (vgl. Beschluss des Senats vom 24. März 2016 - L 7 AS 122/16 B ER - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. September 2015 - L 7 AS 1288/15 B ER -, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. August 2015 - L 25 AS 1931/15 B ER - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2015 - L 13 AS 205/15 B ER -, Beschluss vom 23. Mai 2007 - L 6 AS 234/07 ER - und Beschluss vom 22. November 2006 - L 9 AS 649/06 ER).
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