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   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2017 - L 7 AS 185/17 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2017 - L 7 AS 185/17 B ER (https://dejure.org/2017,9203)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.03.2017 - L 7 AS 185/17 B ER (https://dejure.org/2017,9203)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. März 2017 - L 7 AS 185/17 B ER (https://dejure.org/2017,9203)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsicherungsleistungen für EU-Ausländer; Einstweiliger Rechtsschutz; Glaubhaftmachung der Hilfebedürftigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsicherungsleistungen für EU-Ausländer; Einstweiliger Rechtsschutz; Glaubhaftmachung der Hilfebedürftigkeit

  • rechtsportal.de

    SGG § 86b Abs. 2 ; SGB II § 9 Abs. 1
    Grundsicherungsleistungen für EU-Ausländer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2017 - L 7 AS 185/17
    Können ohne Eilrechtsschutz schwere und unzumutbare Nachteile entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, ist eine abschließende Prüfung erforderlich (BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 Rn. 24 f).

    Bei offenem Ausgang muss das Gericht anhand einer Folgenabwägung entscheiden, die die grundrechtlichen Belange der Antragsteller umfassend zu berücksichtigen hat (BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 Rn. 26; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschluss vom 21.07.2016 - L 7 AS 1045/16 B ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2016 - L 7 AS 1045/16

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2017 - L 7 AS 185/17
    Bei offenem Ausgang muss das Gericht anhand einer Folgenabwägung entscheiden, die die grundrechtlichen Belange der Antragsteller umfassend zu berücksichtigen hat (BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 Rn. 26; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschluss vom 21.07.2016 - L 7 AS 1045/16 B ER).
  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuwendungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2017 - L 7 AS 185/17
    Ob diese nur darlehensweise oder als Überbrückungsleistungen erfolgt sind (hierzu BSG Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R), wie die Antragstellerin zu 1) im Erörterungstermin angegeben hat, lässt sich nicht belastbar überprüfen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2015 - L 7 AS 1086/14

    Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2017 - L 7 AS 185/17
    Zwar kann das erkennende Gericht seine Überzeugung allein auf den Vortrag von Beteiligten stützen und ist im einstweiligen Rechtsschutzverfahren eine eidesstattliche Versicherung ein geeignetes Mittel zur Glaubhaftmachung (vgl. nur Beschluss des Senats vom 24.03.2015 - L 7 AS 1086/14 B).
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 15/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2017 - L 7 AS 185/17
    Es genügt, wenn bei mehreren ernstlich in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten das Vorliegen einer davon relativ am wahrscheinlichsten ist, weil nach Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Möglichkeit spricht (vgl. BSG Beschluss vom 07.04.2011 - B 9 VG 15/10 B).
  • BSG, 10.02.1998 - B 2 U 2/98 B

    Parteivernehmung als Beweismittel im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2017 - L 7 AS 185/17
    Jedoch muss der Beteiligtenvortrag in sich widerspruchsfrei sein und mit dem übrigen Akteninhalt und weiteren Beweisergebnissen in Übereinstimmung stehen (BSG Beschluss vom 10.02.1998 - B 2 U 2/98 B; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 7. Aufl., III 4.2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2020 - L 7 AS 807/20
    Der Beteiligtenvortrag muss jedoch schlüssig und in sich widerspruchsfrei sein und mit dem übrigen Akteninhalt und weiteren Beweisergebnissen in Übereinstimmung stehen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 10.03.2017- L 7 AS 185/17 B ER).

    Der Antragsteller hat es selbst in der Hand, widerspruchsfrei und wahrheitsgemäß vorzutragen (vgl. auch hierzu Senatsbeschluss vom 10.03.2017- L 7 AS 185/17 B ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2017 - L 7 AS 510/17

    Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs

    Diese Erklärung steht in Übereinstimmung mit dem übrigen Akteninhalt, weshalb sie ein zur Glaubhaftmachung geeignetes Beweismittel ist (hierzu Beschluss des Senats vom 10.03.2017 - L 7 AS 185/17 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2017 - L 7 AS 511/17

    Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs; Einstweiliger Rechtsschutz;

    Diese Erklärung steht in Übereinstimmung mit dem übrigen Akteninhalt, weshalb sie ein zur Glaubhaftmachung geeignetes Beweismittel ist (hierzu Beschluss des Senats vom 10.03.2017 - L 7 AS 185/17 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2020 - L 7 AS 1330/20
    Die Antragsteller haben es selbst in der Hand, umfassend und wahrheitsgemäß den Sachverhalt darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl auch hierzu Senatsbeschlüsse vom 05.10.2020 - L 7 AS 1120/20 B ER und vom 10.03.2017 - L 7 AS 185/17 B ER).
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