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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - L 7 AS 1911/12   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - L 7 AS 1911/12 (https://dejure.org/2013,6997)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.03.2013 - L 7 AS 1911/12 (https://dejure.org/2013,6997)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. März 2013 - L 7 AS 1911/12 (https://dejure.org/2013,6997)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 626
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 146/10 R

    Arbeitslosengeld II - Übernahme der Kosten für nicht verschreibungspflichtige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - L 7 AS 1911/12
    Der Bescheid sei nach seinem objektiven Sinngehalt jedoch als Ablehnung der Änderung des bestandskräftigen Bewilligungsbescheides für den damals laufenden Bewilligungszeitraum vom 01.07.2010 bis 30.11.2010 (Bescheid vom 27.04.2010) gemäß § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) auszulegen, denn der Mehrbedarf stelle lediglich ein Berechnungselement des Gesamtbedarfs dar und sei einer isolierten und vom Bewilligungszeitraum gelösten Regelung nicht zugänglich (vgl. BSG, Urteil v. 26.05.2011, B 14 AS 146/10 R).

    Die Gewährung eines Mehrbedarfs kann nicht zulässigerweise zum isolierten Streitgegenstand bestimmt werden (vgl. BSG, Urteil vom 26.05.2011, B 14 AS 146/10 R); der Mehrbedarf stellt keinen eigenständigen von der Höhe der Regelleistung abtrennbaren Streitgegenstand dar (BSG, Urteil vom 18.02.2010, B 4 AS 29/09 R).

    Der Mehrbedarf ist Bestandteil der Bewilligung von Arbeitslosengeld II für den jeweiligen Zeitraum (BSG, Urteil vom 26.05.2011, B 14 AS 146/10 R; BSG, Urteil vom 24.02.2011, B 14 AS 49/10 R; BSG, Beschluss vom 04.07.2011, B 14 AS 30/11 B).

    Zum einen sind wiederkehrende Bedarfe einer darlehensweisen Gewährung nach § 23 Abs. 1 SGB II a.F. nicht zugänglich (BSG, Urteil vom 26.05.2011, B 14 AS 146/10 R).

  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 13/10 R

    Arbeitslosengeld II - Hygienemehrbedarf bei Aids-Erkrankung - bis 2010 Übernahme

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - L 7 AS 1911/12
    Zur Orientierung sei festzustellen, dass das Bundessozialgericht im Urteil vom 19.08.2010 (B 14 AS 13/10 R) zum Hygienemehrbedarf eines HIV-infizierten Leistungsempfängers in seiner Rechtsprechung zu § 73 SGB XII bei regelmäßig anfallenden Kosten in Höhe von monatlich 20, 45 Euro davon ausgegangen sei, dass ein Klagebegehren nicht an der sog. Bagatellgrenze scheitere.

    Die vom SG herangezogene Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19.08.2010 (B 14 AS 13/10 R) habe sich auf § 73 SGB XII bezogen.

    Hinsichtlich des § 73 SGB XII hat das Bundessozialgericht bereits im Urteil vom 19.08.2010 (B 14 AS 13/10 R) entschieden, dass jedenfalls bei einem zusätzlichen Bedarf von 20, 45 Euro ein Anspruch nach § 73 SGB XII nicht unter dem Gesichtspunkt einer Bagatellgrenze scheitere.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 7 AS 4/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - L 7 AS 1911/12
    Die sog. Bagatellgrenze werde in der Rechtsprechung, so z.B. im Urteil des Landessozialgerichts NRW vom 16.06.2011 (L 7 AS 4/08) aber etwa dann als unterschritten angesehen, wenn eine monatliche Mehrbelastung von bis zu 14, 00 Euro im Raum stehe.

    Von einer Bagatellgrenze könne nach der Entscheidung des erkennenden Senats vom 16.06.2011 (L 7 AS 4/08) höchstens dann ausgegangen werden, wenn eine monatlicher Betrag von bis zu 14, 00 Euro bestehe.

    In Erwiderung hierzu trägt der Beklagte vor, die Entscheidung des erkennenden Senats vom 16.06.2011 (L 7 AS 4/08) stehe seiner Beurteilung nicht entgegen.

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - L 7 AS 1911/12
    Zwar habe das Bundesverfassungsgericht (Urteil v. 09.02.2010, Az. 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) dargelegt, dass ein Betrag von dieser Größenordnung der dem SGB II zugrundeliegenden Ansparkonzeption des Gesetzgebers entspreche und eine vorübergehende monatliche Kürzung der Regelleistung um 10% im Grundsatz nicht zu beanstanden sei.

    Wegen der pauschalierten Zahlung der Regelleistung sei es einem Leistungsberechtigten vorrangig zumutbar, einen höheren Bedarf in einem Lebensbereich durch geringere Ausgaben in einen anderen Lebensbereich auszugleichen (so im Ergebnis das BVerfG 1 BvL 1/09, Rn. 205).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.11.2010 - L 1 SO 133/10

    Kosten des Umgangsrechts sind durch den Träger der Grundsicherung nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - L 7 AS 1911/12
    Der Regelbedarf enthält zwar einen Anteil für Fahrkosten, diese betreffen allerdings nur die üblichen Fahrten im Alltag (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.11.2010, L 1 SO 133/10 B ER).

    Ferner handelt es sich bei Fahrtkosten zur Ausübung des Umgangsrechts nicht um einen einmaligen Bedarf, denn sie dienen der dauerhaften Aufrechterhaltung der Nähebeziehung zum Kind (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.11.2010, a.a.O.) und fallen vor diesem Hintergrund notwendigerweise in regelmäßigen Abständen an.

  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 29/09 R

    Arbeitslosengeld II - Leistungsanspruch zur Deckung unabweisbarer, laufender,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - L 7 AS 1911/12
    Die Gewährung eines Mehrbedarfs kann nicht zulässigerweise zum isolierten Streitgegenstand bestimmt werden (vgl. BSG, Urteil vom 26.05.2011, B 14 AS 146/10 R); der Mehrbedarf stellt keinen eigenständigen von der Höhe der Regelleistung abtrennbaren Streitgegenstand dar (BSG, Urteil vom 18.02.2010, B 4 AS 29/09 R).
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Lebensmittel-

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - L 7 AS 1911/12
    Der Mehrbedarf ist Bestandteil der Bewilligung von Arbeitslosengeld II für den jeweiligen Zeitraum (BSG, Urteil vom 26.05.2011, B 14 AS 146/10 R; BSG, Urteil vom 24.02.2011, B 14 AS 49/10 R; BSG, Beschluss vom 04.07.2011, B 14 AS 30/11 B).
  • BSG, 04.07.2011 - B 14 AS 30/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - L 7 AS 1911/12
    Der Mehrbedarf ist Bestandteil der Bewilligung von Arbeitslosengeld II für den jeweiligen Zeitraum (BSG, Urteil vom 26.05.2011, B 14 AS 146/10 R; BSG, Urteil vom 24.02.2011, B 14 AS 49/10 R; BSG, Beschluss vom 04.07.2011, B 14 AS 30/11 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2012 - L 7 AS 393/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - L 7 AS 1911/12
    Bei Aufwendungen eines Elternteils zur Ausübung des Umgangsrechts handelt es sich um einen laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen, unabweisbaren Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 6 SGB II (Münder in LPK-SGB II, Kommentar zum SGB 11, 4. Auflage 2011, § 21 Rn. 43; LSG NRW, Beschluss vom 04.04.2012, L 7 AS 393/12 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - L 19 AS 2435/12
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - L 7 AS 1911/12
    Dies hat zur Folge, dass innerhalb der Anfechtungsfristen der Bewilligungsbescheide gestellte Anträge auf Gewährung von Mehrbedarfen als Anfechtung der Bewilligung für den gesamten Bewilligungsabschnitt zu behandeln sind, nach Ablauf der Anfechtungsfrist eingehende Anträge als Anträge auf Überprüfung nach § 44 SGB X, gerichtet auf Überprüfung des betroffenen Bewilligungsabschnittes (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 04.03.2013, L 19 AS 2435/12).
  • SG Detmold, 11.09.2014 - S 23 AS 1971/12

    Erstattung von Fahrtkosten zur Wahrnehmung von Substitutionsbehandlungen ohne

    Der Regelbedarf enthält zwar einen Anteil für Fahrtkosten, diese betreffen allerdings nur die üblichen Fahrten im Alltag (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.03.2013, Az. L 7 AS 1911/12 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2013 - L 20 SO 279/12
    Nach Ablauf der Anfechtungsfrist für den Bewilligungsbescheid eingehende Anträge auf abweichend bemessene Leistungen stellen dementsprechend Anträge auf eine Überprüfung nach § 44 SGB X dar, die sich auf den betroffenen Bewilligungsabschnitt richten (vgl. LSG NRW, Urteil vom 21.3.2013 - L 7 AS 1911/12 Rn. 37).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2019 - L 7 AS 1649/19

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Denn unabhängig davon, ob der Kläger gegen den laufenden Bewilligungsbescheid für den Zeitraum Juni 2019 bis Mai 2020 (Bewilligungsbescheid vom 13.05.2019) Widerspruch eingelegt oder einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt hat (zu diesem Erfordernis, weil ein etwaiger Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II keinen gesonderten Streitgegenstand eröffnet, Urteil des Senats vom 21.03.2013 - L 7 AS 1911/12 mwN) und unabhängig davon, ob der Kläger einen gesonderten Bedarf im August 2019 iHv 950 EUR oder einen laufenden Bedarf entsprechend der Ratenzahlungsvereinbarung (mit oder ohne Gestell) begehrt, war der Antrag ohne Erfolgsaussicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2014 - L 6 AS 633/14
    Zur Höhe der dafür anzurechnenden Fahrtkosten orientiert sich der Senat zugunsten des Antragstellers und wie von ihm geltend gemacht an der Regelung in § 5 Abs. 1 Bundesreisekostengesetz (BRKG) (s auch LSG NRW, Urteil vom 21.03.2013 - L 7 AS 1911/12, juris Rn. 43), der anders als § 6 Abs. 1 Nr. 3b der Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II Sozialgeld (ALG II-VO) nicht 0, 10 Euro, sondern 0, 20 Euro je Kilometer als Wegstreckenentschädigung bei der Benutzung eines Kraftfahrzeuges vorsieht, zudem nicht auf den Entfernungskilometer (einfache Strecke), sondern auf die tatsächlich zurückgelegte Wegstrecke abstellt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2013 - L 13 AS 319/11
    Da als Anwendungsfälle der Härtefallregelung des § 21 Abs. 6 SGB II gerade diejenigen besonderen Bedarfslagen erfasst werden sollen, bei denen das BSG ausnahmsweise einen Rückgriff auf § 73 SGB XII zugelassen hat (vgl. Behrend in: jurisPK-SGB 11, 3. Auflage 2012, § 21 Rdn. 95), hält der Senat eine unterschiedliche Bewertung im Hinblick auf die Erheblichkeit der Aufwendungen i. S. von § 73 SGB XII und § 21 Abs. 6 SGB II nicht für gerechtfertigt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. März 2013 - L 7 AS 1911/12).
  • SG Aachen, 23.04.2013 - S 11 AS 323/12

    Bewilligung eines Mehraufwands wegen kostenaufwändiger Ernährung aufgrund des

    Allerdings ist zu beachten, dass die Gewährung eines Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 5 SGB II kein abtrennbarer Teil der Regelung über die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II ist und damit kein eigenständiger Streitgegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein kann (vgl. Bundessozialgericht -BSG - Urteil vom 22.11.2011 - B 4 AS 138/10 R = juris Rn. 12 m.w.N.; BSG Beschluss vom 04.07.2011 - B 14 AS 30/11 B = juris Rn. 4; Landessozialgericht - LSG - Nordrhein Westfalen Urteil vom 27.08.2012 - L 19 AS 191/12 = juris Rn. 26; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 21.03.2013 - L 7 AS 1911/12).
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