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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2010 - L 7 AS 162/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,119094
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2010 - L 7 AS 162/10 B ER (https://dejure.org/2010,119094)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.09.2010 - L 7 AS 162/10 B ER (https://dejure.org/2010,119094)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. September 2010 - L 7 AS 162/10 B ER (https://dejure.org/2010,119094)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2010 - L 7 AS 162/10
    Ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage jedoch nicht möglich, so ist eine Entscheidung auf der Grundlage einer Folgenabwägung unter Berücksichtung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers einerseits und der öffentlichen Belange des Antragsgegners andererseits vorzunehmen (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG - Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, S. 927 ff).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2010 - L 7 AS 162/10
    Der Senat hat von Amts wegen als weiteres Mitglied der Bedarfsgemeinschaft den Sohn der Antragstellerin zu 1), K., als Antragsteller zu 2) in das Aktivrubrum aufgenommen (vgl BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R -).
  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 70/87

    Sozialleistung Versagung - Anfechtungsklage

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2010 - L 7 AS 162/10
    Zwar müsste eine derartige Leistungsversagung in der Hauptsache mit der Anfechtungsklage angegriffen werden (vgl. BSG, Urteil vom 25.10.1988 - 7 RAr 70/87 - Urteil vom 17.02.2004 - B 1 KR 4/02 R -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2006 - L 7 AS 453/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2010 - L 7 AS 162/10
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des angerufenen Senats (vgl. Beschlüsse vom 12.04.2006 - L 7 AS 453/05 ER - vom 11.01.2008 - L 7 AS 772/07 ER -) auch dann, wenn - wie hier - eine Leistungsablehnung wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf der Grundlage des § 66 Sozialgesetzbuch - Erstes Buch - Allgemeiner Teil - SGB I - ausgesprochen wurde.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2008 - L 7 AS 772/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Entziehung bereits bewilligter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2010 - L 7 AS 162/10
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des angerufenen Senats (vgl. Beschlüsse vom 12.04.2006 - L 7 AS 453/05 ER - vom 11.01.2008 - L 7 AS 772/07 ER -) auch dann, wenn - wie hier - eine Leistungsablehnung wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf der Grundlage des § 66 Sozialgesetzbuch - Erstes Buch - Allgemeiner Teil - SGB I - ausgesprochen wurde.
  • BSG, 17.02.2004 - B 1 KR 4/02 R

    Krankenversicherung - Mitwirkungspflicht - Versagung - Versagensbescheid -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2010 - L 7 AS 162/10
    Zwar müsste eine derartige Leistungsversagung in der Hauptsache mit der Anfechtungsklage angegriffen werden (vgl. BSG, Urteil vom 25.10.1988 - 7 RAr 70/87 - Urteil vom 17.02.2004 - B 1 KR 4/02 R -).
  • LSG Sachsen, 14.06.2010 - L 7 AS 163/10
    Ferner werde auf den Vortrag im Beschwerdeverfahren zum einstweiligen Rechtsschutz L 7 AS 162/10 B ER Bezug genommen.

    Daraufhin hat die Prozessbevollmächtigte des Antragstellers das Beschwerdeverfahren L 7 AS 162/10 B ER in der Hauptsache für erledigt erklärt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten beider Rechtszüge im vorliegenden Verfahren und in den Verfahren L 7 AS 162/10 B PKH und L 7 AS 223/09 B ER und die Leistungsakten der Antragsgegnerin (3 Bände) verwiesen.

  • LSG Bayern, 16.12.2010 - L 7 AS 841/10

    Arbeitslosengeld II - Vorrangigkeit der Leistungen für Unterkunft und Heizung vor

    Wegen der Gewährung von Arbeitslosengeld II fanden zahlreiche Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes statt, am Beschwerdegericht die Verfahren L 16 AS 427/09 B ER, L 16 AS 428/09 B ER, L 7 AS 162/10 B ER und L 8 AS 435/10 B ER.

    Im Beschluss L 7 AS 162/10 B ER vom 27.04.2010 hat das Gericht darauf hingewiesen, dass der tatsächliche Aufenthalt der Antragstellerin ungeklärt sei und eine Vorsprache bei der Behörde dringend angeraten werde.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2010 - L 9 AS 1079/10
    Rechtsschutz gegen den Versagungsbescheid ist nach § 86b Abs. 2 SGG zu gewähren (vgl. Beschluss d. Senats v. 07.01.2010 - L 9 AS 1337/09 B ER - und Beschluss d. LSG Niedersachsen-Bremen v. 13.09.2010 - L 7 AS 162/10 B ER -).
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