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   LSG Hessen, 08.10.2007 - L 7 AS 249/07 ER   

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https://dejure.org/2007,6197
LSG Hessen, 08.10.2007 - L 7 AS 249/07 ER (https://dejure.org/2007,6197)
LSG Hessen, Entscheidung vom 08.10.2007 - L 7 AS 249/07 ER (https://dejure.org/2007,6197)
LSG Hessen, Entscheidung vom 08. Oktober 2007 - L 7 AS 249/07 ER (https://dejure.org/2007,6197)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 36 S 2 SGB 2, § 30 Abs 3 S 2 SGB 1
    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - längerer Aufenthalt am mietfreien Zweitwohnsitz - örtliche Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs auf die Gewährung von Kosten der Unterkunft (KdU) im Rahmen von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende; Bestimmung des zuständigen Sozialhilfeträgers; Kriterien für die Festlegung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des ...

  • RA Kotz

    Unterkunftskosten - Kein Anspruch bei mietfreiem Zweitwohnsitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Hartz IV: Kein Anspruch auf Unterkunftskosten bei mietfreiem Zweitwohnsitz

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Mietkosten für ungenutzte Wohnung

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Hartz IV: Kein Anspruch auf Unterkunftskosten bei mietfreiem Zweitwohnsitz

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Hessen, 08.10.2007 - L 7 AS 249/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) müssen sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - info also 2005, 166).

    Dabei ist, soweit im Zusammenhang mit dem Anordnungsanspruch auf die Erfolgsaussichten abgestellt wird, die Sach-und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - a. a. O.).

  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus LSG Hessen, 08.10.2007 - L 7 AS 249/07
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (Beschluss des erkennenden Senats vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer , SGG, § 86b, Rdnrn. 27 und 29 m. w. N.).

    Die Glaubhaftmachung bezieht sich im Übrigen lediglich auf die reduzierte Prüfungsdichte und die nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrunds (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer , a. a. O., Rdnrn. 16 b, 16 c, 40; Berlit , info also 2005, 3, 8).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2006 - L 10 B 488/06

    Arbeitslosengeld II - doppelte Unterkunftskosten - Mietkaution - Fehlen der

    Auszug aus LSG Hessen, 08.10.2007 - L 7 AS 249/07
    Entscheidend ist in einem solchen Fall die vorrangig tatsächlich genutzte Unterkunft (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juni 2006 -L 10 B 488/06 AS ER - Berlit in LPK -SGB 11, 2. Aufl., § 22, Rdnr. 16).
  • BSG, 17.02.2016 - B 4 AS 2/15 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - erhöhter Raumbedarf aufgrund der

    Unterkunftskosten sind daher stets nur für eine einzige Wohnung anzuerkennen, selbst wenn tatsächlich zwei Wohnungen als Unterkunft zur Verfügung stehen (so LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 16.6.2006 - L 10 B 488/06 AS ER - RdNr 5; Hessisches LSG Beschluss vom 8.10.2007 - L 7 AS 249/07 ER - RdNr 31; LSG Thüringen Beschluss vom 15.4.2008 - L 9 AS 1438/07 ER - RdNr 17) .
  • SG Mainz, 12.12.2014 - S 3 AS 130/14

    Regelung der Unterkunftskosten im SGB II verfassungswidrig?

    Ob die Aufwendungen für mehrere Unterkünfte als Bedarf eines Leistungsberechtigten zu berücksichtigen sind, ist eine Frage, die nach geltendem Recht nur über die Auslegung des Angemessenheitsbegriffs im Sinne des § 22 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 SGB II zu lösen ist (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 08.10.2007 - L 7 AS 249/07 ER - Rn. 31).
  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 133/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtwidrigen

    Wenn sie zwei Unterkünfte zu Wohnzwecken nutzen kann, können - abgesehen von vorübergehenden Situationen wie bei einem Umzug - nur die Kosten für die vorrangig genutzte Wohnung als Bedarf anerkannt werden (vgl LSG Berlin-Brandenburg vom 16.6.2006 - L 10 B 488/06 AS ER; Hessisches LSG vom 8.10.2007 - L 7 AS 249/07 ER) .
  • SG Duisburg, 29.09.2009 - S 5 AS 99/09

    Maßgeblichkeit des Lebensmittelpunkts für die tatsächliche Nutzung einer Wohnung;

    Unschädlich ist ein zeitlich überschaubarer anderweitiger Aufenthalt z.B. infolge Urlaub, Krankheit, Übernachtungen bei Dritten (LSG BRB, Beschluss v. 24.5.2006 - L 5 B 147/06 AS ER; LSG BRB, Beschluss v. 16.6.2006 - L 10 B 488/06 AS ER; LSG Hessen, Beschluss v. 8.10.2007 - L 7 AS 249/07 ER; LSG FST, Beschluss v. 15.4.2008 - L 9 AS 1438/07 ER; SG Detmold, Beschluss v. 2.10.2006 - S 13 AS 48/06 ER; SG Karlsruhe, Beschluss v. 12.1.2006 - S 5 AS 2/06 ER; SG Detmold, Beschluss v. 2.10.2006 - S 13 AS 48/06 ER; vgl. auch LSG NRW, Beschluss v. 1.3.2006 - L 20 B 52/05 SO ER, zitiert jeweils nach www.sozialgerichtsbarkeit.de, sowie bereits BVerwG, Urteil v. 22.12.1998 - 5 C 21/97 zitiert nach juris; Berlit in: LPK-SGB II, 2. Aufl. 2007; Frank-Schinke in: Linhart/Adolph, Kommentar u.a. zum SGB II, Stand: Juli 2009, § 22 Rn. 10).

    Auch die Rechtsprechung des Landessozialgerichtes Hessen (Beschluss v. 8.10.2007, a.a.O.) liefert entgegen der Ansicht der Beklagten keine Rechtfertigung, vorliegend eine Beweislastentscheidung zu Ungunsten der Klägerin zu treffen.

  • SG Duisburg, 24.03.2017 - S 5 AS 1078/16

    Gewährung höherer Leistungen für Bedarfe für Unterkunft und Heizung i.R.e. sog.

    Unterkunftskosten sind daher stets nur für eine einzige Wohnung anzuerkennen, selbst wenn tatsächlich zwei Wohnungen als Unterkunft zur Verfügung stehen (so LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 16.6.2006 - L 10 B 488/06 AS ER - RdNr 5; Hessisches LSG Beschluss vom 8.10.2007 - L 7 AS 249/07 ER - RdNr 31; LSG Thüringen Beschluss vom 15.4.2008 - L 9 AS 1438/07 ER - RdNr 17).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2018 - L 29 AS 1852/16

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Nichtbenutzung der angemieteten

    Unterkunftskosten sind daher stets nur für eine einzige Wohnung anzuerkennen, selbst wenn tatsächlich zwei Wohnungen als Unterkunft zur Verfügung stehen (so LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 16.6.2006 - L 10 B 488/06 AS ER - RdNr 5; Hessisches LSG Beschluss vom 8.10.2007 - L 7 AS 249/07 ER - RdNr 31; LSG Thüringen Beschluss vom 15.4.2008 - L 9 AS 1438/07 ER - RdNr. 17).
  • LSG Thüringen, 15.04.2008 - L 9 AS 1438/07

    Geltendmachung von Leistungen für Unterkunft und Heizung im Wege des

    Abzustellen ist dann auf die vorrangig tatsächlich genutzte Unterkunft (vgl. Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juni 2006 -Az.: L 10 B 488/06 AS ER und Hessisches LSG, Beschluss vom 8. Oktober 2007 -Az.: L 7 AS 249/07 ER, nach juris).
  • SG Stade, 15.08.2011 - S 28 AS 546/11

    Abstrakte Möglichkeit zur Kündigung eines Mietvertrages reicht für die

    Das Existenzminimum des Antragstellers ist bereits durch die Unterkunft bei seiner Tochter und durch die (weiteren) Leistungen des Antragsgegners gesichert (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 08.10.2007 - L 7 AS 249/07 ER - zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2012 - L 7 AS 1452/10
    Wenn aber der Hilfebedürftige zwei Unterkünfte zu Wohnzwecken nutzen kann, können nach § 22 Abs. 1 SGB II nur die Kosten für die (vorrangig) tatsächlich genutzte Unterkunft übernommen werden (Hessisches Landessozialgericht 08.10.2007 - L 7 AS 249/07 ER -).
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