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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2013 - L 7 AS 138/13 B   

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https://dejure.org/2013,12968
LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2013 - L 7 AS 138/13 B (https://dejure.org/2013,12968)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.06.2013 - L 7 AS 138/13 B (https://dejure.org/2013,12968)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Juni 2013 - L 7 AS 138/13 B (https://dejure.org/2013,12968)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2013 - L 7 AS 138/13
    Dabei dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussichten jedoch nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 81, 347 (356 ff.)).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2013 - L 7 AS 138/13
    Hinreichende Erfolgsaussichten sind grundsätzlich zu bejahen, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von einer schwierigen, bisher ungeklärten Rechtsfrage abhängt (BVerfG a.a.O.) oder wenn von Amts wegen weitere Ermittlungen durchzuführen sind, bevor die streiterheblichen Fragen abschließend beantwortet werden können, und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Ermittlungen mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würden (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.02.2001 - 1 BvR 1450/00 -, juris Rn. 12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2016 - L 13 AS 92/15

    Erstattung von Kosten für die Reparatur einer Brille im Rahmen des Bezugs von

    Der vom Kläger zitierte Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen vom 12. Juni 2013 (L 7 AS 138/13 B) betreffe lediglich die Anschaffung, nicht die Reparatur einer Brille.

    Reparaturkosten für Brillen stellen jedoch typischerweise gerade keinen laufenden Bedarf dar (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. August 2014 - L 7 AS 269/14 - juris Rn. 34 ff.; LSG Hamburg, Urteil vom 9. April 2014 - L 4 AS 279/13 - juris Rn. 4; 16; SG Osnabrück, Urteil vom 5. Februar 2013 - S 33 AS 46/12 - juris Rn. 4; Bockholdt in NZS 2016, S. 881/887; O. Loose in Hohm, SGB II, Stand April 2016, § 24 Rn. 62; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Juni 2013 - L 7 AS 138/13 B - juris Rn. 5 ff., das allerdings im konkreten Fall Anlass zu weiteren Ermittlungen sah, ob es sich bei der Anschaffung einer Brille aufgrund der besonderen Sachlage, beispielsweise aufgrund der bestehenden Erkrankungen, um einen regelmäßig wiederkehrenden Sonderbedarf handele).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2014 - L 7 AS 269/14

    Kostenübernahme als Zuschuss für zwei neue Brillengläser als Leistungen nach dem

    Unter Berücksichtigung der jeweiligen Eigenart des Bedarfs kann ein laufender Bedarf aber auch angenommen werden, wenn er zwar häufiger auftritt, nicht jedoch zwingend in jedem Bewilligungsabschnitt gegeben ist und wegen der Höhe der damit verbundenen Aufwendungen nicht über die Darlehensregelung des § 24 Abs. 1 SGB II erfasst werden kann (Landessozialgericht (LSG) NRW, Beschluss vom 12. Juni 2013 - L 7 AS 138/13 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2014 - L 7 AS 606/13

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Hinreichende Erfolgsaussichten sind daher grundsätzlich dann zu bejahen, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von einer schwierigen, bisher ungeklärten Rechtsfrage abhängt oder wenn von Amts wegen weitere Ermittlungen durchzuführen sind, bevor die streiterheblichen Fragen abschließend beantwortet werden können und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Ermittlungen mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würden (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.02.2001 - 1 BvR 1450/00 -, juris Rn. 12; so auch die ständige Rspr. des erkennenden Senats, Beschluss vom 12. September 2013 - L 7 AS 176/13 B; Beschluss vom 12. Juni 2013 - L 7 AS 138/13 B).

    Die Prüfung der Erfolgsaussicht darf nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in das Nebenverfahren der PKH vorzuverlagern (vgl. BVerfGE 81, 347 (356 ff); so auch der erkennende Senat, Beschluss vom 12. Juni 2013 - L 7 AS 138/13 B; Leitherer, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 73a, Rz. 7).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2014 - L 7 AS 127/14

    Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für

    Hinreichende Erfolgsaussichten sind daher grundsätzlich dann zu bejahen, wenn von Amts wegen weitere Ermittlungen durchzuführen sind, bevor die streiterheblichen Fragen abschließend beantwortet werden können, und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Ermittlungen mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würden (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.02.2001 - 1 BvR 1450/00 -, juris Rn. 12; so auch die ständ. Rspr. des erkennenden Senats, Beschluss vom 12. September 2013 - L 7 AS 176/13 B; Beschluss vom 12. Juni 2013 - L 7 AS 138/13 B juris).

    Die Prüfung der Erfolgsaussicht darf nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in das Nebenverfahren der PKH vorzuverlagern (vgl. BVerfGE 81, 347 (356 ff); so auch der erkennende Senat, Beschluss vom 12. Juni 2013 - L 7 AS 138/13 B; Leitherer, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer aaO § 73a Rz. 7).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2014 - L 7 AS 1431/13

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Hinreichende Erfolgsaussichten sind daher grundsätzlich dann zu bejahen, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von einer schwierigen, bisher ungeklärten Rechtsfrage abhängt oder wenn von Amts wegen weitere Ermittlungen durchzuführen sind, bevor die streiterheblichen Fragen abschließend beantwortet werden können, und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Ermittlungen mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würden (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.02.2001 - 1 BvR 1450/00 -, juris Rn. 12; so auch die ständige Rspr. des erkennenden Senats, Beschluss vom 12. September 2013 - L 7 AS 176/13 B; Beschluss vom 12. Juni 2013 - L 7 AS 138/13 B).

    Die Prüfung der Erfolgsaussicht darf nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in das Nebenverfahren der PKH vorzuverlagern (vgl. BVerfGE 81, 347 (356 ff); so auch der erkennende Senat, Beschluss vom 12. Juni 2013 - L 7 AS 138/13 B; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 73a Rn. 7).

  • SG Hamburg, 11.06.2020 - S 41 AS 3277/19
    In Betracht kommt dies bei besonderen Augenerkrankungen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen v. 12.06.2013 - L 7 AS 138/13 B - juris Rn. 6 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2014 - L 7 AS 66/14

    Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts;

    Hinreichende Erfolgsaussichten sind daher grundsätzlich dann zu bejahen, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von einer schwierigen, bisher ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.02.2001 - 1 BvR 1450/00 -, juris Rn. 12; so auch die ständ. Rspr. des erkennenden Senats, Beschluss vom 12. September 2013 - L 7 AS 176/13 B; Beschluss vom 12. Juni 2013 - L 7 AS 138/13 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2014 - L 7 AS 442/14

    Bewilligung von ratenfreier Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Die Prüfung der Erfolgsaussicht darf nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in das Nebenverfahren der PKH vorzuverlagern (vgl. BVerfGE 81, 347 (356 ff); so auch der erkennende Senat, Beschluss vom 12. Juni 2013 - L 7 AS 138/13 B; Leitherer, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 73a Rn. 7).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2015 - L 13 AS 40/15
    Entsprechend hätten sowohl das Sozialgericht Osnabrück in seinem Urteil vom 5. Februar 2013 (Az. S 33 AS 46/12) als auch das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einem Beschluss vom 12. Juni 2013 (Az. L 7 AS 138/13 B) entschieden, dass die Kosten vom Grundsicherungsträger zusätzlich zum Regelbedarf zu übernehmen seien.
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