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LSG Bayern, 24.06.2010 - L 7 AS 371/10 B ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abschlag von den Unterkunftskosten für Haushaltsenergie bei Pauschalmiete - Höhe des Haushaltsenergieabschlages - kein Warmwasserabschlag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 01.04.2010 - S 8 AS 785/10
- LSG Bayern, 24.06.2010 - L 7 AS 371/10 B ER
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für …
Auszug aus LSG Bayern, 24.06.2010 - L 7 AS 371/10
Dieser beträgt bei einer Regelleistung von 359,- Euro lediglich 21, 58 Euro (20,74 Euro mal 359 geteilt durch 345; davon 30 % für Warmwasser sind 6, 47 Euro; zu dem Ansatz von 20, 74 Euro für Haushaltsenergie und dem 30 %-Anteil von Warmwasser vgl. BSG, Urteil vom 27.02.2008, B 14/11b As 15/07, Rn. 26).
- SG Lüneburg, 31.03.2011 - S 36 AS 850/09
In der Regelleistung berücksichtigte Bedarfe sind im Rahmen einer Prüfung nach …
Das Bayerische LSG hat im Übrigen mit Beschluss vom 24. Juni 2010 - L 7 AS 371/10 B ER - den Regelsatzanteil für Haushaltsenergie abgezogen, weil offenbar im zu entscheidenden Verfahren die tatsächlichen Kosten für Strom - anders als im vorliegenden Fall - nicht bekannt waren. - OLG Dresden, 08.11.2010 - 23 WF 951/10
Allgemeines Verfahrensrecht; Prozesskostenhilfe
Hochgerechnet auf den inzwischen geltenden Regelsatz von 359,00 EUR beträgt der Anteil der Warmwasserbereitung 6, 47 EUR (Bayrisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24.06.2010, L 7 AS 371/10 BER, juris, Rn. 15).