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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2020 - L 7 AS 354/19   

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https://dejure.org/2020,44457
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2020 - L 7 AS 354/19 (https://dejure.org/2020,44457)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.09.2020 - L 7 AS 354/19 (https://dejure.org/2020,44457)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. September 2020 - L 7 AS 354/19 (https://dejure.org/2020,44457)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.07.2014 - B 14 AS 25/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2020 - L 7 AS 354/19
    Die Versicherungspauschale von 30, 00 Euro ist bei Einkommen aus Sozialleistungen - hier Kindergeld - nicht in Anlehnung an die Entscheidung des BSG vom 17. Juli 2014 (B 14 AS 25/13 - BSGE 116, 194) mehrfach in einem Monat zum Abzug zu bringen.

    Die Entscheidung des BSG vom 17. Juli 2014 (B 14 AS 25/13 R) zum mehrfachen Abzug des Grundfreibetrags von 100, 00 Euro in einem Monat sei auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Die Entscheidung des BSG vom 17. Juli 2014 (B 14 AS 25/13 - BSGE 116, 194) ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Das BSG hat die doppelte Ansetzung des Grundfreibetrags mit der vom Gesetz intendierten Anreizwirkung des Freibetrags für die Aufnahme oder Aufrechterhaltung einer nicht bedarfsdeckenden Erwerbstätigkeit begründet (BSG, Urteil vom 17. Juli 2014 - B 14 AS 25/13 - BSGE 116, 194 = juris RdNr. 13).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - L 31 AS 1571/15

    Kindergeld - Versicherungspauschale - Absetzungsbetrag - Nachzahlung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2020 - L 7 AS 354/19
    Soweit das LSG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 17. September 2015 (L 31 AS 1571/15) demgegenüber eine abweichende Auffassung vertrete, folge die Kammer dem nicht.

    Soweit das LSG Berlin Brandenburg in seinem Urteil vom 17. September 2015 (L 31 AS 1571/15 - juris) der Auffassung ist, die Entscheidung des BSG zur mehrfachen Absetzung des Freibetrags gelte unabhängig von der Einkommensart, weil es rechtsdogmatisch um die Berücksichtigung von Aufwendungen gehe, die der Gesetzgeber unabhängig von der Art des Einkommens für absetzbar erklärt habe (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, aaO. Juris RdNr. 31), überzeugt dies den Senat nicht.

  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 139/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Bestimmung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2020 - L 7 AS 354/19
    Da die streitige Versicherungspauschale kein abtrennbarer Streitgegenstand ist (BSG, Urteil vom 10. Mai 2011 - B 4 AS 139/10 R = SozR 4-4200 § 11 Nr. 38, juris RdNr. 17), ist die Höhe des gesamten Leistungsanspruchs der Kläger für September 2016 zu überprüfen.
  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2015 - L 7 AS 4641/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - rückwirkende Aufhebung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2020 - L 7 AS 354/19
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin angeführten Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 29. Januar 2015 (L 7 AS 4641/12).
  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2020 - L 7 AS 354/19
    Die Absetzung der Versicherungspauschale hat dabei unabhängig davon zu erfolgen, ob tatsächlich Versicherungsbeiträge entrichtet worden sind oder nicht (BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14 AS 55/07 R - SozR 4-4200 § 9 Nr. 4 = juris RdNr. 42).
  • LSG Sachsen, 06.12.2022 - L 4 AS 939/20
    Die Versicherungspauschale von 30, 00 Euro ist bei einer Nachzahlung von Kindergeld für mehrere Monates nicht mehrfach in Abzug zu bringen (Anschluss an Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 8. September 2020 - L 7 AS 354/19).

    Das LSG Niedersachsen-Bremen hat diesbezüglich im Urteil vom 08.09.2020 (L 7 AS 354/19 - juris Rn. 31 bis 34; die zugelassene Revision wurde ohne Entscheidung in der Sache erledigt; BSG, Beschluss vom 25.06.2021 - B 4 AS 78/20 R) Folgendes ausgeführt:.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2021 - L 13 AS 93/20

    Endgültige Festsetzung von Leistungsansprüchen nach dem SGB II; Bildung eines

    Nach herrschender Ansicht dürfte sich die Bedeutung der Entscheidung auf diese seltenen Ausnahmekonstellationen beschränken, in denen der Arbeitgeber im selben Monat den Rhythmus der Entgeltzahlung umgestellt hat (vgl. Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 8. September 2020 - L 7 AS 354/19 - juris; Söhngen in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5.
  • LSG Sachsen, 18.04.2023 - L 4 AS 821/21
    Insofern muss insbesondere nicht entschieden werden, ob bei Nachzahlungen von Sozialleistungen auf Seiten der Kläger zu 1 und 2 die Versicherungspauschale, welche des Nachweises, ob tatsächlich Versicherungsbeiträge entrichtet worden sind oder nicht, nicht bedarf (vgl. BSG, Urteil vom 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R - juris Rn. 34 und Urteil vom 13.05.2009 - B 4 AS 39/08 R - juris Rn. 22) für jeden Nachzahlungsmonat in Abzug gebracht werden muss oder nur einmalig (ablehnend SächsLSG, Urteil vom 06.12.2022 - L 4 AS 939/20 - juris Rn. 60 f. und LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 08.09.2020 - L 7 AS 354/19 - juris Rn. 31 bis 34).
  • LSG Sachsen, 18.04.2023 - L 4 AS 822/21
    Insofern muss insbesondere nicht entschieden werden, ob bei Nachzahlungen von Sozialleistungen auf Seiten der Kläger zu 1 und 2 die Versicherungspauschale, welche des Nachweises, ob tatsächlich Versicherungsbeiträge entrichtet worden sind oder nicht, nicht bedarf (vgl. BSG, Urteil vom 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R - juris Rn. 34 und Urteil vom 13.05.2009 - B 4 AS 39/08 R - juris Rn. 22) für jeden Nachzahlungsmonat in Abzug gebracht werden muss oder nur einmalig (ablehnend SächsLSG, Urteil vom 06.12.2022 - L 4 AS 939/20 - juris Rn. 60 f. und LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 08.09.2020 - L 7 AS 354/19 - juris Rn. 31 bis 34).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2023 - L 2 AS 59/20
    Der Pauschbetrag von 30, 00 Euro ist von dem Einkommen nicht zweimal in Abzug zu bringen, da eine mehrfache Berücksichtigung der Versicherungspauschale nicht stattfindet (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 08.09.2020 - L 7 AS 354/19, Rn. 31 ff., juris; Terminbericht des BSG vom 30.06.2021 Nr. 26/21; Söhngen in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Aufl., § 11b, Stand: 07.12.2022, Rn. 52_2).
  • LSG Hamburg, 20.07.2023 - L 4 AS 200/16

    Ermittlung der Einkünfte eines grundsicherungsberechtigten Selbständigen

    Auch hier gilt die Mehrfachanrechnung, um Nachteile für den Begünstigten zu vermeiden, die aus einer späten Bescheidung sonst resultieren würden (vgl. BSG, a.a.O.; LSG Berlin-Bgb, Urteil vom 17.9.2015 - L 31 AS 1571/15; LSG BW, Urteil vom 29.1.2015 - L 7 AS 4641/12; Löcher, Anm. zu BSG vom 17.7.2014, in SGb 2015 S. 690 ff, 695; a.A. LSG Nds/Bremen, Urteil vom 8.9.2020 - L 7 AS 354/19).
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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2019 - L 7 AS 354/19   

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https://dejure.org/2019,23089
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2019 - L 7 AS 354/19 (https://dejure.org/2019,23089)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.07.2019 - L 7 AS 354/19 (https://dejure.org/2019,23089)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Juli 2019 - L 7 AS 354/19 (https://dejure.org/2019,23089)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 28.08.2013 - 1 BvL 12/12
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2019 - L 7 AS 354/19
    Der Gesetzgeber ist bei den periodisch anstehenden Neuermittlungen des Regelbedarfs gehalten, zwischenzeitlich erkennbare Bedenken aufzugreifen und unzureichende Berechnungsschritte zu korrigieren (BVerfG Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13).

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG sind die Vorschriften über die Festsetzung der Höhe des Regelbedarfs sowie deren Fortschreibung bis zum Jahr 2014 mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13).

    Zur Zulässigkeit dieses Vorgehens hat das BVerfG ausgeführt (BVerfG Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 Rn. 137): "Eine Hochrechnung anhand der Preisentwicklung in den Ausgabepositionen, aus denen sich der regelbedarfsrelevante Verbrauch zusammensetzt, ist mit dem Grundgesetz ebenso vereinbar wie die Orientierung an einem gemischten Index, der neben der Preisentwicklung auch die Entwicklung der Löhne und Gehälter berücksichtigt.

    Hinzuweisen ist insbesondere darauf, dass dem BVerfG bekannt war, dass gerade die Kosten für Haushaltsenergie evtl. einer besonderen Preissteigerung unterliegen (vgl. BVerfG Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/11, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 Rn 55) und es dennoch die pauschale Fortschreibung der Regelbedarfe für verfassungsrechtlich zulässig gehalten hat.

    Anhaltspunkte dafür, dass trotz der Neufestsetzung des Regelbedarfs 2017 einschließlich der Fortschreibung gem. § 7 RBEG und der weiteren Fortschreibung gem. § 28a Abs. 2 SGB XII im Jahr 2018 eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen entstanden wäre, auf die der Gesetzgeber durch eine Neufestsetzung des Regelbedarfs hätte reagieren müssen (BVerfG Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 Rn. 144), sind nicht evident.

  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2019 - L 7 AS 354/19
    Der Gesetzgeber ist bei den periodisch anstehenden Neuermittlungen des Regelbedarfs gehalten, zwischenzeitlich erkennbare Bedenken aufzugreifen und unzureichende Berechnungsschritte zu korrigieren (BVerfG Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13).

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG sind die Vorschriften über die Festsetzung der Höhe des Regelbedarfs sowie deren Fortschreibung bis zum Jahr 2014 mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13).

    Zur Zulässigkeit dieses Vorgehens hat das BVerfG ausgeführt (BVerfG Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 Rn. 137): "Eine Hochrechnung anhand der Preisentwicklung in den Ausgabepositionen, aus denen sich der regelbedarfsrelevante Verbrauch zusammensetzt, ist mit dem Grundgesetz ebenso vereinbar wie die Orientierung an einem gemischten Index, der neben der Preisentwicklung auch die Entwicklung der Löhne und Gehälter berücksichtigt.

    Anhaltspunkte dafür, dass trotz der Neufestsetzung des Regelbedarfs 2017 einschließlich der Fortschreibung gem. § 7 RBEG und der weiteren Fortschreibung gem. § 28a Abs. 2 SGB XII im Jahr 2018 eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen entstanden wäre, auf die der Gesetzgeber durch eine Neufestsetzung des Regelbedarfs hätte reagieren müssen (BVerfG Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 Rn. 144), sind nicht evident.

  • BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11

    Normenkontrollantrag zur Regelung der Vergütung von Berufsbetreuern unzulässig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2019 - L 7 AS 354/19
    Hinzuweisen ist insbesondere darauf, dass dem BVerfG bekannt war, dass gerade die Kosten für Haushaltsenergie evtl. einer besonderen Preissteigerung unterliegen (vgl. BVerfG Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/11, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 Rn 55) und es dennoch die pauschale Fortschreibung der Regelbedarfe für verfassungsrechtlich zulässig gehalten hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2020 - L 7 AS 719/20

    SGB II: Schüler-Tablet pandemiebedingter Mehrbedarf

    Mit dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) vom 22.12.2016 (BGBl. I, 3159) hat der Gesetzgeber eine Sonderauswertung der EVS 2013 vorgenommen (§ 1 RBEG) und nach Fortschreibung die regelbedarfsrelevanten Verbrauchsangaben festgesetzt (§ 7 RBEG; zu der Verfassungsmäßigkeit dieser Fortschreibungsregelung vgl. nur Beschluss des Senats vom 22.07.2019 - L 7 AS 354/19 mwN).
  • LSG Hessen, 18.10.2023 - L 4 SO 182/21

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

    Diese Ausführungen gelten auch für die hier maßgebliche Fortschreibung für das Jahr 2019 insbesondere vor dem Hintergrund, dass dem Bundesverfassungsgericht bekannt war, dass gerade die Kosten für Haushaltsenergie möglicherweise einer besonderen Preissteigerung unterliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13, BVerfGE 137, 34, juris Rn. 55, 88) und es dennoch die pauschale Fortschreibung der Regelbedarfe für verfassungsrechtlich zulässig gehalten hat (LSG Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Juli 2019 - L 7 AS 354/19 -, juris Rn. 29 für den Rechtsbereich des SGB II).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2021 - L 7 AS 361/21

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren

    Es besteht kein Anlass, für das streitbefangene Jahr 2019 hiervon abzuweichen (so für das Jahr 2018 Beschluss des Senats vom 22.07.2019 - L 7 AS 354/19; ebenso LSG Bayern Urteil vom 20.03.2019 - L 11 AS 905/18; LSG Nordrhein-Westfalen Beschlüsse vom 05.02.2018 - L 19 AS 2324/17 B; im Ergebnis auch BSG Beschlüsse vom 30.04.2019 - B 8 SO 23/19 B für den Zeitraum 01.02.2018 bis 31.01.2019 und 07.04.2020 - B 8 SO 8/20 B für das Jahr 2019; Beschluss des Senats vom 24.03.2020 - L 7 AS 164/20 B für den Zeitraum 01.04.2019 bis 31.03.2020).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2021 - L 12 AS 1164/20

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

    Denn bei der Auswertung der EVS 2013 nach der ab dem 01.01.2017 geltenden Fassung des RBEG hat sich der Gesetzgeber weitestgehend an den seitens des BVerfG in dessen Grundsatzurteil vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, juris Rn. 138, 139, 141) erarbeiteten Vorgaben orientiert und darüberhinausgehende Hinweise und Prüfaufträge aus dem Beschluss vom 23.07.2014 (1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13, juris Rn. 120 ff.) berücksichtigt (vgl. BT-Drs. 18/9984, S. 23 f.; LSG NRW Beschluss vom 22.07.2019, L 7 AS 354/19, juris Rn. 27; vgl. auch: BSG Beschluss vom 08.10.2020, B 8 SO 12/20 BH, juris Rn. 5; BSG Beschluss vom 29.12.2017, B 8 SO 40/17 B, juris Rn. 7).
  • SG München, 17.08.2020 - S 8 AS 1135/20

    Kein Schüler-Computer aus Hartz IV

    Mit dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) vom 22.12.2016 (BGBl. I, 3159) hat der Gesetzgeber eine Sonderauswertung der EVS 2013 vorgenommen (§ 1 RBEG) und nach Fortschreibung die regelbedarfsrelevanten Verbrauchsangaben festgesetzt (§ 7 RBEG; zu der Verfassungsmäßigkeit dieser Fortschreibungsregelung vgl. nur Beschluss des Senats vom 22.07.2019 - L 7 AS 354/19 mwN).
  • SG München, 12.08.2020 - S 8 AS 1134/20

    Anschaffung eines Druckers als laufender Bedarf im Rahmen des Home - Schoolings

    Mit dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) vom 22.12.2016 (BGBl. I, 3159) hat der Gesetzgeber eine Sonderauswertung der EVS 2013 vorgenommen (§ 1 RBEG) und nach Fortschreibung die regelbedarfsrelevanten Verbrauchsangaben festgesetzt (§ 7 RBEG; zu der Verfassungsmäßigkeit dieser Fortschreibungsregelung vgl. nur Beschluss des Senats vom 22.07.2019 - L 7 AS 354/19 mwN).
  • SG Kassel, 19.07.2021 - S 12 SO 50/19
    Diese Ausführungen gelten auch für die hier maßgebliche Fortschreibung für das Jahr 2019 insbesondere vor dem Hintergrund, dass dem Bundesverfassungsgericht bekannt war, dass gerade die Kosten für Haushaltsenergie möglicherweise einer besonderen Preissteigerung unterliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13, BVerfGE 137, 34, juris Rn. 55, 88) und es dennoch die pauschale Fortschreibung der Regelbedarfe für verfassungsrechtlich zulässig gehalten hat (LSG Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Juli 2019 - L 7 AS 354/19 -, juris Rn. 29 für den Rechtsbereich des SGB II).
  • LSG Hamburg, 30.07.2021 - L 4 AS 275/20

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger

    Hiervon für das streitgegenständliche Jahr 2018 abzuweichen, besteht kein Anlass (so auch LSG Bayern, Urteil vom 20.3.2019 - L 11 AS 905/18; LSG Sachsen, Urteil vom 24.5.2018 - L 7 AS 1105/16; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 10.12.2018 - L 19 AS 1532/18 und vom 25.9.2018 - L 2 AS 1466/17 sowie Beschluss vom 22.7.2019 - L 7 AS 354/19).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2020 - L 7 AS 164/20
    Es besteht kein Anlass, für die streitbefangenen Jahre 2019 und 2020 hiervon abzuweichen (so für das Jahr 2018 Beschluss des Senats vom 22.07.2019 - L 7 AS 354/19; ebenso LSG Bayern Urteil vom 20.03.2019 - L 11 AS 905/18; LSG Nordrhein-Westfalen Beschlüsse vom 05.02.2018 - L 19 AS 2324/17 B; im Ergebnis auch BSG Beschluss vom 30.04.2019 - B 8 SO 23/19 B).
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