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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2018 - L 7 AS 28/17 B   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2018 - L 7 AS 28/17 B (https://dejure.org/2018,89350)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.03.2018 - L 7 AS 28/17 B (https://dejure.org/2018,89350)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. März 2018 - L 7 AS 28/17 B (https://dejure.org/2018,89350)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Sachsen, 18.10.2013 - L 8 AS 1254/12

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Festsetzung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2018 - L 7 AS 28/17
    Schließlich ist auch die Bedeutung von Untätigkeitsklagen nach § 88 SGG aufgrund des eingeschränkten Streitgegenstands regelmäßig nur erheblich unterdurchschnittlich einzustufen, weil lediglich ein ergebnisoffener Fortgang eines Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahrens erreicht werden kann, nicht aber eine begehrte Sachentscheidung (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Februar 2016 - L 19 AS 1256/15 B -, Landessozialgericht Thüringen, Beschluss vom 25.10.2010 - L 6 SF 652/10 B - Landessozialgericht Sachsen, Beschluss vom 18. Oktober 2013 - L 8 AS 1254/12 B KO).

    Allein der erfolgte Erlass eines begehrten Verwaltungsakts stellt als Realakt gerade keine Willenserklärung dar (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Februar 2016 - L 19 AS 1130/15 B - Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. November 2014 - L 32 AS 1145/14 B - Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 18. Oktober 2013 - L 8 AS 1254/12 B KO - Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - L 6 SF 652/10 B).

  • LSG Thüringen, 25.10.2010 - L 6 SF 652/10

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Untätigkeitsklage -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2018 - L 7 AS 28/17
    Schließlich ist auch die Bedeutung von Untätigkeitsklagen nach § 88 SGG aufgrund des eingeschränkten Streitgegenstands regelmäßig nur erheblich unterdurchschnittlich einzustufen, weil lediglich ein ergebnisoffener Fortgang eines Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahrens erreicht werden kann, nicht aber eine begehrte Sachentscheidung (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Februar 2016 - L 19 AS 1256/15 B -, Landessozialgericht Thüringen, Beschluss vom 25.10.2010 - L 6 SF 652/10 B - Landessozialgericht Sachsen, Beschluss vom 18. Oktober 2013 - L 8 AS 1254/12 B KO).

    Allein der erfolgte Erlass eines begehrten Verwaltungsakts stellt als Realakt gerade keine Willenserklärung dar (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Februar 2016 - L 19 AS 1130/15 B - Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. November 2014 - L 32 AS 1145/14 B - Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 18. Oktober 2013 - L 8 AS 1254/12 B KO - Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - L 6 SF 652/10 B).

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2018 - L 7 AS 28/17
    Mindestgebühr als Mitte des gesetzlichen Gebührenrahmens (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R - SozR 4-1935 § 14 Nr. 2; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. April 2006 - L 4 B 4/05 KR SF - Mayer in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 22. Aufl. 2015, § 14 Rn 18 ff.).

    Dies ist der Fall, wenn die geltend gemachten Gebühren die Toleranzgrenze von circa 20% zur tatsächlich objektiv angemessenen Gebührenhöhe überschreiten (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 - aaO.).

  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 1/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - prozessuales Anerkenntnis ist reine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2018 - L 7 AS 28/17
    Im Ausgangsverfahren S 10 AS 1649/16 fehlt es an einer vom dortigen Beklagten abgegebenen Prozesserklärung, aus der ein prozessual gewolltes Anerkenntnis zu entnehmen sein könnte (vgl. dazu: Bundessozialgericht, Urteil vom 8. September 2015 - B 1 KR 1/15 R - SozR 4-1500 § 101 Nr. 2; Schmidt in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 101 Rn 21).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2016 - L 19 AS 1130/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2018 - L 7 AS 28/17
    Allein der erfolgte Erlass eines begehrten Verwaltungsakts stellt als Realakt gerade keine Willenserklärung dar (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Februar 2016 - L 19 AS 1130/15 B - Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. November 2014 - L 32 AS 1145/14 B - Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 18. Oktober 2013 - L 8 AS 1254/12 B KO - Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - L 6 SF 652/10 B).
  • LSG Hessen, 28.11.2016 - L 2 AS 184/16

    Nach der Nr. 3106 Satz 1 Nr. 3 VV RVG in der ab 1. August 2013 geltenden Fassung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2018 - L 7 AS 28/17
    Die fehlende Einordnung eines Realakts als prozessuale Erklärung ist auch vollständig unabhängig von der rechtlichen Beurteilung der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Erfolgsaussichten einer Klage, weshalb es für die im Einzelfall erforderliche Beurteilung eines etwaig prozessual gewollten Anerkenntnisses auch nicht darauf ankommen kann, ob ggf. bei Klagerhebung die Frist gemäß § 88 SGG bereits abgelaufen war und keine zureichenden Gründe für die verspätete Bescheidung bestanden (so aber z.B.: Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13. Januar 2014 - L 2 AS 250/13 B - und Beschluss vom 28. November 2016 - L 2 AS 184/16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2016 - L 19 AS 1256/15

    Vergütungsanspruch des für eine sozialgerichtliche Untätigkeitsklage

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2018 - L 7 AS 28/17
    Schließlich ist auch die Bedeutung von Untätigkeitsklagen nach § 88 SGG aufgrund des eingeschränkten Streitgegenstands regelmäßig nur erheblich unterdurchschnittlich einzustufen, weil lediglich ein ergebnisoffener Fortgang eines Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahrens erreicht werden kann, nicht aber eine begehrte Sachentscheidung (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Februar 2016 - L 19 AS 1256/15 B -, Landessozialgericht Thüringen, Beschluss vom 25.10.2010 - L 6 SF 652/10 B - Landessozialgericht Sachsen, Beschluss vom 18. Oktober 2013 - L 8 AS 1254/12 B KO).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2016 - L 7 AS 152/15

    Höhe der Rechtsanwaltsvergütung in einem Prozesskostenhilfeverfahren;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2018 - L 7 AS 28/17
    dd) Nach der Rechtsprechung des beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen für Vergütungsfestsetzungsbeschwerden gemäß § 1 Abs. 3, § 56 Abs. 2 Satz 1, § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG zuständigen Senats beschränkt sich der Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts bei einer nicht für alle Streitgenossen erfolgten Prozesskostenhilfebewilligung auf den aus dem Gesamtbetrag der anwaltlichen Kosten für die Vertretung aller Streitgenossen errechneten kopfteiligen Vergütungsanteil (vgl. Beschluss des Senats vom 22. Juni 2016 - L 7 AS 152/15 B).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - L 32 AS 1145/14

    Untätigkeitsklage - Erledigungserklärung - angenommenes Anerkenntnis -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2018 - L 7 AS 28/17
    Allein der erfolgte Erlass eines begehrten Verwaltungsakts stellt als Realakt gerade keine Willenserklärung dar (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Februar 2016 - L 19 AS 1130/15 B - Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. November 2014 - L 32 AS 1145/14 B - Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 18. Oktober 2013 - L 8 AS 1254/12 B KO - Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - L 6 SF 652/10 B).
  • SG Berlin, 02.02.2009 - S 165 SF 11/09

    Kostenfestsetzungsverfahren - Gebühr bei Untätigkeitsklage - Höhe der "fiktiven"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2018 - L 7 AS 28/17
    Aufgrund der ausgeführten auch verfahrensrechtlichen Unterscheidungen zwischen Erklärungen und Entscheidungen zum Kostengrund und zur Kostenhöhe kann insbesondere auch aus der Erklärung des Beklagten im Verfahren S 10 AS 1649/16, die notwendigen außergerichtlichen Kosten dem Grunde nach zu übernehmen, lediglich und entgegen der teilweise erfolgenden Gleichsetzung von Erklärungen zum Kostengrund und zur Kostenhöhe (vgl. z.B. Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 2. Februar 2009 - S 165 SF 11/09 E) ein allein auf die Verpflichtung zur Kostentragung dem Grunde nach bezogenes Kostengrundanerkenntnis entnommen werden und gerade keine gebührentatbestandsrelevante Erklärung des Beklagten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2015 - L 7/14 AS 70/14
  • LSG Hessen, 13.01.2014 - L 2 AS 250/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrens- und

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2006 - L 4 B 4/05

    Umfang von Betragsrahmengebühren in Verfahren vor den Gerichten der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2019 - L 7 AS 25/17

    Beschwerde gegen eine PKH-Vergütungsfestsetzung; Regelmäßig

    Schließlich ist auch die Bedeutung von Untätigkeitsklagen nach § 88 SGG aufgrund des eingeschränkten Streitgegenstands regelmäßig nur als erheblich unterdurchschnittlich einzustufen, weil lediglich ein ergebnisoffener Fortgang eines Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahrens erreicht werden kann, nicht aber eine begehrte Sachentscheidung (Beschluss des Senats vom 27. März 2018 - L 7 AS 28/17 B; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Februar 2016 - L 19 AS 1256/15 B -, LSG Thüringen, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - L 6 SF 652/10 B - LSG Sachsen, Beschluss vom 18. Oktober 2013 - L 8 AS 1254/12 B KO).

    Nach der Rechtsprechung des beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen für Vergütungsfestsetzungsbeschwerden gemäß § 1 Abs. 3, § 56 Abs. 2 Satz 1, § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG zuständigen Senats beschränkt sich der Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts bei einer nicht für alle Streitgenossen erfolgten Prozesskostenhilfebewilligung auf den aus dem Gesamtbetrag der anwaltlichen Kosten für die Vertretung aller Streitgenossen errechneten kopfteiligen Vergütungsanteil (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. März 2018 - L 7 AS 28/17 B - und vom 22. Juni 2016 - L 7 AS 152/15 B).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2023 - L 7 AS 6/22

    Kopfteiliger Vergütungsanteil; Streitgenossen; Verfahrenszäsur;

    Bei mehreren vertretenen Streitgenossen beschränkt sich der Vergütungsanspruch eines beigeordneten Rechtsanwalts nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschlüsse des Senats vom 26. Januar 2022 - L 7 AS 2/22 B -, vom 18. März 2019 - L 7 AS 25/17 B RVG -, vom 27. März 2018 - L 7 AS 28/17 B - und vom 22. Juni 2016 - L 7 AS 152/15 B) bei einer nicht für alle Streitgenossen erfolgten Prozesskostenhilfebewilligung grundsätzlich auf den aus dem Gesamtbetrag der anwaltlichen Kosten für die Vertretung aller Streitgenossen errechneten kopfteiligen Vergütungsanteil.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2020 - L 7 AL 6/19
    Allein der erfolgte Erlass eines Verwaltungsakts stellt als Realakt gerade keine Willenserklärung dar (vgl. z.B. Beschlüsse des Senats vom 30. April 2020 - L 7 AS 20/19 B - und vom 27. März 2018 - L 7 AS 28/17 - Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 8. August 2019 - L 2 AS 328/18 B - Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Februar 2016 - L 19 AS 1130/15 B - Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. November 2014 - L 32 AS 1145/14 B - Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 18. Oktober 2013 - L 8 AS 1254/12 B KO - Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - L 6 SF 652/10 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2019 - L 7 AS 7/18
    Es kann vor diesem Hintergrund im Ergebnis dahinstehen, dass dem Schriftsatz des Jobcenters im Landkreis Celle vom 10. Dezember 2015, mit dem lediglich die Abänderung der Entscheidung und die Übersendung der entsprechenden Änderungsbescheide mitgeteilt wurde unter Verweis auf den insoweit erstmals im Klageverfahren erfolgten Vortrag der dortigen Kläger, auch keine Prozesserklärung zu entnehmen ist, aus der eine prozessual gewollte Anerkenntniserklärung zu entnehmen sein könnte, und dass zudem auch der schlichte faktische Erlass eines Änderungs- bzw. Erstbescheids nicht als prozessuale Anerkenntniserklärung ausgelegt werden kann (vgl. Beschlüsse des Senats vom 11. April 2018 - L 7 AL 18/17 B - und vom 27. März 2018 - L 7 AS 28/17 B - und -L 7 AS 29/17 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 7 AS 38/18
    cc) Nach der Rechtsprechung des beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen für Vergütungsfestsetzungsbeschwerden gemäß § 1 Abs. 3, § 56 Abs. 2 Satz 1, § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG zuständigen Senats beschränkt sich der Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts bei einer nicht für alle Streitgenossen erfolgten Prozesskostenhilfebewilligung auf den aus dem Gesamtbetrag der anwaltlichen Kosten für die Vertretung aller Streitgenossen errechneten kopfteiligen Vergütungsanteil (vgl. z.B. Beschlüsse 27. März 2018 - L 7 AS 28/17 Bund vom 22. Juni 2016 - L 7 AS 152/15 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2019 - L 7 AS 28/18
    Aufgrund der ausdrücklichen Erklärung des Jobcenters Braunschweig kann dahinstehen, dass zudem - wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. z.B. Beschlüsse vom 27. März 2018 zu L 7 AS 28/17 B und L 7 AS 29/17 B) - auch allein der nach einer erhobenen Untätigkeitsklage ohne weitere Erklärung erfolgende Erlass eines begehrten Verwaltungsakts nicht grundsätzlich als Anerkenntniserklärung ausgelegt und auch einer Erklärung zur Kostentragung dem Grunde nach nur ein Kostengrundanerkenntnis entnommen werden kann und keine gebührentatbestandsrelevante Erklärung.
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