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   LSG Baden-Württemberg, 21.02.2008 - L 7 AS 403/08 ER-B   

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https://dejure.org/2008,4991
LSG Baden-Württemberg, 21.02.2008 - L 7 AS 403/08 ER-B (https://dejure.org/2008,4991)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.02.2008 - L 7 AS 403/08 ER-B (https://dejure.org/2008,4991)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - L 7 AS 403/08 ER-B (https://dejure.org/2008,4991)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Zuschuss gem § 22 Abs 7 SGB 2 - Leistungsausschluss bei Ausbildungsförderung - Unterkunfts- und Heizungskosten - Einkommensberücksichtigung nach SGB 2 - Kindergeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Höhe eines Zuschusses zu ungedeckten Kosten der Unterkunft und Heizung an Auszubildende nach § 22 Abs. 7 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen nach § 11 SGB II bei der Berechnung des Zuschusses nach § 22 Abs. 7 SGB II; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Zuschuss für Auszubildende, Leistungsausschluss bei Ausbildungsförderung, Berücksichtigung von Kindergeld als Einkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2008 - L 7 AS 403/08
    Die Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 S. 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen um so niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (ständige Senatsrechtssprechung; vgl. schon Beschluss vom 15. Juni 2005 - L 7 SO 1594/05 ER-B - unter Verweis auf Bundesverfassungsgericht NVwZ 1997, 479, NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).

    Die Erfolgsaussichten der Hauptsache sind daher in Ansehung des sich aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ergebenden Gebots der Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz sowie des grundrechtlich geschützten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) u.U. nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; ist im Eilverfahren eine vollständige Klärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Güter- und Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - und vom 16. September 2007 - L 7 AS 4008/07 ER-B - beide unter Hinweis auf BVerfG NVwZ 2005, 927; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer SGG, 8. Aufl., § 86b Rdnr. 29a).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.06.2005 - L 7 SO 1594/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - Glaubhaftmachung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2008 - L 7 AS 403/08
    Die Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 S. 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen um so niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (ständige Senatsrechtssprechung; vgl. schon Beschluss vom 15. Juni 2005 - L 7 SO 1594/05 ER-B - unter Verweis auf Bundesverfassungsgericht NVwZ 1997, 479, NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.09.2007 - L 7 AS 4008/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2008 - L 7 AS 403/08
    Die Erfolgsaussichten der Hauptsache sind daher in Ansehung des sich aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ergebenden Gebots der Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz sowie des grundrechtlich geschützten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) u.U. nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; ist im Eilverfahren eine vollständige Klärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Güter- und Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - und vom 16. September 2007 - L 7 AS 4008/07 ER-B - beide unter Hinweis auf BVerfG NVwZ 2005, 927; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer SGG, 8. Aufl., § 86b Rdnr. 29a).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05

    Einstweilige Anordnung - Leistungen für vergangene Zeiträume -Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2008 - L 7 AS 403/08
    Die Erfolgsaussichten der Hauptsache sind daher in Ansehung des sich aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ergebenden Gebots der Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz sowie des grundrechtlich geschützten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) u.U. nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; ist im Eilverfahren eine vollständige Klärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Güter- und Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - und vom 16. September 2007 - L 7 AS 4008/07 ER-B - beide unter Hinweis auf BVerfG NVwZ 2005, 927; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer SGG, 8. Aufl., § 86b Rdnr. 29a).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2008 - L 7 AS 403/08
    Die Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 S. 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen um so niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (ständige Senatsrechtssprechung; vgl. schon Beschluss vom 15. Juni 2005 - L 7 SO 1594/05 ER-B - unter Verweis auf Bundesverfassungsgericht NVwZ 1997, 479, NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).
  • LSG Hessen, 02.08.2007 - L 9 AS 215/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Ausbildungsförderung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2008 - L 7 AS 403/08
    Nach Auffassung des Senats sind entgegen der Ansicht des SG und des LSG Hessen (Beschluss vom 2. August 2007 - L 9 AS 215/07 ER - ) die Regelungen des SGB II maßgeblich; die hinsichtlich des Kindergelds abweichende Wertung des § 21 Abs. 3 BAföG ist nicht heranzuziehen.
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2008 - L 7 AS 403/08
    Die Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 S. 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen um so niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (ständige Senatsrechtssprechung; vgl. schon Beschluss vom 15. Juni 2005 - L 7 SO 1594/05 ER-B - unter Verweis auf Bundesverfassungsgericht NVwZ 1997, 479, NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).
  • LSG Hessen, 27.03.2009 - L 6 AS 340/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berechnung des Zuschusses gem § 22 Abs 7 S 1

    So wird zum Teil die Auffassung vertreten, dass eine Bedarfsprüfung nach dem Konzept des SGB II mit entsprechender Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf die Kosten der Unterkunft zu erfolgen habe (so LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Februar 2008, Az. L 7 AS 403/08 B ER).
  • SG Bremen, 21.09.2009 - S 23 AS 1497/09

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Kindergeld

    Insofern ist auf die Rechtsprechung der Landessozialgerichte Hessen (Beschluss vom 24. April 2008 - L 10 AS 10/08 B ER -, zit. nach juris, Rn. 16) und Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 2. März 2009 - L 19 AS 79/08 -, zit. nach juris, Rn. 26; ebenso: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07. Februar 2008 - L 14 B 133/08 AS ER - ; SG Berlin, Urteil vom 03. September 2008 - S 103 AS 3480/07 - SG Berlin, Beschluss vom 17. März 2008 - S 123 AS 6416/08 ER -) zu verweisen, der die Kammer folgt (andere Auffassung: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Februar 2008 - L 7 AS 403/08 ER-B - SG Berlin, Beschluss vom 04. Mai 2007 - S 102 AS 9326/07 ER - ; SG Berlin, Urteil vom 14. Oktober 2008 - S 121 AS 31743/07 ; Berlit, in: Münder, SGB II, 2. Aufl. 2007, § 22 Rn. 130 f.).

    Die entgegenstehende Auffassung des LSG-Baden-Württemberg im Beschluss vom 21. Februar 2008 (L 7 AS 403/08 ER - B) überzeugt den Senat schon wegen ihres immanenten Widerspruchs nicht: Wenn das LSG Baden-Württemberg nämlich einerseits darauf hinweist, dass eines der Ziele des Ausbildungsförderungsreformgesetzes eine deutliche Ausweitung der Förderungsberechtigten nach dem BAföG durch die Neuregelung der Ein-kommensfreibeträge und die Nichtanrechnung des Kindergeldes gewesen ist, es andererseits aber das Kindergeld auf die ungedeckten Kosten der Unterkunft anrechnet, dann konterkariert das LSG Baden-Württemberg damit im Ergebnis jedenfalls den ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2009 - L 6 AS 110/09
    Der Antragsgegner hat auf die Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 21. Februar 2008, L 7 AS 403/08 ER-B verwiesen.

    Der Meinungsstand in der Rechtsprechung zur Anrechnung des Kindergeldes in einer Konstellation wie der vorliegenden ist uneinheitlich, die Prozessbeteiligten haben zutreffend auf die unterschiedlichen Entscheidungen in der Sozialgerichtsbarkeit zu dieser Frage hingewiesen (für eine Berücksichtigung des Kindergeldes als Einkommen eines BAföG-Berechtigten nach dem SGB II: LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 3. Juni 2008, L 28 B 819/08 AS (unter Ermittlung des Gesamtbedarfes nach dem SGB II unter weiterer Berücksichtigung von Fahrtkosten und Schulgeld); LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Februar 2008, L 7 AS 403/08 ER; LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 27. November 2008, L 2 B 181/08 AS ER; SG Berlin, Urteil vom 14. Oktober 2008, S 121 AS 31743/07; SG Schleswig Beschluss vom 30. Mai 2008, S 3 AS 213/08 ER; gegen eine Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen Hessisches LSG, Beschluss vom 24. April 2008, L 7 AS 10/08 B ER; SG Berlin Urteil vom 19. Dezember 2008, S 37 AS 17404/07; LSG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 25. März 2008, L 8 B 130/07).

  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2009 - L 1 AS 3286/09
    Der 7. Senat des LSG Baden-Württemberg (Beschluss vom 21. Februar 2008 - L 7 AS 403/08 Er-B) hat die Auffassung vertreten, dass sich die weitere Einkommensanrechnung, insbesondere im Hinblick auf das Kindergeld, nach dem SGB II richte, dabei allerdings die Anrechnung nur - isoliert - auf den Unterkunftsanteil zu erfolgen habe.
  • LSG Schleswig-Holstein, 25.03.2009 - L 11 B 575/08

    Berechnung des Unterkunftszuschusses für Auszubildende

    Ergibt sich darüber hinaus nach den Vorschriften des SGB II ein Überhang des Einkommens über den Bedarf, ist dieser Betrag dann von dem Betrag, der sich aus der tatsächlichen angemessenen Höhe der Unterkunftskosten abzüglich der insoweit berücksichtigten Kosten im Rahmen der Ausbildungsförderung ergibt, abzuziehen (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschl. v. 21. Februar 2008 - L 7 AS 403/08 ER-B).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - L 32 B 858/08

    Arbeitslosengeld II - Leistungsausschluss bei Ausbildungsförderung - Zuschuss gem

    Es ist danach bei einer konkreten Sichtweise auch nicht ein Kostenbeitrag zu den Unterkunftskosten in Höhe von 197,-- EUR von vornherein als gedeckt anzusehen, weil nur konkrete Einnahmen zu berücksichtigen sind (a.A. 14. Senat, a.a.O -im Ergebnis aber gleich wegen der Nichtberücksichtigung des Kindergeldes, dazu unten 6., Hessischer LSG, B. v. 2.08.2007 -L 9 AS 215/07 ER; LSG Baden-Württemberg, B. v. 21.02.08 -L 7 AS 403/08 ER-B; wie hier -wohl- Piepenstock in Schlegel/Voelzke SGB II, 2.A.2007 § 22 Rdnr. 156).
  • LSG Hessen, 24.04.2008 - L 7 AS 10/08

    Berechnung des Zuschusses für Auszubildende nach § 22 Abs. 7 SGB 2

    Die entgegenstehende Auffassung des LSG-Baden-Württemberg im Beschluss vom 21. Februar 2008 (L 7 AS 403/08 ER - B) überzeugt den Senat schon wegen ihres immanenten Widerspruchs nicht: Wenn das LSG Baden-Württemberg nämlich einerseits darauf hinweist, dass eines der Ziele des Ausbildungsförderungsreformgesetzes eine deutliche Ausweitung der Förderungsberechtigten nach dem BAföG durch die Neuregelung der Einkommensfreibeträge und die Nichtanrechnung des Kindergeldes gewesen ist, es andererseits aber das Kindergeld auf die ungedeckten Kosten der Unterkunft anrechnet, dann konterkariert das LSG Baden-Württemberg damit im Ergebnis jedenfalls den ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2009 - L 25 AS 131/09

    Ungedeckte angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung; Zuschuss; Leistung zum

    Nicht anzuschließen vermag sich der Senat der vom LSG Baden-Württemberg (vgl. Beschluss vom 21. Februar 2008 - Az.: L 7 AS 403/08 ER-B -) vertretenen Auffassung, dass Einkommen nach § 11 SGB II - und damit auch das Kindergeld - nur auf den nicht durch die BAföG-Leistungen gedeckten Unterkunftsbedarf nach § 22 Abs. 7 SGB II anzurechnen sei, ohne dass es auf den Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Übrigen ankomme (so auch OVG Bremen, Urteil vom 19. Februar 2008 - Az.: S 2 B 538/07 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.01.2010 - L 15 AS 1080/09

    Geltendmachung einer Gewährung von vorläufig ungedeckten Unterkunftskosten ohne

    Während sich etwa das OVG Bremen (Beschluss vom 19. Februar 2008 - S2 B 538/07) und die Landessozialgerichte Baden-Württemberg (Beschluss vom 21. Februar 2008 - L 7 AS 403/08 ER-B), Berlin-Brandenburg (Urteil vom 6. August 2009 - L 25 AS 131/09) und Rheinland-Pfalz (Urteil vom 19. Februar 2009 - L 5 AS 74/08) für die Berücksichtigung auch des Kindergeldes bei der Bedürftigkeitsprüfung nach § 22 Abs. 7 SGB II ausgesprochen haben (ebenso: Berlit in: LPK SGB 11, 3. Auflage 2009, § 22 Rn 142; Krauß in Hauck/Noftz SGB II, § 22 Rn 173f.; i.E. wohl auch: Lang/Link in: Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Auflage 2008, § 22 Rn 125 sowie Knickrehm in: Kreikebohm/Spellbrink/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 1. Auflage 2009, § 22 Rn 55), haben sich andere Landessozialgerichten gegen die Anrechnung des Kindergeldes ausgesprochen (LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25. März 2008 - L 8 B 130/07, LSG Hessen, Beschlüsse vom 24. April 2008 - L 7 AS 10/08 B ER - und 27. März 2009 - L 6 AS 340/08 B ER, LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. März 2009 - L 19 AS 79/08, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2009 - L 14 AS 748/09 B ER - und LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. September 2009 - L 1 AS 3286/09; ebenso: Wrackmeyer, NDV 2008, 355, 357; vgl. insoweit auch: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Juni 2009 - L 1 AS 40/08).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.11.2008 - L 2 B 181/08

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zuschusses zu den ungedeckten

    Diese Einkommensanrechnung könne sich bei § 22 Abs. 7 SGB II allerdings nur isoliert auf die Kosten der Unterkunft beziehen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Februar 2008 - L 7 AS 403/08 ER-B - zitiert nach Juris; OVG Bremen, Beschluss vom 19. Februar 2008 - S 2 B 538/07 - zitiert nach Juris).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.03.2008 - L 8 B 130/07

    Unterkunftskostenzuschuss nach § 22 Abs 7 SGB 2 - keine

  • SG Schleswig, 30.05.2008 - S 3 AS 213/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Unterkunftskostenzuschuss bei

  • SG Berlin, 14.10.2008 - S 121 AS 31743/07

    Arbeitslosengeld II; Auszubildender; Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe;

  • SG Hannover, 27.01.2010 - S 56 AS 1742/09
  • SG Hannover, 18.08.2009 - S 56 AS 1998/09
  • SG Lüneburg, 05.06.2009 - S 75 AS 725/09
  • SG Hannover, 21.09.2009 - S 56 AS 2003/09
  • SG Lüneburg, 01.04.2009 - S 28 AS 2126/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2008 - L 7 B 187/08
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