Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 28.06.2010 - L 7 AS 337/10 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7922
LSG Sachsen, 28.06.2010 - L 7 AS 337/10 B ER (https://dejure.org/2010,7922)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 28.06.2010 - L 7 AS 337/10 B ER (https://dejure.org/2010,7922)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 28. Juni 2010 - L 7 AS 337/10 B ER (https://dejure.org/2010,7922)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7922) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Auszubildende; abstrakte Förderungsfähigkeit nach BAföG bei Urlaubssemester

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Auszubildende; abstrakte Förderungsfähigkeit nach BAföG bei Urlaubssemester

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Karlsruhe, 20.05.2009 - 7 K 2174/07

    Wichtige Gründe für eine Beurlaubung; ordnungsgemäßes Studium an einer Hochschule

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.06.2010 - L 7 AS 337/10
    Damit betreibt sie das Studium, die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung ist zwangsläufig Teil eines ordnungsgemäßen Studiums (vgl. Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.05.2009, 7 K 2174/07, RdNr. 24; vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 25.08.1999 - 5 B 153/99).

    Dass die Technische Universität D ... die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung großzügig und rechtlich fragwürdig (vgl. Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.05.2009, 7 K 2174/07, RdNr. 21-24) als wichtigen Grund für eine Beurlaubung anerkennt, diese Möglichkeit auf ihrer Internetseite anbietet und dafür ein Formular zur Verfügung stellt (http://tu-d ...de/studium/organisation/beurlaubung/index htmlp5), führt nicht dazu, dass Leistungen nach dem SGB II gewährt werden können.

  • BVerwG, 25.08.1999 - 5 B 153.99
    Auszug aus LSG Sachsen, 28.06.2010 - L 7 AS 337/10
    Damit betreibt sie das Studium, die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung ist zwangsläufig Teil eines ordnungsgemäßen Studiums (vgl. Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.05.2009, 7 K 2174/07, RdNr. 24; vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 25.08.1999 - 5 B 153/99).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in der in Bezug genommenen Entscheidung vom 25.08.1999 - 5 B 153/99, 5 PKH 53/99 ausgeführt, § 26 BSHG, der Sozialhilfe im Fall einer dem Grunde nach förderungsfähigen Ausbildung ausschließe, stehe einem Anspruch auf Sozialhilfe für die Zeit der Beurlaubung nicht entgegen.

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.06.2010 - L 7 AS 337/10
    Die Ausschlussregelung soll die nachrangige Grundsicherung davon befreien, eine - versteckte - Ausbildungsförderung auf zweiter Ebene zu ermöglichen (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R, RdNr. 13).

    Deshalb kommt es vorliegend nicht darauf an, ob sich der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R - RdNr. 14) darüber hinaus sogar entnehmen lässt, dass schon die Förderungsfähigkeit der Ausbildung als solche bei gegebener Immatrikulation zum Ausschluss führt, selbst wenn das Studium nicht betrieben wird oder nicht mit gewisser Regelmäßigkeit Prüfungsleistungen erbracht werden.

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2002 - 4 LB 35/02

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt an Auszubildende; Kindesbetreuung als

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.06.2010 - L 7 AS 337/10
    Die Fallgruppen, die Leistungen für Mehrbedarfe prägen, lösen demnach keinen "besonderen Härtefall" i.S. des § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II aus (z.T. a.A. OVG Lüneburg Urteil vom 26.06.2002 - 4 LB 35/02).
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.06.2010 - L 7 AS 337/10
    Denkbar ist auch, dass die nicht mehr nach den Vorschriften des BAföG oder der §§ 60 bis 62 SGB III geförderte Ausbildung objektiv belegbar die einzige Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsmarkt darstellt (vgl. BSG, Urteil vom 06.09.2007 - B 14/11b AS 36/06 R, RdNr. 21-24; BSG, Urteil vom 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R).
  • BSG, 30.10.2001 - B 3 P 2/01 R

    Pflegeversicherung - Pflegestufe III - Härtefall - Härtefall-Richtlinien -

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.06.2010 - L 7 AS 337/10
    Die Verwaltung hat in diesen Fällen keinen Beurteilungsspielraum; ihr steht auch keine Einschätzungsprärogative zu (vgl. hierzu auch BSGE 89, 44).
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.06.2010 - L 7 AS 337/10
    Die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe stellt vielmehr eine genuine Aufgabe der Rechtsprechung dar (vgl. BSGE 90, 90).
  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 34/06 R

    Teilhabe am Arbeitsleben - Kraftfahrzeughilfe - Mietkosten für Pkw-Stellplatz -

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.06.2010 - L 7 AS 337/10
    Bei dem Begriff des "besonderen Härtfalls" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Ausfüllung in vollem Umfang der rechtlichen Überprüfung durch das Gericht unterliegt (vgl. zum Vorliegen einer besonderen Härte im Rahmen von § 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 KfzHV auch BSG, Urteil vom 08.02.2007 - B 7a AL 34/06 R).
  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 16.91

    Übermäßige Folgen eines Anspruchsausschlusses als Voraussetzung für das Vorliegen

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.06.2010 - L 7 AS 337/10
    Eine besondere Härte liegt daher nur dann vor, wenn die Folgen des Anspruchsausschlusses über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung von Hilfe zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung verbunden und vom Gesetzgeber in Kauf genommen worden ist (BVerwGE 94, 224).
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 46/94

    Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe, Anwendung von § 15 Abs. 1 S. 3 FRG

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.06.2010 - L 7 AS 337/10
    Von Bedeutung ist insoweit insbesondere der spezielle Kontext des in Frage stehenden Rechtsgebietes und die Funktion der Regelung innerhalb des jeweiligen Norm- und Gesetzeszusammenhanges (vgl hierzu auch SozR 3-5060 Art. 6 § 4 Nr. 1).
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R

    Kein Arbeitslosengeld II für Studenten

  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2008 - L 9 B 192/08

    Prozessuale Konsequenz einer behördlichen Funktionsnachfolge - Zuständigkeit des

  • LSG Sachsen, 30.11.2010 - L 3 AS 649/10

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Studenten

    Allein dies führe, auch nach der Rechtsprechung des Sächsischen Landessozialgerichts (Az. L 7 AS 337/10 B ER, L 7 AS 756/09 B ER) zum Leistungsausschluss.

    Insoweit schließt sich der erkennende Senat der Rechtsprechung des 7. Senates dieses Gerichtes an (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 28. Juni 2010 - L 7 AS 337/10 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 17 ff.; SächsLSG, Beschluss vom 29. Juni 2010 - L 7 AS 756/09 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 20 ff.; SächsLSG, Beschluss vom 11. November 2010 - L 7 AS 435/10 B ER [nicht veröffentlicht]; SächsLSG, Beschluss vom 16. November 2010 - L 7 AS 53/10 B ER [nicht veröffentlicht]. A. A.: SächsLSG, Beschluss vom 13. Januar 2010 - L 2 AS 762/09 B ER [nicht veröffentlicht]).

  • LSG Sachsen, 22.03.2011 - L 7 AS 217/09

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 28.06.2010 - L 7 AS 337/10 B ER, Beschluss vom 29.06.2010 - L 7 AS 756/09 B ER, Beschluss vom 16.11.2010 - L 7 AS 53/10 B ER, Beschluss vom 09.03.2011 - L 7 AS 4/11 B ER) kann von einem besonderen Härtefall ausgegangen werden, wenn der Lebensunterhalt während der Ausbildung durch Förderung auf Grund von BAföG/SGB III-Leistungen oder anderen finanziellen Mitteln - sei es Elternunterhalt oder Einkommen aus eigener Erwerbstätigkeit - gesichert war, die nun kurz vor Abschluss der Ausbildung entfallen.
  • LSG Sachsen, 11.04.2011 - L 2 AS 52/11
    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des 3. Senats des Sächsischen Landessozialgerichts in seinem Beschluss vom 30.11.2010 (a.a.O.) sowie der Rechtsprechung des 7. Senats des Sächsischen Landessozialgerichts (zuletzt in dem Beschluss vom 07.03.2011, L 7 AS 735/10 B ER; Beschluss vom 28.06.2010, L 7 AS 337/10 B ER) ausdrücklich an (a.A.: SG Berlin, Urteil v. 30.06.2009, S 104 AS 1620/07, Rdnr. 29 ff., zit. nach Juris: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 05.02.2008, L 25 B 146/08 AS, Rdnr. 7 ff., zit. n. Juris; SG Leipzig, Beschluss v. 05.11.2009, S 9 AS 3293/09 ER, Rdnr. 23 , zit. n. Juris).
  • LSG Sachsen, 07.03.2011 - L 7 AS 735/10

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für

    Da diese Möglichkeit von den Sächsischen Hochschulen auch genutzt wird (vgl. hierzu SächsLSG, Beschluss vom 28.06.2010 - Az. L 7 AS 337/10 B ER, RdNr. 17 m.w.N.), kann im Gegensatz zu der zur Zeit der Entscheidung des BVerwG geltenden Rechtslage nicht mehr davon ausgegangen werden, dass bei Inanspruchnahme eines Urlaubssemester ein Studium tatsächlich nicht betrieben wird.
  • LSG Sachsen, 16.11.2010 - L 7 AS 53/10

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für

    Diese Möglichkeit wird von den Sächsischen Hochschulen auch genutzt (vgl. hierzu SächsLSG, Beschluss vom 28.06.2010 - Az. L 7 AS 337/10 B ER, RdNr. 17m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 11.11.2010 - L 7 AS 435/10

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Studenten

    Diese Möglichkeit wird von den Sächsischen Hochschulen auch genutzt (vgl. hierzu SächsLSG, Beschluss vom 28.06.2010 - Az. L 7 AS 337/10 B ER, RdNr. 17m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 20.01.2011 - L 3 AS 770/09

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für

    Der erkennende Senat hat sich im Beschluss vom 30. November 2010 (Az.: L 3 AS 649/10 B ER, JURIS-Dokument Rdnr. 23 ff.) insoweit der Rechtsprechung des 7. Senates des Sächsischen Landessozialgerichtes (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 28. Juni 2010 - L 7 AS 337/10 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 17 ff.; SächsLSG, Beschluss vom 29. Juni 2010 - L 7 AS 756/09 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 20 ff.; SächsLSG, Beschluss vom 11. November 2010 - L 7 AS 435/10 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 21 ff.; SächsLSG, Beschluss vom 16. November 2010 - L 7 AS 53/10 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 22 ff ... A. A.: SächsLSG, Beschluss vom 13. Januar 2010 - L 2 AS 762/09 B ER [nicht veröffentlicht]) angeschlossen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2010 - L 11 AS 979/10
    Aufl., § 7 Rn 100; vgl. auch Sächs. LSG, B.v. 28.6.2010, L 7 AS 337/10 B ER zitiert nach juris dort Rn 26; LSG Hamburg, B.v. 19.12.07, L 5 B 469/07 ER AS Rn 8) muss dem Leistungsträger daran gelegen sein, die Aufnahme einer Ausbildung durch den Hilfebedürftigen unter allen Umständen zu ermöglichen.
  • VG Leipzig, 08.03.2012 - 5 K 271/11

    Zulässigkeit einer Bewilligung von Ausbildungsförderung während eines

    Zur Begründung nahm er Bezug auf den Beschluss des Landessozialgerichts C ______ vom 28.6.2010, Aktenzeichen L 7 AS 337/10 B ER, wonach zu berücksichtigen sei, dass, wenn das Urlaubssemester beantragt werde, um sich auf die Abschlussprüfung vorzubereiten, das Studium weiter betrieben werde.
  • BSG, 04.08.2011 - B 14 AS 118/11 B
    Der Antrag der Kläger, ihnen für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 9. Juni 2011 - L 7 AS 337/10 - Prozesskostenhilfe zu gewähren und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht