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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2014 - L 7 AS 389/14 B ER   

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https://dejure.org/2014,103974
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2014 - L 7 AS 389/14 B ER (https://dejure.org/2014,103974)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.05.2014 - L 7 AS 389/14 B ER (https://dejure.org/2014,103974)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - L 7 AS 389/14 B ER (https://dejure.org/2014,103974)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2006 - L 8 B 161/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2014 - L 7 AS 389/14
    Allein der Vortrag offener Unterkunftskosten genügt insoweit noch nicht (vgl.: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. März 2009 - L 9 AS 1/09 B ER und Beschluss vom 4. Dezember 2006 - L 8 B 161/05 AS).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2014 - L 7 AS 389/14
    Wegen des Gebots der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (vgl. Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz) ist vom Grundsatz des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache aber eine Abweichung dann geboten, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später möglicherweise nicht wieder gut zu machende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69, 74).
  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - Bestellung eines besonderen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2014 - L 7 AS 389/14
    Der Antragsteller hat - unabhängig von den inhaltlichen Fragen eines etwaigen Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 SGB II und eines etwaigen Anspruchs gegen den Beigeladenen nach §§ 67 oder 15 SGB XII (vgl.: Bundessozialgericht, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 8 SO 24/12 R) - bereits eine besondere Eilbedürftigkeit und damit einen Anordnungsgrund nicht glaubhaft gemacht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2007 - L 6 AS 520/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2014 - L 7 AS 389/14
    Das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung dient aber nicht dazu, zu Lasten der Beteiligten anderer Hauptsacheverfahren eine schnellere Entscheidung des Gerichts zu erlangen (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. August 2007 - L 6 AS 520/07 ER).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2014 - L 7 AS 389/14
    Dabei sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (BVerfG 1. Senat, Dritte Kammer, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2500 § 927 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2009 - L 9 AS 1/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2014 - L 7 AS 389/14
    Allein der Vortrag offener Unterkunftskosten genügt insoweit noch nicht (vgl.: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. März 2009 - L 9 AS 1/09 B ER und Beschluss vom 4. Dezember 2006 - L 8 B 161/05 AS).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2015 - L 11 AS 261/14

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Der neueren Rechtsprechung des 7. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen, wonach allein offene Unterkunftskosten noch keinen Anordnungsgrund begründen sondern erforderlich ist, dass unmittelbar negative Konsequenzen für die Beibehaltung der Unterkunft, z.B. eine Wohnungslosigkeit, drohen (Beschluss vom 22. Mai 2014 - L 7 AS 389/14 B ER), schließt sich der erkennende Senat aus den genannten Gründen nicht an.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2014 - L 7 AS 452/14
    Gegen den am 26. März 2014 zugestellten Beschluss legte der Antragsteller am 10. April 2014 eine beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen unter dem Aktenzeichen L 7 AS 389/14 B ER geführte Beschwerde ein.

    Ein solches Rechtsschutzbedürfnis fehlt vorliegend, weil die vom Antragsteller begehrte vorläufige Weiterbewilligung von Leistungen nach dem SGB II, insbesondere von Kosten für die Wohnung in E., bereits Gegenstand des beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in der Beschwerdeinstanz unter dem Aktenzeichen L 7 AS 389/14 B ER geführten einstweiligen Rechtsschutzverfahrens ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2016 - L 11 AS 953/16

    Anordnungsgrund bei Mietrückständen

    Das SG hat darauf hingewiesen, dass unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des 7. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen (L 7 AS 389/14 B ER) bisher ein Anordnungsgrund nicht glaubhaft gemacht sei.
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