Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2014

Rechtsprechung
   LSG Bayern, 17.06.2013 - L 7 AS 48/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16866
LSG Bayern, 17.06.2013 - L 7 AS 48/13 (https://dejure.org/2013,16866)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.06.2013 - L 7 AS 48/13 (https://dejure.org/2013,16866)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. Juni 2013 - L 7 AS 48/13 (https://dejure.org/2013,16866)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,16866) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Überweisungsvermerk an Hartz IV-Empfänger verletzt nicht das Sozialgeheimnis

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Überweisungsvermerk an Hartz IV-Empfänger verletzt nicht das Sozialgeheimnis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Überweisungsvermerk der Bundesagentur für Arbeit an Hartz IV-Empfänger verletzt nicht das Sozialgeheimnis - Kürzel "BG" lässt nicht sofort und offensichtlich auf "Bedarfsgemeinschaft" schließen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 65/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verletzung des Sozialgeheimnisses -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.06.2013 - L 7 AS 48/13
    Der Kläger kann sein Begehren, das auf das Nichtoffenbaren von Sozialgeheimnissen i.S.d § 35 SGB I Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) abzielt, entweder im Wege einer Feststellungsklage (vgl. BSG Urteil vom 25.01.2012, B 14 AS 65/11 R Rz. 9 ff, ebenso schon BSG Urteil vom 25.10.1978, 1 RJ 32/78) oder, wenn es dem Kläger um künftige Beeinträchtigungen geht, auch im Wege einer Unterlassungsklage - wie hier geschehen - verfolgen (vgl. insoweit BSG Urteil vom 15.11.1995, 6 RKa 17/95 Rz. 15, 17; vgl. auch SG Duisburg, Urteil vom 17.01.2011, S 31 AS 479/08 zur Unterlassung der Angabe der Behörde auf Briefen an einen Leistungsberechtigten).

    Die Vorschrift gilt auch für den Bereich des SGB II (BSG Urteil vom 25.01.2012, B 14 AS 65/11 R Rz. 14), wobei der Beklagte Leistungsträger i.S.d. § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB I ist (BSG, aaO, Rz. 15 unter Verweis auf §§ 12, 19a SGB I).

    Der Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist ein Sozialdatum, das unbefugt nicht offenbart werden darf (BSG Urteil vom 25.01.2012, B 14 AS 65/11 R Rz. 16).

    Dabei bedarf die Datenübermittlung an Dritte, die keine Stelle iS des § 35 SGB I sind, der besonderen Rechtfertigung (BSG Urteil vom 25.01.2012, B 14 AS 65/11 R Rz. 35).

  • BSG, 25.10.1978 - 1 RJ 32/78

    Berechtigtes Interesse - Feststellungsklage - Offenbarung vonGeheimnissen -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.06.2013 - L 7 AS 48/13
    Der Kläger kann sein Begehren, das auf das Nichtoffenbaren von Sozialgeheimnissen i.S.d § 35 SGB I Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) abzielt, entweder im Wege einer Feststellungsklage (vgl. BSG Urteil vom 25.01.2012, B 14 AS 65/11 R Rz. 9 ff, ebenso schon BSG Urteil vom 25.10.1978, 1 RJ 32/78) oder, wenn es dem Kläger um künftige Beeinträchtigungen geht, auch im Wege einer Unterlassungsklage - wie hier geschehen - verfolgen (vgl. insoweit BSG Urteil vom 15.11.1995, 6 RKa 17/95 Rz. 15, 17; vgl. auch SG Duisburg, Urteil vom 17.01.2011, S 31 AS 479/08 zur Unterlassung der Angabe der Behörde auf Briefen an einen Leistungsberechtigten).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgerichts einen Überweisungsvermerk "Sozialleistung" für unzulässig erklärt (BVerwG, Urteil vom 23.06.1994, 5 C 16/92, vgl. schon BSG, Urteil vom 25.10.1978, 1 RJ 32/78).

  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 17/95

    Herausgabe von Behandlungsunterlagen an den Medizinischen Dienst der

    Auszug aus LSG Bayern, 17.06.2013 - L 7 AS 48/13
    Der Kläger kann sein Begehren, das auf das Nichtoffenbaren von Sozialgeheimnissen i.S.d § 35 SGB I Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) abzielt, entweder im Wege einer Feststellungsklage (vgl. BSG Urteil vom 25.01.2012, B 14 AS 65/11 R Rz. 9 ff, ebenso schon BSG Urteil vom 25.10.1978, 1 RJ 32/78) oder, wenn es dem Kläger um künftige Beeinträchtigungen geht, auch im Wege einer Unterlassungsklage - wie hier geschehen - verfolgen (vgl. insoweit BSG Urteil vom 15.11.1995, 6 RKa 17/95 Rz. 15, 17; vgl. auch SG Duisburg, Urteil vom 17.01.2011, S 31 AS 479/08 zur Unterlassung der Angabe der Behörde auf Briefen an einen Leistungsberechtigten).
  • BSG, 21.02.1996 - 5 RJ 12/95

    Änderung des Geburtsdatums in der Versicherungsnummer

    Auszug aus LSG Bayern, 17.06.2013 - L 7 AS 48/13
    Ähnlich der Versichertennummer im Rentenrecht (vgl. dazu BSG Urteil vom 21.02.1996, 5 RJ 12/95) hat die vom Beklagten auf dem Überweisungsvermerk verwendete Kundennummer nur Ordnungsfunktion (vgl. BSG, a.a.O., Rz. 11) und dient dabei auch als Identifikationsmerkmal (BSG, a.a.O., vgl. auch BSG Urteil vom 12.05.1982, 7Rar 20/81 zur Stammnummer in der Arbeitslosenversicherung und der Notwendigkeit von zusätzlichen Angaben bei der Überweisung von Arbeitslosengeld im Hinblick auf etwaige Pfändungen, insbesondere Rz. 40).
  • SG Duisburg, 17.01.2011 - S 31 AS 479/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Bayern, 17.06.2013 - L 7 AS 48/13
    Der Kläger kann sein Begehren, das auf das Nichtoffenbaren von Sozialgeheimnissen i.S.d § 35 SGB I Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) abzielt, entweder im Wege einer Feststellungsklage (vgl. BSG Urteil vom 25.01.2012, B 14 AS 65/11 R Rz. 9 ff, ebenso schon BSG Urteil vom 25.10.1978, 1 RJ 32/78) oder, wenn es dem Kläger um künftige Beeinträchtigungen geht, auch im Wege einer Unterlassungsklage - wie hier geschehen - verfolgen (vgl. insoweit BSG Urteil vom 15.11.1995, 6 RKa 17/95 Rz. 15, 17; vgl. auch SG Duisburg, Urteil vom 17.01.2011, S 31 AS 479/08 zur Unterlassung der Angabe der Behörde auf Briefen an einen Leistungsberechtigten).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20

    Außerordentliche Kündigung wegen unberechtigter Datenlöschung in erheblichem

    Denn es gehört zu den vertraglichen Nebenpflichten eines Arbeitsverhältnisses im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber den Zugriff auf betriebliche Dateien nicht verwehrt oder unmöglich macht (vgl. LAG Hessen 5. August 2013 - 7 Sa 1060/10 - Rn. 62, RDV 2014, 167; Ebert ArbRB 2014, 378, 379; zum Löschen eines Programms auf dem dienstlichen Rechner vgl. LAG Sachsen 17. Januar 2007 - 2 Sa 808/05 - Rn. 70 ff., LAGE KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 96) .

    Wenn ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eigenmächtig den Zugriff zu solchen Daten entzieht (vgl. zur Verwendung eines Sicherungsprogramms, welches die Zugriffsmöglichkeit für den Arbeitgeber verhinderte: LAG Mecklenburg-Vorpommern 18. Juli 2006 - 3 Sa 474/05 - juris) oder diese löscht, verstößt er derart gegen die selbstverständlichen Nebenpflichten eines jeden Arbeitnehmers, die Interessen des Arbeitgebers als seines Vertragspartners zu berücksichtigen, dass ein solches Verhalten in aller Regel zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt und die Fortsetzung bis zum Ende der Kündigungsfrist unzumutbar ist (vgl. LAG Hamm 16. März 2016 - 15 Sa 451/15 - Rn. 100, juris; LAG Hamburg 24. Februar 2015 - 2 TaBV 10/14 - Rn. 44, juris; LAG Hessen 5. August 2013 - 7 Sa 1060/10 - RDV 2014, 167; LAG Köln 24. Juli 2002 - 8 Sa 266/02 - NZA-RR 2003, 303; Ebert, ArbRB 2014, 378) .

  • LSG Bayern, 07.04.2022 - L 7 AS 559/20

    Kein Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses zur privaten Kranken- und

    Die Verwendung der BG-Nummer verstoße nicht gegen das Sozialgeheimnis (bezugnehmend auf das Urteil des Senats vom 17.6.2013 - L 7 AS 48/13).

    (1.) Insoweit kann damit dahinstehen, ob mit der Überweisung des Beklagten an das Versicherungsunternehmen (vgl Stellungnahme des Beklagten vom 30.8.2021 mit Anlage, hinsichtlich des überweisenden Trägers korrigiert durch das Schreiben vom 28.10.2021, wonach als überweisende Stelle die Bundesagentur für Arbeit Service-Haus ersichtlich ist: im Überweisungsbetreff erscheinen der Name und die BG-Nummer der Leistungsberechtigten sowie die Daten des Versicherungsvertrages) übermittelte BG-Nummer der Klägerin als Sozialdatum iS des § 35 SGB X zu werten ist (dies bereits verneinend Urteil des Senats vom 17.6.2013 - L 7 AS 48/13 -, Rn 24 ff zitiert nach juris).

    Dies muss insbesondere im Hinblick darauf gelten, dass die BG-Nummer keine erkennbaren Informationen zum einzelnen Leistungsempfänger enthalten (vgl Urteil des Senats vom 17.6.2013 - L 7 AS 48/13 -, Rn 26 zitiert nach juris).

  • ArbG Suhl, 20.12.2023 - 6 Ca 54/23

    Außerordentliche hilfsweise ordentliche Kündigung - Schadensersatz - Verstoß

    Denn es gehört zu den vertraglichen Nebenpflichten eines Arbeitsverhältnisses im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber den Zugriff auf betriebliche Dateien nicht verwehrt oder unmöglich macht (vgl. LAG Hessen 5. August 2013 - 7 Sa 1060/10 - Rn. 62, RDV 2014, 167; Ebert ArbRB 2014, 378, 379; zum Löschen eines Programms auf dem dienstlichen Rechner vgl. LAG Sachsen 17. Januar 2007 - 2 Sa 808/05 - Rn. 70 ff., LAGE KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 96).

    Wenn ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eigenmächtig den Zugriff zu solchen Daten entzieht (vgl. zur Verwendung eines Sicherungsprogramms, welches die Zugriffsmöglichkeit für den Arbeitgeber verhinderte: LAG Mecklenburg-Vorpommern 18. Juli 2006 - 3 Sa 474/05 - juris) oder diese löscht, verstößt er derart gegen die selbstverständlichen Nebenpflichten eines jeden Arbeitnehmers, die Interessen des Arbeitgebers als seines Vertragspartners zu berücksichtigen, dass ein solches Verhalten in aller Regel zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt und die Fortsetzung bis zum Ende der Kündigungsfrist unzumutbar ist (vgl. LAG Hamm 16. März 2016 - 15 Sa 451/15 - Rn. 100, juris; LAG Hamburg 24. Februar 2015 - 2 TaBV 10/14 - Rn. 44, juris; LAG Hessen 5. August 2013 - 7 Sa 1060/10 - RDV 2014, 167; LAG Köln 24. Juli 2002 - 8 Sa 266/02 - NZA-RR 2003, 303; Ebert, ArbRB 2014, 378).".

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2014 - L 7 AS 48/13 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,103158
LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2014 - L 7 AS 48/13 B (https://dejure.org/2014,103158)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31.07.2014 - L 7 AS 48/13 B (https://dejure.org/2014,103158)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31. Juli 2014 - L 7 AS 48/13 B (https://dejure.org/2014,103158)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,103158) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2013 - L 1 AS 4723/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erwerbseinkommen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2014 - L 7 AS 48/13
    Zudem sei die Rechtsfrage, ob der Grundfreibetrag nach § 11 Abs. 2 S. 2 SGB II eine absolute oder eine relative Sperrwirkung für andere Einkommensarten habe, beim Bundessozialgericht zum Az. B 4 AS 49/13 R (Vorinstanz: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 21.06.2013, Az. L 1 AS 4723/12) anhängig.

    Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Urteil v. 21.06.2013, Az. L 1 AS 4723/12 - juris) hatte hierzu die Ansicht vertreten, dass die Versicherungspauschale in diesem Fall auf den nicht genutzten Teil begrenzt sei.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2006 - L 9 B 21/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2014 - L 7 AS 48/13
    Im Rahmen der prognostischen Beurteilung der Möglichkeiten eines Antragserfolgs muss ein späteres Obsiegen dabei nicht wahrscheinlicher erscheinen als ein Unterliegen (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. April 2006 - L 9 B 21/06 AS - Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage, § 73a, Rn 7a).
  • BSG, 05.06.2014 - B 4 AS 49/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zufluss von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2014 - L 7 AS 48/13
    Zudem sei die Rechtsfrage, ob der Grundfreibetrag nach § 11 Abs. 2 S. 2 SGB II eine absolute oder eine relative Sperrwirkung für andere Einkommensarten habe, beim Bundessozialgericht zum Az. B 4 AS 49/13 R (Vorinstanz: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 21.06.2013, Az. L 1 AS 4723/12) anhängig.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht