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   LSG Baden-Württemberg, 02.08.2011 - L 7 AS 2367/11 ER-B   

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LSG Baden-Württemberg, 02.08.2011 - L 7 AS 2367/11 ER-B (https://dejure.org/2011,8165)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.08.2011 - L 7 AS 2367/11 ER-B (https://dejure.org/2011,8165)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. August 2011 - L 7 AS 2367/11 ER-B (https://dejure.org/2011,8165)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Ersetzung durch Verwaltungsakt - Änderung des Ersetzungsbescheides nur unter den Voraussetzungen der §§ 44 ff SGB 10

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderung eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakts während dessen Geltungszeitraums durch einen weiteren Ersetzungsbescheid ist unter den Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 SGB X zulässig; Zulässigkeit der Abänderung eines eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zulässigkeit der Ersetzung einer Eingliederungsvereinbarung durch einen die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt während dessen Geltungszeitraums

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • LSG Baden-Württemberg, 16.04.2008 - L 7 AS 1398/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.08.2011 - L 7 AS 2367/11
    Da mittlerweile der - den Widerspruch des Antragstellers gegen diesen Bescheid zurückweisende - Widerspruchsbescheid vom 30. Mai 2011 ergangen ist und jener deswegen beim Sozialgericht Freiburg (SG) am 9. Juni 2011 rechtzeitig Klage (S 13 AS 3041/11) erhoben hat, ist sein vorliegendes Rechtsschutzverlangen dahingehend auszulegen, dass es ihm nunmehr um die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage wegen der vorgenannten Bescheide geht (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 16. April 2008 - L 7 AS 1398/08 ER-B - Breithaupt 2008, 1004).

    Die Eilentscheidung in Anfechtungssachen verlangt eine Interessenabwägung, wobei das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes und das durch Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich geschützte Aufschubinteresse gegeneinander abzuwägen sind (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. etwa Beschlüsse vom 12. April 2006 - L 7 AS 1196/06 ER-B - info also 2006, 132 und vom 16. April 2008 a.a.O.).

    Ist der Verfahrensausgang dagegen als offen zu bezeichnen, ist darüber hinaus bei der Interessenabwägung in Anlehnung an die vom BVerfG zur einstweiligen Anordnung entwickelten Grundsätze (vgl. etwa Beschlüsse vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 und vom 25. Februar 2009 - 1 BvR 120/09 - NZS 2009, 674; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2009 a.a.O.) auch die Schwere und Unabänderlichkeit des Eingriffs zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. April 2006 und 16. April 2008 a.a.O.; Krodel, a.a.O., Rdnrn. 204a, 204b); in dieser Beziehung hat das Vollziehungsinteresse - namentlich bei den der Existenzsicherung dienenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II und dem SGB XII - umso eher zurückzustehen, je schwerer und nachhaltiger die durch die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen, insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz, wiegen.

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Rechtsanspruch auf Abschluss einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.08.2011 - L 7 AS 2367/11
    Vielmehr sind die in § 15 Abs. 1 SGB II (hier in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 a.a.O.) geregelten Handlungsalternativen der Eingliederungsvereinbarung und des ersetzenden Verwaltungsakts Instrumente zur Umsetzung des mit dem SGB II verbundenen Hauptzwecks, erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen wieder in Arbeit einzugliedern, wobei dem Grundsicherungsträger das Initiativrecht zukommt (vgl. BSGE 104, 185 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 1 ).

    Auflage, § 15 Rdnrn. 22, 25 ff. ; Sauer in Sauer u.a., a.a.O., Rdnr. 6; a.A. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juli 2008 - L 14 B 568/08 AS ER - ; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, a.a.O., Rdnr. 10 ; so wohl auch BSGE 104, 185 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 1; zu § 37 SGB III ferner Peters-Lange in Gagel, a.a.O., § 37 SGB III Rdnr. 7 ), überwiegend die Auffassung vertreten, dass eine Anpassung nur bei wesentlicher Änderung der Verhältnisse im Sinne des § 59 Abs. 1 SGB X verlangt werden kann (vgl. Fuchsloch, a.a.O., Rdnr. 75; Sonnhoff, a.a.O., Rdnrn. 132 ff.; Sauer, a.a.O, Rdnr. 12).

  • BVerfG, 30.10.2009 - 1 BvR 2395/09

    Effektiver Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 GG ist durch die Möglichkeit der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.08.2011 - L 7 AS 2367/11
    Denn die Anfechtungsklage gegen derartige Ersetzungsbescheide, die (wie hier) die Pflichten erwerbstätiger Leistungsberechtigter bei der Eingliederung in Arbeit regeln, entfaltet gemäß der den § 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG konkretisierenden, verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden (vgl. Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 1 BvR 2395/09 - NJW 2010, 1871) Bestimmung des § 39 Satz 1 Nr. 1 2. Alt. des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - SGB II - (in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 <BGBl. I S. 850>; vgl. Art. 13 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 <BGBl. I S. 453>) keine aufschiebende Wirkung.

    Ist der Verfahrensausgang dagegen als offen zu bezeichnen, ist darüber hinaus bei der Interessenabwägung in Anlehnung an die vom BVerfG zur einstweiligen Anordnung entwickelten Grundsätze (vgl. etwa Beschlüsse vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 und vom 25. Februar 2009 - 1 BvR 120/09 - NZS 2009, 674; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2009 a.a.O.) auch die Schwere und Unabänderlichkeit des Eingriffs zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. April 2006 und 16. April 2008 a.a.O.; Krodel, a.a.O., Rdnrn. 204a, 204b); in dieser Beziehung hat das Vollziehungsinteresse - namentlich bei den der Existenzsicherung dienenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II und dem SGB XII - umso eher zurückzustehen, je schwerer und nachhaltiger die durch die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen, insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz, wiegen.

  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2007 - L 7 AS 689/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Bindungswirkung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.08.2011 - L 7 AS 2367/11
    Im Übrigen wird selbst für die Eingliederungsvereinbarung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II, die nach bisher herrschender Meinung einen öffentlich-rechtlichen Vertrag darstellen soll (vgl. Senatsurteil vom 19. Juli 2007 - L 7 AS 689/07 - ; Fuchsloch in Gagel, SGB II/SGB III, § 15 SGB II Rdnr. 21 ; Berlit in LPK-SGB II, a.a.O., Rdnr. 8; Sonnhoff in jurisPK-SGB 11, 2.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.08.2011 - L 7 AS 2367/11
    Ist der Verfahrensausgang dagegen als offen zu bezeichnen, ist darüber hinaus bei der Interessenabwägung in Anlehnung an die vom BVerfG zur einstweiligen Anordnung entwickelten Grundsätze (vgl. etwa Beschlüsse vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 und vom 25. Februar 2009 - 1 BvR 120/09 - NZS 2009, 674; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2009 a.a.O.) auch die Schwere und Unabänderlichkeit des Eingriffs zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. April 2006 und 16. April 2008 a.a.O.; Krodel, a.a.O., Rdnrn. 204a, 204b); in dieser Beziehung hat das Vollziehungsinteresse - namentlich bei den der Existenzsicherung dienenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II und dem SGB XII - umso eher zurückzustehen, je schwerer und nachhaltiger die durch die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen, insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz, wiegen.
  • LSG Bayern, 25.05.2010 - L 11 AS 294/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - keine Anpassung einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.08.2011 - L 7 AS 2367/11
    Demgegenüber dürfte allein eine neue Eingliederungsstrategie, die nicht erkennen lässt, weshalb die zuvor abgeschlossene und noch geltende Eingliederungsvereinbarung oder der sie ersetzende Verwaltungsakt objektiv fehlsam und damit ineffektiv sein sollen, eine Anpassung wegen wesentlicher Änderung der Verhältnisse nicht zu begründen vermögen (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 25. Mai 2010 - L 11 AS 294/10 B ER - ).
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.08.2011 - L 7 AS 2367/11
    Denn jedenfalls die Zuweisung zur Bewerberwerkstatt im oben bezeichneten Ersetzungsbescheid war Grundlage für den genannten Sanktionsbescheid und jener Bescheid könnte deshalb auch weiterhin eine rechtliche Basis für die dortige Sanktionierung bilden (vgl. dazu Bundessozialgericht BSGE 95, 176 = SozR 4-4300 § 119 Nr. 3 ).
  • BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Sanktionsbescheid - Bestimmtheit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.08.2011 - L 7 AS 2367/11
    Nur der Vollständigkeit wird darauf hingewiesen, dass sich die Zumutbarkeit einer Arbeit bei Erziehung eines Kindes an § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II (in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 a.a.O.) misst, wobei insoweit maßgeblich die objektive Betreuungssituation ist (vgl. BSG, Urteil vom 15. Dezember 2010 - B 14 AS 92/09 R - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.04.2006 - L 7 AS 1196/06

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Absenkung des Arbeitslosengeld II - Beginn

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.08.2011 - L 7 AS 2367/11
    Die Eilentscheidung in Anfechtungssachen verlangt eine Interessenabwägung, wobei das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes und das durch Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich geschützte Aufschubinteresse gegeneinander abzuwägen sind (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. etwa Beschlüsse vom 12. April 2006 - L 7 AS 1196/06 ER-B - info also 2006, 132 und vom 16. April 2008 a.a.O.).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2010 - L 7 SO 3392/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Abänderbarkeit von Eilentscheidungen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.08.2011 - L 7 AS 2367/11
    Ebenso ist hier nicht zu erörtern, ob die Voraussetzungen eines Abänderungsantrags nach § 86b Abs. 1 Satz 4 SGG gegeben wären (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 17. Dezember 2009 - L 7 SO 5021/09 ER - und vom 11. Oktober 2010 - L 7 SO 3392/10 ER-B - ).
  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

  • BSG, 30.11.1956 - 6 RKa 21/56
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2009 - L 7 SO 5021/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Abänderungsverfahren

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2008 - L 14 B 568/08

    ALG II; Sanktion; Maßnahme; Zumutbarkeit

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R

    Keine Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtantritt einer angebotenen

  • LSG Baden-Württemberg, 22.05.2019 - L 7 SO 1311/19

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    So besteht etwa an der sofortigen Vollziehung eines offensichtlich rechtswidrigen Verwaltungsakts kein öffentliches Interesse (vgl. nur Senatsbeschluss vom 2. August 2011 - L 7 AS 2367/11 ER-B - juris Rdnr. 4 sowie vom 8. November 2016 jeweils m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2016 - L 7 SO 3546/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    So besteht etwa an der sofortigen Vollziehung eines offensichtlich rechtswidrigen Verwaltungsakts kein öffentliches Interesse (s. nur Senatsbeschluss vom 2. August 2011 - L 7 AS 2367/11 ER-B - m.w.N.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. August 2016 - L 9 KR 284/16 B ER - ; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. Juni 2016 - L 7 AS 414/16 B ER - ; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. April 2016 - L 2 AS 388/16 B ER - ; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Mai 2015 - L 6 AS 223/15 B ER - ; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. März 2014 - L 12 AS 5254/13 ER-B - ; Beschluss vom 23. Oktober 2013, a.a.O. ; Schoch, a.a.O., § 80 Rdnr. 386 zu § 80 VwGO m.w.N.).

    Dies gilt wegen der besonderen Grundrechtsrelevanz insbesondere und gerade auch bei den der Existenzsicherung dienenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und dem SGB XII (Senatsbeschluss vom 2. August 2011, a.a.O.).

  • LSG Bayern, 26.02.2015 - L 7 AS 781/14

    Änderung während der Laufzeit, Eingliederungsverwaltungsakt

    Denn der ursprüngliche Eingliederungsverwaltungsakt wurde rechtmäßig nach § 48 SGB X für die Zukunft wegen wesentlicher (vgl. dazu LSG BW Beschluss vom 02.08.2011, L 7 AS 2367/11 ER-B) Veränderung der Verhältnisse (vgl. zur Kündigung einer Eingliederungsvereinbarung wegen Änderung de Verhältnisse, BSG Urteil vom 06.12.2012, B 11 AL 15/11 R) aufgehoben.

    § 48 Abs. 1 SGB X ist insbesondere dann anwendbar, wenn während eines Geltungszeitraums eines Eingliederungsverwaltungsakts dieser durch einen neuen Bescheid für den verbleibenden Geltungszeitraum ersetzt werden soll (LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 02.08.2011, L 7 AS 2367/11 ER-B).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - L 9 AS 4118/17
    Eine Änderung des Verwaltungsakts ist nur unter den Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 SGB X bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse möglich (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.08.2011, L 7 AS 2367/11 ER-B; Sonnhoff in Schlegel/Voelzke, juris-PK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 15 Rn. 143).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2017 - L 7 SO 3663/17
    cc) Die Eilentscheidung in Anfechtungssachen verlangt eine Interessenabwägung, wobei das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes und das durch Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich geschützte Aufschubinteresse gegeneinander abzuwägen sind (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. etwa Beschlüsse vom 2. August 2011- L 7 AS 2367/11 ER-B - (juris Rdnr. 4), 8. November 2016 - L 7 SO 3546/16 ER-B - (juris Rdnr. 11) und 27. Juni 2017 - L 7 AS 2242/17 ER-B - (n.v.)).

    Die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs sind demnach zugunsten des Antragstellers zu berücksichtigen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts bestehen, der Erfolg in der Hauptsache also überwiegend wahrscheinlich ist (arg. § 86a Abs. 3 Satz 2 SGG; vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. April 2008 - L 7 AS 1398/08 ER-B - (juris Rdnr. 4), vom 2. August 2011 - L 7 AS 2367/11 ER-B - (juris Rdnr. 4) und vom 27. Juni 2017 - L 7 AS 2242/17 ER-B - (n.v.) (alle m.w.N.)).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2012 - L 7 AS 4298/11

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - wiederholte Verletzung von Pflichten aus der

    Dabei kann es offenbleiben, welcher Rechtscharakter einer Eingliederungsvereinbarung zukommt (vgl. a. Senatsbeschluss vom 2. August 2011 - L 7 AS 2367/11 ER-B - m.w.N.) und ob eine solche nur dann unbeachtlich ist, wenn sie nach den Vertragsregeln des SGB X nichtig ist, ob diese so auszulegen sind, dass eine Rechtswidrigkeit bereits zur Nichtigkeit führt, oder ob die Rechtswidrigkeit der Eingliederungsvereinbarung auf die Rechtmäßigkeit der Sanktion unmittelbar durchschlägt (zum Meinungsstand vgl. Berlit in LPK-SGB 11, 4. Aufl., § 15 Rdnr. 32 ff. m.w.N.).
  • SG Hannover, 22.08.2016 - S 21 AS 2802/16
    Mit der Wirksamkeit eines Verwaltungsakts ist die Verwaltung indes an ihn gebunden, selbst wenn der Bescheid noch angefochten werden kann oder bereits angefochten ist (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 02. August 2011 - L 7 AS 2367/11 ER-B Rn. 7, juris m.w.N.).

    Eine derartige Korrektur ist im Bescheid vom 28.06.2016, der während der Zeit ergangen ist, für den der Bescheid vom 17.03.2016 Geltung beansprucht, jedoch gerade nicht erfolgt (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 02. August 2011 - L 7 AS 2367/11 ER-B Rn. 7, juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.03.2012 - L 5 AS 509/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung -

    Daher schließt bereits der Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II es aus, dass der Antragsgegner eine bereits abgeschlossene und weiterhin geltende Eingliederungsvereinbarung durch einen Verwaltungsakt nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II einseitig ersetzen darf (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2012 - L 5 AS 2097/11 B ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. August 2011 - L 7 AS 2367/11 sowie Bayrisches LSG, Beschluss vom 25. Mai 2010 - L 11 AS 294/10 B ER - jeweils juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.06.2012 - L 1 AS 765/12
    Da der Verwaltungsakt von 30.07.2009 gegenüber dem Verwaltungsakt vom 15.04.2009 für den Kläger lediglich Verbesserungen enthielt, indem von ihm für die betroffenen Teilmonate weniger Bewerbungsbemühungen verlangt wurden, unterlag der Beklagte insoweit auch nicht den Einschränkungen des § 48 SGB X (vgl. § 46 Abs. 1 SGB X; vgl. auch Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 02.08.2011 - L 7 AS 2367/11 ER-B -, juris Rn. 7 f.).
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