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   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2013 - L 7 AS 1795/12   

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https://dejure.org/2013,48548
LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2013 - L 7 AS 1795/12 (https://dejure.org/2013,48548)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.08.2013 - L 7 AS 1795/12 (https://dejure.org/2013,48548)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. August 2013 - L 7 AS 1795/12 (https://dejure.org/2013,48548)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2013 - L 7 AS 1795/12
    Die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 07.11.2006 zu dem Az. B 7b AS 18/06 R könne nicht zur Begründung der Klageabweisung herangezogen werden, denn diesem Urteil hätten Unterhaltsvorschussleistungen, also öffentlich-rechtliche Leistungen zu Grunde gelegen.

    Das Bundessozialgericht habe mit Urteil vom 07.11.2006 zu dem Az. B 7b AS 18/06 R über die Einkommensanrechnung in einem gleich gelagerten Sachverhalt entschieden.

    Dieser den Bedarf übersteigende Anteil des Kindergeldes in Höhe von 123, 70 EUR ist als Einkommen der Klägerin anzusehen (vgl. Bayerisches Landessozialgericht Urteil vom 15.11.2007 Az. L 7 AS 320/06; Bundessozialgericht Urteil vom 07.11.2006 Az. B 7b AS 18/06 R zur Anrechnung von Unterhaltsvorschussleistungen in Verbindung mit Kindergeld sowie Urteil vom 13.05.2009 Az. B 4 AS 39/08 R zur Absetzung der Versicherungspauschale vom Kindeseinkommen bei einem mit der vorliegenden Fallkonstellation vergleichbaren Sachverhalt, in dem das Bundessozialgericht die Frage der Anrechnung des Kindergeldes im Hinblick auf die Vorschriften des Unterhaltsrechtes nicht problematisiert hat; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 30.04.2013 Az. L 6 AS 2234/12 NZB).

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Anrechnungsvorschrift des § 11 SGB II in Ansehung der Vorschriften des Kindergeldes bestehen nicht (Bundessozialgericht Urteil vom 07.11.2006 Az. B 7b AS 18/06 R).

    Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 07.11.2006 zu dem Az. B 7b AS 18/06 R stellt klar, dass die Anrechnungsvorschrift des § 11 SGB II nicht verfassungswidrig ist.

  • BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 39/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zurechnung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2013 - L 7 AS 1795/12
    Als Einkommen darauf sei der Unterhaltsanspruch mit 356 EUR und das Kindergeld mit 134 EUR (164 EUR abzüglich der Versicherungspauschale von 30 EUR gemäß dem Urteil des Bundessozialgerichts zu dem Az. B 4 AS 39/08 R) anzurechnen.

    Hierbei hat der Beklagte im Rahmen des Teilanerkenntnisses zutreffend berücksichtigt, dass das dem Sohn K zufließende Einkommen zunächst um die Versicherungspauschale in Höhe von 30 EUR zu bereinigen ist (Bundessozialgericht Urteil vom 13.05.2009 Az. B 4 AS 39/08 R).

    Dieser den Bedarf übersteigende Anteil des Kindergeldes in Höhe von 123, 70 EUR ist als Einkommen der Klägerin anzusehen (vgl. Bayerisches Landessozialgericht Urteil vom 15.11.2007 Az. L 7 AS 320/06; Bundessozialgericht Urteil vom 07.11.2006 Az. B 7b AS 18/06 R zur Anrechnung von Unterhaltsvorschussleistungen in Verbindung mit Kindergeld sowie Urteil vom 13.05.2009 Az. B 4 AS 39/08 R zur Absetzung der Versicherungspauschale vom Kindeseinkommen bei einem mit der vorliegenden Fallkonstellation vergleichbaren Sachverhalt, in dem das Bundessozialgericht die Frage der Anrechnung des Kindergeldes im Hinblick auf die Vorschriften des Unterhaltsrechtes nicht problematisiert hat; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 30.04.2013 Az. L 6 AS 2234/12 NZB).

    In der Entscheidung vom 13.05.2009 zu dem Az. B 4 AS 39/08 R hat das Bundessozialgericht trotz eines gleich gelagerten Sachverhaltes die Frage der Anrechnung des Kindergeldes in Ansehung des § 1612 b BGB nicht problematisiert.

  • LSG Bayern, 15.11.2007 - L 7 AS 320/06

    Einkommensberücksichtigung im Hinblick auf hilfebedürftige Kinder bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2013 - L 7 AS 1795/12
    Das Bayerische Landessozialgericht habe in einem gleich gelagerten Sachverhalt mit Urteil vom 15.11.2007 zu dem Az. L 7 AS 320/06 im Sinne des Beklagten entschieden und die Revision zugelassen.

    Einzig das Bayerische Landessozialgericht habe sich mit Urteil vom 15.11.2007 Az. L 7 AS 320/06 zu der Frage geäußert.

    Dieser den Bedarf übersteigende Anteil des Kindergeldes in Höhe von 123, 70 EUR ist als Einkommen der Klägerin anzusehen (vgl. Bayerisches Landessozialgericht Urteil vom 15.11.2007 Az. L 7 AS 320/06; Bundessozialgericht Urteil vom 07.11.2006 Az. B 7b AS 18/06 R zur Anrechnung von Unterhaltsvorschussleistungen in Verbindung mit Kindergeld sowie Urteil vom 13.05.2009 Az. B 4 AS 39/08 R zur Absetzung der Versicherungspauschale vom Kindeseinkommen bei einem mit der vorliegenden Fallkonstellation vergleichbaren Sachverhalt, in dem das Bundessozialgericht die Frage der Anrechnung des Kindergeldes im Hinblick auf die Vorschriften des Unterhaltsrechtes nicht problematisiert hat; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 30.04.2013 Az. L 6 AS 2234/12 NZB).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2013 - L 6 AS 2234/12
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2013 - L 7 AS 1795/12
    Dieser den Bedarf übersteigende Anteil des Kindergeldes in Höhe von 123, 70 EUR ist als Einkommen der Klägerin anzusehen (vgl. Bayerisches Landessozialgericht Urteil vom 15.11.2007 Az. L 7 AS 320/06; Bundessozialgericht Urteil vom 07.11.2006 Az. B 7b AS 18/06 R zur Anrechnung von Unterhaltsvorschussleistungen in Verbindung mit Kindergeld sowie Urteil vom 13.05.2009 Az. B 4 AS 39/08 R zur Absetzung der Versicherungspauschale vom Kindeseinkommen bei einem mit der vorliegenden Fallkonstellation vergleichbaren Sachverhalt, in dem das Bundessozialgericht die Frage der Anrechnung des Kindergeldes im Hinblick auf die Vorschriften des Unterhaltsrechtes nicht problematisiert hat; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 30.04.2013 Az. L 6 AS 2234/12 NZB).
  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 28/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unangemessenheit der Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2013 - L 7 AS 1795/12
    Bei der Gewährung des Regelbedarfes und der Unterkunftskosten handelt es sich um abgrenzbare Streitgegenstände (vgl. Bundessozialgericht Urteil vom 16.04.2013 Az. B 14 AS 28/12 R).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 9/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2013 - L 7 AS 1795/12
    Das Pflegekind ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft (Bundessozialgericht Urteil vom 01.07.2009 Az. B 4 AS 9/09 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2017 - L 7 AS 374/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der vorläufigen

    Da bereits die Unterhaltszahlungen bedarfsdeckend sind, ist das Kindergeld vollständig in Höhe von 184, 00 EUR als Einkommen der Eltern zu berücksichtigen (Umkehrschluss aus § 11 Abs. 1 Satz 4 SGB II in der vom 1. April 2011 bis zum 31. Juli 2016 geltenden Fassung; vgl. BSG, Urteil vom 13. Mai 2009 - B 4 AS 39/08 R - juris Rdnr. 25; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. August 2013 - L 7 AS 1795/12 - juris Rn. 36 ff. m.w.N.; vgl. auch BSG, Urteil vom 19. März 2008 - B 11b AS 7/06 R - juris Rn. 15).

    Der Berücksichtigung als Einkommen im Rahmen des SGB II steht dies indes nicht entgegen (dazu LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. August 2013 - L 7 AS 1795/12 - juris Rn. 41 ff.).

  • BSG, 28.04.2014 - B 14 AS 390/13 B
    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. August 2013 - L 7 AS 1795/12 - wird als unzulässig verworfen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2015 - L 9 AS 1519/13
    Aus der weiteren Rechtsprechung der Landessozialgerichte sind noch Entscheidungen des LSG NRW vom 16. Mai 2012 - L 6 AS 10/12 B -, und vom 15. August 2013 - L 7 AS 1795/12 -, juris, und des Thüringer Landessozialgerichts vom 4. Juli 2013 - L 9 AS 395/11 -, juris, zu nennen.
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