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   LSG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - L 7 AS 2130/14   

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https://dejure.org/2017,26382
LSG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - L 7 AS 2130/14 (https://dejure.org/2017,26382)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.07.2017 - L 7 AS 2130/14 (https://dejure.org/2017,26382)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - L 7 AS 2130/14 (https://dejure.org/2017,26382)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II; Streitgegenstand im sozialgerichtlichen Verfahren bei Ablehnungsbescheiden für bestimmte Zeiträume

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 95 SGG, § 9 Abs 1 SGB 2 vom 24.12.2003, § 9 Abs 2 S 1 SGB 2 vom 24.12.2003, § 7 Abs 3 Nr 3 Buchst c SGB 2 vom 20.07.2006
    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Ablehnung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Bedarfsgemeinschaft - Partner in Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ; Streitgegenstand im sozialgerichtlichen Verfahren bei Ablehnungsbescheiden für bestimmte Zeiträume

  • rechtsportal.de

    SGB II § 37 ; SGB II § 41 ; SGG § 95
    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 34/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Voraussetzungen einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - L 7 AS 2130/14
    Der Kläger hat weiter auf das Urteil des BSG vom 23. August 2012 (B 4 AS 34/12) hingewiesen.

    Die Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe c SGB II a.F. hat das BSG dahingehend ausgelegt (BSG, Urteil vom 12. Oktober 2016 - B 4 AS 60/15 R - juris Rdnr. 25; BSG, Urteil vom 23. August 2012 - B 4 AS 34/12 R - juris Rdnr. 14), dass drei Merkmale kumulativ gegeben sein müssen.

    Partnerschaft und Zusammenleben im gemeinsamen Haushalt sind zugleich Anknüpfungspunkte der Vermutung des § 7 Abs. 3a SGB II (BSG, Urteil vom 23. August 2012 - B 4 AS 34/12 R - juris Rdnr. 14).

    Es obliegt dann dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, diese Vermutung zu widerlegen (BSG, Urteil vom 23. August 2012 - B 4 AS 34/12 R - juris Rdnr. 14).

    § 7 Abs. 3a SGB II regelt mithin (nur) die subjektive Voraussetzung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft und gibt mit den dort aufgezählten, nicht abschließenden Fallgestaltungen Indizien für eine gesetzliche Vermutung von Tatsachen vor, mit deren Hilfe auf den inneren Willen, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, geschlossen werden kann (BSG, Urteil vom 23. August 2012 - B 4 AS 34/12 R - juris Rdnr. 14).

    Von dem Bestehen einer Partnerschaft ist nach der Rechtsprechung des BSG auszugehen, wenn eine gewisse Ausschließlichkeit der Beziehung gegeben ist, die keine vergleichbare Lebensgemeinschaft daneben zulässt und zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und dem Dritten die grundsätzliche rechtlich zulässige Möglichkeit der Heirat bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft nach dem LPartG besteht (BSG, Urteil vom 23. August 2012 - B 4 AS 34/12 R - juris Rdnr. 20).

    Das "Zusammenleben in einem gemeinsamen Haushalt" im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe c SGB II erfordert nach der Rechtsprechung des BSG das Bestehen einer "Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft" und stellt damit auf zwei Elemente ab, nämlich das Zusammenleben und kumulativ das Wirtschaften aus einem Topf (BSG, Urteil vom 23. August 2012 - B 4 AS 34/12 R - juris Rdnr. 21 m.w.N.).

    Andererseits ist es für die Annahme einer Bedarfsgemeinschaft unter nicht ehelich verbundenen Partnern zwingend, dass sie in "einer Wohnung" zusammenleben (BSG, Urteil vom 23. August 2012 - B 4 AS 34/12 R - juris Rdnr. 22).

    Da es bei einer nichtehelichen Partnerschaft an der einzig durch die Eheschließung bereits nach außen dokumentierten Verbundenheit mangelt und dort diese nur dann verneint werden kann, wenn sie ausdrücklich nach außen hin dokumentiert wird, erfordert die Annahme einer Bedarfsgemeinschaft unter nicht verheirateten bzw. nicht nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz verbundenen Partnern umgekehrt, dass deren Verbundenheit durch das Zusammenleben in einer Wohnung nach außen erkennbar wird (BSG, Urteil vom 23. August 2012 - B 4 AS 34/12 R - juris Rdnr. 22).

    Zusätzlich bedarf es nach der Rechtsprechung des BSG des gemeinsamen Wirtschaftens (BSG, Urteil vom 23. August 2012 - B 4 AS 34/12 R - juris Rdnr. 23 - auch zum Folgenden).

    Dass das BSG der Auffassung ist, dass der gemeinsame Einkauf von Grundnahrungsmitteln, Reinigungs- und Sanitärartikeln aus einer von allen Mitbewohnern zu gleichen Teilen gespeisten Gemeinschaftskasse noch keine Wirtschaftsgemeinschaft begründe (BSG, Urteil vom 23. August 2012 - B 4 AS 34/12 R - juris Rdnr. 23), steht im vorliegenden Fall der Annahme einer Wirtschaftsgemeinschaft nicht entgegen, da sich das gemeinsame Wirtschaften gerade nicht im gemeinsamen Einkauf von Grundnahrungsmitteln, Reinigungs- und Sanitärartikeln erschöpft.

  • LSG Baden-Württemberg, 11.04.2011 - L 13 AS 1181/11
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - L 7 AS 2130/14
    bb) Der Senat hat - ebenso wie die bislang mit der Beurteilung der Beziehung zwischen dem Kläger und Z. befassten Spruchkörper (neben der Vorinstanz im vorliegenden Verfahren LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. September 2009 - L 12 AS 3633/09 ER-B - n.v.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. April 2011 - L 13 AS 1181/11 ER-B - n.v.; SG, Urteil vom 19. Juni 2009 - S 17 AS 5355/08 - n.v.; SG, Urteil vom 25. Januar 2011 - S 4 AS 6064/09 - n.v.; SG, Beschluss vom 2. März 2011 - S 7 AS 57/11 ER - n.v.) - keine Zweifel, dass nach diesen Maßstäben zwischen dem Kläger und Z. eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft bestand.

    Im Schriftsatz vom 21. März 2011 im Verfahren L 13 AS 1181/11 ER-B hat der Kläger vorgetragen, er sei noch am Tag der mündlichen Verhandlung vor dem SG im Verfahren S 17 AS 5355/08, dem 19. Juni 2009, aus dem "gemeinsamen Schlafzimmer ausgezogen".

    So räumt der Kläger etwa im Schriftsatz vom 21. März 2011 im Verfahren L 13 AS 1181/11 ER-B gemeinsame Freizeitaktivitäten ein, die (nur) eingeschränkt seien, soweit damit ein finanzieller Aufwand verbunden sei.

    Der Kläger und Z. sind auch wiederholt gemeinsam in Urlaub gefahren; im Schriftsatz vom 21. März 2011 im Verfahren L 13 AS 1181/11 ER-B räumt der Kläger drei gemeinsame Urlaubsreisen ein, aufgrund derer er Z. noch 746, 00 EUR schulde.

  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 60/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Bedarfsgemeinschaft -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - L 7 AS 2130/14
    Die Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe c SGB II a.F. hat das BSG dahingehend ausgelegt (BSG, Urteil vom 12. Oktober 2016 - B 4 AS 60/15 R - juris Rdnr. 25; BSG, Urteil vom 23. August 2012 - B 4 AS 34/12 R - juris Rdnr. 14), dass drei Merkmale kumulativ gegeben sein müssen.

    Der Begriff der "Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft" wird gegenüber der (bloßen) Wohngemeinschaft dadurch gekennzeichnet, dass ihre Mitglieder nicht nur vorübergehend in einer Wohnung leben, sondern einen gemeinsamen Haushalt in der Weise führen, dass sie aus einem "Topf" wirtschaften (BSG, Urteil vom 12. Oktober 2016 - B 4 AS 60/15 R - juris Rdnr. 25 m.w.N.) .

    Die Prüfung, ob die genannten Voraussetzungen zur Annahme einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft berechtigen, ist durch das Tatsachengericht anhand von Indizien im Wege einer Gesamtwürdigung festzustellen; die Würdigung bezieht sich auch auf subjektive Tatsachen (BSG, Urteil vom 12. Oktober 2016 - B 4 AS 60/15 R - juris Rdnr. 26) .

  • LSG Hamburg, 08.02.2007 - L 5 B 21/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Vermutung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - L 7 AS 2130/14
    § 7 Abs. 3 Nr. 3 lit. c SGB II stellt nicht darauf ab, ob der Wille für ein gegenseitiges Einstehen tatsächlich subjektiv vorhanden ist (Beschluss des Senats vom 22. März 2007 - L 7 AS 640/07 ER-B - juris Rdnr 22; LSG Hamburg, Beschluss vom 8. Februar 2007 - L 5 B 21/07 ER AS - juris Rdnr 5).

    Insofern ist von Bedeutung, ob von dem Anderen verlangt werden "kann" (BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 - juris Rdnr. 95 zu § 137 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz), für den Hilfebedürftigen Verantwortung zu tragen und für ihn einzustehen, also ob eine solche unter den konkret vorliegenden Umständen im Lichte der gesellschaftlichen Anschauungen zu erwarten ist (LSG Hamburg, Beschluss vom 8. Februar 2007 - L 5 B 21/07 ER AS - juris Rdnr 5).

    Deshalb genügt zur Verneinung einer eheähnlichen Gemeinschaft bzw. einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft die schlichte Erklärung, nicht in einer solchen Gemeinschaft zu leben, nicht (so ausdrücklich auch die Begründung des Gesetzentwurfes, Bundestags-Drucksache 16/1410, S. 19; ferner Beschluss des Senats vom 22. März 2007 - L 7 AS 640/07 ER-B - juris Rdnr 25; LSG Hamburg, Beschluss vom 8. Februar 2007 - L 5 B 21/07 ER AS - juris Rdnr 5).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.02.2010 - L 12 AS 3668/09
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - L 7 AS 2130/14
    Auf die Berufung des Klägers hob das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg das Urteil des SG sowie den Bescheid vom 28. August 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. September 2008 auf (Urteil vom 26. Februar 2010 - L 12 AS 3668/09).

    Diese Bescheide sind nicht Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens gewesen und im Übrigen bereits durch das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 26. Februar 2010 (L 12 AS 3668/09) aufgehoben worden.

    Der Kläger hat im Schriftsatz vom 23. Juli 2009 im Berufungsverfahren L 12 AS 3668/09 eingeräumt, dass sowohl er als auch Z. Einrichtungsgegenstände eingebracht hätten, die der jeweils andere benutzen könne.

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - L 7 AS 2130/14
    Grundsätzlich ist bei ablehnenden oder versagenden Entscheidungen streitgegenständlich zwar der gesamte Zeitraum von der Antragstellung bis zur gerichtlichen Entscheidung (BSG, Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 59/06 R - juris Rdnr. 13; BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R - juris Rdnr. 9).

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Betroffene einen neuen Leistungsantrag stellt (BSG, Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 59/06 R - juris Rdnr. 13; BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R - juris Rdnr. 9) oder die Behörde von vorneherein über einen Antrag nur für einen bestimmten Zeitraum entschieden hat; dies kann sich aus dem Verfügungssatz des ablehnenden Bescheides und seiner Begründung einschließlich dem beigefügten Berechnungsbogen ergeben (vgl. allgemein zur Notwendigkeit der Auslegung von Behördenentscheidungen BSG, Urteil vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 49/10 R - juris Rdnr. 14).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2007 - L 7 AS 640/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Einstehens- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - L 7 AS 2130/14
    § 7 Abs. 3 Nr. 3 lit. c SGB II stellt nicht darauf ab, ob der Wille für ein gegenseitiges Einstehen tatsächlich subjektiv vorhanden ist (Beschluss des Senats vom 22. März 2007 - L 7 AS 640/07 ER-B - juris Rdnr 22; LSG Hamburg, Beschluss vom 8. Februar 2007 - L 5 B 21/07 ER AS - juris Rdnr 5).

    Deshalb genügt zur Verneinung einer eheähnlichen Gemeinschaft bzw. einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft die schlichte Erklärung, nicht in einer solchen Gemeinschaft zu leben, nicht (so ausdrücklich auch die Begründung des Gesetzentwurfes, Bundestags-Drucksache 16/1410, S. 19; ferner Beschluss des Senats vom 22. März 2007 - L 7 AS 640/07 ER-B - juris Rdnr 25; LSG Hamburg, Beschluss vom 8. Februar 2007 - L 5 B 21/07 ER AS - juris Rdnr 5).

  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 59/06 R

    Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - L 7 AS 2130/14
    Grundsätzlich ist bei ablehnenden oder versagenden Entscheidungen streitgegenständlich zwar der gesamte Zeitraum von der Antragstellung bis zur gerichtlichen Entscheidung (BSG, Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 59/06 R - juris Rdnr. 13; BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R - juris Rdnr. 9).

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Betroffene einen neuen Leistungsantrag stellt (BSG, Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 59/06 R - juris Rdnr. 13; BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R - juris Rdnr. 9) oder die Behörde von vorneherein über einen Antrag nur für einen bestimmten Zeitraum entschieden hat; dies kann sich aus dem Verfügungssatz des ablehnenden Bescheides und seiner Begründung einschließlich dem beigefügten Berechnungsbogen ergeben (vgl. allgemein zur Notwendigkeit der Auslegung von Behördenentscheidungen BSG, Urteil vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 49/10 R - juris Rdnr. 14).

  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Lebensmittel-

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - L 7 AS 2130/14
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Betroffene einen neuen Leistungsantrag stellt (BSG, Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 59/06 R - juris Rdnr. 13; BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R - juris Rdnr. 9) oder die Behörde von vorneherein über einen Antrag nur für einen bestimmten Zeitraum entschieden hat; dies kann sich aus dem Verfügungssatz des ablehnenden Bescheides und seiner Begründung einschließlich dem beigefügten Berechnungsbogen ergeben (vgl. allgemein zur Notwendigkeit der Auslegung von Behördenentscheidungen BSG, Urteil vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 49/10 R - juris Rdnr. 14).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14 AS 23/07 R

    Arbeitslosengeld II - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche Gemeinschaft -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - L 7 AS 2130/14
    Ob die besonderen Merkmale einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft gegeben sind, ist daher anhand sogenannter äußerer Hinweiszeichen zu beurteilen (BSG, Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14 AS 23/07 R - juris Rdnr 16).
  • LSG Bayern, 14.06.2005 - L 11 B 226/05

    Berücksichtigung einer bestehenden Bedarfsgemeinschaft bei der Beurteilung der

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.2009 - L 12 AS 3633/09
  • BSG, 23.03.2021 - B 8 SO 2/20 R

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ; Kein

    Zwar kann ein Ablehnungsbescheid, dem Berechnungsbögen für einzelne Monate beigefügt sind, dahin auszulegen sein, dass sich die Ablehnung nur auf diese Monate bezieht (Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 20.7.2017 - L 7 AS 2130/14 - juris RdNr 31 f) .
  • LSG Baden-Württemberg, 02.05.2018 - L 7 AS 1264/16
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Betroffene einen neuen Leistungsantrag stellt (BSG, Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 59/06 R - juris Rdnr. 13; BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R - juris Rdnr. 9) oder die Behörde von vorneherein über einen Antrag nur für einen bestimmten Zeitraum entschieden hat (Urteil des Senats vom 20. Juli 2017 - L 7 AS 2130/14 - juris Rdnr. 31).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.04.2019 - L 7 AS 2024/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Verwertung einer

    Etwas anderes gilt aber jedenfalls dann, wenn der Betroffene einen neuen Leistungsantrag stellt und die Behörde über diesen entscheidet (BSG, Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 59/06 R - juris Rdnr. 13; BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R - juris Rdnr. 9) oder die Behörde von vorneherein über einen Antrag nur für einen bestimmten Zeitraum entschieden hat; dies kann sich aus dem Verfügungssatz des ablehnenden Bescheides und seiner Begründung einschließlich dem beigefügten Berechnungsbogen ergeben (Urteil des Senats vom 20. Juli 2017 - L 7 AS 2130/14 - juris Rdnr. 31 f.; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. März 2018 - L 5 AS 36/16 - juris Rdnr. 26; Aubel in jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 37 Rdnr. 34.2; Lange, jurisPR-SozR 20/2017, Anm. 1; vgl. allgemein zur Notwendigkeit der Auslegung von Behördenentscheidungen BSG, Urteil vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 49/10 R - juris Rdnr. 14).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.03.2018 - L 5 AS 36/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - zeitliche Begrenzung bei

    Etwas anderes gilt, wenn die Behörde von vorneherein über einen Antrag nur für einen bestimmten Zeitraum entschieden hat; dies kann sich aus dem Verfügungssatz des ablehnenden Bescheides und seiner Begründung einschließlich des beigefügten Berechnungsbogens ergeben (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juli 2017 - L 7 AS 2130/14 -, juris Rn. 31; Burkiczak, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 41 Rn. 41).
  • BSG, 18.01.2018 - B 14 AS 321/17 B

    SGB-II -Leistungen

    LSG Baden-Württemberg 20.07.2017 - L 7 AS 2130/14.
  • LAG Hamm, 16.09.2018 - 5 Ta 11/18

    Unterhalt an Lebensgefährtin als besondere Belastung

    Sind diese Voraussetzungen gegeben, unterstellt der Gesetzgeber das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft, was unter anderem zur Folge hat, das gem. § 9 Abs. 2 SGB II bei Vorhandensein eigenen Einkommens oder Vermögens bei den weiteren Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft erwartet wird, dass jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft dieses zur Deckung des Gesamtbedarfes aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft einsetzt, weshalb eine eigene Bedürftigkeit des grundsätzlich Leistungsberechtigten unter Umständen nicht mehr gegeben ist, da sein Bedarf durch den Lebenspartner gedeckt werden kann (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juli 2017, L 7 AS 2130/14, juris) .
  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2018 - L 7 AS 740/16
    Etwas anderes gilt zum einen dann, wenn die Behörde über einen Antrag nur für einen bestimmten Zeitraum entschieden hat; dies kann sich aus dem Verfügungssatz des ablehnenden Bescheides und seiner Begründung einschließlich dem beigefügten Berechnungsbogen ergeben (Urteil des Senats vom 20. Juli 2017 - L 7 AS 2130/14 - juris Rdnr. 31; zustimmend Aubel in jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 37 Rdnr. 34.2; Lange, jurisPR-SozR 20/2017, Anm. 1; vgl. allgemein zur Notwendigkeit der Auslegung von Behördenentscheidungen BSG, Urteil vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 49/10 R - juris Rdnr. 14).
  • SG Chemnitz, 09.11.2017 - S 26 AS 1106/16
    Sofern nach einer Ablehnung von Leistungen weitere Zeiträume somit bis zu einer gerichtlichen Entscheidung vergangen sind, sind diese weiteren Zeiträume regelmäßig deshalb ebenfalls mit in die gerichtliche Entscheidung einzubeziehen, weil maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der hier vorliegenden kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ist (vgl. BSG, Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R; BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 14 AS 62/08 R; BSG, Urteil vom 31.10.2007 - B 14/11b AS 59/06; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.7.2017 - L 7 AS 2130/14).
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