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   LSG Baden-Württemberg, 12.05.2016 - L 7 AS 1924/12   

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https://dejure.org/2016,21743
LSG Baden-Württemberg, 12.05.2016 - L 7 AS 1924/12 (https://dejure.org/2016,21743)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.05.2016 - L 7 AS 1924/12 (https://dejure.org/2016,21743)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - L 7 AS 1924/12 (https://dejure.org/2016,21743)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 22 Abs 2 S 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 vom 24.12.2003, § 12 Abs 3 S 1 Nr 4 SGB 2
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Instandhaltungskosten für selbst bewohntes Wohneigentum - Hausgrundstück von angemessener Größe - Mehrfamilienhaus - Instandhaltung einer nicht selbst bewohnten Wohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22

  • rechtsportal.de

    SGB II § 22 Abs. 2 S. 1
    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R

    Arbeitslosengeld II - Vermögensberücksichtigung - höhere Angemessenheitsgrenze

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.05.2016 - L 7 AS 1924/12
    Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur waren im Übrigen bereits unter der Geltung des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II (in der Fassung durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 <BGBl. I S. 2954>; i.F.: § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II a.F.) als Bedarf für die Unterkunft unter bestimmten Voraussetzungen zu berücksichtigen (vgl. zuletzt BSG SozR 4 4200 § 22 Nr. 79), weil Eigentümer und Mieter bei der Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach den gleichen Grundsätzen zu behandeln sind (ständige Rechtsprechung des BSG; vgl. etwa BSGE 100, 186 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 10).

    Im Übrigen hatte die Rechtsprechung bereits unter der Geltung des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II a.F. hinsichtlich der Unterkunftskosten stets darauf abgestellt, dass es sich um ein Hausgrundstück von angemessener Größe handelt (vgl. etwa BSGE 100, 186 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 10 ; BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 51/10 R - ).

    Die Erdgeschosswohnung haben die Kläger in der streitbefangenen Zeit mithin nicht selbst genutzt; sie diente diesen nicht zur Erfüllung ihres "Grundbedürfnisses Wohnen" als räumlichem Lebensmittelpunkt (vgl. hierzu etwa BSGE 100, 186 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 10 ; ferner BSGE 112, 61 = SozR 4-3500 § 90 Nr. 5 ; BSG, Urteil vom 17. Februar 2016 - B 4 AS 2/15 R - juris Rdnr. 17>).

  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 51/10 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - selbst

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.05.2016 - L 7 AS 1924/12
    Im Übrigen hatte die Rechtsprechung bereits unter der Geltung des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II a.F. hinsichtlich der Unterkunftskosten stets darauf abgestellt, dass es sich um ein Hausgrundstück von angemessener Größe handelt (vgl. etwa BSGE 100, 186 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 10 ; BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 51/10 R - ).

    Dem Anspruch der Kläger auf Übernahme der Kosten für die Fliesenlegerarbeiten am Balkon der Einliegerwohnung steht darüber hinaus, worauf bereits im Prozesskostenhilfebeschluss des Senats vom 27. September 2013 hingewiesen war, noch Folgendes entgegen: Die Berücksichtigung von Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur als Bedarf für die Unterkunft kommt nur dann in Betracht, wenn es sich um selbstgenutztes Wohneigentum handelt, die Erhaltungsaufwendungen tatsächlich angefallen sind, sie unabweisbar sind, nicht zu einer Verbesserung des Wohnstandards führen und angemessen sind (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nrn. 17, 39 und 79; BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 51/10 R - ; Luik in Eicher, a.a.O., Rdnrn. 134 ff.).

  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 108/10 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe des Zuschusses zum Versicherungsbeitrag zur privaten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.05.2016 - L 7 AS 1924/12
    Denn das Jobcenter ist gemäß § 76 Abs. 3 Satz 1 SGB II mit Wirkung vom 1. Januar 2011 als Rechtsnachfolger an die Stelle der Arbeitsgemeinschaft getreten (vgl. Bundessozialgericht BSGE 107, 217 = SozR 4-4200 § 26 Nr. 1 ).
  • BSG, 17.02.2016 - B 4 AS 2/15 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - erhöhter Raumbedarf aufgrund der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.05.2016 - L 7 AS 1924/12
    Die Erdgeschosswohnung haben die Kläger in der streitbefangenen Zeit mithin nicht selbst genutzt; sie diente diesen nicht zur Erfüllung ihres "Grundbedürfnisses Wohnen" als räumlichem Lebensmittelpunkt (vgl. hierzu etwa BSGE 100, 186 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 10 ; ferner BSGE 112, 61 = SozR 4-3500 § 90 Nr. 5 ; BSG, Urteil vom 17. Februar 2016 - B 4 AS 2/15 R - juris Rdnr. 17>).
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 13/11 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemischte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.05.2016 - L 7 AS 1924/12
    Die Erdgeschosswohnung haben die Kläger in der streitbefangenen Zeit mithin nicht selbst genutzt; sie diente diesen nicht zur Erfüllung ihres "Grundbedürfnisses Wohnen" als räumlichem Lebensmittelpunkt (vgl. hierzu etwa BSGE 100, 186 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 10 ; ferner BSGE 112, 61 = SozR 4-3500 § 90 Nr. 5 ; BSG, Urteil vom 17. Februar 2016 - B 4 AS 2/15 R - juris Rdnr. 17>).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.05.2016 - L 7 AS 1924/12
    Deshalb bedarf es auch keines weiteren Eingehens darauf, dass es sich bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II um Individualansprüche handelt (vgl. BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 ), sodass Anspruchsinhaber nicht die Bedarfsgemeinschaft als solche, sondern nur das einzelne Mitglied mit dem auf dieses entfallenden Bedarfsanteil ist.
  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 54/07 R

    Arbeitslosengeld II - Schonvermögen - selbst genutztes Hausgrundstück -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.05.2016 - L 7 AS 1924/12
    Zwar gehören auch einmalige Kosten für die Beschaffung von Heizmaterial zu den Leistungen für die Unterkunft und Heizung (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 4; BSG, Urteil vom 19. September 2008 - B 14 AS 54/07 R - ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2011 - L 7 AS 893/11

    Reparaturkosten beim Eigenheim

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.05.2016 - L 7 AS 1924/12
    Indessen vermögen sich die Kläger auf die Bestimmung des § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II n.F. schon deswegen nicht zu berufen, weil - wie oben bereits dargestellt - die Gesamtwohnfläche des Wohnhauses in S. unangemessen groß ist und damit das im Eigentum des Kläger zu 1 stehende Hausgrundstück der Schutzvorschrift des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II nicht unterfällt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - L 7 AS 893/11 B ER - ; ferner Luik in Eicher, SGB 11, 3.
  • BSG, 31.08.1994 - 4 RA 12/93

    Rückwirkung - Verzögerung - Zahlung - Verschulden

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.05.2016 - L 7 AS 1924/12
    Denn ein verfahrensabschließender Bescheid, der dem Zusicherungsbegehren den Boden entzogen hätte (vgl. hierzu BSG SozR 3-6485 Art. 12 Nr. 6 S. 8 f.; vgl. ferner Senatsurteil vom 20. November 2013 - L 7 SO 4147/10 - ), ist nach der im September 2011 erfolgten Vornahme der Fliesenlegerarbeiten nicht ergangen.
  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.05.2016 - L 7 AS 1924/12
    Ausgehend von einer Gesamtwohnfläche des Hauses von 165 m² (98 m² von den Klägern bewohnt, 67 m² von den Eltern des Klägers zu 1; vgl. hierzu den Aktenvermerk des Beklagten vom 15. April 2008, Bl. 1229 der Verwaltungsakten, Bd. I) ist das Wohnhaus unangemessen groß (vgl. zur angemessenen Größe eines Hauses bei einer vierköpfigen Familie: BSGE 98, 243 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 4: 130 m²).
  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 38/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Nichtberücksichtigung einer

  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

  • LSG Bayern, 26.09.2016 - L 8 SO 295/14

    Verwertbarkeit eines Wohnrechts im Rahmen der Grundsicherung

    Schließlich wären Instandhaltungskosten nur insoweit zu berücksichtigen, als sie sich auf den Wohnanteil des Klägers beziehen (vgl. Luik, a. a. O., Rn. 139; Nguyen in jurisPK-SGB XII, § 35 Rn. 48 ; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Mai 2016 - L 7 AS 1924/12 -, Rn. 26, juris).
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