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   LSG Hessen, 27.07.2005 - L 7 AS 18/05 ER   

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LSG Hessen, 27.07.2005 - L 7 AS 18/05 ER (https://dejure.org/2005,1656)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27.07.2005 - L 7 AS 18/05 ER (https://dejure.org/2005,1656)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - L 7 AS 18/05 ER (https://dejure.org/2005,1656)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 3 Nr 3 Buchst b SGB 2, § 9 Abs 2 S 1 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche Gemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Hilfebedürftigkeit; Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung als Leistungen im Rahmen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Eheähnliche Lebensgemeinschaft und ALG II

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Eheähnliche Lebensgemeinschaft und ALG II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b § 9 Abs. 2 S. 1
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft als Bedarfsgemeinschaft, Berücksichtigung höchstrichterlicher Rechtsprechung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 296 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2005 - L 7 AS 18/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) müssen sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).

    Dabei ist, soweit im Zusammenhang mit dem Anordnungsanspruch auf die Erfolgsaussichten abgestellt wird, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).

    Denn die leichtfertige Annahme des Vorliegens einer eheähnlichen Gemeinschaft beinhaltet die doppelte Gefahr, dass einem Antragsteller Unterstützungsleistungen von seinem "Partner" mangels "innerer Bindungen" versagt bleiben, der tatsächlich hilfsbedürftige Antragsteller darüber hinaus ohne existenzsichernde Leistungen bleibt, die für ihn ein menschenwürdiges Leben sichern sollen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).

    Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II dienen der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens, mithin der Erfüllung einer verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutz der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - unter Hinweis auf BVerfGE 82, 60, 80).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2005 - L 7 AS 18/05
    Die vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 - (BVerfGE 87, 234) ergangene verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu § 122 BSHG kann auf § 7 Abs. 3 Nr. 3 SGB II nicht übertragen werden.

    Eine eheähnliche Gemeinschaft ist allein die auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die daneben keine weiteren Lebensgemeinschaften gleicher Art zulässt und sich - im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Paare füreinander begründen, also über eine reine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft - hinausgeht (BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87, BVerfGE 87, 234, 264; BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 96/00 R - SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; Landessozialgericht - LSG - Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2005 - L 2 B 9/05 AS ER).

    Im Anschluss an die Entscheidung des BVerfG, (Urteil vom 17. November 1992 a.a.O) ist auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) unter Aufgabe seiner früheren abweichenden Rechtsprechung im Wesentlichen von vorgenannten Grundsätzen ausgegangen (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 5 C 16/93 - BVerwGE 98, 195, 198 f.).

    Das VG hat indes, wie die von ihm zitierten - vor dem Urteil des BVerfG vom 17. November 1992 (a.a.O.) ergangenen - Entscheidungen zu § 122 BSHG zeigen, in der Sache das Vorliegen innerer Bindungen, wie sie zu einer die eheähnliche Gemeinschaft charakterisierenden Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft gehören und zu verlangen sind, überhaupt nicht geprüft.

  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2005 - L 7 AS 18/05
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (Beschluss des erkennenden Senats vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER; Meyer-Ladewig, a.a.O., Rdnrn. 27 und 29 m.w.N.): Ist die Klage in der Hauptsache offensichtlich unzulässig oder unbegründet, so ist der Antrag auf einstweilige Anordnung ohne Rücksicht auf den Anordnungsgrund grundsätzlich abzulehnen, weil ein schützenswertes Recht nicht vorhanden ist.

    Die Glaubhaftmachung bezieht sich im Übrigen lediglich auf die reduzierte Prüfungsdichte und die nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER; Meyer-Ladewig, a.a.O., Rdnrn. 16b, 16c, 40; Berlit, info also 2005, 3, 8).

    Der Umstand, dass die Antragstellerin bis zum Bewilligungsbescheid vom 30. Juni 2005 "überlebt" hat, führt nicht zum Wegfall des Anordnungsgrundes (Beschluss des erkennenden Senats vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER m.w.N.).

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2005 - L 7 AS 18/05
    Eine eheähnliche Gemeinschaft ist allein die auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die daneben keine weiteren Lebensgemeinschaften gleicher Art zulässt und sich - im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Paare füreinander begründen, also über eine reine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft - hinausgeht (BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87, BVerfGE 87, 234, 264; BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 96/00 R - SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; Landessozialgericht - LSG - Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2005 - L 2 B 9/05 AS ER).

    Dagegen setzt die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht die Feststellung voraus, dass zwischen den Partnern geschlechtliche Beziehungen bestehen (BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 96/00 R - a.a.O.).

    Zwar hat das BSG die von ihm zunächst geforderte "Dreijahresgrenze" (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15) später relativiert und dargelegt, sie sei nicht im Sinne einer absoluten zeitlichen Mindestvoraussetzung für die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft zu verstehen (BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 96/00 R).

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 72/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Ruhen - wichtiger Grund - Lösung des

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2005 - L 7 AS 18/05
    Kriterien für die Ernsthaftigkeit einer Beziehung im vorbezeichneten Sinne, wobei an die Ernsthaftigkeit strenge Anforderungen zu stellen sind (BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 72/00 R - SozR 3-4300 § 144 Nr. 10), sind insbesondere deren Dauerhaftigkeit und Kontinuität und eine bestehende Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, daneben aber auch weitere Umstände, etwa die gemeinsame Versorgung von Angehörigen.

    Jedoch hat es betont, dass die bisherige Dauer des Zusammenlebens ein wesentliches Indiz für die Ernsthaftigkeit der Beziehung sei (s. auch BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 72/00 R - a.a.O.).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2005 - L 7 AS 18/05
    Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II dienen der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens, mithin der Erfüllung einer verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutz der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - unter Hinweis auf BVerfGE 82, 60, 80).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2005 - L 2 B 9/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Voraussetzungen einer

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2005 - L 7 AS 18/05
    Eine eheähnliche Gemeinschaft ist allein die auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die daneben keine weiteren Lebensgemeinschaften gleicher Art zulässt und sich - im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Paare füreinander begründen, also über eine reine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft - hinausgeht (BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87, BVerfGE 87, 234, 264; BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 96/00 R - SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; Landessozialgericht - LSG - Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2005 - L 2 B 9/05 AS ER).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2005 - L 7 AS 18/05
    Im Anschluss an die Entscheidung des BVerfG, (Urteil vom 17. November 1992 a.a.O) ist auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) unter Aufgabe seiner früheren abweichenden Rechtsprechung im Wesentlichen von vorgenannten Grundsätzen ausgegangen (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 5 C 16/93 - BVerwGE 98, 195, 198 f.).
  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2005 - L 7 AS 18/05
    Zwar hat das BSG die von ihm zunächst geforderte "Dreijahresgrenze" (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15) später relativiert und dargelegt, sie sei nicht im Sinne einer absoluten zeitlichen Mindestvoraussetzung für die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft zu verstehen (BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 96/00 R).
  • LSG Hessen, 06.09.2011 - L 7 AS 334/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - fehlende Erwerbsfähigkeit - ausländischer

    Denn im Rahmen der gebotenen Folgeabwägung hat dann regelmäßig das Interesse des Leistungsträgers, ungerechtfertigte Leistungen zu vermeiden, gegenüber der Sicherstellung des ausschließlich gegenwärtig für den Antragsteller verwirklichbaren soziokulturellen Existenzminimums zurückzutreten (Senat, 27.07.2005 - L 7 AS 18/05 ER).
  • LSG Hessen, 16.03.2006 - L 7 AS 23/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche

    Kriterien für die Ernsthaftigkeit einer Beziehung im vorbezeichneten Sinne, wobei an die Ernsthaftigkeit strenge Anforderungen zu stellen sind (Beschluss des erkennenden Senats vom 27. Juli 2005 - L 7 AS 18/05 ER im Anschluss an das Urteil des BSG vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 72/00 R - SozR 3-4300 § 144 Nr. 10), sind insbesondere deren Dauerhaftigkeit und Kontinuität und eine bestehende Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, daneben aber auch weitere Umstände, etwa die gemeinsame Versorgung von Angehörigen.

    Der erkennende Senat hat bereits geklärt, dass diese Begriffserläuterung nicht auf das Recht der Arbeitslosenversicherung beschränkt ist (Beschluss vom 27. Juli 2005 - L 7 AS 18/05 ER; siehe auch Beschluss vom 6. Januar 2006 - 7 AS 87/05 ER).

  • LSG Hessen, 22.06.2011 - L 7 AS 700/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsversagung - Nichterscheinen zu einem

    Denn im Rahmen der gebotenen Folgeabwägung hat dann regelmäßig das Interesse des Leistungsträgers ungerechtfertigte Leistungen zu vermeiden gegenüber der Sicherstellung des ausschließlich gegenwärtig für den Antragsteller verwirklichbaren soziokulturellen Existenzminimums zurückzutreten (Senat, 27.7.2005, 7 AS 18/05 ER).
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