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   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2009 - L 7 AS 302/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,118043
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2009 - L 7 AS 302/09 B ER (https://dejure.org/2009,118043)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.08.2009 - L 7 AS 302/09 B ER (https://dejure.org/2009,118043)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. August 2009 - L 7 AS 302/09 B ER (https://dejure.org/2009,118043)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2009 - L 7 AS 302/09
    Eine Verwaltungsaktsqualität ist in der Regel nicht gegeben (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R - Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R -).

    Der Grundsicherungsträger ist nicht verpflichtet, über die Angabe des von ihm als angemessen anzusehenden Mietpreises hinaus den Leistungsempfänger "an die Hand zu nehmen" und ihm im Einzelnen aufzuzeigen, auf welche Weise er die KdU senken bzw. welche Wohnungen er anmieten kann (vgl. BSG, Urteil vom 22.07.2008 - B 14/7b AS 70/06 R - Urteil vom 19.02.2009, a. a. O.).

    Fraglich ist dies auch, weil im Eilverfahren, nicht festzustellen ist, ob für die Angemessenheitsprüfung im Rahmen des § 22 SGB II dieselben Zwecke zu beachten sind, die mit dem Wohnraumförderungsgesetz bzw. den Ausführungsbestimmungen der Länder - hier der Erhöhung der angemessenen Wohnfläche im Falle der Alleinerziehung - verfolgt werden (ausdrücklich BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R -, Rdnr. 15).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2009 - L 7 AS 302/09
    Als schutzbedürftig im Sinne der genannten Vorschrift hat das BSG in seiner Rechtsprechung bislang Personen angesehen, die bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit bereits in einer unangemessenen Wohnung lebten bzw. bei denen die Unterkunftskosten während des Leistungsbezugs - z. B. durch eine Mieterhöhung - unangemessen wurden (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006, a. a. O.).

    Dagegen spricht jedoch, dass die letztlich auf der Grundlage des § 10 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung - WoFG - (vgl. BGBl. I, 2001, S. 2376) erlassenen landesrechtlichen Bestimmungen über die angemessene Wohnfläche nach der Rechtsprechung des BSG im Rahmen der sogenannten Produkttheorie lediglich zur Bestimmung der abstrakt angemessenen Wohnung (-sgröße) herangezogen werden (vgl. Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 18/06 R - vom 27.02.2008 - B 14/7b AS 70/06 R - vom 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R -) Nach der Bestimmung des maßgeblichen Vergleichsraums erfolgt dann anhand der Multiplikation mit dem (angemessenen) Mietstandard (d. h. dem angemessenen Mietpreis pro m²) die Ermittlung der insgesamt angemessenen Wohnungsmiete (Referenzmiete).

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 70/06 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Anforderungen an den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2009 - L 7 AS 302/09
    Der Grundsicherungsträger ist nicht verpflichtet, über die Angabe des von ihm als angemessen anzusehenden Mietpreises hinaus den Leistungsempfänger "an die Hand zu nehmen" und ihm im Einzelnen aufzuzeigen, auf welche Weise er die KdU senken bzw. welche Wohnungen er anmieten kann (vgl. BSG, Urteil vom 22.07.2008 - B 14/7b AS 70/06 R - Urteil vom 19.02.2009, a. a. O.).

    Dagegen spricht jedoch, dass die letztlich auf der Grundlage des § 10 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung - WoFG - (vgl. BGBl. I, 2001, S. 2376) erlassenen landesrechtlichen Bestimmungen über die angemessene Wohnfläche nach der Rechtsprechung des BSG im Rahmen der sogenannten Produkttheorie lediglich zur Bestimmung der abstrakt angemessenen Wohnung (-sgröße) herangezogen werden (vgl. Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 18/06 R - vom 27.02.2008 - B 14/7b AS 70/06 R - vom 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R -) Nach der Bestimmung des maßgeblichen Vergleichsraums erfolgt dann anhand der Multiplikation mit dem (angemessenen) Mietstandard (d. h. dem angemessenen Mietpreis pro m²) die Ermittlung der insgesamt angemessenen Wohnungsmiete (Referenzmiete).

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2009 - L 7 AS 302/09
    Die Antragsteller haben nach den von ihnen gestellten Anträgen ihr Rechtsschutzziel insoweit zulässigerweise begrenzt (vgl. BSG, Urteil vom 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R -).

    Dagegen spricht jedoch, dass die letztlich auf der Grundlage des § 10 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung - WoFG - (vgl. BGBl. I, 2001, S. 2376) erlassenen landesrechtlichen Bestimmungen über die angemessene Wohnfläche nach der Rechtsprechung des BSG im Rahmen der sogenannten Produkttheorie lediglich zur Bestimmung der abstrakt angemessenen Wohnung (-sgröße) herangezogen werden (vgl. Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 18/06 R - vom 27.02.2008 - B 14/7b AS 70/06 R - vom 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R -) Nach der Bestimmung des maßgeblichen Vergleichsraums erfolgt dann anhand der Multiplikation mit dem (angemessenen) Mietstandard (d. h. dem angemessenen Mietpreis pro m²) die Ermittlung der insgesamt angemessenen Wohnungsmiete (Referenzmiete).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2008 - L 7 AS 332/07

    Anspruch einer Bedarfsgemeinschaft auf Erstattung der Kosten für Unterkunft ohne

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2009 - L 7 AS 302/09
    Da für den Bereich der Stadt F. Datengrundlagen zur konkreten Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft (Mietdatenbanken, Mietspiegel o. ä.) nicht zur Verfügung stehen, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. Urteil vom 24.04.2007 - L 7 AS 494/05 - Urteil vom 11.03.2008 - L 7 AS 332/07 -) bis zum 31. Dezember 2008 ausnahmsweise die äußerste rechte Spalte der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz - WoGG - (in den bis zum 31.12.2008 geltenden Fassungen vom 07.07.2005, BGBl. I, S. 2029, und vom 24.09.2008, BGBl. I, S. 1856, - WoGG a. F. -) zuzüglich eines Zuschlags von 10 % bzw. ab dem 01.01.2009 die Tabelle zu § 12 Wohngeldgesetz (in der Fassung des Wohngeldneuregelungsgesetzes, BGBl. I, 2008, S. 1856, - WoGG n. F. -) ohne Zuschlag zugrunde zu legen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2007 - L 7 AS 494/05

    Prüfung der Angemessenheit von Wohnungskosten im Zusammenhang mit der Gewährung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2009 - L 7 AS 302/09
    Da für den Bereich der Stadt F. Datengrundlagen zur konkreten Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft (Mietdatenbanken, Mietspiegel o. ä.) nicht zur Verfügung stehen, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. Urteil vom 24.04.2007 - L 7 AS 494/05 - Urteil vom 11.03.2008 - L 7 AS 332/07 -) bis zum 31. Dezember 2008 ausnahmsweise die äußerste rechte Spalte der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz - WoGG - (in den bis zum 31.12.2008 geltenden Fassungen vom 07.07.2005, BGBl. I, S. 2029, und vom 24.09.2008, BGBl. I, S. 1856, - WoGG a. F. -) zuzüglich eines Zuschlags von 10 % bzw. ab dem 01.01.2009 die Tabelle zu § 12 Wohngeldgesetz (in der Fassung des Wohngeldneuregelungsgesetzes, BGBl. I, 2008, S. 1856, - WoGG n. F. -) ohne Zuschlag zugrunde zu legen.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2009 - L 7 AS 302/09
    Ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage jedoch nicht möglich, so ist eine Entscheidung auf der Grundlage einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragtellers einerseits und der öffentlichen Belange des Antragsgegners andererseits vorzunehmen (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG - Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/06 - NVwz 2005, S. 927 ff).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2009 - L 7 AS 302/09
    Eine Verwaltungsaktsqualität ist in der Regel nicht gegeben (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R - Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2011 - L 15 AS 173/11

    Bei Bestimmung der angemessenen Wohnfläche ist auf die anerkannte Wohnraumgröße

    Insoweit nimmt der Antragsgegner auf Beschlüsse des 7. Senats des erkennenden Gerichts vom 5. August 2009 (L 7 AS 302/09 B ER) sowie vom 13. Juli 2010 (L 7 AS 1258/09 B ER) Bezug.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2011 - L 11 AS 1063/11

    Wohnflächengrenze für Alleinerziehende in Niedersachsen; Angemessenheit der

    Insoweit beruft sich der Antragsgegner auf die Beschlüsse des 7. Senats des erkennenden Gerichts vom 5. August 2009 und 13. Juli 2010 (L 7 AS 302/09 B ER und L 7 AS 1258/09 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2011 - L 15 AS 272/10
    Das Urteil weiche von der Rechtsprechung des 7. Senats des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (insbesondere: L 7 AS 302/09 B ER) ab, weil der genannte Senat darin die Erhöhung der angemessenen Wohnfläche für Alleinerziehende um 10 qm abgelehnt habe.

    Während - worauf der Beklagte zu Recht hingewiesen hat - der 7. Senat in seiner Entscheidung vom 5. August 2009 (Az.: L 7 AS 302/09 B ER) offenbar eher dazu neigt, die Quadratmeterzahl für eine angemessene Wohnung nicht um 10 qm zu erhöhen, hat der erkennende 15. Senat in einer Entscheidung vom 12. August 2011 (Az.: L 15 AS 173/11 B ER) eine entsprechende Erhöhung vorgenommen.

  • SG Lüneburg, 26.07.2011 - S 45 AS 282/11

    80 m² ist als Wohnungsgröße für eine temporäre Bedarfsgemeinschaft aus zwei

    Dem entgegen stehend verweisen die Entscheidungen des 7. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen vom 05.08.2009 (Az. L 7 AS 302/09 B ER) und vom 13.07.2010 (Az. L 7 AS 1258/09 B ER) zwar darauf, dass für die Angemessenheitsprüfung im Rahmen des § 22 SGB II nicht dieselben Zwecke zu beachten seien, die mit dem Wohnraumförderungsgesetz bzw. den Ausführungsbestimmungen der Länder verfolgt werde und auch kein Maßstab dafür bestehe, in welche Art und Weise eine Erhöhung zu übertragen wäre.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2014 - L 11 AS 822/12
    Insoweit nahm er Bezug auf eine Entscheidung des 7. Senats des Landessozialgerichts (LSG) vom 5. August 2009 (L 7 AS 302/09 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2012 - L 11 AS 199/12
    Hieraus ergibt sich, dass die insoweit vom 7. Senat des erkennenden Gerichts geäußerten Bedenken im Ergebnis nicht durchgreifen (Beschluss vom 13. Juli 2010, L 7 AS 1258/09 B ER; und vom 5. August 2009, L 7 AS 302/09 B ER; Urteil vom 28. Februar 2012, L 7 AS 1392/09 Revision anhängig beim BSG B 4 AS 44/12 R; in diese Richtung auch mit eingehender Begründung LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 6. Dezember 2011, L 11 AS 97/10 zitiert nach juris dort Rn 51 ff).
  • SG Stade, 09.09.2011 - S 28 AS 597/11

    Antragsteller hat Anspruch auf Bewilligung höherer Kosten der Unterkunft und

    Eine objektiv fehlerhafte Angabe zur Höhe der Referenzmiete führt aber nur dann zu einer subjektiven Unmöglichkeit der Kostensenkung mit der Folge des Weiterbestehens der Verpflichtung zur Übernahme der unangemessenen Kosten der Unterkunft, wenn der Grundsicherungsträger die Wohnungssuche des Hilfebedürftigen durch falsche oder irreführende Angaben erschwert hat und dadurch bewirkt wird, dass der Hilfebedürftige seine Suche aufgrund der unzutreffenden Angabe in wesentlichem Umfang beschränkt und gerade deshalb keine angemessene Wohnung findet, wenn also gerade die falsche oder irreführende Angabe ursächlich dafür war, dass es dem Hilfebedürftigen unmöglich war, unangemessen hohe Mietkosten z. B. durch Umzug in eine angemessene Wohnung zu senken (vgl. BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R - zitiert nach juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.08.2009 - L 7 AS 302/09 B ER-).
  • SG Lüneburg, 12.07.2012 - S 46 AS 249/12
    Er verweist auf Beschlüsse des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 5. August 2009 - L 7 AS 302/09 B ER - sowie vom 13.7.2010 - L 7 AS 1258/09 B ER -.
  • SG Lüneburg, 29.06.2012 - S 46 AS 214/12
    Er verweist auf Beschlüsse des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 5. August 2009 - L 7 AS 302/09 B ER - sowie vom 13. Juli 2010 - L 7 AS 1258/09 B ER -.
  • SG Lüneburg, 01.02.2011 - S 44 AS 1891/09
    Die vom Beklagten zitierte Entscheidung des 7. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen (vom 05.08.2009 - L 7 AS 302/09 -) hat die Fra-ge ausdrücklich offen gelassen unter Hinweis auf ein Urteil des BSG, das Zweifel an der generellen Geeignetheit der Wohnraumförderungsbestimmungen zur Festlegung der An-gemessenheitsgrenze geäußert hat.
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