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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 7 AS 1633/12 B ER, L 7 AS 1634/12 B   

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https://dejure.org/2012,43638
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 7 AS 1633/12 B ER, L 7 AS 1634/12 B (https://dejure.org/2012,43638)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.12.2012 - L 7 AS 1633/12 B ER, L 7 AS 1634/12 B (https://dejure.org/2012,43638)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - L 7 AS 1633/12 B ER, L 7 AS 1634/12 B (https://dejure.org/2012,43638)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 7 AS 1633/12
    Scheidet eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren aus, ist auf der Grundlage einer an der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 -1 BvR 569/05-, NVwZ 2005, S. 927).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2011 - L 19 AS 956/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 7 AS 1633/12
    Mit dem Umzug der Antragstellerin in die neue Wohnung (sowie mit dem Abschluss des Mietvertrages zum 01.12.2012) ist das Rechtsschutzinteresse an der Erteilung einer vorherigen Zusicherung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren weggefallen (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.08.2011, L 19 AS 956/11 B ER und L 19 AS 957/11 B).
  • SG Duisburg, 29.06.2018 - S 49 AS 2087/17

    Erteilung einer Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen

    Denn zumindest in den Fällen, in denen die Möglichkeit einer Anmietung der Wohnung von der vorherigen Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II abhängen sollte (bspw. zur Vorlage beim Vermieter), kann dem Leistungsberechtigten im Hinblick auf einen effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht generell die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Eilrechtsschutz verwehrt werden (so auch: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 26.01.2015 - L 7 AS 617/14 B, juris, Rn. 15 ff.; Beschl. v. 23.01.2015 - L 7 AS 1873/14 B, juris, Rn. 17; Beschl. v. 20.12.2012 - L 7 AS 1633/12 B ER, juris, Rn. 3, 5; Beschl. v. 14.06.2011 - L 7 AS 430/11 B, juris, Rn. 5 f.; offengelassen: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 23.03.2015 - L 19 AS 2347/14 B ER, juris, Rn. 23 ff.; Beschl. v. 19.12.2014 - L 19 AS 2077/14 B, juris, Rn. 10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2014 - L 15 AS 171/14
    Mit dem Umzug des Antragstellers in die neue Wohnung (sowie mit dem Abschluss des Mietvertrages zum 18. März 2014) ist das Rechtschutzinteresse an der Erteilung einer vorherigen Zusicherung im einstweiligen Rechtschutzverfahren weggefallen (vgl. Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. August 2011 - L 19 AS 956/11 B ER und Beschluss vom 20. Dezember 2012 - L 7 AS 1633/12 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2013 - L 15 AS 290/13
    Der verfahrensrechtliche Anspruch der Antragstellerin, auf ihren diesbezüglichen Antrag hin eine Entscheidung des hierfür zuständigen Trägers am bisherigen Wohnort zu erlangen, war zum Zeitpunkt der Anrufung des Sozialgerichts und der Beantragung von Prozesskostenhilfe eilbedürftig; denn da er sich spätestens mit dem Einzug in die neue Wohnung, wenn nicht bereits mit der Unterzeichnung des Mietvertrages erledigt hätte, weil die Zusicherung von diesem Zeitpunkt an ihre Schutz- und Warnfunktion gegenüber dem Hilfebedürftigen nicht länger hätte erfüllen können (BSG, Urt. v. 06.04.2011, Az. B 4 AS 5/10 R, Rdnr. 16, LSG NRW, Beschl. v. 20.12.2012, Az. L 7 AS 1633/12 B ER u.a.), hätte die Antragstellerin - bezogen auf ihren Bescheidungsanspruch - einen vollständigen Rechtsverlust ohne die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nur dadurch vermeiden können, dass sie mit dem Umzug nach Berlin bis zu einer gerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache abgewartet hätte.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2013 - L 6 AS 22/13
    Damit ist das Rechtsschutzbedürfnis für die Erteilung der Zusicherung entfallen (vgl BSG Urteil vom 6. April 2011, B 4 AS 5/10 R sowie LSG NRW Beschluss vom 20. Dezember 2012, L 7 AS 1633/12 B ER, Bayerisches LSG Beschluss vom 7. Januar 2013, L 7 AS 832/12 B PKH).
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