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   LSG Hessen, 19.06.2008 - L 7 AS 32/08 B ER   

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LSG Hessen, 19.06.2008 - L 7 AS 32/08 B ER (https://dejure.org/2008,14681)
LSG Hessen, Entscheidung vom 19.06.2008 - L 7 AS 32/08 B ER (https://dejure.org/2008,14681)
LSG Hessen, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - L 7 AS 32/08 B ER (https://dejure.org/2008,14681)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 3 Nr 3 Buchst c SGB 2, § 7 Abs 3a SGB 2, § 106 Abs 1 SGG, § 123 SGG, § 133 BGB
    Sozialgerichtliches Verfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auslegung von Anträgen bzw Rechtsmitteln der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft - Anhaltspunkte für und Anforderungen an eine Einstehensgemeinschaft - Widerlegung der Vermutungsregelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer vorläufigen Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung; Vorgaben zur Auslegung von Anträgen bei Ansprüchen von Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft; Maßgebliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2008 - L 7 AS 32/08
    Anträge und Rechtsmittel eines Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft iSd § 7 Abs. 3 SGB II sind selbst bei anwaltlicher Vertretung entgegen des Wortlauts auf die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft über den 30. Juni 2007 hinaus (hierzu: BSG 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R) zu erstrecken, wenn bei verständiger Auslegung der wirkliche Wille darauf gerichtet ist, Ansprüche zur Deckung des gesamten Bedarfs der Bedarfsgemeinschaft geltend zu machen.

    Unter Berücksichtigung dieses Maßstabs, der entsprechend auf andere Prozesshandlungen, wie hier den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (ausdrücklich für Klageantrag: BSG 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 m.w.N.) und ebenso Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren anzuwenden ist, sind die Antragsteller zu 2 und 3 einzubeziehen, obwohl die anwaltlich vertretene Antragstellerin zu 1 das dem Wortlaut nach nicht klargestellt hat.

    (BSG 7.11.2006 a.a.O. m.w.N.).

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2008 - L 7 AS 32/08
    Gefordert ist danach eine auf Dauer angelegte partnerschaftliche Lebensgemeinschaft, die daneben keine weiteren Lebensgemeinschaften gleicher Art zulässt und sich - im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Paare füreinander begründen, also über eine reine Wohn- bzw. Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft - hinausgeht (grundlegend: BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234, 264; BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R -SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats - Beschluss vom 29.06.2005 - L 7 AS 1/05 ER - s. auch LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2005 - L 2 B 9/05 AS ER).

    Dagegen setzt die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht die Feststellung voraus, dass zwischen den Partnern geschlechtliche Beziehungen bestehen (BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R - a.a.O.; Senat 27.7.2005 - L 7 AS 18/05 ER).

  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2008 - L 7 AS 32/08
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (Senat, 29.6.2005 - L 7 AS 1/05 ER - info also 2005, 169; Meyer-Ladewig, SGG, 8. Aufl., § 86b Rn. 27 und 29 m.w.N.): Wäre eine Klage in der Hauptsache oder zunächst der Widerspruch im Verwaltungsverfahren offensichtlich unzulässig oder unbegründet, so ist der Antrag auf einstweilige Anordnung ohne Rücksicht auf den Anordnungsgrund grundsätzlich abzulehnen, weil ein schützenswertes Recht nicht vorhanden ist.

    Gefordert ist danach eine auf Dauer angelegte partnerschaftliche Lebensgemeinschaft, die daneben keine weiteren Lebensgemeinschaften gleicher Art zulässt und sich - im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Paare füreinander begründen, also über eine reine Wohn- bzw. Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft - hinausgeht (grundlegend: BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234, 264; BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R -SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats - Beschluss vom 29.06.2005 - L 7 AS 1/05 ER - s. auch LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2005 - L 2 B 9/05 AS ER).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2008 - L 7 AS 32/08
    Gefordert ist danach eine auf Dauer angelegte partnerschaftliche Lebensgemeinschaft, die daneben keine weiteren Lebensgemeinschaften gleicher Art zulässt und sich - im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Paare füreinander begründen, also über eine reine Wohn- bzw. Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft - hinausgeht (grundlegend: BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234, 264; BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R -SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats - Beschluss vom 29.06.2005 - L 7 AS 1/05 ER - s. auch LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2005 - L 2 B 9/05 AS ER).

    Kriterien für die Ernsthaftigkeit einer Beziehung im vorbezeichneten Sinne, wobei an die Ernsthaftigkeit strenge Anforderungen zu stellen sind (BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 72/00 R - SozR 3-4300 § 144 Nr. 10), sind insbesondere deren Dauerhaftigkeit und Kontinuität; daneben aber auch weitere Umstände; etwa die gemeinsame Versorgung von Kindern und Angehörigen im gemeinsamen Haushalt; die Intensität der Bekanntschaft vor Begründung der Wohngemeinschaft; die Befugnis, über Einkommen und Vermögensgegenstände des anderen Partners zu verfügen (BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234 ).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2008 - L 7 AS 32/08
    Nur wenn sich die Partner einer Gemeinschaft so sehr füreinander verantwortlich fühlen, dass sie zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherstellen, bevor sie ihr persönliches Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse verwenden (BVerwG, 17.5.1995 - 5 C 16/93 - BVerwGE 98, 195 ), ist ihre Lage mit derjenigen nicht dauernd getrennt lebender Ehegatten im Hinblick auf die verschärfte Bedürftigkeitsprüfung vergleichbar.

    Die genannten Hinweistatsachen sind weder abschließend noch müssen diese kumulativ vorliegen (BVerwG, 17.5.1995 - 5 C 16/93 - BVerwGE 98, 195 ).

  • LSG Hessen, 27.07.2005 - L 7 AS 18/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2008 - L 7 AS 32/08
    Denn im Rahmen der gebotenen Folgeabwägung hat dann regelmäßig das Interesse des Leistungsträgers ungerechtfertigte Leistungen zu vermeiden gegenüber der Sicherstellung des ausschließlich gegenwärtig für den Antragsteller verwirklichbaren soziokulturellen Existenzminimums zurückzutreten (Senat, 27.7.2005 - L 7 AS 18/05 ER).

    Dagegen setzt die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht die Feststellung voraus, dass zwischen den Partnern geschlechtliche Beziehungen bestehen (BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R - a.a.O.; Senat 27.7.2005 - L 7 AS 18/05 ER).

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2008 - L 7 AS 32/08
    Schon deshalb braucht die einstweilige Anordnung über die Erledigung der Hauptsache hinaus nicht mit einer kurzfristigen zeitlichen Beschränkung versehen zu werden, obwohl bei einer vollständigen Leistungsversagung sich der streitgegenständliche Leistungszeitraum in der Hauptsache bis auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung erstrecken kann (für SGB II: BSG SozR 4-4200 § 20 Nr. BSG, 16.5.2007 - B 11b AS 37/06 R; 31.10.2007 - B 14/11b AS 59/06 und 7/07; für SGB XII: BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R).
  • LSG Hessen, 28.11.2005 - L 9 SO 26/05

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2008 - L 7 AS 32/08
    Von besonderer Bedeutung ist hierbei für den Senat, dass auch nach der Gesetzesänderung ab 1. August 2006 ein Einstandswille erforderlich ist, der auf einer von einer Bindungsstärke getragenen Beziehung fußt, die so mit keiner weiteren Person möglich ist (so auch: Hess. LSG, 28.11.2005 - L 9 SO 26/05 ER).
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2008 - L 7 AS 32/08
    Schon deshalb braucht die einstweilige Anordnung über die Erledigung der Hauptsache hinaus nicht mit einer kurzfristigen zeitlichen Beschränkung versehen zu werden, obwohl bei einer vollständigen Leistungsversagung sich der streitgegenständliche Leistungszeitraum in der Hauptsache bis auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung erstrecken kann (für SGB II: BSG SozR 4-4200 § 20 Nr. BSG, 16.5.2007 - B 11b AS 37/06 R; 31.10.2007 - B 14/11b AS 59/06 und 7/07; für SGB XII: BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R).
  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 59/06 R

    Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2008 - L 7 AS 32/08
    Schon deshalb braucht die einstweilige Anordnung über die Erledigung der Hauptsache hinaus nicht mit einer kurzfristigen zeitlichen Beschränkung versehen zu werden, obwohl bei einer vollständigen Leistungsversagung sich der streitgegenständliche Leistungszeitraum in der Hauptsache bis auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung erstrecken kann (für SGB II: BSG SozR 4-4200 § 20 Nr. BSG, 16.5.2007 - B 11b AS 37/06 R; 31.10.2007 - B 14/11b AS 59/06 und 7/07; für SGB XII: BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R).
  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 19/06 R

    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss - Erstattungsanspruch

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2005 - L 2 B 9/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Voraussetzungen einer

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 76/05 B

    Einschränkung des Rechts über die Berufung durch Beschluss ohne mündliche

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 72/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Ruhen - wichtiger Grund - Lösung des

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.02.2016 - L 4 AS 159/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einnahmen in

    Bei der hier erfolgten Auslegung des Klagebegehrens handelt es sich jedoch nicht um eine erweiternde Auslegung, sondern um eine allgemeine Auslegung des Klagebegehrens (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Mai 2014 - L 2 AS 2105/13 B; LSG Hessen, Beschluss vom 19. Juni 2008 - L 7 AS 32/08 B ER).
  • SG Kassel, 21.02.2017 - S 12 SO 8/17

    Sozialhilfe, EU-Bürger, EU-Ausländer, Bulgarien

    Denn im Rahmen der gebotenen Folgenabwägung hätte dann regelmäßig das Interesse des Leistungsträgers ungerechtfertigte Leistungen zu vermeiden gegenüber der Sicherstellung des ausschließlich gegenwärtig für den Antragsteller verwirklichbaren soziokulturellen Existenzminimums zurückzutreten (vgl. u.a. Hessisches Landessozialgericht, Beschlüsse vom 27. Juli 2005, L 7 AS 18/05 ER und vom 19. Juni 2008, L 7 AS 32/08 B ER).
  • SG Kassel, 18.04.2018 - S 12 SO 53/17
    Denn im Rahmen der gebotenen Folgenabwägung hätte dann regelmäßig das Interesse des Leistungsträgers ungerechtfertigte Leistungen zu vermeiden gegenüber der Sicherstellung des ausschließlich gegenwärtig für den Antragsteller verwirklichbaren soziokulturellen Existenzminimums zurückzutreten (vgl. u.a. Hessisches Landessozialgericht, Beschlüsse vom 27. Juli 2005, L 7 AS 18/05 ER und vom 19. Juni 2008, L 7 AS 32/08 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2014 - L 2 AS 2105/13
    Es handelt sich bei der vorgenommenen Auslegung nicht um eine erweiterte, d.h. über den ausdrücklichen Wortlaut hinausgehende Auslegung, sondern um eine allgemeine Auslegung des Wortlauts (so ebenfalls für eine Klageerhebung im Namen der Kinder nach Auslaufen der Übergangsfrist: Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19.06.2008 - L 7 AS 32/08 B ER -, juris RdNr. 21).
  • SG Reutlingen, 14.11.2016 - S 7 AS 449/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung -

    Unschädlich ist, dass das Bundessozialgericht seine Vorgaben zur Auslegung von Anträgen bei Ansprüchen von Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft zunächst nur auf eine Übergangsfrist bis 30.06.2007 erstreckt hat (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7 B AS 8/06 R - ), weil jedenfalls bei einer so eindeutigen Interessenlage bereits nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen die vorbenannte Erweiterung angezeigt ist (vgl. z.B. Hessisches Landessozialgericht , Urteil vom 19.06.2008 - L 7 AS 32/08 B ER - ; Leopold in: Schlegel/Völzke, juris PK - SGB 11, 4. Auflage 2015, § 7 Rdnr. 321).
  • SG Kassel, 14.03.2012 - S 12 SO 25/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe - Hilfe

    Denn im Rahmen der gebotenen Folgenabwägung hat dann regelmäßig das Interesse des Leistungsträgers ungerechtfertigte Leistungen zu vermeiden gegenüber der Sicherstellung des ausschließlich gegenwärtig für den Antragsteller verwirklichbaren soziokulturellen Existenzminimums zurückzutreten (vgl. u.a. Hessisches Landessozialgericht, Beschlüsse vom 27. Juli 2005, L 7 AS 18/05 ER und vom 19. Juni 2008, L 7 AS 32/08 B ER).
  • SG Kassel, 03.04.2020 - S 12 SO 9/20
    Denn im Rahmen der gebotenen Folgenabwägung hat dann regelmäßig das Interesse des Leistungsträgers ungerechtfertigte Leistungen zu vermeiden gegenüber der Sicherstellung des ausschließlich gegenwärtig für den Antragsteller verwirklichbaren soziokulturellen Existenzminimums zurückzutreten (vgl. u.a. Hessisches Landessozialgericht, Beschlüsse vom 27. Juli 2005, L 7 AS 18/05 ER und vom 19. Juni 2008, L 7 AS 32/08 B ER).
  • SG Kassel, 27.03.2012 - S 12 KR 10/12

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für bereits dem Grunde nach bewilligte

    Denn im Rahmen der gebotenen Folgenabwägung hat dann regelmäßig das Interesse des Leistungsträgers ungerechtfertigte Leistungen zu vermeiden gegenüber der Sicherstellung des ausschließlich gegenwärtig für den Antragsteller verwirklichbaren soziokulturellen Existenzminimums zurückzutreten (vgl. u.a. Hessisches Landessozialgericht, Beschlüsse vom 27. Juli 2005, L 7 AS 18/05 ER und vom 19. Juni 2008, L 7 AS 32/08 B ER).
  • SG Kassel, 07.02.2012 - S 12 SO 5/12

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Denn im Rahmen der gebotenen Folgenabwägung hat dann regelmäßig das Interesse des Leistungsträgers ungerechtfertigte Leistungen zu vermeiden gegenüber der Sicherstellung des ausschließlich gegenwärtig für den Antragsteller verwirklichbaren soziokulturellen Existenzminimums zurückzutreten (vgl. u.a. Hessisches Landessozialgericht, Beschlüsse vom 27. Juli 2005, L 7 AS 18/05 ER und vom 19. Juni 2008, L 7 AS 32/08 B ER).
  • SG Kassel, 30.12.2010 - S 12 KR 38/10

    Krankenversicherung - Vakuumversiegelung von Wunden mit bestimmten Therapiesystem

    Denn im Rahmen der gebotenen Folgenabwägung hat dann regelmäßig das Interesse des Leistungsträgers ungerechtfertigte Leistungen zu vermeiden gegenüber der Sicherstellung des ausschließlich gegenwärtig für den Antragsteller verwirklichbaren soziokulturellen Existenzminimums zurückzutreten (vgl. u.a. Hessisches Landessozialgericht, Beschlüsse vom 27. Juli 2005, L 7 AS 18/05 ER und vom 19. Juni 2008, L 7 AS 32/08 B ER).
  • SG Kassel, 01.11.2010 - S 12 KR 34/10

    Krankenversicherung - Versorgung mit einer prophylaktischen beidseitigen

  • SG Kassel, 01.11.2010 - S 12 SO 39/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter -

  • SG Kassel, 13.07.2020 - S 12 AY 20/20

    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf der Grundlage der

  • SG Kassel, 12.08.2011 - S 12 KR 23/11

    Krankenversicherung - Bestehen eines Krankengeldanspruchs im Anschluss an eine zu

  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - L 2 B 292/08
  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2009 - L 1 AS 4395/09 PKH-B
  • SG Hildesheim, 19.10.2009 - S 43 AS 500/07
  • SG Osnabrück, 28.07.2011 - S 23 AS 407/11
  • SG Hannover, 16.08.2010 - S 46 AS 3279/10
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