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   LSG Bayern, 01.08.2016 - L 7 AS 416/16 B ER   

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https://dejure.org/2016,23818
LSG Bayern, 01.08.2016 - L 7 AS 416/16 B ER (https://dejure.org/2016,23818)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01.08.2016 - L 7 AS 416/16 B ER (https://dejure.org/2016,23818)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01. August 2016 - L 7 AS 416/16 B ER (https://dejure.org/2016,23818)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung

    Auszug aus LSG Bayern, 01.08.2016 - L 7 AS 416/16
    Der Eingliederungsverwaltungsakt ist auch nicht deshalb offensichtlich rechtswidrig, weil den dem Bf. mit dem Eingliederungsverwaltungsakt auferlegten Pflichten keine angemessene Bestimmung von Leistungen zur Eingliederung von Arbeit nach § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II gegenüberstünden (vgl. hierzu BSG Urteile vom 23.06.2016 B 14 AS 30/15 R und B 14 AS 42/15 R).

    Eine Ausübung pflichtgemäßen Ermessens war im Eingliederungsverwaltungsakt deshalb nicht mehr notwendig (BSG Urteil vom 23.06.2016 B 14 AS 42/15 R).

  • BVerfG, 09.11.2015 - 1 BvR 3460/13

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund fehlenden

    Auszug aus LSG Bayern, 01.08.2016 - L 7 AS 416/16
    Dafür ist ein qualifiziertes Rechtsschutzinteresse erforderlich, das insbesondere beinhaltet, dass der Betroffene nicht auf nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (BayLSG a. a. O.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 09.11.2015, 1 BvR 3460/13).

    Insoweit besteht ein Rechtsschutzinteresse (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.11.2015, 1 BvR 3460/13).

  • LSG Bayern, 13.02.2015 - L 7 AS 23/15

    Eingliederungsverwaltungsakt im einstweiligen Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Bayern, 01.08.2016 - L 7 AS 416/16
    Dieser Antrag ist statthaft, weil die Klage gegen den Eingliederungsverwaltungsakt gemäß § 39 Nr. 1 SGB II keine aufschiebende Wirkung hat (vgl. BayLSG Beschluss vom 13.02.2015 L 7 AS 23/15 B ER Rz. 18).

    Es ist zu prüfen, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Eingliederungsverwaltungsaktes bestehen und zugleich eine Dringlichkeit vorliegt (BayLSG Beschluss vom 13.02.2015 L 7 AS 23/15 B ER Rz. 22).

  • LSG Bayern, 24.06.2014 - L 7 AS 446/14

    Grundsätzlich kein vorbeugender Rechtsschutz gegen künftige Sanktionen

    Auszug aus LSG Bayern, 01.08.2016 - L 7 AS 416/16
    Er begehrt dann vorbeugenden Rechtsschutz (vgl. BayLSG Beschluss vom 24.06.2014 L 7 AS 446/14 B ER).
  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 30/15 R

    Wegfall des Arbeitslosengeld II - Nichterfüllung von Pflichten aus der

    Auszug aus LSG Bayern, 01.08.2016 - L 7 AS 416/16
    Der Eingliederungsverwaltungsakt ist auch nicht deshalb offensichtlich rechtswidrig, weil den dem Bf. mit dem Eingliederungsverwaltungsakt auferlegten Pflichten keine angemessene Bestimmung von Leistungen zur Eingliederung von Arbeit nach § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II gegenüberstünden (vgl. hierzu BSG Urteile vom 23.06.2016 B 14 AS 30/15 R und B 14 AS 42/15 R).
  • BVerfG, 06.05.2016 - 1 BvL 7/15

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit von Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Bayern, 01.08.2016 - L 7 AS 416/16
    Der Hinweis des Bf. auf den Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha geht ins Leere, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorlage nicht zur Entscheidung angenommen hat (BVerfG Beschluss vom 06.05.2016, 1 BvL 7/15).
  • LSG Bayern, 30.04.2015 - L 7 AS 806/14

    Bewerbungen, Eingleiderungsverwaltungsakte

    Auszug aus LSG Bayern, 01.08.2016 - L 7 AS 416/16
    Die Verpflichtung, innerhalb von drei Tagen sich auf einen Vermittlungsvorschlag zu bewerben, ist dem Bf. auch zumutbar (BayLSG Urteil vom 30.04.2015 L 7 AS 806/14), da hier keine Umstände ersichtlich sind oder vorgetragen wurden, dass der Bf. hierzu nicht in der Lage wäre.
  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 01.08.2016 - L 7 AS 416/16
    Sanktionen sind grundsätzlich nicht verfassungswidrig (BSG Urteil vom 29.04.2015 B 14 AS 19/14 R Rz. 50 ff.).
  • SG Gotha, 26.05.2015 - S 15 AS 5157/14

    Vorlagebeschluss zum BVerfG - Minderung des Arbeitslosengeld II -

    Auszug aus LSG Bayern, 01.08.2016 - L 7 AS 416/16
    Mit Vorlagebeschluss vom 26.05.2015 Az.: S 15 AS 5157/14 habe das Sozialgericht Gotha "geurteilt, dass das gegen die Verfassung verstoße".
  • SG Gießen, 10.10.2016 - S 27 AS 654/16

    Es besteht prinzipiell ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Anordnung

    § 86a SGG kennt nur eine einheitliche aufschiebende Wirkung, nicht aber eine solche des Widerspruchs und eine andere der Klage, und dieser Suspensiveffekt wird von dem ersten mit aufschiebender Wirkung ausgestatteten Rechtsbehelf ausgelöst und dauert prinzipiell bis zur Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes (siehe für § 80 VwGO Hessischer VGH, NVwZ-RR 2015, 498; Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen, 8. Aufl. 2012, Rn. 414; im Ergebnis abweichend z.B. Hessisches LSG, Beschluss vom 16.01.2014 - L 9 AS 846/13 B ER -, [...]; Bayerisches LSG, Beschluss vom 01.08.2016 - L 7 AS 416/16 B ER -, [...], Rn. 24).

    Eine Abweichung von diesem Regel-Ausnahme-Verhältnis kommt nur in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen oder ausnahmsweise besondere private Interessen überwiegen (Hessisches LSG, Beschluss vom 16.01.2014 - L 9 AS 846/13 B ER -, [...], Rn. 9; Bayerisches LSG, Beschluss vom 01.08.2016 - L 7 AS 416/16 B ER -, [...], Rn. 26).

  • LSG Sachsen, 05.09.2019 - L 3 AS 520/19

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Denn da der Gesetzgeber in den Fällen des § 39 SGB II aufgrund einer typisierenden Abwägung dem öffentlichen Interesse am Sofortvollzug gegenüber dem privaten den Vorrang eingeräumt hat, ist im Rahmen der somit vorzunehmenden Interessenabwägung von besonderer Bedeutung, ob eine Dringlichkeit für das im Eilverfahren geltend gemachte Begehren vorliegt (so auch: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. November 2017 - L 18 AS 2232/17 B ER - juris Rdnr. 3 f.; Bay: LSG, Beschluss vom 1. August 2016 - L 7 AS 416/16 B ER - juris Rdnr. 30).
  • SG Bayreuth, 28.09.2016 - S 17 AS 675/16

    Rechtmäßigkeit von Eingliederungsverwaltungsakt und Sanktionsbescheid

    Eine Ausübung pflichtgemäßen Ermessens war in den Eingliederungsvereinbarungen daher nicht mehr erforderlich (vgl. in ähnlicher Situation etwa Bayer. Landessozialgericht, Beschl. vom 01.08.2016, L 7 AS 415/16 B ER; L 7 AS 416/16 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2018 - L 6 AS 710/18
    Der beschließende Senat muss deshalb nicht entscheiden, ob einem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt grundsätzlich die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen etwaige Feststellungen einer Pflichtverletzung entgegenstehen (s hierzu zB Bay LSG einerseits Beschluss vom 1. August 2016 - L 7 AS 416/16 B ER - juris und andererseits NZS 2015, 197 und 395).
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