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   LSG Bayern, 16.07.2009 - L 7 AS 368/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,29338
LSG Bayern, 16.07.2009 - L 7 AS 368/09 B ER (https://dejure.org/2009,29338)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.07.2009 - L 7 AS 368/09 B ER (https://dejure.org/2009,29338)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - L 7 AS 368/09 B ER (https://dejure.org/2009,29338)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Wegfall des Arbeitslosengeld II - wiederholte Pflichtverletzung - sofortige Vollziehbarkeit - Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts - Interessenabwägung - Ausnahmefall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Absenkung des Arbeitslosengeldes II um 100 von Hundert wegen wiederholter Unterlassung der Bewerbung; Bewertung des privaten Aussetzungsinteresses bei einem dreimonatigen vollständigen Wegfall des Arbeitslosengeldes II i.R.d. Antrags auf Anordnung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verweigerung der Aufnahme eines zumutbaren

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2009 - L 7 AS 368/09
    Für die Rechtsfolgenbelehrung bei einer Absenkung hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 16.12.2008 (B 4 AS 60/07 R) klare Vorgaben formuliert: Die Rechtsfolgenbelehrung muss im zeitlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsangebot erfolgen und die Rechtsfolgenbelehrung muss konkret auf den jeweiligen Einzelfall bezogen, richtig und vollständig sein.
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2009 - L 7 AS 368/09
    28 Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Beschluss vom 10.10.2003 (Az. 1 BvR 2025/03) ausgeführt, dass sich die Interessenabwägung in den Fällen einer gesetzlichen Sofortvollziehungsanordnung von der Interessenabwägung unterscheidet, die in Fällen einer behördlichen Vollziehungsanordnung stattfindet.
  • LSG Bayern, 07.10.2013 - L 7 AS 644/13

    Wenn eine Wohnung mit Strom geheizt wird, ist vorrangig eine realitätsnahe

    Eine Abweichung von diesem Regel-Ausnahmeverhältnis kommt nur in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide bestehen (vgl. Meyer-Ladewig, SGG, 10. Auflage 2012, § 86b Rn. 12c, Conradis, LPK-SGB 11, 4. Auflage 2012, § 39 Rn. 16 und Bay LSG, 16.07.2009, L 7 AS 368/09 B ER) oder wenn ausnahmsweise besondere private Interessen überwiegen.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2017 - L 1 AS 4157/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft mit einem im Ausland

    Eine Abweichung von diesem Regel-Ausnahmeverhältnis kommt nur in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide bestehen oder wenn ausnahmsweise besondere private Interessen überwiegen (vgl. Meyer-Ladewig, SGG, 11. Auflage 2014, § 86b Rn. 12c, Bayerisches LSG, Beschluss vom 16.07.2009 - L 7 AS 368/09 B ER - Bayerisches LSG, Beschluss vom 13.02.2015 - L 7 AS 23/15 B ER -, beide juris; a.A. Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 4. Auflage 2017, Rn. 201 ff [214, 217]).
  • SG München, 01.10.2015 - S 16 AS 1859/15

    Versäumung eines Meldetermins beim Grundsicherungsträger - Darlegung eines

    Eine Abweichung von diesem Regel-Ausnahmeverhältnis kommt nur in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide bestehen (vgl. BayLSG v. 13.04.2006, L 7 B 190/06 AS ER und 16.07.2009, L 7 AS 368/09 B ER) oder wenn ausnahmsweise besondere private Interessen überwiegen.
  • LSG Bayern, 13.02.2015 - L 7 AS 23/15

    Eingliederungsverwaltungsakt im einstweiligen Rechtsschutz

    Eine Abweichung von diesem Regel-Ausnahmeverhältnis kommt nur in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide bestehen oder wenn ausnahmsweise besondere private Interessen überwiegen (vgl. Meyer-Ladewig, SGG, 11. Auflage 2014, § 86b Rn. 12c, Bay LSG vom 16.07.09, L 7 AS 368/09 B ER).
  • LSG Bayern, 24.06.2014 - L 7 AS 446/14

    Grundsätzlich kein vorbeugender Rechtsschutz gegen künftige Sanktionen

    Eine Abweichung von diesem Regel-Ausnahmeverhältnis kommt nur in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide bestehen oder wenn ausnahmsweise besondere private Interessen überwiegen (vgl. Meyer-Ladewig, SGG, 10. Auflage 2012, § 86b Rn. 12c, Conradis in LPK-SGB 11, 5. Auflage 2013, Anhang Verfahren Rn. 131; Bay LSG vom 16.07.09, L 7 AS 368/09 B ER).
  • LSG Bayern, 06.12.2016 - L 18 AS 770/16

    Einstweiliger Rechtsschutz in Bezug auf die volle Minderung des

    Bei wahrscheinlicher Rechtswidrigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts und deshalb gegebener hoher Erfolgswahrscheinlichkeit der Hauptsache kann jedoch auch die nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung sofort geltende Folge zugunsten der Antragsteller berücksichtigt werden (so wohl auch LSG Bayern vom 16.07.2009, L 7 AS 368/09 B ER juris Rn 29).
  • LSG Bayern, 06.08.2009 - L 7 AS 496/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sofortige Vollziehbarkeit eines

    6 Das Sozialgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass nur schwerwiegende Gründe den gesetzlich angeordneten Sofortvollzug in eng begrenzten Ausnahmefällen außer Kraft setzen dürfen (vergleiche zum Maßstab beim Sofortvollzug ausführlich Beschluss des Senats vom 16.07.2009 Az L 7 AS 368/09 B ER).
  • SG Würzburg, 07.12.2011 - S 15 AS 852/11

    Wegfall des Arbeitslosengeld II - weitere wiederholte Pflichtverletzung -

    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung muss eine mit gewichtigen Argumenten begründete Ausnahme bleiben ( Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG [9. Aufl. 2008], § 86b Rn. 12c m.w.N.) und ist nur dann gerechtfertigt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen oder wenn ausnahmsweise besondere private Interessen überwiegen (vgl. Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG [9. Aufl. 2008], § 86b Rn. 12c; Conradis in: Münder [Hrsg.], LPK-SGB II [3. Aufl. 2009], § 39 Rn. 13; BayLSG Beschluss vom 16.07.2009 - L 7 AS 368/09 B ER).
  • LSG Bayern, 25.10.2012 - L 7 AS 725/12

    Wenn eine Sanktion nach §§ 31 ff. SGB II für einen Zeitraum erfolgt, für den

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids bestehen oder wenn besondere private Interessen überwiegen (vgl. Meyer-Ladewig, SGG, 10. Auflage 2012, § 86b Rn. 12c allerdings unter Ablehnung der Kriterien des § 86a Abs. 3 Satz 2 SGG; Conradis in LPK-SGB 11, 4. Auflage 2012, § 39 Rn. 16 und Bay LSG, Beschluss vom 16.07.09, L 7 AS 368/09 B ER).
  • SG München, 29.11.2016 - S 53 AS 2463/16

    Minderung des Arbeitslosengeldes II - Meldeterminsaufforderung

    Ein derartiger Ausnahmefall kann vorliegen, wenn gravierende Folgen eintreten würden, die nicht schon regelmäßige Folge der gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzugs sind (vgl. Keller, a. a. O., § 86b Rn. 12c; BayLSG, Beschluss vom 16.07.2009 - L 7 AS 368/09 B ER - Rn. 29 - juris).
  • BSG, 25.08.2009 - B 14 AS 126/09 S
  • SG Bayreuth, 28.09.2016 - S 17 AS 675/16

    Rechtmäßigkeit von Eingliederungsverwaltungsakt und Sanktionsbescheid

  • SG Würzburg, 29.08.2011 - S 15 AS 560/11

    Entscheidung über Kürzung von Arbeitslosengeld II einerseits und Gewährung

  • SG Bayreuth, 12.12.2014 - S 17 AS 1099/14

    Antrag auf Leistungsbewilligung für Unterkunft und Heizung trotz Wohngemeinschaft

  • LSG Baden-Württemberg, 20.12.2017 - L 1 AS 4297/17
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