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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2010 - L 7 AS 47/09   

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https://dejure.org/2010,8929
LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2010 - L 7 AS 47/09 (https://dejure.org/2010,8929)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.02.2010 - L 7 AS 47/09 (https://dejure.org/2010,8929)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - L 7 AS 47/09 (https://dejure.org/2010,8929)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Kosten für die Erneuerung von Anschlusskanälen als Zuschuss im Rahmen der Leistungen für Unterkunft und Heizung; Erstattungsfähige Aufwendungen für die Unterkunft bei Eigenheimen; Subsumtion des Kostenersatzanspruchs unter dem Begriff der öffentlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.05.1987 - 5 C 36.85

    Sozialhilfe - Hilfe in besonderer Lebenslage - Unterkunft

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2010 - L 7 AS 47/09
    Das BVerwG (Urteil vom 07.05.1987 - 5 C 36/85 -, BVerwGE 77, 232) hat als Kosten der Unterkunft bei selbst genutztem Eigenheim die Aufwendungen qualifiziert, die der Hilfeempfänger als mit dem Eigentum unmittelbar verbundene Last zu tragen hat, d. h. diejenigen, die auch unter der Geltung des geänderten § 79 BSHG unter § 7 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 der VO zur Durchführung des § 76 BSHG vom 28.11.1962 aufgeführt sind (vgl. SG Dresden, Gerichtsbescheid vom 10.07.2006 - S 34 AS 293/05 -).
  • SG Dresden, 10.07.2006 - S 34 AS 293/05
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2010 - L 7 AS 47/09
    Das BVerwG (Urteil vom 07.05.1987 - 5 C 36/85 -, BVerwGE 77, 232) hat als Kosten der Unterkunft bei selbst genutztem Eigenheim die Aufwendungen qualifiziert, die der Hilfeempfänger als mit dem Eigentum unmittelbar verbundene Last zu tragen hat, d. h. diejenigen, die auch unter der Geltung des geänderten § 79 BSHG unter § 7 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 der VO zur Durchführung des § 76 BSHG vom 28.11.1962 aufgeführt sind (vgl. SG Dresden, Gerichtsbescheid vom 10.07.2006 - S 34 AS 293/05 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.1998 - 22 A 2059/95

    Kommunale Abgaben; Kostenersatzanspruch; Grundstück; Öffentliche Last;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2010 - L 7 AS 47/09
    Für diese Sichtweise sprechen zum einen die Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg, wonach der Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse ausdrücklich als öffentliche Abgabe gilt (vgl. § 10 Abs. 4 Satz 2 KAG M-V bzw. § 42 Abs. 1 Satz 3 KAG BW), zum anderen ruht der Kostenersatzanspruch nach § 10 KAG NW als öffentliche Last auf dem Grundstück (vgl. OVG NRW, Urteil vom 10.08.1998, 22 A 2059/95).
  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 38/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Nichtberücksichtigung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2010 - L 7 AS 47/09
    Nach der Rechtsprechung des BSG sind beim Streit um höhere Leistungen auch im SGB II grundsätzlich alle Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen (BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 38/08 R Rn. 12).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2010 - L 7 AS 47/09
    Diese bildeten im streitigen Zeitraum eine Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Abs. 3 SGB II und haben jeweils einen individuell zu ermittelnden anteiligen Anspruch auf Leistungen (BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 8/06 R, Rn. 12 und 13).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - L 5 AS 181/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - selbst genutztes Hausgrundstück -

    Vorliegend kann dahinstehen, ob bei der Berechnung der Leistungen für derartige einmalige KdU-Leistungen der "Verteilzeitraum" unter Zugrundelegung eines sechsmonatigen Bewilligungszeitraums nach § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II zu erfolgen hat (so LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. September 2010, Az. L 29 AS 328/10, juris RN 123), oder ob Maßstab der hypothetische Jahreskostenaufwand für eine angemessene Mietwohnung ist (so LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Februar 2010, a.a.O., RN 39).

    Werden - wie hier - die die angemessenen Kosten der Unterkunft durch die laufenden KdU-Leistungen nicht überschritten, sind einem Eigentümer, dessen selbstgenutztes Hausgrundstück zum Schonvermögen zählt, auf einmalige Unterkunftsaufwendungen, sei es für Instandhaltung oder für unvermeidbare öffentliche Lasten, weitere KdU-Leistungen jedenfalls bis zur Angemessenheitsgrenze zu erbringen (so auch LSG Nordrhein-Westfalen zur Erneuerung von Kanalanschlüssen: Urteil vom 25. Februar 2010, Az.: L 7 AS 47/09, juris RN 39; dazu auch: Terminbericht der mündlichen Verhandlung des 14. Senats des BSG vom 24. Februar 2011, Az.: B 14 AS 61/10 R, www.bundessozialgericht.de).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2016 - L 7 AS 1837/12

    SGB-II -Leistungen; Bedarfe für Unterkunft und Heizung; Selbstgenutztes

    Zunächst sind alle Kosten berücksichtigungsfähig, die aus dem gemeindlichen Anschluss- und Benutzungszwang erwachsen, dem der Eigentümer unterworfen ist und die so ausgestaltet sind, dass sie für den Eigentümer unvermeidbare und unmittelbar mit der Nutzung des Grundstücks verbundene Lasten sind (BSG, Urteil vom 24.02.2011 - B 14 AS 61/10 R; Urteil des Senats vom 25.02.2009 - L 7 AS 47/09).
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