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   LSG Sachsen, 12.05.2009 - L 7 AS 146/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,16823
LSG Sachsen, 12.05.2009 - L 7 AS 146/09 B ER (https://dejure.org/2009,16823)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 12.05.2009 - L 7 AS 146/09 B ER (https://dejure.org/2009,16823)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - L 7 AS 146/09 B ER (https://dejure.org/2009,16823)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung eines vorläufigen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zur Abwendung wesentlicher Nachteile im Rahmen der Anrechnung des Einkommens eines Beschwerdeführers; Bemessung des Bedarfs eines Beschwerdeführers ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Absetzung von Unterhaltszahlungen an ein minderjähriges unverheiratetes Kind vom zu berücksichtigenden Einkommen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Osnabrück, 08.05.2007 - 3 B 19/07

    Anspruch auf Einsetzung als Prüfer für die Erste Staatsprüfung für Lehrämter im

    Auszug aus LSG Sachsen, 12.05.2009 - L 7 AS 146/09
    Nur dann, wenn sich einem juristischen Laien evident aufdränge, dass keine Unterhaltspflicht vorliege, könne die Bg. ggf. eine Einkommensanrechnung verweigern, wie dies vom Sächsischen LSG zum Az. L 3 B 19/07 AS-ER im Falle einer notariellen Unterhaltsvereinbarung entschieden worden sei.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.2010 - L 7 AS 5458/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung von

    Für eine einschränkende Auslegung in diesem Sinne ist daher kein Raum (Sächsisches LSG, Beschluss vom 12. Mai 2009 - L 7 AS 146/09 B ER - ).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.09.2010 - L 2 AS 292/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung von

    Der hier auftretende Konflikt zwischen den unterschiedlichen Grundsätzen der Leistungsfähigkeit im Unterhaltsrecht und denen der Grundsicherung, in der sich die Bedarfsdeckung nicht nach den Möglichkeiten, sondern der tatsächlichen Einkommenssituation bemisst, kann nur in der Weise gelöst werden, dass der Hilfebedürftige ihm zumutbare Anstrengungen unternimmt, die nicht mehr zutreffende Unterhaltstitulierung abändern zu lassen bzw. einen Unterhaltstitel, der einen fiktiven Unterhalt festsetzt, abändern zu lassen (so auch LSG Sachsen v. 12. Mai 2009, L 7 AS 146/09 B ER - Juris mit zustimmender Anm. von Schürmann, jurisPR-FamR, 1/2010 Anm. 3; a.A. LSG Baden-Württemberg v. 22. April 2010, L 7 AS 5458/09 - Juris, nicht rechtskräftig, Revision beim BSG unter dem Az. B 4 AS 78/10 R anhängig).
  • SG Dresden, 28.07.2010 - S 6 AS 2932/10

    Anspruch eines Blinden auf vorläufige Bewilligung von Leistungen nach dem

    Insoweit ist die Antragsgegnerin gehalten, den Antragsteller über die Möglichkeit der Abzweigung aufzuklären und ihm eine angemessene Frist zur Durchsetzung seiner Ansprüche zu setzen, bevor aus § 2 Abs. 2 SGB II Nachteile entgegengehalten werden können (vom SächsLSG entschieden für den Fall der Abänderung von Unterhaltstiteln, Beschluss vom 12.05.2009, L 7 AS 146/09 B ER).
  • SG Augsburg, 09.09.2010 - S 11 AS 1037/09

    Wechselndes Einkommen ist i.R.d. vorläufig gewährten Grundsicherung für

    Vor diesem Hintergrund ist eine einschränkende Auslegung dahingehend, dass dies nur dann gelten solle, wenn auch die Zwangsvollstreckung aus dem bestehenden Unterhaltstitel hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, nicht anzunehmen (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.04.2010, Az: L 7 AS 5458/09 und LSG Sachsen, Beschluss vom 12.05.2009, Az: L 7 AS 146/09 B ER).
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