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   LSG Baden-Württemberg, 23.07.2009 - L 7 AS 3135/07   

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LSG Baden-Württemberg, 23.07.2009 - L 7 AS 3135/07 (https://dejure.org/2009,4551)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.07.2009 - L 7 AS 3135/07 (https://dejure.org/2009,4551)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - L 7 AS 3135/07 (https://dejure.org/2009,4551)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosengeld II - objektive Beweislast - Beweislastumkehr - Verschleierung des Vorliegens einer eheähnlichen Gemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) wegen der nachträglichen Kenntnisnahme des Bestehens einer eheähnlichen Gemeinschaft; Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II; Umkehr der Beweislast vom Leistungsträger auf den Hilfesuchenden bei der Rücknahme von Leistungsbescheiden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.07.2009 - L 7 AS 3135/07
    Als solche Hilfstatsachen kommen nach der nicht erschöpfenden Aufzählung des BVerfG die lange Dauer und Intensität des Zusammenlebens, eine gemeinsame Wohnung, eine bestehende Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Versorgung von Kindern und Angehörigen im gemeinsamen Haushalt und die Befugnis, über Einkommen und Vermögensgegenstände des anderen zu verfügen, in Betracht (BVerfGE 87, 234, 265; vgl. auch BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15; SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; BSG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - B 11b AS 37/06 B - BSG, Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14 AS 23/07 R - ; Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 98, 195, 200; BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 5 B 114/98 - ).

    Die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft setzt nicht voraus, dass zwischen den Partnern geschlechtliche Beziehungen bestehen; diese können allerdings ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft sein, wobei behördliche Nachforschungen in der Intimsphäre der Partner freilich unzulässig sind (vgl. BVerwGE 98, 195, 201).

    Eine eheähnliche Gemeinschaft liegt demnach vor, wenn die Bindungen der Partner so eng sind, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann, mithin zwischen ihnen eine Verantwortungsgemeinschaft - auch im Sinne der Bereitschaft zu gegenseitiger Unterhaltsleistung - besteht (vgl. BVerfGE 87, 234, 265; ferner BSGE 90, 90, 98 f. = SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; BVerwGE 98, 195, 198 f.).

    Da es sich bei den vorgenannten Kriterien für die Ernsthaftigkeit einer Partnerschaft indes zum großen Teil um innere Tatsachen handelt, die dem Beweis kaum zugänglich sind, bedarf es äußerer Hinweistatsachen, wobei das Gesamtbild der für den streitgegenständlichen Zeitraum feststellbaren Indizien entscheidend ist (vgl. BSG SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; BVerwGE 98, 195, 201; ferner Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 2006 - L 7 AS 5532/05 ER-B - und vom 31. Januar 2006 - L 7 AS 108/06 ER-B - ).

    Die Folgen einer Beweislosigkeit trägt im Zweifel der Beteiligte, der aus der behaupteten, jedoch nicht erweislichen Tatsache eine ihm günstige Rechtsfolge herleitet (ständige Rechtsprechung; vgl. BSGE 6, 70, 73; BSGE 96, 238 ); dies ist für die Frage der Hilfebedürftigkeit (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II) regelmäßig der Hilfesuchende (vgl. BSG, Urteile vom 27. Januar 2009 - B 14 AS 6/08 R - und vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 10/08 R - ; ferner die ständige Senatsrechtsprechung; z.B. Urteile vom 18. Oktober 2007 - L 7 SO 4334/06 - und vom 23. Oktober 2008 - L 7 AS 4552/07 - außerdem BVerwGE 21, 208, 213; 98, 195, 202).

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.07.2009 - L 7 AS 3135/07
    Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, die mit dem Geschäft verbundenen Rechtsfolgen jedoch nicht eintreten lassen wollen (vgl. BSGE 96, 238 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4 ; BSG, Urteil vom 13. September 2006 - B 11a AL 13/06 R - ; Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. Januar 1980 - III ZR 169/78 - NJW 1980, 1572).

    Die Folgen einer Beweislosigkeit trägt im Zweifel der Beteiligte, der aus der behaupteten, jedoch nicht erweislichen Tatsache eine ihm günstige Rechtsfolge herleitet (ständige Rechtsprechung; vgl. BSGE 6, 70, 73; BSGE 96, 238 ); dies ist für die Frage der Hilfebedürftigkeit (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II) regelmäßig der Hilfesuchende (vgl. BSG, Urteile vom 27. Januar 2009 - B 14 AS 6/08 R - und vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 10/08 R - ; ferner die ständige Senatsrechtsprechung; z.B. Urteile vom 18. Oktober 2007 - L 7 SO 4334/06 - und vom 23. Oktober 2008 - L 7 AS 4552/07 - außerdem BVerwGE 21, 208, 213; 98, 195, 202).

    Zwar trägt die Beklagte in derartigen Fällen grundsätzlich die objektive Beweislast, jedoch kann eine Umkehr der Beweislast gerechtfertigt sein, wenn in der Sphäre des Hilfesuchenden wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind (vgl. BSGE 96, 238 ; BSG, Urteil vom 13. September 2006 a.a.O. ).

    Auf die besondere Beziehung zur Zeugin I. Ma., die der Kläger selbst als "sehr gutes und sehr enges freundschaftliches Verhältnis" bezeichnet hat, hätte er die Beklagte deshalb bereits im Antragsvordruck hinweisen oder jedenfalls bei ihr diesbezüglich nachfragen müssen (vgl. hierzu BSGE 96, 238 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4 ; BSG, Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 25/07 R - ).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.07.2009 - L 7 AS 3135/07
    Nach den vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 - (BVerfGE 87, 234, 264 f. = SozR 4100 § 137 Nr. 3; vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. September 2004 - 1 BvR 1962/04 - NVwZ 2005, 1178) herausgearbeiteten Grundsätzen ist unter einer eheähnlichen Gemeinschaft eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau zu verstehen, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen.

    Als solche Hilfstatsachen kommen nach der nicht erschöpfenden Aufzählung des BVerfG die lange Dauer und Intensität des Zusammenlebens, eine gemeinsame Wohnung, eine bestehende Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Versorgung von Kindern und Angehörigen im gemeinsamen Haushalt und die Befugnis, über Einkommen und Vermögensgegenstände des anderen zu verfügen, in Betracht (BVerfGE 87, 234, 265; vgl. auch BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15; SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; BSG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - B 11b AS 37/06 B - BSG, Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14 AS 23/07 R - ; Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 98, 195, 200; BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 5 B 114/98 - ).

    Eine eheähnliche Gemeinschaft liegt demnach vor, wenn die Bindungen der Partner so eng sind, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann, mithin zwischen ihnen eine Verantwortungsgemeinschaft - auch im Sinne der Bereitschaft zu gegenseitiger Unterhaltsleistung - besteht (vgl. BVerfGE 87, 234, 265; ferner BSGE 90, 90, 98 f. = SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; BVerwGE 98, 195, 198 f.).

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.07.2009 - L 7 AS 3135/07
    Eine eheähnliche Gemeinschaft liegt demnach vor, wenn die Bindungen der Partner so eng sind, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann, mithin zwischen ihnen eine Verantwortungsgemeinschaft - auch im Sinne der Bereitschaft zu gegenseitiger Unterhaltsleistung - besteht (vgl. BVerfGE 87, 234, 265; ferner BSGE 90, 90, 98 f. = SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; BVerwGE 98, 195, 198 f.).

    An die Ernsthaftigkeit einer "nichtehelichen Lebensgemeinschaft" im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BSGE 90, 90, 99; Senatsbeschlüsse vom 12. und 31. Januar 2006 a.a.O.; ferner Spellbrink Eicher/Spellbrink, SGB 11, 1. Auflage, § 7 Rdnr. 27).

    Allerdings ist die Dauer der Beziehung ein gewichtiges Indiz für deren Intensität und damit für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft (vgl. BSGE 90, 90, 101 f.; BSG SozR 3-4100 § 144 Nr. 10; BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 1999 a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2007 - L 7 AS 5125/07

    Einstweiliger Rechtsschutz - Schriftform der Beschwerde - fehlende Unterschrift -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.07.2009 - L 7 AS 3135/07
    Schon der Zuschnitt der Wohnung einschließlich der Möblierung - großer Wohnbereich mit integrierter Küche, ein kleines Durchgangszimmer, in welchem lediglich eine angeblich vom Kläger in der fraglichen Zeit genutzte Ausziehcouch steht, ein mit einem französischen Bett ausgestattetes Schlafzimmer, welches lediglich über das Durchgangszimmer und den Duschraum mit Toilette oder über die Terrasse erreichbar ist - zeigt nicht die für eine bloße Wohngemeinschaft typische Trennung in verschiedene Wohnbereiche, die private Rückzugsmöglichkeiten zugelassen hätte (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2007 - L 7 AS 5125/07 ER-B - FEVS 2008, 312; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 14. April 1997 - 7 S 1816/95 - FEVS 48, 29).

    Dass der Kläger und die Zeugin Ma. sich gegenseitig keine Bankvollmachten eingeräumt haben, fällt demgegenüber vorliegend nicht ins Gewicht; wechselseitige Kontovollmachten sind im Übrigen selbst unter Eheleuten nicht stets die Regel (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2007 a.a.O.).

  • BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 13/06 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.07.2009 - L 7 AS 3135/07
    Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, die mit dem Geschäft verbundenen Rechtsfolgen jedoch nicht eintreten lassen wollen (vgl. BSGE 96, 238 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4 ; BSG, Urteil vom 13. September 2006 - B 11a AL 13/06 R - ; Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. Januar 1980 - III ZR 169/78 - NJW 1980, 1572).

    Zwar trägt die Beklagte in derartigen Fällen grundsätzlich die objektive Beweislast, jedoch kann eine Umkehr der Beweislast gerechtfertigt sein, wenn in der Sphäre des Hilfesuchenden wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind (vgl. BSGE 96, 238 ; BSG, Urteil vom 13. September 2006 a.a.O. ).

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 72/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Ruhen - wichtiger Grund - Lösung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.07.2009 - L 7 AS 3135/07
    Als solche Hilfstatsachen kommen nach der nicht erschöpfenden Aufzählung des BVerfG die lange Dauer und Intensität des Zusammenlebens, eine gemeinsame Wohnung, eine bestehende Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Versorgung von Kindern und Angehörigen im gemeinsamen Haushalt und die Befugnis, über Einkommen und Vermögensgegenstände des anderen zu verfügen, in Betracht (BVerfGE 87, 234, 265; vgl. auch BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15; SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; BSG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - B 11b AS 37/06 B - BSG, Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14 AS 23/07 R - ; Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 98, 195, 200; BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 5 B 114/98 - ).

    Da es sich bei den vorgenannten Kriterien für die Ernsthaftigkeit einer Partnerschaft indes zum großen Teil um innere Tatsachen handelt, die dem Beweis kaum zugänglich sind, bedarf es äußerer Hinweistatsachen, wobei das Gesamtbild der für den streitgegenständlichen Zeitraum feststellbaren Indizien entscheidend ist (vgl. BSG SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; BVerwGE 98, 195, 201; ferner Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 2006 - L 7 AS 5532/05 ER-B - und vom 31. Januar 2006 - L 7 AS 108/06 ER-B - ).

  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.07.2009 - L 7 AS 3135/07
    Damit hält der "Darlehensvertrag", auch wenn Darlehenshingaben unter Verwandten oder engen Freunden möglicherweise nicht in jeder Hinsicht dem unter Fremden - insbesondere bei einem Kreditinstitut - Üblichen entsprechen müssen, den im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende an die Ernstlichkeit einer derartigen Vereinbarung unter nahestehenden Personen zu stellenden strengen Anforderungen in keinerlei Hinsicht stand (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 16. Februar 2007 - L 7 AS 117/07 ER-B - Breithaupt 2007, 439; ferner BVerwG, Urteil vom 4. September 2008 - 5 C 30/07 - ).
  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 25/07 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Wertpapier- bzw

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.07.2009 - L 7 AS 3135/07
    Auf die besondere Beziehung zur Zeugin I. Ma., die der Kläger selbst als "sehr gutes und sehr enges freundschaftliches Verhältnis" bezeichnet hat, hätte er die Beklagte deshalb bereits im Antragsvordruck hinweisen oder jedenfalls bei ihr diesbezüglich nachfragen müssen (vgl. hierzu BSGE 96, 238 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4 ; BSG, Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 25/07 R - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.02.2007 - L 7 AS 117/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Glaubhaftmachung der Hilfebedürftigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.07.2009 - L 7 AS 3135/07
    Damit hält der "Darlehensvertrag", auch wenn Darlehenshingaben unter Verwandten oder engen Freunden möglicherweise nicht in jeder Hinsicht dem unter Fremden - insbesondere bei einem Kreditinstitut - Üblichen entsprechen müssen, den im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende an die Ernstlichkeit einer derartigen Vereinbarung unter nahestehenden Personen zu stellenden strengen Anforderungen in keinerlei Hinsicht stand (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 16. Februar 2007 - L 7 AS 117/07 ER-B - Breithaupt 2007, 439; ferner BVerwG, Urteil vom 4. September 2008 - 5 C 30/07 - ).
  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beweislast - Arbeitsablehnung - Gesundheitliche

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.1997 - 7 S 1816/95

    Zur eheähnlichen Gemeinschaft iSd BSHG § 122

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Vorlage von

  • BGH, 24.01.1980 - III ZR 169/78
  • BSG, 27.02.2008 - B 14 AS 23/07 R

    Arbeitslosengeld II - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche Gemeinschaft -

  • BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1962/04

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Datenerhebung für die ab dem Jahre

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund

  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 6/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Unterhaltsvermutung bei

  • LSG Baden-Württemberg, 31.01.2006 - L 7 AS 108/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Bestehen einer

  • BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 88/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Arbeitslosigkeit - Verletzung der

  • LSG Baden-Württemberg, 12.01.2006 - L 7 AS 5532/05

    Eheähnliche Gemeinschaft bei Zahlung anteiliger Miete

  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2007 - L 7 SO 4334/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - Erledigung einer Untätigkeitsklage - Einbeziehung

  • BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 81/86

    Arbeitsloser - Einkommensberücksichtigung - Ehegatte - Bedürftigkeitsprüfung -

  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 B

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch unterbliebene Zeugenvernehmung durch das

  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes -

  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 14/93

    Begünstigender Verwaltungsakt - Aufhebungsfrist - Kenntnis der Tatsachen

  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 5/95

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides zur Entziehung der Merkzeichen B und G wegen

  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 76/05 R

    Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung bei Nichtmitteilung einer

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

  • BSG, 29.05.2008 - B 11a/7a AL 74/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung - fehlende Bedürftigkeit -

  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - L 7 AS 758/13

    Vermögen "für schlechte Zeiten" verheimlicht - Hartz-IV-Empfängerin

    Eine Ausnahme von dieser grundsätzlichen Beweislastverteilung ist im Einzelfall allerdings dann gerechtfertigt, wenn in der persönlichen Sphäre oder in der Verantwortungssphäre des Arbeitslosen wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind, d.h. wenn eine besondere Beweisnähe zu einem Beteiligten vorliegt (BSG a.a.O.; vgl. auch Senatsurteil vom 23. Juli 2009 - L 7 AS 3135/07 - (juris Rdnr. 34)).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.05.2011 - L 7 AS 2203/08
    Da es sich bei den vorgenannten Kriterien für die Ernsthaftigkeit einer Partnerschaft indes zum großen Teil um innere Tatsachen handelt, die dem Beweis kaum zugänglich sind, bedarf es äußerer Hinweistatsachen, wobei das Gesamtbild der für den streitgegenständlichen Zeitraum feststellbaren Indizien entscheidend ist (vgl. BSG SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; BVerwGE 98, 195, 201; ferner Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 2006 - L 7 AS 5532/05 ER-B - und vom 31. Januar 2006 - L 7 AS 108/06 ER-B - Senatsurteil vom 23. Juli 2009 - L 7 AS 3135/07 (alle juris)).

    So ist jedenfalls in der streitbefangenen Zeit eine räumliche Trennung der Wohnbereiche, wie sie typischerweise in bloßen Wohngemeinschaften anzutreffen ist (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2007 a.a.O.; Senatsurteil vom 23. Juli 2009 a.a.O.), nicht konsequent durchgehalten worden.

    Deshalb sind - auch zur klaren und eindeutigen Abgrenzung von einer verschleierten Schenkung oder einer verdeckten, auch freiwilligen Unterhaltsgewährung - an den Nachweis und die Ernstlichkeit eines derartigen Vertrags strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BSG SozR 4-4200 § 11 Nr. 30 (Rdnr. 21); BVerwGE 132, 10 (Rdnr. 24); ferner schon Senatsbeschluss vom 16. Februar 2007 - L 7 AS 117/07 ER-B - Breithaupt 2007, 439; Senatsurteil vom 23. Juli 2009 a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.02.2011 - L 7 SO 4053/09
    Die objektive Beweislast für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft liegt bei dem Leistungsträger (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 2006 - L 7 AS 5532/05 ER-B - und vom 31. Januar 2006 - L 7 AS 108/06 ER-B - sowie Senatsurteil vom 23. Juli 2009 - L 7 AS 3135/07 - (jeweils juris) zu § 7 SGB II; vgl. auch Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 24. Juni 1999 - 5 B 114/98 - (juris); Grube, a.a.O. § 20 Rdnr. 16 m.w.N.), hier also beim Beklagten.

    Da es sich bei den vorgenannten Kriterien für die Ernsthaftigkeit einer Partnerschaft indes zum großen Teil um innere Tatsachen handelt, die dem Beweis kaum zugänglich sind, bedarf es äußerer Hinweistatsachen, wobei das Gesamtbild der für den streitgegenständlichen Zeitraum feststellbaren Indizien entscheidend ist (vgl. BSG SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; BVerwGE 98, 195, 201; ferner Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 2006 und vom 31. Januar 2006 sowie Senatsurteil vom 23. Juli 2009, a.a.O. zu § 7 SGB II).

    An die Ernsthaftigkeit einer "nichtehelichen Lebensgemeinschaft" im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BSGE 90, 90, 99; Senatsbeschlüsse vom 12. und 31. Januar 2006 sowie Senatsurteil vom 23. Juli 2009, a.a.O.).

  • LSG Hamburg, 21.06.2012 - L 4 AS 193/10
    Eine Ausnahme von der grundsätzlichen Beweislastverteilung ist nämlich dann gerechtfertigt, wenn in der persönlichen Sphäre oder im Verantwortungsbereich des Leistungsempfängers wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind, d.h. wenn eine besondere Beweisnähe zum Hilfebedürftigen vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 24.5.2006 - B 11a AL 7/05 R; Urteil vom 26.11.1992 - 7 Rar 38/92; LSG Hamburg, Beschluss vom 23.1.2012 - L 4 AS 411/11 B PKH; BayLSG, Beschluss vom 23.6.2010 - L 10 AL 397/07; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.7.2009 - L 7 AS 3135/07; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.4.2009 - L 20 AS 302/09 B ER).
  • LSG Bayern, 14.09.2009 - L 8 AS 536/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - sicherungsfähiges Recht - Bruchteil eines geltend

    Denn diese Kosten sind in der bewilligten Regelleistung nach § 20 SGB II bereits enthalten (LSG NRW, Beschluss vom 26.07.2005, L 9 D 44/07 AS ER; Beschluss vom 29.06.2007, L 19 B 23/07 AS; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.08.2005, L 12 AS 2023/05, Urteil vom 24.05.2007, L 7 AS 3135/07).
  • LSG Thüringen, 15.03.2012 - L 9 AS 454/08

    Einkommensermittlung des Hilfebedürftigen bei Bestehen einer eheähnlichen

    Die Partner der Gemeinschaft müssen sich so verantwortlich füreinander fühlen, dass sie zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherstellen, bevor sie ihr persönliches Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse verwenden, d.h. sie müssen nicht getrennt lebenden Ehegatten vergleichbar sein (LSG BaWü, Urteil vom 23. Juli 2009, Az.: L 7 AS 3135/07, nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 AS 1116/13
    Eine Ausnahme von dieser grundsätzlichen Beweislastverteilung ist im Einzelfall allerdings dann gerechtfertigt, wenn in der persönlichen Sphäre oder in der Verantwortungssphäre des Betroffenen wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind, d.h. wenn eine besondere Beweisnähe zu einem Beteiligten vorliegt (BSG a.a.O.; vgl. auch Senatsurteile vom 23. Juli 2009 - L 7 AS 3135/07 - (juris Rdnr. 34) und 23. März 2017 - L 7 AS 758/13 - (n.v.)).
  • SG Karlsruhe, 01.02.2011 - S 4 SO 3797/09

    Rücknahme und Rückforderung von Soziahilfeleistungen für die Vergangenheit - grob

    Die Folgen einer Beweislosigkeit trägt im Zweifel der Beteiligte, der aus der behaupteten, jedoch nicht erweislichen Tatsache eine ihm günstige Rechtsfolge herleitet (ständige Rechtsprechung; vgl. BSGE 6, 70, 73; BSGE 96, 238 ); dies ist für die Frage der Hilfebedürftigkeit (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II) zwar regelmäßig der Hilfesuchende (vgl. BSG, Urteile vom 27. Januar 2009 - B 14 AS 6/08 R - JURIS, Rn. 19 und vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 10/08 R - JURIS, Rn. 21; ferner die ständige Rechtsprechung des Landesozialgerichts Baden-Württemberg, z.B. Urteile vom 23. Juli 2009, L 7 AS 3135/07, JURIS Rn. 34, vom 18. Oktober 2007 - L 7 SO 4334/06 - JURIS und vom 23. Oktober 2008 - L 7 AS 4552/07 - außerdem BVerwGE 21, 208, 213; 98, 195, 202).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2009 - L 7 AS 2040/09
    Bereits die Hilfebedürftigkeit des Antragstellers (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 9 Abs. 1 und 2 SGB II), für welche grundsätzlich er - und nicht die Antragsgegner zu 1 und 2 - die objektive Beweislast trägt (vgl. BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 14 AS 6/08 R - (juris; Rdnr. 19); BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 10/08 R (juris; Rdnr. 21); ferner die ständige Senatsrechtsprechung; vgl. nur Urteile vom 18. Oktober 2007 - L 7 SO 4334/06 - (juris), vom 23. Oktober 2008 - L 7 AS 4552/07 - und vom 23. Juli 2009 - L 7 AS 3135/07 - Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) BVerwGE 67, 163, 171 f.; BVerwG, Beschluss vom 18. April 1996 - 5 B 10/96 - (juris)), erscheint zweifelhaft; der Senat teilt insoweit die Bedenken des SG, wobei das Merkmal der Hilfebedürftigkeit im vorliegenden summarischen Verfahren allerdings nicht weiter vertieft werden soll.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2009 - L 7 SO 1402/09
    Die Beweislast (im materiellen Sinne) für das Vorliegen der Hilfebedürftigkeit trägt jedoch der Hilfesuchende (st. Rspr. BVerwGE 21, 208, 212/213; 23, 255, 258; Beschluss vom 8. Februar 1973 - 5 B 2.73 - BVerwGE 45, 131 132; BSG, Urteile vom 27. Januar 2009 - B 14 AS 6/08 R - (juris, Rdnr. 19) und vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 10/08 R - (juris, Rdnr. 21); ferner die ständige Senatsrechtsprechung; z.B. Urteile vom 18. Oktober 2007 - L 7 SO 4334/06 - (juris), vom 23. Oktober 2008 - L 7 AS 4552/07 - und vom 23. Juli 2009 - L 7 AS 3135/07 - Beschluss vom 4. April 2008 - L 7 AS 5626/07 ER-B - m.w.N. (juris)).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2012 - L 13 AS 240/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2018 - L 7 AS 1517/15
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