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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2013 - L 7 AS 1745/11   

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https://dejure.org/2013,29688
LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2013 - L 7 AS 1745/11 (https://dejure.org/2013,29688)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.09.2013 - L 7 AS 1745/11 (https://dejure.org/2013,29688)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. September 2013 - L 7 AS 1745/11 (https://dejure.org/2013,29688)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 57/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungssumme - Rechtsänderung - Grundsicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2013 - L 7 AS 1745/11
    Er hält an seiner im Widerspruchsbescheid geäußerten Rechtsansicht fest und stützt sich zur weiteren Begründung auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30.09.2008 -B 4 AS 57/07 R-.

    Die Auffassung des SG widerspreche auch nicht dem Urteil des BSG vom 30.09.2008 (B 4 AS 57/07 R), in dem das BSG Zinseinnahmen aus einem Sparguthaben als Einkommen angesehen habe.

    Die Berufung sei nicht zugelassen worden, da es sich nicht um eine grundsätzliche Rechtsfrage handele, die Frage der rechtlichen Bewertung von Zinsen sei durch das BSG in seinem Urteil vom 30.09.2008 (B 4 AS 57/07 R) bereits entschieden.

    Ebenso wenig kommt es auf den Grund für die Zahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt an (BSG, Urteil vom 30.09.2008, B 4 AS 57/07 R).

    In Übereinstimmung mit dem SG steht der Auffassung des Senats die Entscheidung des BSG vom 30.09.2008 (B 4 AS 57/07 R) nicht entgegen.

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2013 - L 7 AS 1745/11
    Bei der Anwendung des § 48 SGB X mit Wirkung für die Vergangenheit bleibt in solchen Fällen nicht eine aktuelle Bedarfslage ungedeckt, sondern entsteht nach Aufhebung der Bewilligung und Rückforderung (nur) künftig eine Verbindlichkeit gegenüber dem Träger der Grundsicherung (vgl. BSG, Urteil vom 10.09.2013, B 4 AS 89/12 R, Terminbericht Nr. 44/13).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 161/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung vom Kopfteilprinzip -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2013 - L 7 AS 1745/11
    Nur eine tatsächlich zugeflossene Einnahme ist als "bereites Mittel" geeignet, den konkreten Bedarf im jeweiligen Monat zu decken; die Anrechnung einer fiktiven Einnahme zur Bedarfsminderung ist nach dem System des SGB II dagegen ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 29.11.2012, B 14 AS 161/11 R, Rn. 18 bei Juris).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 33/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2013 - L 7 AS 1745/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 29.11.2012, B 14 AS 33/12 R mit weiteren Nachweisen) ist Einkommen alles das, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält, und Vermögen das, was er vor Antragstellung bereits hatte.
  • VG Braunschweig, 26.02.2015 - 3 A 166/14

    Bereite Mittel; Spareinlagen; Verfügungsbeschränkung; Wohngeld; Zinsen;

    Dementsprechend werden beispielsweise jährlich zufließende Bausparzinsen zwar als Einkommen qualifiziert, allerdings erst in dem Zeitpunkt sozialhilferechtlich berücksichtigt, in dem sie tatsächlich ausgezahlt werden und als bereite Mittel zur Verfügung stehen (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.09.2013, Az. L 7 AS 1745/11).
  • SG Braunschweig, 08.10.2014 - S 44 AS 3509/12

    Aufhebung der Bewilligung und Erstattung von Leistungen zur Sicherung des

    Nach diesen Grundsätzen handelte es sich bei den der Klägerin nach der ersten Antragstellung zugeflossenen Zinsgutschriften um Einkommen und nicht um Vermögen (vgl. ebenso für den Fall eines Bausparkontos: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 19.09.2013, L 7 AS 1745/11).
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