Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 29.05.2012 - L 7 AS 24/12 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12088
LSG Sachsen, 29.05.2012 - L 7 AS 24/12 B ER (https://dejure.org/2012,12088)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 29.05.2012 - L 7 AS 24/12 B ER (https://dejure.org/2012,12088)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 29. Mai 2012 - L 7 AS 24/12 B ER (https://dejure.org/2012,12088)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,12088) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung in Dresden - Noch kein schlüssiges Konzept

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung in Dresden - Noch kein schlüssiges Konzept

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - schlüssiges Konzept

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.05.2012 - L 7 AS 24/12
    Die kommunalen Träger sind für die Ermittlung des im Vergleichsraum angemessenen Bedarfs für Unterkunft auf der Grundlage eines sog. schlüssigen Konzepts (vgl. BSG, Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R, RdNr. 23 m.w.N.) zuständig.

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. etwa Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R, RdNr. 20 m.w.N.), der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung anschließt, ist ein einfacher, im unteren Marktsegment liegender Standard zugrunde zu legen; die Wohnung muss hinsichtlich ihrer Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entsprechen.

    Allerdings ist es zulässig, sich hinsichtlich der Datenermittlung auf eine Stichprobe zu beschränken, die sich hinsichtlich Umfang und Auswertung an den für Mietspiegel geltenden Standard anlehnen kann, so dass die Repräsentativität und Validität der Datenerhebung auch im Rahmen des schlüssigen Konzepts regelmäßig als ausreichend anzusehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R (Duisburg), RdNr. 24, und Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R, RdNr. 24).

    Außerdem ist wegen dieses tendenziell zu hohen Wertes davon auszugehen, dass ausreichend häufig Wohnungen zu diesen Preisen auf dem Wohnungsmarkt verfügbar sind (vgl. BSG, Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R (Duisburg), RdNr. 26, und Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 32/09 (Berlin), RdNr. 29).

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.05.2012 - L 7 AS 24/12
    Zum Einen sieht die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts selbst eine solche "abstrakte Verfügbarkeit" von ausreichendem Wohnraum vor: Es wird nämlich ohne Weiteres postuliert, dass es in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich keine allgemeine Wohnungsnot gibt (vgl. BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R (München), RdNr. 36) bzw. dass jedenfalls die Existenz eines qualifizierten Mietspiegels indiziert, dass davon ausgegangen werden kann, dass es in ausreichendem Maße Wohnungen zu der abstrakt angemessenen Leistung für Unterkunft gibt (vgl. BSG, Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R (Freiburg) RdNr. 30).

    So werden statistische Nachweise gefordert, denen entnommen werden kann, dass es entsprechende Wohnungen in ausreichender Zahl im zu betrachtenden Vergleichsraum gibt (vgl. BSG Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R (Freiburg), RdNr. 26).

    Das IWU-Gutachten liefert somit - der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Verwendung von qualifizierten Mietspiegeln entsprechend (vgl. BSG, Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R (Freiburg), RdNr. 25) - eine quadratmeterbezogene Auswertung der Mietspiegelneuvertragsmieten nach Perzentilen (Tabelle 2 auf S. 18 des IWU-Gutachtens), der das Sozialgericht den (arithmetischen) Mittelwert in EUR je Quadratmeter bruttokalt als sachgerechte Kappungsgrenze für unangemessene Unterkunftskosten entnommen hat.

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.05.2012 - L 7 AS 24/12
    Auch ist entscheidend, ob im konkreten Vergleichsraum eine "angemessene" Wohnung anzumieten wäre für den Fall, dass die Bestandswohnung unangemessen teuer ist (vgl. BSG, Urteil vom 19.10.2010- B 14 AS 50/10 (Berlin), RdNr. 27).

    In diesem Sinne meint auch das Bundessozialgericht, das arithmetische Mittel biete für sich genommen nicht die Gewähr, das einfache Mietsegment realistisch abzubilden (vgl. BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R, RdNr. 30).

    Gegen ihre Ermittlung bestehen auch unter Berücksichtung der Anforderungen des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R, RdNr. 33-34) keine Bedenken.

  • BSG, 06.10.2011 - B 14 AS 131/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschränkung des Streitgegenstandes -

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.05.2012 - L 7 AS 24/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ((BSG); insbesondere des 14. Senats: vgl. zuletzt Urteil vom 06.10.2011 - B 14 AS 131/10 R, RdNr. 20) ist zur Festlegung der angemessenen Wohnfläche auf die Wohnraumgrößen für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau abzustellen, so dass sich die Angemessenheit der Wohnungsgröße grundsätzlich nach den Werten richtet, die die Länder aufgrund des § 10 Wohnraumförderungsgesetz vom 13.9.2001 (BGBl. I S. 2376) festgelegt haben.

    So beruhen die Berechnungen wegen der Berücksichtigung der Daten des Mietspiegels nicht ausschließlich auf dem Wohnungsbestand von Leistungsempfängern (vgl. insoweit BSG, Urteil vom 06.10.2011 - B 14 As 131/10 R (Landkreis Cuxhavven), RdNr. 22).

    Aus Sicht des Senats spiegelt die Verwendung nur relativ aktueller (Neu-)Mietverträge einerseits das gewünschte aktuelle Mietpreisniveau wider und bezieht andererseits in ausreichender Anzahl Bestandsmietverträge ein (vgl. BSG, Urteil vom 06.10.2011 - B 14 AS 131/10 R (Landkreis Cuxhaven), RdNr. 23, m.w.N.), die zwar ebenfalls Abbild der geltenden Mietpreise sind, als vermietete Wohnungen für umzugswillige Leistungsempfänger aber nicht zur Verfügung stünden.

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.05.2012 - L 7 AS 24/12
    Unzutreffende Angaben des Grundsicherungsträgers zur Angemessenheit des Wohnraums können einen Anspruch auf Übernahme zu hoher Kosten der Unterkunft und Heizung aber nur begründen, wenn diese Angaben zur Unmöglichkeit von Kostensenkungsmaßnahmen geführt haben (vgl. BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R, RdNr. 27).

    Da einerseits der Verordnungsgeber auf Bundesebene keine Regelung getroffen hatte, anderseits anerkanntermaßen ein Bedürfnis für eine möglichst einheitliche Festlegung bestand (vgl. BSG, Urteil vom 19.09.2009 - B 4 AS 30/08 R, RdNr. 18), bestehen keine Bedenken dagegen, den nachgeordneten Behörden eine Handlungsanweisung in Form einer Verwaltungsvorschrift vorzugeben.

    Zum Einen sieht die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts selbst eine solche "abstrakte Verfügbarkeit" von ausreichendem Wohnraum vor: Es wird nämlich ohne Weiteres postuliert, dass es in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich keine allgemeine Wohnungsnot gibt (vgl. BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R (München), RdNr. 36) bzw. dass jedenfalls die Existenz eines qualifizierten Mietspiegels indiziert, dass davon ausgegangen werden kann, dass es in ausreichendem Maße Wohnungen zu der abstrakt angemessenen Leistung für Unterkunft gibt (vgl. BSG, Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R (Freiburg) RdNr. 30).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.05.2012 - L 7 AS 24/12
    Es handelt sich auch nicht um eine Ermittlung unter Berücksichtigung aller Wohnungen aus dem Gesamtwohnungsbestand (vgl. BSG, Urteil vom 20.09.2009 - B 4 AS 18/09 R) oder unter Berücksichtigung allein des qualifizierten Mietspiegels (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 85/09 R (Berlin), RdNr. 22; jeweils m.W.N.).

    Allerdings ist es zulässig, sich hinsichtlich der Datenermittlung auf eine Stichprobe zu beschränken, die sich hinsichtlich Umfang und Auswertung an den für Mietspiegel geltenden Standard anlehnen kann, so dass die Repräsentativität und Validität der Datenerhebung auch im Rahmen des schlüssigen Konzepts regelmäßig als ausreichend anzusehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R (Duisburg), RdNr. 24, und Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R, RdNr. 24).

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 85/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Angemessenheitsprüfung anhand

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.05.2012 - L 7 AS 24/12
    Es handelt sich auch nicht um eine Ermittlung unter Berücksichtigung aller Wohnungen aus dem Gesamtwohnungsbestand (vgl. BSG, Urteil vom 20.09.2009 - B 4 AS 18/09 R) oder unter Berücksichtigung allein des qualifizierten Mietspiegels (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 85/09 R (Berlin), RdNr. 22; jeweils m.W.N.).
  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 132/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschränkung des Streitgegenstandes -

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.05.2012 - L 7 AS 24/12
    Es wird Aufgabe des Hauptsacheverfahrens sein, womöglich im Rahmen einer Beweisaufnahme, jedenfalls mit Hilfe weiterer Erläuterungen der Gutachter (vgl. BSG, Urteil vom 26.05.2011 - B 14 AS 132/10 R (Bremen), RdNr. 28) die weiteren Ermittlungsschritte nachzuvollziehen und ggf. um ungeeignete, nicht repräsentative oder nicht valide Daten zu bereinigen, um sodann die zutreffenden Schlussfolgerungen zu ziehen (vgl. BSG, Urteil vom 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R (Augsburg), RdNr. 22).
  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 65/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.05.2012 - L 7 AS 24/12
    Zudem ist zu berücksichtigen, dass sowohl das Angebot als auch die Nachfrage hinsichtlich kleinerer und größerer Wohnungen erheblich differieren können, so dass bei der Ermittlung des angemessenen Quadratmeterpreises nach Wohnungsgrößen entsprechend den Besonderheiten des jeweils maßgebenden örtlichen Wohnungsmarktes zu differenzieren ist (vgl. BSG; Urteil vom 20.08.2009 - B 14 AS 65/08 R (Zweibrücken), RdNr. 18).
  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.05.2012 - L 7 AS 24/12
    Es wird Aufgabe des Hauptsacheverfahrens sein, womöglich im Rahmen einer Beweisaufnahme, jedenfalls mit Hilfe weiterer Erläuterungen der Gutachter (vgl. BSG, Urteil vom 26.05.2011 - B 14 AS 132/10 R (Bremen), RdNr. 28) die weiteren Ermittlungsschritte nachzuvollziehen und ggf. um ungeeignete, nicht repräsentative oder nicht valide Daten zu bereinigen, um sodann die zutreffenden Schlussfolgerungen zu ziehen (vgl. BSG, Urteil vom 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R (Augsburg), RdNr. 22).
  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 32/09 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

  • SG Dresden, 16.12.2011 - S 10 AS 6969/11

    Ablehnung einer unbefristeten vorläufigen Bewilligung der Übernahme höherer

  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 15/11 R

    Arbeitslosengeld II - keine Kostenübernahme einer Auszugsrenovierung -

  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 86/09 R

    Arbeitslosengeld II - Beschränkung des Streitgegenstandes - Angemessenheit der

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 19/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze für die

  • BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 78/09 R

    Arbeitslosengeld II - Kostensenkungsaufforderung wegen unangemessener

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 70/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - selbst

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Staffelmietvereinbarung -

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

  • LSG Sachsen, 19.12.2013 - L 7 AS 637/12

    SGB II-Leistungen: Konzept der Landeshauptstadt Dresden zu den Bedarfen für

    Der Senat erachtet daher seine im Beschluss vom 29.05.2012 (L 7 AS 24/12 B ER, juris, RdNr. 35) bereits niedergelegte Auffassung auch nach Prüfung der Argumentation des Sozialgerichts für zutreffend.

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 29.05.2012 (L 7 AS 24/12 B ER, juris, RdNr. 38) entschieden, dass nach seiner Ansicht keine rechtlichen Bedenken dagegen bestehen, dass die kommunalen Träger bei der Bestimmung des angemessenen Bedarfs für Unterkunft die in Ziff. I Sätze 1 bis 4 VwV Wohnflächenhöchstgrenzen angegebenen Werte zugrunde legen.

    - Der Beobachtungszeitraum und der Gegenstand der Beobachtung ist im Gutachten des IWU nachvollziehbar auf S. 12 ff. des Gutachtens dargelegt (so bereits SächsLSG, Beschluss vom 29.05.2012 - L 7 AS 24/12 B ER, juris, RdNr. 44).

    - Die Art und Weise der Datenerhebung ist - wie bereits im Beschluss vom 29.05.2012 (L 7 AS 24/12 B ER, juris, RdNr. 45 f.) ausgeführt - auf S. 13 ff. des Gutachtens für den Senat nachvollziehbar und plausibel festgelegt.

    - Die maßgeblichen (vgl. zu Ausnahmen unten) für die Berechnung verwendeten oben genannten Datengrundlagen erscheinen - wie bereits im Beschluss vom 29.05.2012 (L 7 AS 24/12 B ER, juris, RdNr. 44) ausgeführt - nicht veraltet und hinreichend aktuell.

    Aus Sicht des Senats gibt es keine rechtlichen Vorgaben, die gegen eine Verwendung der Ergebnisse bis zu diesem selbst vorgegebenen Zeitpunkt sprechen (SächsLSG, Beschluss vom 29.05.2012 - L 7 AS 24/12 B ER, juris, RdNr. 44).

    - Aus der Sicht des Senats bestehen keine grundsätzlichen Bedenken (ebenso bereits SächsLSG, Beschluss vom 29.05.2012 - L 7 AS 24/12 B ER, juris, RdNr. 44) für das nach dem Wortlaut des Beschlusses für Zeiträume ab 01.12.2010 geltende Konzept der Landeshauptstadt Dresden auf die in den Jahren 2009 und 2010 erhobenen Daten des Mietspiegels 2010, die Daten der Bedarfsgemeinschaften nach SGB II und der Einstandsgemeinschaften nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), die kommunale Bürgerbefragung (KBU) und amtliche Statistiken zurückzugreifen.

    - Zur Repräsentativität (S. 52 des Gutachtens) und Validität der Erstellung des Konzepts auf der Grundlage des dem qualifizierten Mietspiegel zugrunde liegenden Datensatzes hat der Senat bereits im Beschluss vom 29.05.2012 (L 7 AS 24/12 B ER, juris, RdNr. 46) ausgeführt, er erachte es für zulässig, sich hinsichtlich der Datenermittlung auf eine Stichprobe zu beschränken, die sich hinsichtlich Umfang und Auswertung an den für Mietspiegel geltenden Standard anlehnen kann.

    - Der Ansatz des IWU, die abstrakte Verfügbarkeit von Wohnungen bereits bei der Ermittlung der Angemessenheitsgrenze einzubeziehen, ist aus Sicht des Senats - wie bereits im Beschluss vom 29.05.2012 (L 7 AS 24/12 B ER, juris, RdNr. 41) ausgeführt - nicht zu beanstanden.

    - Der Senat hat bereits im Beschluss vom 29.05.2012 (L 7 AS 24/12 B ER, RdNr. 45) entschieden, dass nach seiner Auffassung keine durchschlagenden Bedenken bestehen, die Leerstandserhebungen der Landeshauptstadt Dresden (S. 24 ff. des Gutachtens; S. 8 der ergänzenden Stellungnahme vom 16.02.2012; S. 13 der ergänzenden Stellungnahme vom 17.05.2013) in die Berechnungen einzubeziehen.

    - Der Senat hat bereits im Beschluss vom 29.05.2012 (L 7 AS 24/12 B ER, juris, RdNr. 40) die Einwände des Sozialgerichts gegen die Verwendung der Daten des Mikrozensus' 2006 im Rahmen der Berücksichtigung der Konkurrenz durch andere Nachfrager (S. 28 f. des Gutachtens) im niedrigpreisigen Segment für beachtlich gehalten.

    Der Senat (Beschluss vom 29.05.2012 - L 7 AS 24/12 B ER, RdNr. 48) hat ebenso wie das Sozialgericht (Beschluss vom 16.12.2011 - S 10 AS 6969/11 ER, juris, RdNr. 49) bereits festgestellt, dass die sich aus der Tabelle 2 des Gutachtens ergebenden Werte tendenziell eher zu hoch sind, weil - so das Sozialgericht - "noch keine Selektion der Daten ?nach oben' vorgenommen worden ist.

  • LSG Sachsen, 14.09.2018 - L 7 AS 1167/15

    Kosten für Unterkunft und Heizung im Leistungsbezug nach dem SGB II

    Zur Repräsentativität (S. 14 des IWU II) und Validität der Erstellung eines Konzepts auf der Grundlage des dem qualifizierten Mietspiegel zugrunde liegenden Datensatzes hat der Senat bereits im Beschluss vom 29.05.2012 (L 7 AS 24/12 B ER, juris, Rn. 46) ausgeführt, er erachte es für zulässig, sich hinsichtlich der Datenermittlung auf eine Stichprobe zu beschränken, die sich hinsichtlich Umfang und Auswertung an den für Mietspiegel geltenden Standard anlehnen kann.
  • SG Dresden, 19.11.2012 - S 12 AS 6703/10

    Bewilligung von Grundsicherungsleistungen für die Kosten von Unterkunft und

    Auch soweit sie materiell-rechtlichen Inhalts sind (Norm konkretisierend), sind sie nicht Maßstab, sondern Gegenstand richterlicher Kontrolle (LSG Chemnitz, B. v. 29.5.2012, L 7 AS 24/12 B ER, Rn. 38).

    Eine Bindung an die VwV Wohnflächenhöchstgrenzen besteht daher nach Auffassung der 12. Kammer des Sozialgerichts Dresden für das Gericht nicht, auch wenn das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz als oberste Landesbehörde weisungsbefugt u. a. gegenüber den gemeinsamen Einrichtungen der Jobcenter, vormals ARGEn (gewesen) ist (vgl. dazu: LSG Chemnitz, B. v. 29.5.2012, L 7 AS 24/12 B ER).

    Dem steht i. E. nicht die Eilentscheidung des LSG Chemnitz vom 29.5.2012, L 7 AS 24/12 ER entgegen.

  • SG Dresden, 18.09.2012 - S 38 AS 17/11

    Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung

    Insoweit hat das LSG in seiner Entscheidung vom 29.05.2012 (Beschluss, Az. L 7 AS 24/12 B ER) ausgeführt, die VwV Wohnflächenhöchstgrenzen sei entgegen aller vorgetragenen Bedenken anwendbar.

    Auch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts steht einer solchen Methode, bei der zur Ermittlung einer Angemessenheitsgrenze grundsätzlich auch die abstrakte Verfügbarkeit von Wohnungen bereits in der Berechnung selbst berücksichtigt wird, nicht entgegen (vgl. dazu auch die Ausführungen des SächsLSG, Beschl. v. 29.5.2012, L 7 AS 24/12 B ER, dort insb. S.18, noch nicht veröffentlicht).

    Die Kammer ist nicht der Meinung, dass der Mietspiegeldatensatz um die so genannten "Bestandsmieten" zu bereinigen ist, noch dass die Preise für die Bestandsmieten zu inflationieren sind, wie es das IWU in der Tabelle 2 auf Seite 18 seines Gutachtens vorgenommen hat (a.A. Sächsisches LSG, Beschluss vom 29.05.2012 - L 7 AS 24/12 B ER - zitiert nach Juris).

  • SG Dresden, 16.12.2013 - S 12 AS 2150/12

    Leistungsgewährung in Form der Kostenübernahme von Unterkunft und Heizung

    Auch soweit sie materiell-rechtlichen Inhalts sind (Norm konkretisierend), sind sie nicht Maßstab, sondern Gegenstand richterlicher Kontrolle (LSG Chemnitz, B. v. 29.5.2012, L 7 AS 24/12 B ER, Rn. 38).

    Eine Bindung an die VwV Wohnflächenhöchstgrenzen besteht daher für das Gericht nicht, auch wenn das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz als oberste Landesbehörde weisungsbefugt u. a. gegenüber den gemeinsamen Einrichtungen der Jobcenter, vormals ARGEn (gewesen) ist (vgl. dazu: LSG Chemnitz, B. v. 29.5.2012, L 7 AS 24/12 B ER).

    Dem steht i. E. nicht die Eilentscheidung des LSG Chemnitz vom 29.5.2012, L 7 AS 24/12 ER entgegen.

  • LSG Sachsen, 01.06.2017 - L 7 AS 917/14

    Gewährung von höheren Leistungen für die Unterkunft einschließlich der

    Die vom Prozessbevollmächtigten des Klägers geltend gemacht Unsicherheit hinsichtlich der relevanten Wohnungsgröße besteht seit 16.07.2010 nicht mehr (vgl. schon Beschuss des Senats vom 29.05.2012 - L 7 AS 24/12 B ER, juris).
  • LSG Sachsen, 23.01.2014 - L 7 AS 1826/13

    Einstweiliger Rechtsschutz; Kosten der Unterkunft; schlüssiges Konzept; Stadt

    Die angemessene Wohnfläche für die Antragstellerin betrage 45 m² (SächsLSG, Beschluss vom 29.05.2012 - L 7 AS 24/12 B ER).

    Eine teilweise Bestätigung des Konzepts im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - wie zum Konzept der Landeshauptstadt D geschehen (SächsLSG, Beschluss vom 29.05.2012 - L 7 AS 24/12 B ER, juris, RdNrn. 43 ff.) - kommt hier nicht in Betracht, weil die Beanstandungen die Grundlagen des Konzepts betreffen.

  • SG Dresden, 10.09.2013 - S 49 AS 8234/10

    Angemessenheit der Heizkosten nach dem SGB II; Verfassungsnäßigkeit der

    Soweit es den qualifizierten Mietspiegel (SächsLSG, Beschluss vom 29.05.2012 - L 7 AS 24/12 B ER -, juris (Rn. 44); vgl. auch BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 27/09 R -, juris (Rn. 28)), die kommunale Bürgerumfrage, den Mikrozensus, den Verbraucherpreisindex sowie die Arbeitslosenstatistik anbelangt, ist die Repräsentativität der Daten insgesamt gesichert, beim Mietspiegel auch hinsichtlich der einzelnen Tabellenfelder.

    Hinreichend valide sind die Daten des qualifizierten Mietspiegels (SächsLSG, Beschluss vom 29. Mai 2012 - L 7 AS 24/12 B ER -, juris (Rn. 44); vgl. auch BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 27/09 R -, juris (Rn. 28)).

  • SG Dresden, 18.09.2012 - S 38 AS 5649/09

    Angemessenheitsgrenze für die Bruttokaltmiete für einen 1-Personen-Haushalt im

    Die Kammer ist nicht der Meinung, dass der Mietspiegeldatensatz um die so genannten "Bestandsmieten" zu bereinigen ist, noch dass die Preise für die Bestandsmieten zu inflationieren sind, wie es das IWU in der Tabelle 2 auf Seite 18 seines Gutachtens vorgenommen hat (a.A. Sächsisches LSG, Beschluss vom 29.05.2012 - L 7 AS 24/12 B ER - zitiert nach Juris).
  • LSG Sachsen, 29.08.2016 - L 8 AS 675/16

    Schlüssiges Konzept; Stadt Leipzig - Angemessenheit der Unterkunftskosten;

    Hierbei ist zu beachten, dass im Rahmen der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vorzunehmenden summarischen Prüfung (siehe hierzu Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 86b RdNr. 16c) eine Beweisaufnahme, im Rahmen derer die zur Erstellung des Konzepts verwendeten Daten und die daraus folgenden Berechnungen - unter Umständen mit Hilfe weiterer Erläuterungen durch Gutachter - nachvollzogen und ggf. um ungeeignete, nicht repräsentative oder nicht valide Daten bereinigt werden, regelmäßig nicht in Betracht kommt (Sächsisches LSG, Beschluss vom 29.05.2012 - L 7 AS 24/12 B ER - juris RdNr. 43).
  • LSG Sachsen, 19.12.2016 - L 7 AS 1001/16

    Einstweiliger Rechtsschutz; Zustimmung zum Umzug

  • SG Nürnberg, 06.10.2020 - S 8 AS 389/18

    Angemessenheit der Kostender Unterkunft

  • LSG Sachsen, 14.02.2017 - L 7 AS 2055/13

    SGB-II -Leistungen

  • SG Dresden, 01.06.2012 - S 40 AS 5435/11

    Alleinstehende "Hartz-IV"-Empfänger in Dresden haben Anspruch auf höchstens

  • SG Dresden, 01.06.2012 - S 40 AS 5436/11

    Alleinstehende "Hartz-IV"-Empfänger in Dresden haben Anspruch auf höchstens

  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - L 2 AS 2313/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Beschränkung - Grundsicherung

  • SG Nürnberg, 06.10.2020 - S 8 AS 467/20

    Angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung

  • SG Dresden, 18.02.2014 - S 38 AS 3442/13

    Die Deckelung der Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger in Riesa ist

  • SG Chemnitz, 17.10.2012 - S 27 AS 4150/10

    Mietpreise unzureichend ermittelt

  • LSG Sachsen, 28.09.2017 - L 7 AS 551/17
  • SG Chemnitz, 25.01.2017 - S 14 AS 3182/14

    Gewährung höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Zuschuss zu den

  • SG Chemnitz, 04.04.2014 - S 22 AS 1185/13

    Ermittlung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung in Sachsen i.R.d.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht