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   LSG Bayern, 26.05.2011 - L 7 AS 331/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,29779
LSG Bayern, 26.05.2011 - L 7 AS 331/11 B ER (https://dejure.org/2011,29779)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.05.2011 - L 7 AS 331/11 B ER (https://dejure.org/2011,29779)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - L 7 AS 331/11 B ER (https://dejure.org/2011,29779)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.05.2011 - L 7 AS 331/11
    Also sind selbst bei Bestehen einer Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Kostensenkung diese sechs Monate die regelmäßige Höchstfrist (BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R, Rn. 32).
  • LSG Bayern, 14.05.2012 - L 7 AS 196/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vollstreckung eines Überprüfungsvergleichs

    19 Die Vollstreckung erfolgt im Geltungsbereich des SGG bei nicht vertretbaren Handlungen (vgl § 888 Zivilprozessordnung - ZPO-), wie es die Verpflichtung einer Behörde zum Erlass eines Verwaltungsaktes ist (vgl LSG Sachsen-Ahnhalt Beschluss vom 28.10.2011, L 7 AS 331/11 B Rz. 23), durch Festsetzung von Zwangsgeld.
  • SG Berlin, 23.05.2018 - S 205 AS 13830/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Selbst bei Bestehen einer Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Kostensenkung sind sechs Monate die regelmäßige Höchstfrist (BSG, aaO, Rn. 32; Bayerisches LSG, 26.05.2011 - L 7 AS 331/11 B ER, Rn. 21, juris).
  • SG Berlin, 13.06.2014 - S 205 AS 16758/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsberechtigter - Erwerbsunfähigkeit -

    Selbst bei Bestehen einer Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Kostensenkung sind sechs Monate die regelmäßige Höchstfrist (BSG, aaO, Rn. 32; Bayerisches LSG, B. v. 26.05.2011 - L 7 AS 331/11 B ER, Rn. 21, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2013 - L 13 AS 197/13
    Die Vollstreckung erfolgt im Geltungsbereich des SGG bei nicht vertretbaren Handlungen (vgl. § 888 Zivilprozessordnung [ZPO]), wie es die Verpflichtung einer Behörde zum Erlass eines Verwaltungsaktes ist (vgl. Landessozialgericht [LSG] Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - L 7 AS 331/11 B), durch Festsetzung von Zwangsgeld.
  • SG Berlin, 10.01.2013 - S 205 AS 26758/12

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten bei Unterbringung in einem

    Selbst bei Bestehen einer Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Kostensenkung sind sechs Monate die regelmäßige Höchstfrist (BSG, aaO, Rn. 32; Bayerisches LSG, B. v. 26.05.2011 - L 7 AS 331/11 B ER, Rn. 21, juris).
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