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   LSG Sachsen, 14.06.2010 - L 7 AS 223/09 B ER   

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https://dejure.org/2010,23063
LSG Sachsen, 14.06.2010 - L 7 AS 223/09 B ER (https://dejure.org/2010,23063)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 14.06.2010 - L 7 AS 223/09 B ER (https://dejure.org/2010,23063)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 14. Juni 2010 - L 7 AS 223/09 B ER (https://dejure.org/2010,23063)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Einkommen aus selbständiger Arbeit; Absetzungen der Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AlgIIV (2008) § 3; SGB II § 11
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Einkommen aus selbständiger Arbeit, Absetzungen der Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.06.2009 - L 5 AS 143/09

    Kein BMW-Leasing bei "Hartz IV"

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.06.2010 - L 7 AS 223/09
    Im Hinblick auf das Beschwerdevorbringen ist ergänzend Folgendes auszuführen: Anders als der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers meint, entspricht die Gegenüberstellung von Betriebsausgaben und -einnahmen nach § 3 Alg II-V gerade nicht mehr den steuerrechtlichen Grundsätzen, was sich ohne weiteres aus dem Wortlaut des § 3 Abs. 2 Alg II-V in der seit 01.01.2008 geltenden Fassung ergibt (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.06.2009 - L 5 AS 143/09 B ER, RdNr. 77; Brühl in LPK-SGB II, § 11 RdNr. 102).

    Diese Prüfung erfolgt unabhängig von der Frage, ob die Ausgabe später steuerlich geltend gemacht und anerkannt wird (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.06.2009, a.a.O. RdNr. 78).

  • BSG, 19.09.2008 - B 14/7b AS 10/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Berücksichtigung des

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.06.2010 - L 7 AS 223/09
    Denn auch Zahlungen zur Tilgung von Schulden können im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende grundsätzlich nicht vom Einkommen abgesetzt werden, weil die Berücksichtigung von Verbindlichkeiten bei der Ermittlung des Einkommens weder in § 11 Abs. 2 SGB II noch in der auf der Grundlage des § 13 SGB II ergangenen Alg II-V vorgesehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 19.09.2008 - B 14/7b AS 10/07 R, SozR 4-4200 § 11 Nr. 18, RdNr. 25).
  • LSG Sachsen, 14.06.2010 - L 7 AS 163/10
    Auszug aus LSG Sachsen, 14.06.2010 - L 7 AS 223/09
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten beider Rechtszüge im vorliegenden Verfahren und in den Verfahren S 5 AS 546/10 ER, L 7 AS 162/10 B PKH und L 7 AS 163/10 B ER und die Leistungsakten der Antragsgegnerin (3 Bände) verwiesen.
  • LSG Sachsen, 14.06.2010 - L 7 AS 163/10

    Zweite Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten beider Rechtszüge im vorliegenden Verfahren und in den Verfahren L 7 AS 162/10 B PKH und L 7 AS 223/09 B ER und die Leistungsakten der Antragsgegnerin (3 Bände) verwiesen.

    Nicht nur dem Sozialgericht, sondern auch dem Antragsteller war spätestens seit dem Beschluss im Verfahren L 7 AS 224/09 vom 25.09.2009 und der gerichtlichen Nachfrage im vorangehenden Eilverfahren L 7 AS 223/09 B ER bekannt, worauf es für die gerichtliche Überprüfung ankam, so dass es keiner erneuten Nachfrage bedurfte, um dem Antragsteller zu verdeutlichen, welche Angaben von ihm gefordert werden.

    Insoweit wird Bezug genommen auf die Ausführungen im Beschluss des Senats vom 14.06.2010 im Verfahren L 7 AS 223/09 B ER.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2015 - L 25 AS 3370/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - endgültige Leistungsfestsetzung - Erstattung

    Gleichwohl ergebe sich ein höherer als von dem Beklagten angenommener Gewinn, weil die Betriebseinnahmen und -ausgaben aus den gewährten Darlehen bei der Ermittlung des Einkommens aus der selbständigen Erwerbstätigkeit unberücksichtigt bleiben müssten (Verweis auf Sächsisches LSG, Beschluss vom 14. Juni 2010 - L 7 AS 223/09 B ER).
  • LSG Sachsen, 16.04.2013 - L 3 AS 1311/12

    Anteil am Gewinn; Außengesellschaft; Einkommen; einstweilige Anordnung;

    Soweit der Antragsgegner, das Sozialgericht sowie der 7. Senat des Sächsischen Landessozialgerichtes in den beiden, den Antragsteller betreffenden Beschlüssen von 14. Juni 2010 (Az. L 7 AS 223/09 B ER und L 7 AS 163/10 B PKH, jeweils JURIS-Dokument) gleichwohl die Einkommensermittlung in Bezug auf den Antragsteller wie bei einem Einzelunternehmer durchführen, beruht dies im Ergebnis auf der Sorge, dass der Antragsteller in Folge seiner Beteiligung an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II erhalte, die ihm dem Grunde oder der Höhe nach nicht zustünden, wenn er seine selbständige Tätigkeit in Form eines Einzelunternehmens ausüben würde.
  • SG Aachen, 18.02.2014 - S 14 AS 921/13

    Schätzung des Einkommens gemäß § 3 Abs. 6 ALG gegenüber einem selbstständig

    Die Hinzuschätzung muss in vollem Umfang gerichtlich überprüft sein, ein Beurteilungsspielraum steht dem Leistungsträger insofern nicht zu (vgl. Sächs. LSG, Beschl. v. 14.6.2010 - L 7 AS 223/09 B ER -, in juris; SG Lüneburg, Beschluss vom 19. März 2013 - S 45 AS 13/13 ER -, juris).
  • SG Lüneburg, 19.03.2013 - S 45 AS 13/13

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Die Hinzuschätzung kann in vollem Umfang gerichtlich überprüft werden, ein Beurteilungsspielraum steht dem Jobcenter insofern nicht zu (vgl. Sächs. LSG, Beschl. v. 14.6.2010 - L 7 AS 223/09 B ER -, in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 26/06
    Aber anders als im Steuerrecht findet im Grundsicherungsrecht nach dem SGB II bei der Bestimmung des anzurechnenden Einkommens ein Verlustausgleich - zwischen den Einkunftsarten - nicht statt (ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Urt. vom 6. März 2008 - L 28 AS 1276/06 -, zit. nach juris, Rz. 27; BayLSG, Urt. vom 15. März 2007 - L 7 AS 134/06 -, zit. nach juris, Rz. 49ff.; vgl. auch SächsLSG, Beschl. vom 14. Juni 2010 - L 7 AS 223/09 B ER -, zit. nach juris, Rz. 42); denn der Gesetz- und Verordnungsgeber des Sozialgesetzbuches Zweites Buch hat anders als im Sozialhilferecht (s. dazu § 10 Satz 2 der Durchführungsverordnung zu § 82 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch, vom 28. November 1962, BGBl. I S. 692, zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes vom 21. März 2005, BGBl. I S. 818) nicht einmal in Härtefällen wie etwa bei Anlaufschwierigkeiten, aber begründeter Aussicht auf baldige Gewinnerzielung (vgl. BSG, Urt. vom 12. Juni 1992 - 11 RAr 75/91 -, ">134%20AFG%20Nr.%207#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-4100 § 134 AFG Nr. 7 -, zit. nach juris, Rz. 23) einen Verlustausgleich für zulässig erachtet.
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