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   LSG Bayern, 15.03.2013 - L 7 AS 131/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,7787
LSG Bayern, 15.03.2013 - L 7 AS 131/13 B ER (https://dejure.org/2013,7787)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.03.2013 - L 7 AS 131/13 B ER (https://dejure.org/2013,7787)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. März 2013 - L 7 AS 131/13 B ER (https://dejure.org/2013,7787)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2013 - L 7 AS 131/13
    Nach dem Beschluss des BVerfG vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05, ist im Eilverfahren wegen existenzsichernden Leistungen anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden, wenn (1.) schwere und unzumutbare Rechtsbeeinträchtigungen entstehen können, (2.) der unveränderte Prüfungsmaßstab des § 86b SGG zu einer Ablehnung des Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz führen würde und (3.) die Sach- und Rechtslage nicht abschließend geprüft werden kann.

    Das Bundesverfassungsgerichts hat entschieden (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05), dass bei existenzsichernden Leistungen anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden ist, wenn (1.) schwere und unzumutbare Rechtsbeeinträchtigungen entstehen können, (2.) der Prüfungsmaßstab des § 86b SGG zu einer Ablehnung des Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz führen würde und (3.) die Sach- und Rechtslage nicht abschließend geprüft werden kann.

  • LSG Bayern, 14.07.2014 - L 8 SO 121/14

    Verhinderung der Aufklärung des Sachverhaltes im Eilverfahren wegen nicht

    Nach dem Beschluss des BVerfG vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05, ist im Eilverfahren wegen existenzsichernder Leistungen anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden, wenn (1.) schwere und unzumutbare Rechtsbeeinträchtigungen entstehen können, (2.) der unveränderte Prüfungsmaßstab des § 86b SGG zu einer Ablehnung des Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz führen würde und (3.) die Sach- und Rechtslage nicht abschließend geprüft werden kann (st. Spruchpraxis des LSG, z.B. Beschluss des 7. Senats vom 15.03.2013, Az.: L 7 AS 131/13 B ER, zuletzt auch wieder Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 06.02.2013, Az.: 1 BvR 2366/12).
  • LSG Bayern, 06.06.2013 - L 8 AS 218/13
    Nach dem Beschluss des BVerfG vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05, ist im Eilverfahren wegen existenzsichernder Leistungen anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden, wenn (1.) schwere und unzumutbare Rechtsbeeinträchtigungen entstehen können, (2.) der unveränderte Prüfungsmaßstab des § 86b SGG zu einer Ablehnung des Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz führen würde und (3.) die Sach- und Rechtslage nicht abschließend geprüft werden kann (st. Spruchpraxis des LSG, z.B. Beschluss des 7. Senats vom 15.03.2013, Az.: L 7 AS 131/13 B ER, zuletzt auch wieder Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 06.02.2013, Az.: 1 BvR 2366/12).
  • LSG Bayern, 24.05.2018 - L 7 AS 328/18

    Sozialgerichtliches Eilverfahren - Bestimmung des Streitgegenstandes

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids bestehen oder wenn besondere private Interessen überwiegen (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 15.3.2013 - L 7 AS 131/13 B ER - RdNr. 20 zitiert nach juris mwN).
  • LSG Bayern, 03.06.2013 - L 8 AS 218/13

    Ablehnung wegen fehlender Hilfebedürftigkeit, Ablehnung wegen fehlender

    Nach dem Beschluss des BVerfG vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05, ist im Eilverfahren wegen existenzsichernder Leistungen anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden, wenn (1.) schwere und unzumutbare Rechtsbeeinträchtigungen entstehen können, (2.) der unveränderte Prüfungsmaßstab des § 86b SGG zu einer Ablehnung des Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz führen würde und (3.) die Sach- und Rechtslage nicht abschließend geprüft werden kann (st. Spruchpraxis des LSG, z.B. Beschluss des 7. Senats vom 15.03.2013, Az.: L 7 AS 131/13 B ER, zuletzt auch wieder Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 06.02.2013, Az.: 1 BvR 2366/12).
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