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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.08.2012 - L 7 AS 285/12 B   

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https://dejure.org/2012,25742
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.08.2012 - L 7 AS 285/12 B (https://dejure.org/2012,25742)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.08.2012 - L 7 AS 285/12 B (https://dejure.org/2012,25742)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. August 2012 - L 7 AS 285/12 B (https://dejure.org/2012,25742)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei mutwilliger Klageerhebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 114 S. 1
    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei mutwilliger Klageerhebung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine PKH bei angebotener Ruhensregelung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2012 - L 7 AS 232/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.08.2012 - L 7 AS 285/12
    Denn im Rahmen der zumutbaren Selbsthilfemöglichkeiten im Rechtsschutz wäre der Kläger, der selbst zeitgleich andere Beschwerdeverfahren ohne anwaltliche Hilfe führen kann (Aktenzeichen: L 7 AS 232/12 B ER), in der Lage, das Vorbringen aus dem Musterverfahren abzuschreiben und in Parallelverfahren einzubringen.
  • BVerfG, 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung von Beratungshilfe -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.08.2012 - L 7 AS 285/12
    Diese Grundsätze sind auf die Fallgestaltung von in sachlicher und zeitlicher Hinsicht parallel gelagerten Verfahren zu übertragen, wenn die Parallelität des Lebensachverhalts und der Rechtsfragen offensichtlich ist und die in einem Fall erhaltene Entscheidung ohne Hindernisse und wesentliche Änderungen auf weitere Fälle übertragen werden kann (für die Beratungshilfe vergleiche: Bundesverfassungsgericht, 8. Februar 2012 - 1 BvR 1120/11 -, in: NZS 2012, 422 - 424).
  • BVerfG, 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Beratungshilfe wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.08.2012 - L 7 AS 285/12
    Die Rechtswahrnehmung darf für unbemittelte Rechtssuchende im Vergleich zu bemittelten Rechtssuchenden nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden; unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ist die Versagung von Prozesskostenhilfe aber kein Verstoß gegen das Gebot der Rechtswahrnehmungsgleichheit, wenn in vergleichbaren Situationen Bemittelte wegen ausreichender Selbsthilfemöglichkeiten die Einschaltung eines Anwalts vernünftigerweise nicht in Betracht ziehen würden (Bundesverfassungsgericht, 2. September 2010 - 1 BvR 1974/08).
  • BSG, 24.05.2000 - B 1 KR 4/99 BH

    Versagung der Prozeßkostenhilfe wegen Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.08.2012 - L 7 AS 285/12
    Die Rechtsverfolgung ist im Sinne des § 73a SGG i. V. m. § 114 ZPO mutwillig, wenn ein verständiger Beteiligter, der für die Prozesskosten selbst aufzukommen hätte, seine Rechte nicht in der gleichen Weise geltend machen würde (BSG, 24. Mai 2000 - B 1 KR 4/99 BH - Hessisches Landessozialgericht, 31. August 2009 - L 6 AS 227/09 B; Meyer-Ladewig, SGG, 10. Auflage 2012, § 73a Rdn. 8).
  • LSG Hessen, 31.08.2009 - L 6 AS 227/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.08.2012 - L 7 AS 285/12
    Die Rechtsverfolgung ist im Sinne des § 73a SGG i. V. m. § 114 ZPO mutwillig, wenn ein verständiger Beteiligter, der für die Prozesskosten selbst aufzukommen hätte, seine Rechte nicht in der gleichen Weise geltend machen würde (BSG, 24. Mai 2000 - B 1 KR 4/99 BH - Hessisches Landessozialgericht, 31. August 2009 - L 6 AS 227/09 B; Meyer-Ladewig, SGG, 10. Auflage 2012, § 73a Rdn. 8).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.08.2013 - L 11 AS 207/13

    Ausfall der Ermittlungsmöglichkeiten; hinreichende Erfolgsaussicht; KdU; Kosten

    Der Senat lässt offen, ob ein Widerspruchsführer, der weitere Widerspruchs- bzw. Klageverfahren in parallel gelagerten Fällen führt (hier: Klagen auf höhere Leistungen für KdU infolge eines "Zuschlags für Alleinerziehende" für frühere Bewilligungszeiträume) erst dann mutwillig i.S.d. § 114 ZPO handelt, wenn er einer vom Leistungsträger bzw. vom Sozialgericht vorgeschlagenen Ruhendstellung des Verfahrens nicht zustimmt (so etwa: BVerfG, Beschluss vom 18. November 2009 - 1 BvR 2455/08, NJW 2010, 988; Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 8. August 2012 - L 7 AS 285/12 B; vgl. auch zur Mutwilligkeit einer Rechtsverfolgung bei Aufforderung zur Bescheidung des Widerspruchs innerhalb von drei Monaten anstelle des Abwartens eines Musterverfahrens: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. März 2013 - L 15 AS 477/12 B), oder auch schon dann, wenn er nicht von sich aus auf eine Ruhendstellung hinwirkt.
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