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   LSG Baden-Württemberg, 12.11.2015 - L 7 AS 228/12   

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https://dejure.org/2015,34006
LSG Baden-Württemberg, 12.11.2015 - L 7 AS 228/12 (https://dejure.org/2015,34006)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.11.2015 - L 7 AS 228/12 (https://dejure.org/2015,34006)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. November 2015 - L 7 AS 228/12 (https://dejure.org/2015,34006)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Verwertbarkeit einer Lebensversicherung als anrechenbares Vermögen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 12 Abs 1 SGB 2, § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 Alt 2 SGB 2, § 12 Abs 4 S 1 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Lebensversicherung - besondere Härte - Verlust der Altersvorsorge - fehlende Versorgungslücke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 12 Abs. 3 Nr. 6 Alt. 2
    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Verwertbarkeit einer Lebensversicherung als anrechenbares Vermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 68/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2015 - L 7 AS 228/12
    b) Die Lebensversicherung bei der SV-Versicherung war nicht mit dem die obengenannten Freibeträge überschießenden Anteil nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II geschützt, denn um eine nach Bundesrecht (§ 10a oder nach dem XI. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes; sog. "Riester-Anlageform") geförderte Anlageform oder einen sonstigen nach § 5 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifizierten Altersvorsorgevertrag hat es sich - was auch der Kläger nicht in Abrede stellt - gerade nicht gehandelt (vgl. hierzu BSGE 100, 196 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8 ; BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b 52/06 R - ; BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 a.a.O. ).

    Er kann jedenfalls nicht verlangen, dass das von ihm ab 1985 angesparte Vermögen aus der Lebensversicherung unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten mit den Sicherungsformen des § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II gleichgesetzt werde (vgl. BSGE 100, 196 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8 ; BSG, Urteil vom 15. April 2008 a.a.O. ).

    Die Befreiung von der Versicherungspflicht nach den genannten Bestimmungen ist jedoch Voraussetzung für den Privilegierungstatbestand des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II (vgl. BSGE 100, 196 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8 ; BSG, Urteil vom 15. April 2008 a.a.O. ; BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 a.a.O. ).

    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BSGE 100, 196 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8 ; BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 a.a.O. ; BSGE 115, 148 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 23 ), welcher sich der Senat anschließt, liegt eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit vor, wenn der zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht; umgekehrt ist eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Vermögensverwertung nicht gegeben, wenn das Ergebnis der Verwertung vom wirklichen Wert nur geringfügig abweicht.

    Denn die vom Kläger auch nach der Antragstellung beim Beklagten weitergezahlten Beiträge (Gesamtbeitragszahlung bis einschließlich September 2009 20.931,71 Euro) sind in dem Verhältnis reduziert anzusetzen, in dem der Auszahlungsbetrag zu dem am 30. Juni 2009 von der SV-Versicherung errechneten Rückkaufswert von 20.447,00 Euro steht (d.s. rund 50, 37 %), sodass ab 1. November 2009 von einer auf diesen Prozentsatz geminderten Beitragszahlung auszugehen ist (vgl. zu einer solchen Rechenoperation im Fall der Beleihung einer Lebensversicherung BSGE 100, 196 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8 ; Mecke in Eicher, SGB 11, 3.

    Ohnehin lag - wie oben unter a) bereits ausgeführt - eine Unterschreitung der Freibetragsgrenzen und damit auch eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 Abs. 1 SGB II auch nach der teilweisen Auszahlung des Guthabens am 1. November 2009 bei dem dann noch vorhandenen Verkehrswert der Lebensversicherung nicht vor (vgl. dazu BSGE 100, 196 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8 ; Mecke in Eicher, a.a.O., Rdnr. 134).

    Erforderlich für eine besondere Härte sind außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls, die nicht bereits in § 12 Abs. 2 und 3 SGB II als Privilegierungstatbestände erfasst sind und die dem Betroffenen ein deutlich größeres Opfer abverlangen als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BSGE 98, 243 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 4 ; BSGE 100, 196 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8 ).

    Deshalb kann dahinstehen, ob diese Lebensversicherung, die knapp sechs Monate vor der Vollendung des 60. Lebensjahres durch den Kläger zur Auszahlung fällig wird, überhaupt zu dessen Altersvorsorge bestimmt war (vgl. hierzu etwa BSGE 100, 196 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8 ).

  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 29/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2015 - L 7 AS 228/12
    2.) Bereits die kapitalbildende Lebensversicherung des Klägers bei der SV-Versicherung hat zur Bedarfsdeckung in der Zeit vom 1. Juli 2009 bis 31. Januar 2010 ausgereicht; deren Rückkaufswert als der vorliegend maßgebliche Verkehrswert im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 1 SGB II, § 8 Alg II-V (vgl. dazu etwa BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 29/12 R - ) hat zum Zeitpunkt der Antragstellung im Juni 2009 20.447,00 Euro betragen.

    b) Die Lebensversicherung bei der SV-Versicherung war nicht mit dem die obengenannten Freibeträge überschießenden Anteil nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II geschützt, denn um eine nach Bundesrecht (§ 10a oder nach dem XI. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes; sog. "Riester-Anlageform") geförderte Anlageform oder einen sonstigen nach § 5 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifizierten Altersvorsorgevertrag hat es sich - was auch der Kläger nicht in Abrede stellt - gerade nicht gehandelt (vgl. hierzu BSGE 100, 196 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8 ; BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b 52/06 R - ; BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 a.a.O. ).

    Der Kläger kann ferner nicht so gestellt werden, als ob er in der streitbefangenen Zeit einen Verwertungsausschluss vereinbart gehabt hätte, denn eine nachträgliche Herstellung des Verwertungsausschlusses für abgelaufene Zeiträume ist - ungeachtet der Beratungspflichten des Grundsicherungsleistungsträgers - nicht möglich (vgl. BSG SozR 4-1200 § 14 Nr. 10 ; BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 a.a.O. ).

    Die Befreiung von der Versicherungspflicht nach den genannten Bestimmungen ist jedoch Voraussetzung für den Privilegierungstatbestand des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II (vgl. BSGE 100, 196 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8 ; BSG, Urteil vom 15. April 2008 a.a.O. ; BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 a.a.O. ).

    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BSGE 100, 196 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8 ; BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 a.a.O. ; BSGE 115, 148 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 23 ), welcher sich der Senat anschließt, liegt eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit vor, wenn der zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht; umgekehrt ist eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Vermögensverwertung nicht gegeben, wenn das Ergebnis der Verwertung vom wirklichen Wert nur geringfügig abweicht.

    Der in der streitbefangenen Zeit 46 Jahre alte Kläger stand noch nicht kurz vor dem Rentenalter und damit nicht kurz vor dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben (vgl. hierzu etwa BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 52/06 R - ; BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 a.a.O. ; ferner Mecke, a.a.O., Rdnr. 124); er war sonach noch in der Lage, durch Erwerbstätigkeit das bisher erreichte Altersvorsorgeniveau zu verbessern und weiter auszubauen.

    Auch die wiederholten Zeiten der Arbeitslosigkeit stellen keine atypische Erwerbsbiographie dar; denn damit wird ein Risiko verwirklicht, das grundsätzlich im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung durch Berücksichtigung rentenrechtlich relevanter Zeiten - wie hier ausweislich des Versicherungsverlaufs vom 7. Mai 2012 auch geschehen - abgedeckt wird (BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14 AS 27/07 R - ; BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 52/06 R - ; BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 a.a.O. ); ein Mindestschutz ist ferner durch die gesetzlich vorgesehenen Freibeträge (§ 12 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 und 4 SGB II) hergestellt.

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2015 - L 7 AS 228/12
    Er kann jedenfalls nicht verlangen, dass das von ihm ab 1985 angesparte Vermögen aus der Lebensversicherung unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten mit den Sicherungsformen des § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II gleichgesetzt werde (vgl. BSGE 100, 196 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8 ; BSG, Urteil vom 15. April 2008 a.a.O. ).

    Die Befreiung von der Versicherungspflicht nach den genannten Bestimmungen ist jedoch Voraussetzung für den Privilegierungstatbestand des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II (vgl. BSGE 100, 196 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8 ; BSG, Urteil vom 15. April 2008 a.a.O. ; BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 a.a.O. ).

    Der in der streitbefangenen Zeit 46 Jahre alte Kläger stand noch nicht kurz vor dem Rentenalter und damit nicht kurz vor dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben (vgl. hierzu etwa BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 52/06 R - ; BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 a.a.O. ; ferner Mecke, a.a.O., Rdnr. 124); er war sonach noch in der Lage, durch Erwerbstätigkeit das bisher erreichte Altersvorsorgeniveau zu verbessern und weiter auszubauen.

    Auch die wiederholten Zeiten der Arbeitslosigkeit stellen keine atypische Erwerbsbiographie dar; denn damit wird ein Risiko verwirklicht, das grundsätzlich im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung durch Berücksichtigung rentenrechtlich relevanter Zeiten - wie hier ausweislich des Versicherungsverlaufs vom 7. Mai 2012 auch geschehen - abgedeckt wird (BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14 AS 27/07 R - ; BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 52/06 R - ; BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 a.a.O. ); ein Mindestschutz ist ferner durch die gesetzlich vorgesehenen Freibeträge (§ 12 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 und 4 SGB II) hergestellt.

    Auch der (teilweise) Verlust des Berufsunfähigkeitsschutzes stellt beim Kläger kein eine besondere Härte begründenden Umstand dar; denn das Risiko der gesundheitsbedingten Erwerbsminderung wird ebenfalls grundsätzlich durch die gesetzliche Rentenversicherung abgedeckt (BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 52/06 R - ).

  • BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 10/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2015 - L 7 AS 228/12
    Der Begriff der Verwertbarkeit ist ein rein wirtschaftlicher und beurteilt sich sowohl nach den tatsächlichen als auch den rechtlichen Verhältnissen (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 15 ; BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 20 ; BSGE 115, 148 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 23 ).

    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BSGE 100, 196 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8 ; BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 a.a.O. ; BSGE 115, 148 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 23 ), welcher sich der Senat anschließt, liegt eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit vor, wenn der zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht; umgekehrt ist eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Vermögensverwertung nicht gegeben, wenn das Ergebnis der Verwertung vom wirklichen Wert nur geringfügig abweicht.

    Von einer Unzumutbarkeit der Verwertung ohne Ermittlung weiterer Umstände ist die Rechtsprechung bei Verlustquoten von 48, 2 % (BSGE 99, 77 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 5 ), von 44, 26 % (BSGE 115, 148 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 23 ) sowie von 42, 7 % und 26, 9 % (BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 9 ) ausgegangen, während eine Verlustquote von 12, 9 % (BSGE 99, 77 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 5 ), von 8, 49 % (BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14 AS 27/07 R - ) sowie von deutlich unter 10 % (BSG SozR 4-1200 § 14 Nr. 10 ) als hinnehmbar betrachtet worden sind.

  • BSG, 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Renten- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2015 - L 7 AS 228/12
    Von einer Unzumutbarkeit der Verwertung ohne Ermittlung weiterer Umstände ist die Rechtsprechung bei Verlustquoten von 48, 2 % (BSGE 99, 77 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 5 ), von 44, 26 % (BSGE 115, 148 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 23 ) sowie von 42, 7 % und 26, 9 % (BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 9 ) ausgegangen, während eine Verlustquote von 12, 9 % (BSGE 99, 77 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 5 ), von 8, 49 % (BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14 AS 27/07 R - ) sowie von deutlich unter 10 % (BSG SozR 4-1200 § 14 Nr. 10 ) als hinnehmbar betrachtet worden sind.

    Auch die wiederholten Zeiten der Arbeitslosigkeit stellen keine atypische Erwerbsbiographie dar; denn damit wird ein Risiko verwirklicht, das grundsätzlich im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung durch Berücksichtigung rentenrechtlich relevanter Zeiten - wie hier ausweislich des Versicherungsverlaufs vom 7. Mai 2012 auch geschehen - abgedeckt wird (BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14 AS 27/07 R - ; BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 52/06 R - ; BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 a.a.O. ); ein Mindestschutz ist ferner durch die gesetzlich vorgesehenen Freibeträge (§ 12 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 und 4 SGB II) hergestellt.

  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 63/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2015 - L 7 AS 228/12
    Der Kläger kann ferner nicht so gestellt werden, als ob er in der streitbefangenen Zeit einen Verwertungsausschluss vereinbart gehabt hätte, denn eine nachträgliche Herstellung des Verwertungsausschlusses für abgelaufene Zeiträume ist - ungeachtet der Beratungspflichten des Grundsicherungsleistungsträgers - nicht möglich (vgl. BSG SozR 4-1200 § 14 Nr. 10 ; BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 a.a.O. ).

    Von einer Unzumutbarkeit der Verwertung ohne Ermittlung weiterer Umstände ist die Rechtsprechung bei Verlustquoten von 48, 2 % (BSGE 99, 77 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 5 ), von 44, 26 % (BSGE 115, 148 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 23 ) sowie von 42, 7 % und 26, 9 % (BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 9 ) ausgegangen, während eine Verlustquote von 12, 9 % (BSGE 99, 77 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 5 ), von 8, 49 % (BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14 AS 27/07 R - ) sowie von deutlich unter 10 % (BSG SozR 4-1200 § 14 Nr. 10 ) als hinnehmbar betrachtet worden sind.

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2015 - L 7 AS 228/12
    Erforderlich für eine besondere Härte sind außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls, die nicht bereits in § 12 Abs. 2 und 3 SGB II als Privilegierungstatbestände erfasst sind und die dem Betroffenen ein deutlich größeres Opfer abverlangen als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BSGE 98, 243 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 4 ; BSGE 100, 196 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8 ).
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2015 - L 7 AS 228/12
    Von einer Unzumutbarkeit der Verwertung ohne Ermittlung weiterer Umstände ist die Rechtsprechung bei Verlustquoten von 48, 2 % (BSGE 99, 77 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 5 ), von 44, 26 % (BSGE 115, 148 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 23 ) sowie von 42, 7 % und 26, 9 % (BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 9 ) ausgegangen, während eine Verlustquote von 12, 9 % (BSGE 99, 77 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 5 ), von 8, 49 % (BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14 AS 27/07 R - ) sowie von deutlich unter 10 % (BSG SozR 4-1200 § 14 Nr. 10 ) als hinnehmbar betrachtet worden sind.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - L 19 AS 1847/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2015 - L 7 AS 228/12
    Denn mit der Abschaffung des Berufsunfähigkeitsschutzes in der gesetzlichen Rentenversicherung durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1827) hat der Gesetzgeber zu erkennen gegeben, dass er diesen Schutz nicht für unverzichtbar im Rahmen des beitragsfinanzierten Systems der gesetzlichen Rentenversicherung gehalten hat; dies erlaubt den Schluss, dass ein privatrechtlicher Schutz gegen Berufsunfähigkeit im steuerfinanzierten System der Grundsicherung für Arbeitsuchende ebenfalls nicht als unverzichtbar zu erachten ist und deshalb eine besondere Härte nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II regelmäßig nicht zu begründen vermag (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. August 2012 - L 19 AS 1847/11 - ).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.02.2011 - L 2 AS 187/08

    Anrechnung und Verteilung eines Lottogewinns auf bewilligte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2015 - L 7 AS 228/12
    Bei dem Lottogewinn handelt es sich um Einkommen, und zwar eine einmalige Einnahme (vgl. hierzu auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Februar 2011 - L 2 AS 187/08 - ).
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 6/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 108/10 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe des Zuschusses zum Versicherungsbeitrag zur privaten

  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 38/03 R

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - auswärtige Unterbringung eines Minderjährigen

  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2017 - L 7 AS 1192/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Verwertung einer

    Ferner stellt auch der Verlust des Berufsunfähigkeitsschutzes bei Verwertung einen Lebensversicherung keinen eine besondere Härte begründenden Umstand dar (BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 52/06 R - ; ferner Senatsurteil vom 12. November 2015 - L 7 AS 228/12 - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2018 - L 7 AS 2620/17
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BSG, Urteil 15. April 2008 - B 14/7b AS 68/06 R - BSGE 100, 196 - juris Rdnrn. 34 ff.; Urteil vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 10/13 R - BSGE 115, 148 - juris Rdnrn. 35 ff.), welcher sich der Senat angeschlossen hat (vgl. nur Senatsurteil vom 12. November 2015 - L 7 AS 228/12 - juris Rdnr. 29), liegt eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit vor, wenn der zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht; umgekehrt ist eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Vermögensverwertung nicht gegeben, wenn das Ergebnis der Verwertung vom wirklichen Wert nur geringfügig abweicht.
  • LSG Baden-Württemberg, 02.10.2018 - L 7 AS 3215/18
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BSG, Urteil 15. April 2008 - B 14/7b AS 68/06 R - BSGE 100, 196 - juris Rdnrn. 34 ff.; Urteil vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 10/13 R - BSGE 115, 148 - juris Rdnrn. 35 ff.), welcher sich der Senat angeschlossen hat (vgl. nur Senatsurteil vom 12. November 2015 - L 7 AS 228/12 - juris Rdnr. 29), liegt eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit vor, wenn der zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht; umgekehrt ist eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Vermögensverwertung nicht gegeben, wenn das Ergebnis der Verwertung vom wirklichen Wert nur geringfügig abweicht.
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