Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 24.06.2010

Rechtsprechung
   LSG Hessen, 26.05.2011 - L 7 AS 371/10 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19633
LSG Hessen, 26.05.2011 - L 7 AS 371/10 B (https://dejure.org/2011,19633)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26.05.2011 - L 7 AS 371/10 B (https://dejure.org/2011,19633)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - L 7 AS 371/10 B (https://dejure.org/2011,19633)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,19633) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Anwaltsbeiordnung für Mehrvergleich bei Betragsrahmengebühren?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 880 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Hessen, 24.01.2011 - L 2 SF 30/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Einigungsgebühr -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.05.2011 - L 7 AS 371/10
    12 Auch in diesem Fall ist allerdings für die Annahme eines sogenannten Mehrvergleiches - und eine entsprechende Erstreckung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe und der damit verbundenen Beiordnung - kein Raum (vgl. hierzu und zum Folgenden auch den Kostensenat des Hessischen LSG, 24.01.2011 - L 2 SF 30/09 E).
  • LSG Hessen, 23.06.2014 - L 2 AS 568/13
    Schließlich seien das prozessökonomische Verhalten der Beteiligten und die Vermeidung weiterer Hauptsacheverfahren bei der Bemessung der Gebührenhöhe erhöhend zu berücksichtigen gewesen (unter Bezugnahme auf Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Mai 2011, L 7 AS 371/10 B, juris Rn. 13).

    Auch aus der vom Sozialgericht angeführten Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts im Verfahren L 7 AS 371/10 B ergibt sich keine weitergehende Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bei der Bemessung der Gebührenhöhe.

    Hierzu führte das Gericht gerade unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senates vom 24. Januar 2011, L 2 SF 30/09 E ebenfalls aus, im sozialgerichtlichen Verfahren sei kein Raum für die Annahme eines sogenannten Mehrvergleichs (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Mai 2011, L 7 AS 371/10 B, juris Rn. 12 f.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2016 - L 19 AS 1130/15
    Dieser bestimmt sich nach § 48 Abs. 1 RVG nach dem Beschluss, durch den die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist (Beschluss des Senats vom 03.02.2016 - L 19 AS 1256/15 B; LSG Hessen, Beschlüsse vom 23.06.2014 - L 2 AS 568/13 B -, vom 26.05.2011 - L 7 AS 371/10 B und vom 24.01.2011 - L 2 SF 30/09 E - siehe auch LSG Thüringen, Beschluss vom 07.12.2015 - L 6 SF 850/15 B).

    Die Erledigung von weiteren, über den eigentlichen Streitstoff hinausreichende Streitgegenstände, die ggfs. in anderen Verfahren anhängig sind oder werden könnten, ist für die Entstehung einer Einigungsgebühr bzw. Erledigungsgebühr ohne Bedeutung (vgl. Beschluss des Senats vom 03.02.2016 - L 19 As 1256/15 B; LSG Hessen, Beschluss vom 26.05.2011 - L 7 AS 371/10 B; vgl. Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl., § 48 Rn. 154).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2016 - L 19 AS 1256/15

    Vergütungsanspruch des für eine sozialgerichtliche Untätigkeitsklage

    Dieser bestimmt sich nach § 48 Abs. 1 RVG nach dem Beschluss, durch den die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist (LSG Hessen, Beschlüsse vom 23.06.2014 - L 2 AS 568/13 B -, vom 26.05.2011 - L 7 AS 371/10 B und vom 24.01.2011 - L 2 SF 30/09 E - siehe auch LSG Thüringen, Beschluss vom 07.12.2015 - L 6 SF 850/15 B).

    Die Erledigung von weiteren, über den eigentlichen Streitstoff hinausreichende Streitgegenständen, die ggfs. in anderen Verfahren anhängig sind oder werden könnten, ist daher für die Entstehung einer Einigungsgebühr ohne Bedeutung (vgl. LSG Hessen, Beschluss vom 26.05.2011 - L 7 AS 371/10 B; vgl. Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl., § 48 Rn. 154).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Bayern, 24.06.2010 - L 7 AS 371/10 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,29824
LSG Bayern, 24.06.2010 - L 7 AS 371/10 B ER (https://dejure.org/2010,29824)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.06.2010 - L 7 AS 371/10 B ER (https://dejure.org/2010,29824)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - L 7 AS 371/10 B ER (https://dejure.org/2010,29824)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,29824) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abschlag von den Unterkunftskosten für Haushaltsenergie bei Pauschalmiete - Höhe des Haushaltsenergieabschlages - kein Warmwasserabschlag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus LSG Bayern, 24.06.2010 - L 7 AS 371/10
    Dieser beträgt bei einer Regelleistung von 359,- Euro lediglich 21, 58 Euro (20,74 Euro mal 359 geteilt durch 345; davon 30 % für Warmwasser sind 6, 47 Euro; zu dem Ansatz von 20, 74 Euro für Haushaltsenergie und dem 30 %-Anteil von Warmwasser vgl. BSG, Urteil vom 27.02.2008, B 14/11b As 15/07, Rn. 26).
  • SG Lüneburg, 31.03.2011 - S 36 AS 850/09

    In der Regelleistung berücksichtigte Bedarfe sind im Rahmen einer Prüfung nach

    Das Bayerische LSG hat im Übrigen mit Beschluss vom 24. Juni 2010 - L 7 AS 371/10 B ER - den Regelsatzanteil für Haushaltsenergie abgezogen, weil offenbar im zu entscheidenden Verfahren die tatsächlichen Kosten für Strom - anders als im vorliegenden Fall - nicht bekannt waren.
  • OLG Dresden, 08.11.2010 - 23 WF 951/10

    Allgemeines Verfahrensrecht; Prozesskostenhilfe

    Hochgerechnet auf den inzwischen geltenden Regelsatz von 359,00 EUR beträgt der Anteil der Warmwasserbereitung 6, 47 EUR (Bayrisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24.06.2010, L 7 AS 371/10 BER, juris, Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht