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   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 7 AS 41/07   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 7 AS 41/07 (https://dejure.org/2007,15912)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.09.2007 - L 7 AS 41/07 (https://dejure.org/2007,15912)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. September 2007 - L 7 AS 41/07 (https://dejure.org/2007,15912)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistung eines Mehrbedarfs wegen alleiniger Erziehung und Pflege eines Kindes; Begründung von Ansprüchen von Personenmehrheiten durch das Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende; Möglichkeit der Nachholung der notwendigen Anhörung bis zur letzten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 7 AS 41/07
    Es kann hinstehen, ob die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes gemäß § 20 SGB II gegenüber den Leistungen für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II einen eigenständigen Streitgegenstand darstellt (dies bejahend BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 8/06 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; BSG, dies offen lassend BSG, Urteil vom 23.11.2006, B 11 b AS 9/06 R, Juris).

    Denn Anspruchsinhaber(in) des Mehrbedarfs für Alleinerziehende ist nach dem Wortlaut des § 21 Abs. 3 SGB II die Person, die für die Erziehung und Pflege des Kindes sorgt, also nicht das jeweilige Kind selbst; das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II begründet Individualansprüche, keine Ansprüche von Personenmehrheiten (BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 8/06 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).

    Ein Vorgehen aller Bedarfsgemeinschaftsmitglieder - die Klägerin und ihre Tochter dürften eine "zeitweise Bedarfsgemeinschaft" (hierzu BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7 b AS 14/06 R, SozR 4-4200 § 20 Nr. 1) bilden - ist in einer solchen Konstellation nicht erforderlich, um die "für die Bedarfsgemeinschaft insgesamt höchstmögliche Leistung" zu erlangen (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 8/06 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).

  • OVG Niedersachsen, 08.07.1997 - 4 L 3222/97

    Sozialhilfe; Alleinerziehender; Getrennt lebende Eltern; Abwechslung mit der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 7 AS 41/07
    Die Gesetzgebung stellt damit auch bei § 21 Abs. 3 SGB II erkennbar darauf ab, dass bei einem Alleinerziehenden Einschränkungen in der Lebensführung bestehen, die dauernd bestehen und zum Teil mehr Kosten verursachen (vgl. Oberverwaltungsgericht [OVG] Niedersachsen, Beschluss vom 08.07.1997, 4 L 3222/97, FEVS 48, 24).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 9/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 7 AS 41/07
    Es kann hinstehen, ob die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes gemäß § 20 SGB II gegenüber den Leistungen für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II einen eigenständigen Streitgegenstand darstellt (dies bejahend BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 8/06 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; BSG, dies offen lassend BSG, Urteil vom 23.11.2006, B 11 b AS 9/06 R, Juris).
  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 62/02 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 7 AS 41/07
    Denn der Streitgegenstand wird durch den prozessualen Anspruch bestimmt, durch das von der Klägerin aufgrund eines konkreten Sachverhalts an das Gericht gerichtete und im Klageantrag zum Ausdruck kommende Begehren sowie den Klagegrund, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 23.11.2006, B 11 b 9/06 R, Juris, unter Hinweis auf BSG SozR 4-2600 § 237 Nr. 2).
  • LSG Hamburg, 26.09.2005 - L 5 B 196/05

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 7 AS 41/07
    In einem derartigen Fall liegen die Voraussetzungen des § 21 Abs. 3 SGB II aus den dargestellten Gründen nicht vor (ebenso Landessozialgericht [LSG] Hamburg, Beschluss vom 06.09.2005, L 5 B 196/05 ER AS, Juris; N. Behrend in: jurisPK-SGB 11, 2. Auflage 2007, § 21 Rn. 25; Kahlhorn in: Hauck/Noftz, SGB II, K § 21 Rn. 14 [Stand: III/05]; Lang in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 2005, § 20 Rn. 94).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 7 AS 41/07
    Ein Vorgehen aller Bedarfsgemeinschaftsmitglieder - die Klägerin und ihre Tochter dürften eine "zeitweise Bedarfsgemeinschaft" (hierzu BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7 b AS 14/06 R, SozR 4-4200 § 20 Nr. 1) bilden - ist in einer solchen Konstellation nicht erforderlich, um die "für die Bedarfsgemeinschaft insgesamt höchstmögliche Leistung" zu erlangen (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 8/06 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.03.1979 - IV A 172/77
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 7 AS 41/07
    Nur dieser muss die elementaren Lebensbedürfnisse nach Pflege, Verköstigung, Bekleidung, ordnender Gestaltung des Tagesablauf und ständiger abrufbereiter emotionaler Zuwendung (vgl. OVG Niedersachen, Urteil vom 28.03.1979, IV a 172/77, FEVS 29, 113) ständig befriedigen und sichern, ohne dass ihm die Möglichkeit offensteht, die daraus resultierenden Einschränkungen in der Lebensführung anderweitig auszugleichen und nachzuholen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2008 - L 20 AS 112/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Sie hatte folgenden Wortlaut: "Für Personen, die mit Kindern unter sieben Jahren oder die mit zwei oder drei Kindern unter 16 Jahren zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf von 40 v.H. des maßgebenden Regelsatzes anzuerkennen, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht [ ...]" (vgl. eingehend hierzu LSG NRW, Urteil v. 13.09.2007, L 7 AS 41/07).
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2014 - L 3 AS 119/11

    Sozialgeldanspruch des minderjährigen Kindes für Aufenthaltstage beim getrennt

    Vor dem Hintergrund des Monatsprinzips, wonach die Bewilligungsbescheide für jeden Monat des Bewilligungszeitraums einen selbständigen Verfügungssatz enthalten (vgl. BSG, Urteil vom 07. Mai 2009 - B 14 AS 13/08 R - Juris, Rz. 14), sowie dem Umstand, dass auch der Mehrbedarf nach § 21 Abs. 3 SGB II eine monatliche Leistung darstellt (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. September 2007 - L 7 AS 41/07 -, Juris, Rz. 43 ff), kann eine nachhaltige Entlastung des betreuenden Elternteils und damit eine Teilung des Mehrbedarfs für Alleinerziehende nur angenommen werden, wenn bei monatlicher Betrachtung der andere Elternteil die Betreuung des Kindes mindestens für die Hälfte des Monats und in größeren, mindestens eine Woche umfassenden Intervallen sicherstellt.
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2014 - L 3 AS 114/11

    Sozialgeldanspruch des minderjährigen Kindes für Aufenthaltstage beim getrennt

    Vor dem Hintergrund des Monatsprinzips, wonach die Bewilligungsbescheide für jeden Monat des Bewilligungszeitraums einen selbständigen Verfügungssatz enthalten (vgl. BSG, Urteil vom 07. Mai 2009 - B 14 AS 13/08 R - Juris, Rz. 14), sowie dem Umstand, dass auch der Mehrbedarf nach § 21 Abs. 3 SGB II eine monatliche Leistung darstellt (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. September 2007 - L 7 AS 41/07 -, Juris, Rz. 43 ff), kann eine nachhaltige Entlastung des betreuenden Elternteils und damit eine Teilung des Mehrbedarfs für Alleinerziehende nur angenommen werden, wenn bei monatlicher Betrachtung der andere Elternteil die Betreuung des Kindes mindestens für die Hälfte des Monats und in größeren, mindestens eine Woche umfassenden Intervallen sicherstellt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009 - L 7 AS 102/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Zum einen folgt dies aus der Rechtsauffasssung des Senats, dass Leistungen für Mehrbedarfe nach § 21 SGB II einen eigenständigen Streitgegenstand darstellen (Urteil vom 13.09.2007 - L 7 AS 41/07; BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 50/07 R), so dass dies auch für den geltend gemachten Anspruch gilt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2009 - L 7 AS 4/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Denn nach der Rechtsauffassung des Senats stellen Leistungen für Mehrbedarfe gemäß § 21 SGB II einen eigenständigen Streitgegenstand dar (Urteil des erkennenden Senats vom 13.09.2007, L 7 AS 41/07; vgl. ferner BSG, Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 50/07 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2009 - L 7 AS 65/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Denn nach der Rechtsauffassung des Senats stellen Leistungen für Mehrbedarfe gemäß § 21 SGB II einen eigenständigen Streitgegenstand dar (Urteile des erkennenden Senats vom 28.05.2009, L 7 AS 4/09, Rn. 41 und vom 13.09.2007, L 7 AS 41/07, Rn. 27; vgl. ferner BSG, Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 50/07 R, -Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2009 - L 7 AS 72/08

    Anspruch eines Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehenden Schülers

    Der erkennende Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass beispielsweise Leistungen für Mehrbedarfe nach § 21 SGB II einen eigenständigen Streitgegenstand darstellen (Urteil vom 13.09.2007 - L 7 AS 41/07; BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 50/07 R; Urteil vom 12.03.2009 - L 7 AS 102/08; Urteil vom 28.05.2009 - L 7 AS 4/09).
  • SG Aachen, 31.03.2008 - S 14 (23) AS 51/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    In der Gesetzesbegründung heißt es, der Mehrbedarf solle eine Kompensation dafür darstellen, dass Alleinerziehende einen erhöhten tatsächlichen und finanziellen Aufwand betreiben müssen, um z.B. soziale Kontakte zu pflegen (vgl. BT-Drs. 15/1516, S. 57 i.V.m. BT-Drs. 10/3079, S. 5; vgl. hierzu Landessozialgericht - LSG - Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.09.2007, L 7 AS 41/07).
  • VG Münster, 17.04.2012 - 6 K 103/11

    Anspruch auf Leistungen nach dem UVG bei Durchführung der Kinderbetreuung durch

    Vielmehr folgte auf die jeweilige Belastung in der "Mutterwoche" immer ein ausreichendes Maß an Entlastung in der "Vaterwoche", vgl. zum Wechsel von Be- und Entlastung sowie zum Aspekt der Kompensation von Einschränkungen in der persönlichen Lebensführung im Zusammenhang mit dem Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende nach § 21 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) LSG NRW, Urteil vom 13. September 2007 - L 7 AS 41/07 -, juris Rn. 50.
  • SG Lüneburg, 18.12.2008 - S 27 AS 150/07

    Anspruch auf anteiliges Sozialgeld sowie anteiligen Mehrbedarf für

    Das Merkmal der alleinigen Sorge muss auf die Dauer der Verwaltungsentscheidung bezogen sein (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 13.09.2007, Az. L 7 AS 41/07 - juris, anhängig beim Bundessozialgericht, Az. B 4 AS 50/07 R).
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