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   LSG Bayern, 06.02.2012 - L 7 AS 21/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,1822
LSG Bayern, 06.02.2012 - L 7 AS 21/12 B ER (https://dejure.org/2012,1822)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06.02.2012 - L 7 AS 21/12 B ER (https://dejure.org/2012,1822)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06. Februar 2012 - L 7 AS 21/12 B ER (https://dejure.org/2012,1822)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagefrist - unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung im Widerspruchsbescheid - Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 639
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2012 - L 7 AS 21/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (insb. Beschluss des BVerfG vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05) ist eine abschließende (nicht nur summarische) Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache vorzunehmen oder, sofern diese nicht möglich ist, eine Güter- und Folgenabwägung vorzunehmen, wenn bei den Betroffenen ohne die Gewährung von einstweiligen Rechtsschutz eine schwere Verletzung ihrer Rechte auch nur möglich ist.
  • LSG Bayern, 26.09.2011 - L 7 AS 742/11

    Bestandskraft und einstweiliger Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2012 - L 7 AS 21/12
    Wäre der Bescheid bestandskräftig, wäre ein Eilverfahren ohne Erfolgsaussicht (vgl. BayLSG, Beschluss vom 26.09.2011, L 7 AS 742/11 B ER).
  • BSG, 18.10.2007 - B 3 P 24/07 B

    Inhalt der Rechtsmittelbelehrung nach Änderung des § 166 Abs 2 S 3 SGG durch das

    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2012 - L 7 AS 21/12
    Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist jedenfalls dann unrichtig, wenn sie Fehler enthält, die von einer sachgerechten Einlegung des gegebenen Rechtsbehelfs abhalten können (BSG, Beschluss vom 18.10.2007, B 3 P 24/07 B, Rn. 6).
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit

    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2012 - L 7 AS 21/12
    Die gesetzliche Vermutung aus der Bedarfsgemeinschaft nach § 38 SGB II gibt aber keine Vollmacht zur Klageerhebung (Urteil des BSG vom 02.07.2009, B 14 AS 54/08 R).
  • LSG Bayern, 11.03.2011 - L 7 AS 83/11

    Im einstweiligen Rechtsschutz ist eine umfassende Folgenabwägung dann

    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2012 - L 7 AS 21/12
    Er ist zwar nicht verpflichtet, einen Hausbesuch zu dulden (vgl. BayLSG, Beschluss vom 11.03.2011, L 7 AS 83/11 B ER), er kann sich dann aber auch nicht auf die daraus resultierende Unklarheit bei der Sachverhaltsaufklärung berufen.
  • BSG, 02.03.1995 - 7 BAr 196/94

    Sozialgerichtsverfahren - Beschwerdebegründung - Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2012 - L 7 AS 21/12
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der konkrete Betroffene vom richtigen Rechtsbehelf abgehalten werden kann, es genügt vielmehr die abstrakte Möglichkeit eines Irrtums (BSG, Beschluss vom 02.03.1995, 7 BAr 196/94, Rn. 8).
  • LSG Hessen, 13.11.2015 - L 9 AS 44/15

    Auch in einer Bedarfsgemeinschaft bleiben die Ansprüche den einzelnen Mitgliedern

    Die Wirkung des § 38 Abs. 1 SGB II erstreckt sich nur auf das Verwaltungsverfahren, zu dem auch das Widerspruchsverfahren gehört (vgl. dazu: BT-Drs. 17/3404, S. 114), gilt aber nicht für das gerichtliche Verfahren und ermächtigt daher nicht zur Klageerhebung (BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 54/08 R - SozR 4-1500 § 71 Nr. 2; LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 29. November 2013 - L 32 AS 2879/13 B und vom 4. September 2012 - L 18 AS 2141/12 B PKH; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. August 2008 - L 20 AS 29/07; LSG Thüringen, Urteil vom 18. Juli 2012 - L 4 AS 1619/10; LSG Bayern, Beschluss vom 6. Februar 2012 -L 7 AS 21/12 B ER).
  • LSG Bayern, 11.11.2013 - L 7 AS 401/13

    Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz enthält nicht generell eine Klage. Es

    An der gegenteiligen Rechtsprechung im Beschluss vom 06.02.2012, L 7 AS 21/12 B ER, hält der erkennende Senat nicht mehr fest.

    An der gegenteiligen Rechtsprechung im Beschluss vom 06.02.2012, L 7 AS 21/12 B ER, hält der erkennende Senat nicht mehr fest.

  • LSG Sachsen, 07.12.2022 - L 6 AS 353/21
    Denn die Übermittlung von Klageabschriften sei nicht Voraussetzung für eine wirksame Klageerhebung (Verweis auf Bayerisches Landessozialgericht , Beschluss vom 06.02.2012 - L 7 AS 21/12 B ER, RdNrn. 22, 23).

    Damit bedarf die Klageerhebung durch ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft für ein anderes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft für ihre Wirksamkeit eine Bevollmächtigung des einen Mitglieds durch das andere, so dass die Rechtbehelfsbelehrung nicht unrichtig oder irreführend ist (BSG, Urteil vom 09.04.2014 - B 14 AS 46/13 R, RdNr. 26; Bayerisches LSG, Urteil vom 11.11.2013 - L 7 AS 401/13, RdNr. 19 unter Aufgabe seiner gegenteiligen Rechtsprechung im Beschluss vom 06.02.2012 - L 7 AS 21/12 B ER, RdNr. 22; alle juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2015 - L 9 AS 2582/14

    (Un-)Richtigkeit einer Rechtsmittelbelehrung - Hinweise auf formelle

    Die von den Klägern unter Hinweis auf einen Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 6. Februar 2012 - L 7 AS 21/12 B ER - vertretene Auffassung, eine Rechtsbehelfsbelehrung dürfe keine Hinweise auf die in § 92 Abs. 1 bzw. § 93 Satz 1 SGG genannten Formvorschriften enthalten, ist damit unvereinbar.
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