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   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2014 - L 7 AS 1385/14 B ER   

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https://dejure.org/2014,28726
LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2014 - L 7 AS 1385/14 B ER (https://dejure.org/2014,28726)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.09.2014 - L 7 AS 1385/14 B ER (https://dejure.org/2014,28726)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. September 2014 - L 7 AS 1385/14 B ER (https://dejure.org/2014,28726)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Verpflichtung zur vorläufigen Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Regelbedarfs nach SGB II; Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II; Prüfung eines Anordnungsgrundes im Hinblick auf die Kosten der Unterkunft (drohende ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Verpflichtung zur vorläufigen Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Regelbedarfs nach SGB II ; Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II ; Prüfung eines Anordnungsgrundes im Hinblick auf die Kosten der Unterkunft (drohende ...

  • rechtsportal.de

    SGG § 86b Abs. 2 S. 2 und S. 4; ZPO § 920 Abs. 2
    Beschwerde gegen die Verpflichtung zur vorläufigen Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Regelbedarfs nach SGB II

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorläufige Übernahme der Kosten der Unterkunft nur bei drohender Obdachlosigkeit

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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 8/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Rechtsschutzbedürfnis - Feststellungsinteresse -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2014 - L 7 AS 1385/14
    Die Nutzlosigkeit muss also eindeutig sein (vgl. BSG, Urteil vom 24. August 2008 - B 9/9 a SB 8/06 R - mwN. in: SozR 4-3250 § 69 Nr. 8).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2014 - L 7 AS 1385/14
    Eine solche Fallgestaltung ist anzunehmen, wenn es - wie hier - im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes um die Sicherung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums während eines gerichtlichen Hauptsacheverfahrens geht (BVerfG 12.05.2005, NVwZ 2005, 927, 928).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2012 - L 12 AS 352/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2014 - L 7 AS 1385/14
    Bezüglich der Kosten der Unterkunft fehlt allerdings wiederum ein Anordnungsgrund, weil insoweit nach der Rechtsprechung aller Senate des Landessozialgerichts ein Anordnungsgrund erst dann anzunehmen ist, wenn Obdachlosigkeit droht bzw. eine Räumungsklage anhängig ist (beispielhaft, Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. März 2012 - L 12 AS 352/12 B ER -, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2015 - L 7 AS 139/15
    Eine solche Fallgestaltung ist anzunehmen, wenn es - wie hier - im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes um die Sicherung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums während eines gerichtlichen Hauptsacheverfahrens geht (vgl. Beschlüsse des Senats vom 22.01.2015 - L 7 AS 2162/14 und vom 10.09.2014 - L 7 AS 1385/14 B ER).

    Die bisher vertretene Auffassung, ein Anordnungsgrund liege erst vor, wenn Wohnungs- und Obdachlosigkeit drohen, d.h. Räumungsklage erhoben wurde (u.a. Beschlüsse des Senats vom 10.09.2014 - L 7 AS 1385/14 B ER; vom 28.02.2013 - L 7 AS 306/13 B ER und vom 25.05.2012 - L 7 AS 743/12 B ER), gibt der Senat auf:.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2015 - L 11 AS 261/14

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Die Bejahung des Anordnungsgrundes setzt bei einem Streit um laufende KdU nicht zwingend voraus, dass bereits die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung wegen Mietrückständen vorliegen oder dass der Vermieter bereits gekündigt bzw. Räumungsklage erhoben hat (entgegen etwa: LSG Nordrhein Westfalen, Beschluss vom 10. September 2014 - L 7 AS 1385/14 B ER - LSG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 22. Juli 2014 - L 10 AS 1393/14 B ER -).

    So hält das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen - wie auch das SG - einen Anordnungsgrund (im Sinne eines Eilbedürfnisses) erst dann für gegeben, wenn Obdachlosigkeit droht bzw. der Vermieter Räumungsklage erhoben hat (etwa: Beschluss vom 10. September 2014 - L 7 AS 1385/14 B ER, Rn 18 - zitiert nach juris ; ähnlich: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. November 2010 - L 5 AS 2025/10 B ER - LSG Bayern, Beschluss vom 02. Februar 2012 - L 11 AS 932/11 B PKH - LSG Hessen, Beschluss vom 28. März 2014 - L 7 AS 802/13 B ER; wohl auch: 18. Senat des LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2012 - L 18 AS 1867/12 B ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2016 - L 7 AS 1045/16

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ;

    Eine solche Fallgestaltung ist anzunehmen, wenn es - wie hier - im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes um die Sicherung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums während eines gerichtlichen Hauptsacheverfahrens geht (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des Senats vom 09.11.2015 - L 7 AS 1234/15 B ER, vom 04.05.2015 - L 7 AS 139/15 B ER, vom 22.01.2015 - L 7 AS 2162/14 und vom 10.09.2014 - L 7 AS 1385/14 B ER).
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