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   LSG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2017 - L 7 AS 2288/16 B ER und L 7 AS 2289/16 B   

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https://dejure.org/2017,342
LSG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2017 - L 7 AS 2288/16 B ER und L 7 AS 2289/16 B (https://dejure.org/2017,342)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.01.2017 - L 7 AS 2288/16 B ER und L 7 AS 2289/16 B (https://dejure.org/2017,342)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Januar 2017 - L 7 AS 2288/16 B ER und L 7 AS 2289/16 B (https://dejure.org/2017,342)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsicherungsleistungen; Kosten der Unterkunft und Heizung; Einstweiliger Rechtsschutz; Beschwerde; Bestimmtheit des Sachantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsicherungsleistungen; Kosten der Unterkunft und Heizung; Einstweiliger Rechtsschutz; Beschwerde; Bestimmtheit des Sachantrags

  • rechtsportal.de

    SGG § 92 Abs. 1 S. 3
    Grundsicherungsleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2015 - L 7 AS 139/15
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2017 - L 7 AS 2288/16
    Damit handelt es sich allenfalls um Schulden iSd § 22 Abs. 8 SGB II. Diese können im Eilverfahren nur mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass konkret eine Gefährdung der Unterkunft droht, falls sie nicht beglichen werden (Beschluss des Senats vom 04.05.2015 - L 7 AS 139/15 B ER Rn. 34).
  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 37/13 R

    Arbeitslosengeld II - Kostensenkungsverfahren - unangemessene Unterkunftskosten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2017 - L 7 AS 2288/16
    Jedenfalls bei Personen bei denen - wie hier - durch zufließendes Einkommen ein Teil des Bedarfs gedeckt ist ("Aufstocker"), ist für die Zulässigkeit des Rechtsschutzbegehrens eine Bezifferung erforderlich (zur Notwendigkeit der Bezifferung von konkreten Geldleistungsansprüchen BSG Urteil vom 06.08.2014 - B 4 AS 37/13 R mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2017 - L 7 AS 902/16

    Nichtzulassungsbeschwerde; Bestimmung des Beschwerdewertes; Unrichtige

    Jedenfalls bei Personen, bei denen - wie hier durch den Erhalt von Erwerbsminderungsrente und Kindergeld - durch zufließendes Einkommen ein Teil des Bedarfs gedeckt ist, ist eine Bezifferung des Rechtsschutzbegehrens erforderlich (Senatsbeschluss vom 03.01.2017 - L 7 AS 2288/16 B ER, L 7 AS 2289/16 B; zur Notwendigkeit der Bezifferung von konkreten Geldleistungsansprüchen BSG Urteil vom 06.08.2014 - B 4 AS 37/13 R mwN).
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