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   LSG Bayern, 19.04.2011 - L 7 AS 264/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,27307
LSG Bayern, 19.04.2011 - L 7 AS 264/11 B ER (https://dejure.org/2011,27307)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.04.2011 - L 7 AS 264/11 B ER (https://dejure.org/2011,27307)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. April 2011 - L 7 AS 264/11 B ER (https://dejure.org/2011,27307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Kosten der Unterkunft sind nur zu übernehmen, wenn die Wohnung tatsächlich genutzt wird. Die tatsächliche Nutzung ist anhand der vorliegenden Hinweistatsachen festzustellen. Bleibt die Beweislage offen, trägt der Antragsteller die Beweislast für die tatsächliche Nutzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Bayern, 16.07.2008 - L 11 B 487/08

    Sozialhilfe - örtliche Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers - gewöhnlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 19.04.2011 - L 7 AS 264/11
    Nicht relevant ist, wo die Ast. ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, wobei für einen behaupteten gewöhnlichen Aufenthalt ohnehin die Beweislast bei der Ast. läge (vgl BayLSG Beschluss vom 16.07.2008 Az.: L 11 B 487/08 SO ER).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - L 3 AS 315/14

    Zulässigkeit von Hausbesuchen bei SGB-II-Leistungen

    Erfasst sind hiervon alle Kosten, die für eine zu Wohnzwecken tatsächlich genutzte Unterkunft anfallen (BSG v. 19.10.2010 - B 14 AS 2/10 R, juris, Rn. 15; Bay. LSG v. 19.4.2011 - L 7 AS 264/11, juris Rn. 18; Luik, in: Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 22, Rn. 44).
  • LSG Bayern, 19.03.2013 - L 16 AS 61/13

    Einstweilige Anordnung, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Anordnungsgrund

    Weitere Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen für Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II ist, dass die Wohnung auch tatsächlich vom Leistungsberechtigten genutzt wird (vgl. hierzu Bayrisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19.04.2011, L 7 AS 264/11 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2014 - L 8 SO 485/13
    Bleibt die Beweislage offen, trägt der Antragsteller die Beweislast für die tatsächliche Nutzung der Wohnung (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. April 2011 L 7 AS 264/11 B ER , Juris) und damit auch für den gewöhnlichen Aufenthalt.

    Bleibt die Beweislage offen, trägt der Antragsteller die Beweislast für die tatsächliche Nutzung der Wohnung (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. April 2011 L 7 AS 264/11 B ER , Juris).

  • SG Berlin, 30.11.2015 - S 91 AS 1484/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Arbeitszimmerkosten kein

    Indes sind tatsächlich bestehende Zahlungsverpflichtungen nur insoweit als Kosten der Unterkunft bzw. Heizung im Sinne des SGB II anzusehen, als sie tatsächlich für eine von den Leistungsberechtigten im betroffenen Zeitraum zu Wohnzwecken genutzte Unterkunft anfallen (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 2/10 R -, juris Rn. 15; Bayerisches Landessozialgericht [LSG], Beschluss vom 19. April 2011 - L 7 AS 264/11 B ER -, juris Rn. 19 ff.).
  • SG Dortmund, 25.07.2014 - S 32 AS 2343/14

    Vollziehbarkeit einer vollständigen Aufhebung der Entscheidung über die

    Denn Bedarfe für Unterkunft sind nur zu gewähren, wenn die Wohnung nicht nur tatsächliche Kosten verursacht, sondern vom Hilfebedürftigen auch tatsächlich genutzt wird (vgl. z. B. Bayerisches LSG, Beschluss vom 19.04.2011 - L 7 AS 264/11 B ER - juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 01.07.2010 - L 11 AS 442/09 - juris; SG Duisburg, Urteil vom 29.09.2009 - S 5 AS 99/09 - juris m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2017 - L 12 AS 1455/16
    Der Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Trägers stellt für die Kosten der Unterkunft - anders als für die Regeleistung - eine entscheidungserhebliche Tatsache dar, da Kosten der Unterkunft nur für die tatsächlich genutzte Wohnung gewährt werden (Bayerisches LSG, Beschluss vom 19.04.2011 - L 7 AS 264/11 B ER -, juris; Luik in Eicher, SGB 11, 3. Auflage 2013, § 22 Rn. 44).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2013 - L 8 SO 377/12
    Bleibt die Beweislage offen, trägt der Antragsteller die Beweislast für die tatsächliche Nutzung der Wohnung (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. April 2011 L 7 AS 264/11 B ER , Juris) und damit auch für den gewöhnlichen Aufenthalt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 13 AS 236/14
    Dabei trägt der Antragsteller im Zweifel die Belastlast für die tatsächliche Nutzung (Senat, a.a.O.; Bayerisches LSG, Beschluss vom 19. April 2011 - L 7 AS 264/11 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Juli 2009 - L 7 B 198/09 AS ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2014 - L 13 AS 134/14
    Dabei trägt der Antragsteller im Zweifel die Belastlast für die tatsächliche Nutzung (Bayerisches LSG, Beschluss vom 19. April 2011 - L 7 AS 264/11 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Juli 2009 - L 7 B 198/09 AS ER).
  • SG Lüneburg, 13.03.2012 - S 46 AS 33/12
    Voraussetzung für die Leistungsgewährung neben der Berechtigung im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB II, wovon die Kammer aufgrund der Leistungsgewährung im Rahmen des vorangegangnen Eilverfahrens ausgeht, dass die Unterkunft, deren Aufwendungen geltend gemacht wird, tatsächlich genutzt wird (Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 19.4.2011 - L 7 AS 264/11 B ER -).
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